Webseiten, Artikel und darauf publizierte Informationen werden bislang leider häufig nur als Projekte gesehen, als Momentaufnahme der aktuellen Tätigkeiten. Informationen und Dokumente früherer Landesregierungen sind kaum noch auf den Webauftritten des Landes zu finden. Systemwechsel, Updates oder eine Imagekampagne wie „land.nrw“ sorgen dafür, dass Zehntausende Artikel und Dokumente der Öffentlichkeit entzogen werden. Dann sehen Internetnutzer nur noch Fehlermeldungen. Quellenangaben und Verlinkungen führen ins Leere.
So unzuverlässig sollte die öffentliche Hand nicht sein, verehrte Damen und Herren. Wir müssen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Staat auch im Netz als eine zuverlässige Konstante gilt, auf die man sich verlassen kann, auf die man referenzieren kann und die man als Ausgangspunkt für gesellschaftlichen Diskurs nutzen und im Web einbinden kann.
Wir möchten, dass das digitale Archiv NRW direkt mit dem Tagesgeschäft verzahnt wird. Eine Pressemitteilung, die heute veröffentlicht wird, kann eigentlich auch direkt im Archiv abgelegt werden; der Text wird ja anschließend nicht mehr verändert.
Wir sind der Meinung, dass die Integration des digitalen Archivs NRW in den Webauftritt des Landes nur ein kleiner Mosaikstein in der digitalen Agenda des Landes Nordrhein-Westfalen ist, gleichzeitig aber auch ein hervorragendes Pilotprojekt für ein langfristig angelegtes Transparenzregister öffentlicher Publikationen und Dokumente.
Wenn das digitale Archiv aus kulturpolitischen Gründen nicht zur Verfügung steht, dann machen wir eben ein digitales Archiv Nummer zwei. Denn mit einem Pilotprojekt „Transparenzregister light“ können die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen und erprobt werden, die
Ich bitte mit unserem gemeinsamen Ziel eines Transparenzregisters in Nordrhein-Westfalen um Ihre Unterstützung für den Antrag und freue mich zunächst einmal auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will dem Hohen Haus nicht meine Erfahrungen schildern, wenn ich mich im Internet bewege, an welchen Seiten ich scheitere und an welchen nicht.
Ich glaube, das langweilt die Damen und Herren Abgeordneten eher; wir haben ja gerade ein Beispiel erlebt.
Denn die Auffindbarkeit und Verfügbarkeit öffentlicher Dokumente zu gewährleisten, liegt in einer digitalen Zeit irgendwo zwischen einem selbstverständlichen Anliegen einerseits und einem kaum erfüllbaren Wunsch andererseits, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Medienveränderungen und Medienbrüche die Menschheit geprägt haben und sicher auch immer weiter prägen werden.
Seien wir aber gutherzig und beginnen mit dem Selbstverständlichen und dem Machbaren. Maschinenlesbarkeit erleichtert Auffindbarkeit. Im Gegensatz zu den statischen Webseiten, die wir in den ersten Jahren des Internets hatten, haben wir heute in der Regel eine Trennung von Darstellung und Inhalt über Content-Management-Systeme. Die sind vielerorts auch in der Landesregierung längst Standard.
Ganz überwiegend führen die zentralen Suchmasken, die wir haben, zu Ergebnissen, die die Bürgerinnen und Bürger finden und suchen. An dieser Stelle ist es, glaube ich, auch perspektivisch der richtige Weg, wenn wir auch mit portalübergreifenden Suchfunktionen arbeiten, soweit die urheberrechtlichen, aber auch die vertragsrechtlichen Güter weiter geschützt werden.
Dass die Piraten, die sich stets als den Olymp der Internetkompetenz verstehen, eine prinzipielle Unauffindbarbeit bzw. „Depublizität“ darstellen, die durch Einführung beispielsweise von „land.nrw“ anzunehmen sei, ist schon etwas seltsam. Denn heute ist der „historische“ Zustand einer Website auch über Wayback Machine im Internet und in Internetarchiven auffindbar und abbildbar. Erwägenswert ist daher, inwieweit eine solche Funktion auch in den Leistungsumfang des Digitalen Archivs NRW integrierbar ist.
Wie Sie wissen, hat die Landesregierung mit ihrer Open.NRW-Strategie hier schon vieles auf den Weg gebracht. Wir sind ebenso dabei, das Informationsfreiheitsgesetz des Landes weiterzuentwickeln. Hier kann man gerne auch den Vorschlag diskutieren, inwieweit maschinenlesbare Listen aller aktuellen und zur jeweiligen Zeit in Webauftritten der Landesverwaltung verfügbaren Dokumente im Open-DataPortal des Landes zu schaffen wären. Möglichst begrenzte Aufwände für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, die das zu bearbeiten haben, wären aber zu beachten.
Weihnachten naht. Kommen wir also auch zur Kategorie „Wünsche“ Ihres Antrags: Es wäre vermessen, eine dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten mithilfe der heutigen Standards gewährleisten zu wollen. Der Medienbruch ist kein Phänomen der öffentlichen Verwaltung. Er gehört zur Mediengeschichte der Menschheit dazu. Viele Schallplattenbesitzer oder Dia-Liebhaber können heute ein Lied davon singen, wie schnell CD, MP3, DigiCam oder das Handy ihre Sammelaktivitäten eingeschränkt oder überholt haben. Es wäre vermessen, heutige Schnittstellen im Internet als beständige Richtgröße für die Nutzbarkeit auf Dauer anzulegen. In der Medienentwicklung wird Bewegung bleiben.
