Protocol of the Session on September 3, 2015

Ich denke, dass wir diese Entscheidung einheitlich auf Bundesebene treffen müssen. Wir als Land können auch viele Sachen, die Sie gerne hätten, nicht machen. Gerade eine Expertenkommission auf Landesebene hat nicht den Einfluss auf das, was auf Bundesebene umgesetzt wird.

In der Bund-Länder-AG, bei der ich anwesend war und über die ich – wie Sie eben gewünscht haben – kurz berichten soll, gab es einen Punkt, den ich auch entscheidend finde. Gerade die Situation der Pflege war für mich einer der wichtigsten Punkte in dieser Bund-Länder-AG. Da ist beschlossen worden, dass es eine solche Expertenkommission geben soll, die die sachgerechte Abbildung des notwendigen Pflegebedarfs wirklich versucht zu ermitteln.

Zwei Sachen sind meines Erachtens dabei wichtig: Das eine ist, dass endlich ermittelt wird, wie viel Pflege für einen durchschnittlichen Patienten entsprechend der erbrachten DRGs notwendig ist. Das Zweite, was wichtig ist, ist, wie viel Pflege eigentlich für die Menschen erforderlich ist, die schon mit Vorbelastungen, also mit Pflegestufen, Multimorbidität

und Demenz ins Krankenhaus kommen. Das ist in den heutigen DRGs nicht adäquat abgebildet.

All das soll eine solche Expertenkommission auf Bundesebene ermitteln, und wir brauchen dies auch bundeseinheitlich. Die Ergebnisse müssen hinterher auch vom Bundesgesetzgeber anerkannt werden. Aber ein solches Hearing für Nordrhein-Westfalen alleine halte ich für nicht sinnvoll, weil wir in Nordrhein-Westfalen lieber in die Entscheidungsstrukturen und Prozesse, die wir haben, die Menschen aus der Pflege einbinden – egal, ob in die AG nach § 17 WTG oder in die anderen Strukturen: Pflege wird immer mit eingebunden.

Ich komme nun zum Pflegestellenprogramm auf Bundesebene. Ich finde, es ist ein richtiges Signal, dass der Bund sagt: Ja, wir brauchen mehr Pflege, deswegen das Programm. – Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Darüber müssen wir uns im Klaren sein, wenn das ein, zwei, drei Pflegefachkräfte pro Krankenhaus sind, wird das nicht die Situation der Pflegefachkräfte nachhaltig entlasten. Der Bundesrat hat eine Verdoppelung dieses Programms beschlossen. Auch das wird nicht reichen. Es ist aber ein Signal, dass mehr Pflege notwendig ist. Viel mehr war im Bund, in dieser Bund-Länder-AG auch nicht drin.

Dann sprechen Sie die investiven Mittel auf Landesebene an. So, wie wir über Jahre hinweg erzählt bekommen haben, dass im Spinat viel Eisen enthalten ist, wird immer wieder davon gesprochen, dass dadurch, dass die Länder wenig investive Mittel haben, die Personalmittel, die in den DRGs vorhanden sind, in den Invest fließen würden. Dies ist eine Mär, es ist ein Gerücht, es ist so nicht nachzuweisen.

Wir haben vor allem auch Zahlen dazu, die auf Bundesebene ermittelt worden sind, wo ganz klar ist, dass die Schätzungen der DRG-Zuweisungen im Pflegedienst im Jahr 2012 bei 10,8 Milliarden € lagen.

Laut Statistischem Bundesamt lagen die Ausgaben bei 14,7 Milliarden €.

Das heißt, wir brauchen mehr Geld für die Pflege. Es wird mehr Geld in den Krankenhäusern für die Pflege ausgegeben, als überhaupt in den DRGs abgebildet worden ist. Also kann gar kein Geld mehr in den Invest gegangen sein. Nein, es ist sogar andersherum. In den DRGs ist nämlich auch ein Anteil an investiven Mitteln enthalten, der für die Instandhaltung der Substanz vorgesehen ist. Diese Mittel werden über den Sachhaushalt genauso für Personal ausgegeben wie die im DRG vorgesehenen Personalmittel.

Trotzdem stimme ich Ihnen zu: Ja, wir brauchen auch mehr Mittel im investiven Bereich. Deswegen haben wir dem Landtag im letzten Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, die Summe zu erhöhen. Auch in diesem Jahr haben wir mit dem Haushaltsentwurf 2016 eine Erhöhung vorge

schlagen. Wir wollen auch den Strukturfonds mit Landesmitteln kofinanzieren, damit wir strukturelle Veränderungsprozesse im Land auch in investiven Bereichen voranbringen können.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss, damit wir auch die Spinatfrage nachhaltig und dauerhaft für Nordrhein-Westfalen klären können. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/9586 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

5 Informationsfreiheit darf nicht an der Univer

sitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9589

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Dr. Paul das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Aber diese Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Das will ich zu Beginn ausdrücklich unterstreichen; denn das bedeutet nicht, dass die Informationsfreiheit, die im selben Artikel des Grundgesetzes garantiert wird, ausgehebelt werden darf.

Das wollen wir mit unserem Antrag debattieren, der sich auf die bestehende Landesgesetzgebung bezieht. Anstoß waren die jüngst zurückliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Veröffentlichung des Kooperationsvertrages zwischen der Bayer AG und der Universität zu Köln und darüber hinaus ein Passus aus unserem Wahlprogramm 2012.

Wir Piraten sind der Auffassung, dass die Forschungsfreiheit an den Hochschulen gefährdet ist,

wenn private Auftraggeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen können. Dadurch wird eine ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit später als öffentliches universitäres Forschungsergebnis präsentiert. Wir fordern daher eine deutliche Nennung der privaten Förderer und Kooperationspartner.

Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auftraggeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert sind. Das ist zunächst einmal okay. Aber wenn die Patente dann irgendwann in Asien oder den USA auftauchen und unsere Gesellschaft nichts davon hat, dann ist das nicht so schön.

Bei Beteiligung von öffentlichen Geldern sind unserer Meinung nach alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.

Wie ist es aktuell in NRW? Das Informationsfreiheitsgesetz blendet aktuell den Forschungsbereich aus und versieht alles, was mit Transparenz zu tun haben sollte, mit einem Freibrief für Partikularinteressen von Unternehmen. Auch die marginalen Veränderungen im sogenannten Hochschulzu

kunftsgesetz zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen sind – gemessen am gesamtgesellschaftlichen Transparenzanspruch – unzureichend.

Diese Landesregierung spricht viel von Verantwortung, kippt aber vor Lobbyinteressen um. So sah der Referentenentwurf der Landesregierung zum Hochschulzukunftsgesetz zunächst vor, dass die Hochschulen zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen verpflichtet werden. Der Aufschrei von Lobbyverbänden war riesengroß und der Untergang des Abendlandes wurde herbeibeschworen. Schwuppdiwupp wurde dieser Passus wieder geändert.

Wir sehen es ähnlich wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der Folgendes zur Veröffentlichung von Kooperationen sagte. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich:

„Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegenzuwirken und größere Transparenz sicherzustellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht.“

„Dem Interesse an größerer Transparenz hinsichtlich der Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen könnte jedoch durch eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht begegnet werden. