Zweite Bemerkung: Seit 2013 gestoppt, seit 2014 Stellenaufbau, Rekordetats für Vergabe, DEGESMitgliedschaft. Die DEGES plant für uns die A-40Rheinquerung, drei A-1-Brücken, viermal Autobahnkreuz Heumar, Brückenbauwerke. Die DEGES plant vier Talbrücken A 44. Mehr kann die DEGES nicht, und ich fürchte, die DEGES wird zeigen, dass sie nicht schneller als unser herausragend guter Landesbetrieb ist.
Der Landesbetrieb plant die Leverkusener Rheinquerung, vier A-1-Brücken, A-3-Brücke, A-44Brücke, sechs Brücken A 45, A 46, A 544, dreimal B 55 in Lippstadt, damit HELLA & Co. Weltmeister bleiben können, eine zusätzlich bei der B 55, zwei weitere Bundesstraßenbrücken.
Summa summarum planen wir so viel, dass mehr überhaupt nicht möglich und später auch gar nicht umsetzbar sein wird, wenn die Pläne Baureife haben. Wir haben 27 Pläne in der Planfeststellung. Wir haben 20 in der Planung. Wir haben sechs Knoten in der Planung. Also: Was den Planungshochlauf angeht, gibt es keinen außerhalb der Oppositionsbänke, der sagt: Ihr müsst an dieser Stelle mehr tun, weil mehr überhaupt gar nicht rational umsetzbar ist. Da spielt Geld keine Rolle, sondern die vorhandene Planungskapazität.
Zweite Anmerkung: Was ist mit der Baureife? Baureife ist kein Kriterium für verkehrswirtschaftliche Vernunft. Auf Bundesebene sind 99 Projekte am Bundesverkehrswegeplan vorbei Realität geworden, ohne eine erneute verkehrswirtschaftliche Prüfung über sich ergehen zu lassen. Da ist Oberau ja nur ein Stichwort; es gibt viele andere.
Auch wir haben Ortsumgehungen genannt, die in der eigentlichen Priorisierung im Vergleich zu anderen, in Planung befindlichen Baumaßnahmen nicht vorne gestanden hätten. Deshalb reden wir ja in Berlin bei der Fortsetzung der Bodewig-Kommission auch über die Überjährigkeit.
Der Bund hat für sich Überjährigkeit organisiert. Die Länder brauchen sie dringend. Uns gehört das Geld. Hier gehört das Geld hin, und wir müssen überjährig entscheiden können, wo das Geld eingesetzt wird. Nicht Baureife, sondern realer verkehrswirtschaftlicher Bedarf muss das Entscheidungskriterium sein – am besten verkehrsträgerübergreifend, weil Nordrhein-Westfalen ein Paradebeispiel dafür ist, dass wir Schiene ausbauen müssen für Güter und Menschen: RRX, Betuwe, Eiserner Rhein, Ruhr-Sieg-Strecke, Münster–Lünen, und zwar möglichst schnell, dass wir Straße ausbauen müssen, wo es Straßenengpässe gibt.
Also: Erweiterung auf mehr Spuren wie bei der A1, Beseitigung der Engpassstellen an den Kreuzen, Lückenschluss A1 – all das muss parallel zur Schiene laufen.
Außerdem müssen wir uns um die maroden Wasserstraßen kümmern. Hier ist nur der Bund originär zuständig. Allein im Ruhrgebiet gibt es ein Investitionsloch von 500 Millionen €. Man kann nicht ausschließen, dass demnächst ganze Kanalabschnitte gesperrt werden müssen, weil die Düker, Wehre, Schleusen und andere technische Einrichtungen marode und die Spundwände so löchrig sind wie Schweizer Käse. Das ist Berliner Originalverantwortung!