Vielen Menschen bedeutet Internet-Kommunikation heute sehr viel und – zugestanden – den Piraten vielleicht manchmal auch alles, sodass das Medium, das lateinisch „Mittel“ bedeutet, schon manchmal als der Zweck oder das Absolute erscheint.
Ob Linktechnologie der heutigen Zeit als Schlüssel länger halten wird, kann niemand garantieren. Dass Permalinks, die unveränderliche Inhalte mit einer unveränderlichen Webadresse kombinieren, als ein Baustein über Content-Management-Systeme genutzt werden können, ist sicherlich diskussionswürdig. Ein Allheilmittel sind sie aber keineswegs. Denn Sie wissen, es gibt auch Datensätze, bei denen es gerade um Aktualität geht und wo die öffentliche Landesverwaltung aufgefordert ist, diese ständig zu aktualisieren.
Von daher, lieber Herr Herrmann, versöhnt mich ein bisschen die Überschrift Ihres Antrags. Dort haben Sie den Begriff der Nachhaltigkeit gewählt, und
Nachhaltigkeit setzt niemals eine Richtung nur absolut, sondern stellt gerade das Abwägen von Zielen als das Ziel dar. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Informationen zugänglich machen, wir wollen Relevantes auffindbar halten, wir wollen es aber auch bezahlbar halten.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Um das zu verdeutlichen, ist eine Überweisung in den Innenausschuss sicherlich nicht der falscheste Weg. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. Bleiben Sie bitte noch einen kleinen Moment vorne. Herr Kollege Herrmann wollte Ihnen noch eine Zwischenfrage stellen. Wie ich vermute, lassen Sie die zu.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage noch zulassen. Ich wollte fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es auch bundesgesetzliche Vorgaben gibt, die Sie verpflichten, digitale Inhalte zu archivieren, was durchaus auch die Seiten der Landesregierung betrifft.
Herr Kollege Herrmann, das ist uns bewusst. Aber ich habe vorhin versucht, aufzuführen, dass es trotzdem vermessen ist, so zu tun, als ob das, was wir heute an Standards im Internet haben, über alle Zeit hinweg die Kommunikationsebenen unseres menschlichen
Handelns bestimmen werden. Sie wissen, lange Zeit war es die menschliche Stimme, die das einzige Mittel der Kommunikation war und die die Reichweite bestimmt hat.
Irgendwann kam die Schrift dazu, und die musste mühsam dupliziert werden. Dann kam der Buchdruck. Gutenberg sei Dank, dass wir den haben.
Jetzt haben wir Internet und anderes. Aber zu glauben, dass die heutigen Schnittstellen die seien, die wir irgendwie gesetzgeberisch festlegen müssen als die Schnittstellen und das regulatorische Mittel, mit dem wir Medienbrüche verhindern, ist ein Irrglaube. Wir sollten pragmatisch vorgehen
und – wie Sie es geschrieben haben – abwägen, nämlich versuchen, durch Nachhaltigkeit verschiedene Ziele miteinander in Abwägung zu bringen. Das ist das, wofür ich plädiert habe. – Vielen Dank.
Noch einmal vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Stein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe lange überlegt, was sich zu diesem Antrag auf dieser politischen Bühne jetzt sagen lässt. Ich muss ehrlich zugeben, wenn ich jetzt hier stehe, überlege ich immer noch ein bisschen,
Natürlich ist es ärgerlich, Herr Herrmann, wenn Verlinkungen nicht funktionieren. Jetzt ist die Frage: Wie groß ist das Ausmaß wirklich? Ich glaube, im Antrag steht: Tausende. Sie haben in Ihrem Redebeitrag gerade gesagt, es sind 10.000, wenn ich das richtig aufgenommen habe.
Es ist natürlich die Frage: Ist es jetzt ein technisches Problem, ist es wirklich ein Problem der politischen Intransparenz? Denn ich weiß nicht, wie groß die Nutzerzahlen überhaupt sind, die auf dieses Portal zugreifen und noch gezielt nach diesen Inhalten suchen, die Sie jetzt herausgefunden haben.
Na gut. Ich glaube übrigens auch nicht, dass das eine Frage ist, von der die Zukunft des World Wide Web abhängt, zumindest nicht bezogen auf das Portal von „land.nrw“.
Jetzt können wir sicherlich trefflich darüber streiten, wie aufwändig die Umsetzung Ihrer Forderungen dann sein wird, welche Kosten entstehen. Wir können natürlich auch Fragen der Standardisierung besprechen und sicherlich auch die Frage nach der dauerhaften Auffindbarkeit der Inhalte klären. Das sollten wir im Ausschuss auch machen.
Ich für meinen Teil muss sagen: Ich weiß nicht, ob für die Landespolitik und für die Bürgerinnen und Bürger mit diesem Antrag am Ende wirklich ein Gewinn herauskommt. Ich bin wirklich nicht sicher, ob der Antrag so zielführend ist.