Protocol of the Session on December 2, 2015

(Beifall von den GRÜNEN)

Von den verfassungsrechtlichen Bedenken will ich gar nicht beginnen. Ich verweise hier einfach nur ganz kurz auf das Gutachten von Prof. Englisch von der Universität Münster im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion.

Meine Damen und Herren, 2009 – da hat Herr Krückel im ersten Teil seiner Rede ja mit der historischen Herleitung völlig recht – sollte mit der Einführung der Abgeltungssteuer der Kapitalflucht ins Ausland entgegengewirkt werden. Der Steinbrück’sche Ansatz – Sie haben das eben noch einmal so schön zitiert – „lieber 25 % von X als 42 % von nix“ kassieren mag einst pragmatisch und vielleicht auch klug gewesen sein, es war auf jeden Fall amüsant. Aber es war auch eine Kapitulation vor dem Status quo. Wenn ich es jetzt mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen etwas wohlwollender formuliere: Es war eine Notlösung. – Auf jeden Fall ist dieser Ansatz überholt.

Anlegern, die Vermögen ins Ausland schaffen, einen lukrativen Anreiz zu bieten, das Geld ordnungsgemäß – wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte – zu versteuern, kehrt sich gerade ins Gegenteil um, und das besonders wegen dieser nordrhein-westfälischen Landesregierung. Denn

besonders durch unsere konsequente Politik sind

wir auf dem Weg zu einem flächendeckenden Informationsaustausch; und besonders durch die konsequente Politik und die Verhinderung des völlig ungerechten, skandalösen Steuerabkommens mit der Schweiz und den Ankauf von Steuer-CDs haben wir uns Schritt für Schritt mehr Steuergerechtigkeit erkämpft. Dass wir innerhalb der EU zu einem Informationsaustausch auf dem Weg sind, ist auch zu einem großen Teil dem Einsatz dieser Landesregierung in Sachen Steuergerechtigkeit zu verdanken, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von den GRÜNEN: So ist es!)

In einem ersten Schritt hat dann auch der Bundestag die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne auf Aktien beschlossen. Ein Gesetz dieser Art wäre noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen.

Ein zweiter Schritt steht jetzt noch aus, nämlich die steuerliche Abgeltung der Kapitalerträge dieser neuen Datentransparenz anzupassen. Das haben wir im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen klargestellt. Wenn wir das endlich haben, dann kann diese völlig bürokratische und wirtschaftsfeindliche Abgeltungssteuer weg. Das wäre auch gut so. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke, Herr Kollege Abel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ich habe selten solche Einmütigkeit im Hinblick auf einen Antrag gesehen wie heute hier im Hohen Hause. Offensichtlich wird der FDP-Antrag weder die Zustimmung der CDU erhalten noch die der regierungstragenden Fraktionen. Auch die Piratenfraktion wird ihn, lieber Herr Kollege Witzel – was Sie vielleicht nicht verwundern wird –, ablehnen.

(Zurufe von Stefan Zimkeit [SPD] und Ralf Witzel [FDP])

Die Abgeltungsteuer – dazu wurde schon vieles gesagt – wurde 2009 von Peer Steinbrück im Rahmen der Großen Koalition auf Bundesebene eingeführt. Es ist eine Bundesangelegenheit, die wir hier und heute bereden. Ja, auch wir sind der Auffassung, dass die Abgeltungsteuer abgeschafft werden sollte, denn sie ist – das hat auch der Kollege Abel vorhin ganz klar und deutlich gesagt; Frau Kollegin Andres hat sich ähnlich geäußert – schlicht und ergreifend ungerecht.

Gerechtigkeit im Besteuerungsverfahren herbeizuführen, wird sicherlich durch den Vorstoß möglich

sein, den jetzt Herr Schäuble auf Bundesebene macht, indem er sagt, man möge die Kapitalerträge dem individuellen Steuersatz unterwerfen. In diesem Zusammenhang wird in der nächsten Zukunft sicherlich noch einiges geregelt und auch diskutiert werden müssen.

Es ist ja nicht so, dass man bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge auf der anderen Seite nicht auch wiederum von Freibeträgen sprechen könnte. Das heißt, wenn dabei Freibetragsregelungen erhalten blieben, also auch bei einer dem individuellen Steuersatz unterworfenen Besteuerung von Kapitalerträgen, ließe sich darüber ja reden.

Die eklatante Ungerechtigkeit, die dadurch entsteht, dass Einkommen aus Arbeit mit bis zu 45 % besteuert wird, während Einkommen aus Kapital mit nur 25 % besteuert wird, muss man einmal etwas näher beleuchten. Wir haben im Moment – da hat der Kollege Witzel recht – eine, wie Sie es bezeichnet haben, Nullzinsphase.

Ich habe das einmal ermittelt: Bei der Postbank gibt es beispielsweise 0,03 %Sparzinsen und 0,05 % bei der Kreissparkasse Köln. Um also überhaupt den nach der Abgeltungssteuerregelung gültigen Freibetrag von 800 € zu erreichen oder, sagen wir einmal so, zu knacken – das heißt, man liegt darüber –, müsste man im Moment rund 2 Millionen € – ein bisschen weniger – angelegt haben, um – zumindest im Bereich des einfachen Sparens – überhaupt auf derartige Kapitalerträge zu kommen. Selbstverständlich aber meint die FDP –auch im Zusammenhang mit Fondsgesellschaften usw. – auch Dividendenerträge und andere Erträge aus Kapital. Es gibt ja diverse Möglichkeiten.

Fakt ist jedenfalls: Auch wir sind der Auffassung, dass die Kapitalerträge dem individuellen Steuersatz zu unterwerfen sind. Das halten wir für gerecht.

Um auch noch auf den SPD-Antrag einzugehen: Er ist – so wichtig er ist – allerdings im Hinblick darauf, was zu tun ist, wenn die Abgeltungssteuer abgeschafft wird, noch nicht in allen handwerklichen Details ausgearbeitet.

Ein Abfeiern der CD-Ankäufe – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – ist an dieser Stelle sicherlich nicht tunlich. Das gilt auch dafür, dass aufgrund der Tätigkeit der NRW-Landesregierung das Besteuerungsabkommen mit der Schweiz gekippt wurde. Auch das muss nicht unbedingt zielführend sein.

Dieser Vorstoß kommt nicht aus den Reihen der Bundes-SPD, sondern er kommt nun einmal aus Reihen der CDU, sprich vom CDU-geführten Finanzministerium. Fakt ist jedenfalls, dass wir – wie auch immer – den Antrag der SPD grundsätzlich für richtig halten, in seiner Beschlussfassung zumindest teilweise.

Wir müssen aber sagen, dass der internationale Informationsaustausch unter anderem auch – da möchte ich dem Finanzminister insofern beispringen, als er sich im Bereich OECD/BEPS persönlich sehr stark engagiert hat – eine Folge davon ist. Alles andere wird sich dann im Zuge der nächsten Auseinandersetzung auf Bundesebene finden.

Wir werden uns bei dem SPD-Antrag aufgrund der – ich sage das einmal so – Unwägbarkeiten, die damit verbunden sind, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Anpassung im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Schulz. – Für die Landesregierung spricht nun der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gehört mittlerweile zu den Spezialitäten der FDP, Vorschläge zu machen bzw. Anträge einzubringen, die am Ende Politik für Einkommensmillionäre sind, und dabei – das ist die Spezialität – den Eindruck zu erwecken, das sei Politik für die kleinen Leute.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Für die Mitte der Gesell- schaft!)

Diese Geschichte erleben wir immer wieder.

Das, was Sie heute hier bieten, Herr Witzel, ist wieder ein wunderschönes Beispiel dafür. Was sollte eigentlich der Grund dafür sein, dass diejenigen, die Geld für sich arbeiten lassen, steuerlich deutlich besser behandelt werden als diejenigen, die selber arbeiten? – Es gibt in der Tat einen Grund. Das ist der, der hier verschiedentlich angesprochen wurde: weil diejenigen, die Geld für sich arbeiten lassen, mehr Hintertüren haben, um sich vor dem Finanzamt zu drücken, als diejenigen, die mit ihrer eigenen Hände Arbeit ihr Geld erwirtschaften.