Deshalb müssen wir sagen: Wir brauchen eine parallele Organisation, eine Ertüchtigung der Verkehrswege und natürlich das Etablieren von neuen Radschnellwegen. Die Pedelecs sind die eigentliche Elektromobilität. Das ist keine Mogelpackung. 1 Million Kraftfahrzeuge bis 2020 – diese Million werden wir fast allein auf zwei Rädern erreichen. Deshalb brauchen wir Radschnellwege, weil darüber Berufspendlerverkehre abgefangen werden können, die ansonsten im Stau stünden – entweder auf der Schiene oder auf der Straße.
Solch einen Quatsch sollten wir beenden. Mobilität organisieren – das ist das rot-grüne Ziel. Das werden wir in dieser und in der nächsten Wahlperiode beherzt angehen.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Schemmer zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zwei Richtigstellungen: Sie sprechen von der abgebauten Personalmenge zuzeiten der CDU/FDP-Koalition. Das waren 620 Mitarbeiter: Verwaltungsangestellte, Straßenwärter – viele Leute. Dass aber von 2010 bis 2014 unter Rot-Grün 100 Stellen für Bauingenieure abgebaut worden sind, von denen Sie dann in 2014 mit einem halben Jahr Verzögerung 20 wieder eingestellt haben, das gehört auch zur ganzen Wahrheit dazu.
Letzte Anmerkung von mir: Bei dem, was Sie an Planungsreserven angemeldet haben – ich verweise auf Ihre Vorlage 16/3128 –, nämlich Ortsumgehung Barntrup – in Ihrer eigenen Planung nicht enthalten –, Ortsumgehung Münster, haben Sie doch gesehen: Wenn Sie vollziehbares Baurecht liefern, bekommen Sie auch Geld. Aber Sie müssen erst einmal vollziehbares Baurecht liefern.
Wenn Sie von den 22 Brückenprojekten mit einem Volumen von 861 Millionen € sprechen, dann müssen Sie auch sehen: Da fehlt das vollziehbare Baurecht und nicht das Geld des Bundes. Machen Sie Ihre Arbeit, schaffen Sie Baurecht, dann werden Sie Geld des Bundes bekommen. Und schaffen Sie zudem eine Planungsreserve, damit das auch wirklich funktioniert. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Schemmer. – Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/9799 zu? – CDU und FDP sowie die Fraktion der Piraten, wie es angekündigt war. Wer ist gegen den Antrag? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 16/9799 mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bürgermeister Reiner Breuer, lieber Bürgermeister Kai Abruszat, es freut mich, dass wir heute ein Thema behandeln, das euch beiden ganz konkrete Hilfestellung in euren Städten geben soll, die ihr zu führen gedenkt, nämlich das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Ich möchte mich bei allen Fraktionen ganz herzlich dafür bedanken, dass dies den beiden Kollegen so schnell ermöglicht worden ist. Beim letzten Mal hatten wir die erste Lesung, haben dann eine kurze Anhörung dazu durchgeführt – die sehr einvernehmlich war, wie wir das auch in der vergangenen Woche im Kommunalausschuss ausgewertet haben – und bringen das Ganze heute entsprechend auf den Weg.
Ich habe gerade vom Kollegen Kuper vernommen, dass die 10-%-Regelung der CDU dazu letztlich – das wird er vielleicht gleich noch einmal darstellen – zurückgezogen wird, weil das nämlich nicht ein Konjunkturprogramm ist, sondern ein Investitionsprogramm, wie ich Ihnen ansonsten gesagt hätte. Das kann natürlich ersetzend in den Haushalten einge
setzt werden – nicht nur in Neuss und in Stemwede, sondern in ganz vielen Kommunen NordrheinWestfalens. Die kommunalen Vertreter haben es verdient, dass sie es möglichst schnell zum Einsatz bringen können.
