Leider haben auch die Antragsteller der Regierungsfraktionen die Gelegenheit versäumt, solche oder ähnliche recht zielweisenden und konstruktiven Vorschläge in ihren Antrag zu schreiben. Darum
müssen wir den einen Antrag ablehnen, weil er unnötig ist, und den anderen, weil er unzureichend ist. – Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag war der erste Advent. Vor uns liegt der zweite. Wir gehen stramm auf Weihnachten zu. Und die Weihnachtszeit ist ja bekannt für Zeichen und Wunder. Verwundert war ich auch, als ich den Antrag der CDU-Fraktion las.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie stellen fest, dass die Risiken unsicherer kerntechnischer Anlagen nicht an Landesgrenzen haltmachen. Wir haben 2015. Sie beklagen, dass die Kernkraftwerke in Tihange und Doel damit eine Gefährdung auch für die Menschen im nordrheinwestfälischen Grenzgebiet zu Belgien bedeuten, und Sie verweisen auf die Laufzeitverlängerung belgischer Reaktoren und die dadurch verursachte Verunsicherung in weiten Teilen der nordrheinwestfälischen Bevölkerung.
Alle Achtung, kann man da nur sagen, im Jahre 2015 diesen Erkenntnissen dann doch näherzutreten. Ich würde Ihnen ja gerne bescheinigen, dass Sie die Zeichen der Zeit erkannt haben, aber das, was Sie hier an Forderungen und Feststellungen treffen, das ist weit hinter der Zeit. Es ist im Übrigen genauso zu spät wie mit dem Atomausstieg in Deutschland, den wir bereits im Jahr 2001 eingeleitet hatten. Aber Sie mussten ja gemeinsam mit den Liberalen 2010 erst einmal alles zurücknehmen, eine Laufzeitverlängerung durchsetzen für eine Risikotechnologie, über die Sie sich jetzt bei unseren belgischen Nachbarn beschweren.
Da Sie das mit dem Ausstieg aus dem Ausstieg nicht allein auf die Reihe gekriegt haben: Bei Herrn Brockes hat man gerade gut hören können, als er sagte – ich habe es mir aufgeschrieben –, der Ausstieg – er meinte jetzt den endgültigen – nach Fukushima vor vier Jahren – sei völlig überhastet vollzogen worden. Das zeigt, Herr Brockes, dass Teile Ihrer Partei – ich will Sie da gar nicht alle in Haft nehmen – immer noch nicht begriffen haben, dass es in der Bundesrepublik Deutschland überfällig war, aus dieser Risikotechnologie endgültig auszusteigen.
ren Jahren aktiv mit dem Ziel der Stilllegung der genannten Atomkraftwerke, der „endgültigen“, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Bereits im Jahr 2012 haben wir vor dem Hintergrund der Katastrophe von Fukushima und aufgrund der Berichte über die technischen Probleme in einem gemeinsamen Schreiben vom Kollegen Remmel und mir den damaligen Bundesumweltminister Altmaier gebeten, die Bundesregierung möge sich dafür einsetzen, die grenznahen Kernkraftwerke so schnell wie möglich vom Netz zu nehmen, mindestens Laufzeitverlängerungen nicht ins Auge zu fassen.
Was die im Antrag angesprochenen Regelungen zum Katastrophenschutz betrifft, so sind die Prozeduren und Zuständigkeiten hier klar geregelt. Im Falle eines Unfalls ist unser Nachbarland verpflichtet, die anderen Mitgliedstaaten nach dem dafür ersonnenen Verfahren über den Unfall zu unterrichten, um in den betroffenen Nachbarstaaten rechtzeitig Katastrophenschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Auf dieser Grundlage organisieren die für den Katastrophenschutz zuständigen Ressorts in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung den geeigneten Schutz der Bevölkerung. Bereits 1980 vereinbarten zudem Belgien und Deutschland ein Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen. Dies wurde dann mit Bundesgesetz im Jahr 1982 noch einmal bestätigt.
Auch mit Blick auf die kommunale Ebene ist das Land aktiv. Die Grenzgemeinden in Belgien und Nordrhein-Westfalen haben auf der Grundlage des Abkommens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Jahre 1996 das Mainzer Abkommen – das ist vorhin schon erwähnt worden – abgeschlossen. Basierend auf diesen Vereinbarungen haben sich fachliche Netzwerke entwickelt, die ein schnelles und koordiniertes Eingreifen sicherstellen, gemeinsame Planungen erlauben.
Zusätzlich dazu finden, veranlasst durch ein Gespräch von Ministerpräsidentin Kraft mit dem damaligen belgischen Premierminister Di Rupo im Jahre 2012, regelmäßige Arbeitsgespräche zwischen dem Bund, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit Vertretern der belgischen Regierung und der Provinz Lüttich statt. Auch da geht es um Katastrophenschutz, Atomaufsicht und Strahlenschutz.
Sie sehen, meine Damen und Herren, diese Landesregierung kommt ihren Pflichten und ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen nach. Alles, was die CDU-Fraktion fordert, ist, soweit es in unsere Zuständigkeit fällt, umgesetzt. Wo wir keine Zuständigkeit haben, setzen wir uns massiv für Änderungen bei den entsprechenden Stellen ein. Da wäre im Übrigen dann auch die Unterstützung der CDU in Berlin – Stichwort noch einmal Herr Altmaier – von großer Hilfe,
Meine Damen und Herren, ich weiß es nicht, ob es ein Zeichen oder ein Wunder ist – das bleibt in der vorweihnachtlichen Zeit Ihrer Beurteilung überlassen –, aber es ist schön, dass sich die CDU in Nordrhein-Westfalen jetzt schrittweise dem Thema Atomausstieg nähert. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10301. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/10301. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10366. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Piraten angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NordrheinWestfalen ist Sportland. Das hören wir hier bei uns im Landtag regelmäßig völlig zu Recht. Leider aber stellt sich unser Land seit Jahren quer, wenn es um die EU- und verfassungskonforme Ausgestaltung der deutschen Glücksspielgesetzgebung geht – sprich: um eine Verbesserung der finanziellen Absicherung des gemeinwohlorientierten Sports. Dabei
Die Europäische Kommission hat im Juni dieses Jahres wiederholt eine Änderung der Glücksspielgesetzgebung angemahnt. Dabei kritisiert die Kommission vor allem, dass das faktisch bestehende Sportwettenmonopol aufgehoben werden muss. Kritisiert werden auch das Verbot von Onlinecasinos und Pokerspielen sowie die Einschränkung bei der Lotterievermittlung.
Zudem hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Oktober dieses Jahres – Sie werden es wissen – das jahrelange Sportwettenkonzessionsverfahren endgültig gestoppt. Die Richter kritisieren in ihrer Entscheidung, dass die geplante Lizenzvergabe an 20 Anbieter bei uns in Deutschland fehlerhaft und intransparent ist und dass das Glücksspielkollegium, das für die Vergabe der Konzessionen zuständig ist, bundesstaatlich und auch rechtsstaatlich nicht legitimiert ist.
Es gab – Sie werden es wissen – auch eine vergleichbare Feststellung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Beide Gerichtshöfe zeigen deutlich auf, wie chaotisch und festgefahren das Verfahren für Sportwetten derzeit ist. Dass die willkürliche, quantitative Begrenzung der Konzessionen auf 20 Anbieter aus rechtsstaatlicher Sicht nicht tragbar ist und das Verfahren massiv erschwert, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Im April dieses Jahres ist dann auch der Sportbeirat des Glücksspielkollegiums aus Protest gegen das Verfahren geschlossen zurückgetreten. Es passte ins Bild, dass sich sogar die Interessenvertreter des organisierten Sports zurückgezogen haben.
Zwischenzeitlich, vor ein paar Wochen erst, hat sogar der Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag festgehalten, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit aller Voraussicht nach einer strafrechtlichen Sanktionierung der Vermittlung von Sportwetten entgegensteht.
Eine verfassungs- und unionskonforme Glücksspielregelung kann nur gelingen, wenn die Novellierung eine marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, Wettbewerb erlaubt, die fiskalischen Interessen praxistauglich umsetzt und somit die Finanzierung des Sports nachhaltig verbessert. Der jahrelange Stillstand ist einfach nicht mehr hinzunehmen. Die Ziele, die die Länder im Staatsvertrag vereinbart haben, können so nicht erfüllt werden. Ich nenne ganz besonders einen verbesserten Jugend- und Spiel
Durch die Einschränkung in Deutschland ist leider auch ein Schwarzmarkt entstanden, auf dem Milliarden Euro bewegt werden. Wir wissen: Die entgangenen Einnahmen sind immens. Das ist Geld, das wir unbedingt brauchen für unsere öffentlichen Haushalte, für Bildung und Infrastruktur. Außerdem fehlen notwendige Investitionen in die Integration. Die Chancen, die sich für Kunst, Kultur und vor allem für den Sport bei einer erfolgreichen Regelung ergeben, dürfen wir nicht ungenutzt lassen.
Die vielfältigen Leistungen des Sports für unsere Gesellschaft, Integration, Inklusion, Persönlichkeitsentwicklung und informelle Bildung müssen vernünftig und verlässlich finanziert werden. Da ist es überaus wichtig, dass an den zu erwartenden Mehreinnahmen vor allem der Sport beteiligt wird. Jeder Dienstleister, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss anbieten dürfen. Nur so, auf diese Weise können wir den Schwarzmarkt und seine negativen Auswirkungen in den Griff bekommen.
Von einem geregelten Markt unter fairen Bedingungen, an dem auf Zuverlässigkeit geprüfte seriöse Anbieter teilnehmen können, sind wir jedoch meilenweit entfernt. Dabei gibt es geeignete Vorbilder im Gewerbeaufsichtsrecht.
Zum Abschluss möchte ich das Wort noch einmal explizit an die Grünen richten. Folgen Sie der Aufforderung Ihrer Freunde aus Hessen! Heben Sie die Blockadehaltung bitte auf! Stimmen Sie unserem Antrag zu – für einen besseren Schutz vor Spielsucht, für einen effektiven Jugendschutz und auch für den Sport hier in NRW! – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörer oben auf der Tribüne! Herr Dr. Kerbein, ich habe Nachsehen mit Ihnen. Sie waren nicht im Ausschuss, sonst hätten Sie hier sicher etwas anderes vorgetragen als das, was Sie gerade vorgetragen haben. Sie sind sich hoffentlich dessen bewusst – ich sehe es Ihnen an –, dass es sich hier um einen Staatsvertrag zwischen 16 Bundesländern handelt und nicht um ein Gebilde, das allein Nordrhein-Westfalen zu gestalten hat.
Mit dem vorliegenden Antrag möchte der Antragsteller – also Sie, die FDP – den Eindruck erwecken, als hätte die Landesregierung die jüngsten Urteile zum Glücksspielstaatsvertrag bislang kom