Der Arbeitgeber hat einen automatischen Informationsaustausch. Er meldet nämlich das, was er an Löhnen und Gehältern bezahlt, dem Finanzamt, während die Banken den allgemeinen Informationsaustausch für eine Verletzung des Menschenrechts bzw. des Bankgeheimnisses halten. Damit muss Schluss sein. Und das Schöne ist ja, dass in den nächsten Jahren damit offenbar Schluss sein wird, weil sich die europäischen Staaten darauf verständigt haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Nur deshalb, weil es die Hintertüren für Großverdiener gibt, die ihr Einkommen aus Kapital beziehen, hat es damals die Notlösung von Peer Steinbrück gegeben, zu sagen: 25 % von x ist besser als 42 %

von nix. Denn das Nix kam ja dadurch zustande, weil das Geld weggeschleppt worden ist. Wenn man jetzt die 42 % auch auf x anwenden kann – weil nämlich sichtbar wird, was diejenigen verdienen, die hohe Kapitaleinkünfte haben –, dann ist es völlig richtig, das auch so wie Arbeitseinkommen zu besteuern.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deswegen hatte Peer Steinbrück recht; aber auch Wolfgang Schäuble hat recht.

Damit gar kein Zweifel aufkommt, welche Position ich dazu vertrete: Diese Position von Wolfgang Schäuble kenne ich seit den Koalitionsgesprächen in Berlin. Da habe ich seinerzeit nämlich in der Runde an die Adresse von Wolfgang Schäuble gesagt, dass man dann, wenn der automatische Informationsaustausch gilt, die Abgeltungsteuer infrage stellen muss. Und das hat Wolfgang Schäuble sofort so beantwortet: Genau, weil die Abgeltungsteuer eigentlich systemwidrig ist. Sie ist eine Notlösung.

Er hat auch nicht erst jetzt erklärt, dass er für ihre Abschaffung ist, wenn der automatische Informationsaustausch gilt, sondern das hat er schon bei Interviews im November des vorigen Jahres getan; nachzulesen im „Tagesspiegel“. Deswegen finde ich es völlig richtig, wenn man sich jetzt mit dieser neuen Lage auch in Richtung einer neuen Regelung bewegt.

Ein weiterer Punkt ist bereits angesprochen worden; aber ich möchte es noch einmal bildhaft verdeutlichen, wie sehr Sie für die kleinen Einkommen eintreten. 70 % der Steuerzahler haben maximal 1 % Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die oberen 10 % jedoch haben mindestens 10 % Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Wie sonst erklärt sich die Statistik, nach der die oberen 50.000 Einkommensbezieher – also diejenigen, die sicherlich viele Millionen Euro im Jahr verdienen – nur einen durchschnittlichen Steuersatz von gut 30 % haben? – Das ist deshalb der Fall, weil der allergrößte Teil ihres Einkommens aus Dividenden und Einkünften aus angelegtem Kapital besteht und nicht als Arbeitseinkommen besteuert wird.

(Zuruf von der SPD: Pfui!)

Das ist die Wahrheit, und das ist die Zielgruppe, für die Sie Politik machen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sich dann hinzustellen und zu beklagen, der normale Sparer würde jetzt bei so gut wie 0 % Zinsen geschröpft, ist wirklich Irreführung. Ich habe Ihnen auch schon im Ausschuss mehrfach gesagt, dass das zu Ihren Spezialitäten gehört.

Dagmar Andres hat bereits Professor Englisch angesprochen, der das Ganze beschrieben und wirk

lich schön dargestellt hat, wie sich die einzelnen Einkommensgruppen an der Einkommensteuer beteiligen bzw. wie hoch der Anteil der Kapitalerträge daran ist.

Noch einmal: Bei 70 % der Einkommensbezieher stammt weniger als ein Hundertstel aus Kapitaleinkünften. Wir könnten jetzt gern nachrechnen, was das für die untere Hälfte ausmacht; da wird es noch deutlich weniger sein. Hier geht es wirklich darum, wieder Normalität einzuführen; denn jetzt hat man die entsprechenden Informationen. Zu dieser Normalität gehört es, dass Kapitaleinkünfte als Einkommen besteuert und nicht mit einem Sonderrabatt belegt werden. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun gibt es eine Kurzintervention.

(Zuruf von den PIRATEN: Ach, Herr Witzel!)