Wir haben ein schnelles Verfahren ermöglicht. Der Dank geht an die anderen Fraktionen. Ich freue mich auf den Wortbeitrag von meiner Nachfolgerin. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes merken eigentlich tagtäglich, wie es in unseren Städten mit der Infrastruktur aussieht. Haushaltskonsolidierung und Haushaltssanierung zwingen die Städte und Gemeinden, die Stadträte, die Oberbürgermeister dazu, vielfach auf Unterhaltungs- und dringend erforderliche Investitionsmaßnahmen zu verzichten bzw. solche in die Zukunft zu verschieben.
Das Verhalten im Zusammenhang mit dem Haushalt – notgedrungen oftmals – schadet insgesamt auch der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Deshalb ist es umso begrüßenswerter, dass die CDU-geführte Bundesregierung 3,5 Milliarden € an die Kommunen, an die Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik verteilt, um die Infrastruktur zu stärken.
Auf Nordrhein-Westfalen werden davon 1,1 Milliarden € entfallen. Und was können die Städte und Gemeinden damit alles tun? – Sie können in Infrastruktur investieren; sie können in die Krankenhäuser investieren. Damit übernimmt die Bundesregierung erneut eine Beteiligung an Aufgaben des Landes; denn eigentlich sind die Bauinvestitionen in Krankenhäuser über die Landesebene zu finanzieren. Auch hier steigt die Bundesregierung wieder ein.
Gleichzeitig können dringend erforderliche Straßensanierungen vorgenommen werden, und zwar im Zusammenhang mit Lärm. Schon eine heile Asphaltdecke ist vielfach leiser und verbessert an sich das Lärmklima einer Straße. Insofern ist das eine sinnvolle Maßnahme und Möglichkeit.
Ein weiterer Punkt, den die Bundesregierung hineinnimmt, und der auch für Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung ist, sind der altersgerechte Stadtumbau und die Möglichkeiten, die den Städten und Gemeinden mit diesem Geld geschaf
fen werden, auch in Bezug auf einen Abbau von Barrieren, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr.
Neben diesen Infrastrukturschwerpunkten können die Kommunen dieses Geld auch für die Bildungsinfrastruktur verwenden. Was in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Weiterleiten der Mittel des Bundes immer noch offen ist, ist die Frage: Welche Kommunen gehören denn eigentlich zum ländlichen Raum, und welche Kommunen können damit die dringend notwendigen Investitionen in den Breitbandausbau bis 50 Mbit/s vornehmen? Denn Sie wissen: Alle Städte und Gemeinden überlegen derzeit, wie sie diese Mittel verwenden können. Aber man muss natürlich wissen, ob man selbst zum ländlichen Raum gehört oder nicht.
Dieser behandelt einen Punkt, den wir bereits in der Anhörung thematisiert haben. Es gibt zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die den geforderten Eigenanteil von 10 % nicht erbringen können, die nicht die Möglichkeit haben, geplante Investitionen aus der mittelfristigen Finanzplanung vorzuziehen, sondern die wirklich neue Maßnahmen durchführen.
Deshalb hatten wir schon in der Anhörung um Vorschläge bei den Sachverständigen gebeten, wie man denn diese Investitionslücke für die Kommunen auflösen kann, um diese Kommunen in die Lage zu versetzen, die Mittel des Bundes auch tatkräftig in ihre Infrastruktur zu investieren. Deswegen haben wir Ihnen mit dem Änderungsantrag vorgeschlagen, ein Darlehnsprogramm aufzulegen.
In der Zwischenzeit, im Laufe des Tages, haben wir – was uns sehr freut – Signale aus anderen Fraktionen empfangen, die sagen: Es wäre sinnvoll gewesen, wenn wir uns darüber vorher hätten abstimmen können; denn wir halten dieses Anliegen der CDU-Fraktion für durchaus diskussionswürdig.
Deshalb haben wir im Laufe des späten Nachmittags entschieden, diesen Antrag heute zurückzuziehen und ihn zum nächsten Plenum ordentlich wieder einzubringen, um dann diesen Antrag – ein Darlehnsförderprogramm für den zehnprozentigen Eigenanteil für die Kommunen in NordrheinWestfalen – auf den Weg zu bringen.