Deshalb haben wir im Laufe des späten Nachmittags entschieden, diesen Antrag heute zurückzuziehen und ihn zum nächsten Plenum ordentlich wieder einzubringen, um dann diesen Antrag – ein Darlehnsförderprogramm für den zehnprozentigen Eigenanteil für die Kommunen in NordrheinWestfalen – auf den Weg zu bringen.
Wir werden heute – genauso wie wir das im Kommunalausschuss getan haben – dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zustimmen. Damit heißt es ab der heutigen Beschlussfassung für die Städte und Gemeinden, für die Räte, Bürgermeister und Oberbürgermeister: Sie können die Betonmischer anwerfen. Sie können den Infrastrukturinvestitionsstau in den Kommunen endlich angehen. Wir sind uns sicher, die Bürgerinnen und Bür
Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach, für diese Rede. Noch einmal herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag. Das wird sicher ein schöner Abend werden. Aber jetzt müssen wir erst einmal in der Tagesordnung fortfahren. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Krüger.
Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es sind immerhin noch vier, fünf anwesend. – Ich möchte an die Aussagen vom Kollegen Hübner anknüpfen. Er hat ja betont, wie schnell das Ganze abgehandelt worden ist. Ich möchte betonen, wie einmütig das Ganze abgehandelt worden ist. Das war nicht zu erwarten angesichts des vorhergehenden Streits innerhalb der kommunalen Familie, nach welchen Kriterien diese Gelder verteilt werden sollten.
Dass sich in diesem Zusammenhang alle Fraktionen entschlossen haben, der Empfehlung beizutreten – das heißt, die Schlüsselzuweisungen der letzten fünf Jahre als Verteilmechanismus zugrunde zu legen –, hat mich überrascht. Ich freue mich darüber, dass diese Einmütigkeit bei allen Fraktionen in diesem Zusammenhang vorhanden war. Das zum einen.
Zum anderen würde ich gerne an die Ausführungen von Frau Scharrenbach anknüpfen wollen. Sie hatten gerade noch einmal die Rolle des Bundes herausgestellt, dass er entsprechende Hilfestellungen gibt, um die kommunale Investitionstätigkeit zu verbessern. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass es einmal die Zusage einer Kostenentlastung in Höhe von 5 Milliarden € gegeben hat, und zwar durch ein neues Gesetz zur Eingliederungshilfe, das ab dem Jahr 2014 eigentlich kommen sollte.
Wenn es denn im Jahr 2014 gekommen wäre, hätten wir bis 2017 bereits eine Kostenentlastung von etwa 14 Milliarden € für alle Länder bzw. für alle Kommunen gehabt. Der Anteil in Nordrhein-Westfalen – wenn wir den Königsteiner Schlüssel zugrunde legen – betrüge 21 %. Wir würden uns dann über eine Summe von 3 Milliarden € unterhalten, und nicht über 1,1 Milliarden €.
Worum geht es? – Es geht darum, dass wir die Investitionstätigkeit im kommunalen Raum ankurbeln wollen. Ich würde mit Blick auf die Entscheidungsträger vor Ort bei der Frage, welche Maßnahmen realisiert werden sollen, empfehlen, behutsam vorzugehen – behutsam in der Art und Weise, dass nicht neue Vorhaben, die man sich immer schon gewünscht hat, umgesetzt werden – wie beispielsweise eine Dreifachturnhalle mit entsprechenden
Zuschauerrängen etc. –, sondern dass man sich dort auf den eigenen Gebäudebestand konzentriert und versucht, zum Beispiel im Rahmen der Energiesanierung Betriebskostenaufwendungen einzusparen. Denn das wird dann auch haushaltsentlastend sein.
Zu dem Antrag, der dann zur nächsten Sitzung neu eingebracht werden soll: Ich kann nachvollziehen, dass man darüber nachdenkt, inwieweit man den Kommunen Hilfestellung gibt, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, ihren kommunalen Anteil in Höhe von 10 % leisten zu können. Nur, der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, sieht erst einmal vor, dass alle Kommunen die Möglichkeiten haben, auf eine Darlehnsfinanzierung mit entsprechenden
Natürlich wird dann jede Kommune zugreifen. Das Ganze ein Stück weit auf die Kommunen zu reduzieren, die es wirklich betrifft, müsste die eigentliche Aufgabenstellung sein. Ich möchte Sie bitten, in diesem Zusammenhang noch einmal darüber nachzudenken, inwieweit man hier diesem Anliegen Rechnung tragen kann, um dann gezielt eine solche Herangehensweise miteinander vereinbaren zu können.
Wir schaffen Klarheit. Deswegen wurde dieser Gesetzentwurf schnell innerhalb von einem Monat im parlamentarischen Verfahren abgeschlossen. Damit gibt es auch eine Belastbarkeit bezogen auf die Haushaltsplanung in den kommenden Jahren.
Noch einmal zu dem, was Sie, Frau Scharrenbach, ausgeführt haben und zur Frage, wie man mit den einzelnen Bausteinen umgeht, beispielsweise beim Thema „Breitbandausbau“. Da bin ich sehr hoffnungsvoll, dass in Kürze auch eine entsprechende FAQ-Liste des Ministeriums vorliegen wird, abgestimmt mit dem Bundesfinanzministerium. Das kann dann sozusagen als Handreichung für die Entscheidung der Kommunen vor Ort hilfreich sein. So viel von unserer Seite. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eignet sich definitiv nicht für Parteiengezänk hier im nordrhein-westfälischen Landtag. Das ist deutlich geworden. Die FDP-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird gleich, wie auch schon im Fachausschuss, mit guten Gründen diesem Gesetz zustimmen.
Westfalen vorgesehen ist, jetzt auch ankommt, dass es verwendet werden kann und einen Teil dazu beiträgt, dass der Investitionsstau in unserer kommunalen Familie ein Stück weit abgemildert wird. Deswegen ist das heute ein gutes Gesetz.
Ein bisschen Wasser in den Wein gießen möchte ich aber dennoch, weil wegen des Verteilmechanismus nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht alle Kommunen davon profitieren können. Ich will sagen: Wir haben uns sehr für den Verteilmechanismus „Gemeindefinanzierungsgesetz“ ausgesprochen, weil es uns wichtig ist, dass wir Rechtssicherheit haben. Wir wollen nicht nur, dass das Geld schnell ankommt, sondern auch, dass es rechtssicher ankommt.
Aber wir sollten hier im Landtag NordrheinWestfalen auch den Blick dafür behalten, dass es die eine oder andere vermeintlich reiche Gemeinde gibt, die ebenfalls Hilfe gebrauchen könnte, die aber keine Hilfe bekommt.
Man denke beispielsweise – der Kollege Rasche applaudiert gerade – an die Stadt Erwitte – eine Stadt, die sich seit Jahren im Nothaushalt befindet, die rein rechnerisch aber abundant ist und die kommunale Zwangsabgabe zahlen muss. Sie erhält aus dem Gesetz heute keinen Cent. Das gehört dann auch zur Wahrheit dazu. Nichtsdestotrotz werden wir gleichen diesem Gesetz so zustimmen.
Ich würde mich freuen, Herr Minister, meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung ihre Bemühungen in Berlin zur Stärkung der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen auch dadurch verbessern würde, dass sie beim Thema „Eingliederungshilfe“ etwas mehr Tempo an den Tag legen und so Erfolge zeitigen würde. Dann hätten auch solche Städte wie Erwitte und andere über die umlagefinanzierten Systeme noch etwas mehr Spielraum.
Lassen Sie mich abschließend noch auf ein Detail des Gesetzes eingehen. Im Gesetzentwurf steht, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise auf die örtliche Rechnungsprüfung verlagert werden soll. Das heißt: Die jeweilige Kommune soll die zweckmäßige Verwendung ihrer Fördermittel selbst prüfen.
Ob das eine kluge Entscheidung ist, die wir hier im Gesetz zu verankern haben oder zu verankern gedenken, darf man zumindest hinterfragen. Ich darf, Herr Minister, darauf hinweisen, dass wir in anderen Feldern – zum Beispiel bei der Selbstbeaufsichtigung im Stadtbahnbau – nicht die besten Erfahrungen damit gemacht haben.
Auf der anderen Seite will ich aber abschließend sagen: Das Gesetz verdient unsere Zustimmung. Wir werden gleich bei der Abstimmung das kommunale Investitionsförderungsgesetz als FDP-Fraktion
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Saal! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Ich kann mich meinen Vorrednern an vielen Stellen anschließen und denke, dass meine Fraktion gut beraten ist, dem Gesetzentwurf ebenfalls zuzustimmen. Insgesamt etwa 1,1 Milliarden €, die aus dem Bund kommen, werden an die Kommunen nach den Schlüsselzuweisungen verteilt. Das GFG ist rechtssicher, und das ist das, worauf es ankommt.
Es gab in der Anhörung die eine oder andere Stimme, die sich durchaus einen anderen Verteilschlüssel hätte vorstellen können; aber die große Mehrheit hat dann doch dem jetzt gewählten Schlüssel zugestimmt.
Ja, eine Stimme. Ich weiß, dass Sie gerne Stimmen herunterfallen lassen, aber dazu kommen wir morgen. – Entschuldigung!
Aber es ist wahrscheinlich immer so, dass sich einige übergangen oder nicht gerecht behandelt fühlen, wenn es um die Verteilung von viel Geld geht. Jetzt geht es aber darum, das Geld schnell in die Kommunen zu bekommen.
Übrigens halten wir diesen 10%igen Eigenanteil – das möchte ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern bemerken – für eine sinnvolle Geschichte; denn wir wollen keine Leuchtturmprojekte auf Kosten von Landes- oder Bundesmittel fördern. Wir wollen vielmehr, dass die Kommunen ernsthaft mit dem Geld umgehen. Deshalb bin ich da sehr kritisch, dass wir diesen 10%igen Eigenanteil jetzt als Kreditaufnahme in die NRW.BANK schieben. Ich bin sehr gespannt, ob wir da übereinkommen.
Im Übrigen ist es so, dass viele Kommunen diese Investitionsmittel wahrscheinlich dazu nutzen werden, Investitionen, die sie eh getätigt hätten, abzulösen, und die die daraus freiwerdenden Mittel dazu nutzen werden, ihren eigenen Haushalt zu konsolidieren. Ich weiß nicht, ob das unbedingt im Sinne dieses Gesetzes ist.
Im Sinne dieses Gesetzes geht es ja nur um Investitionen an sich. Das darf uns aber nicht den Blick dafür versperren, dass unsere Kommunen in NRW strukturell unterfinanziert sind, und das inzwischen seit Jahren. Da müssen wir auch endlich einmal herangehen. Ich kann mir – das habe ich schon mehrfach gesagt – eine umfassende Konnexität aller Aufgaben der Kommune als ständigen Prozess gut vorstellen. Ich bin gespannt, ob wir da auch übereinkommen.
Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird meine Fraktion zustimmen. Alles Weitere, was die nächsten Finanzierungswellen angeht, werden wir im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich möchte darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion den Änderungsantrag Drucksache 16/9881 zurückgezogen hat. Deshalb ist natürlich heute über diesen Antrag nicht mehr abzustimmen.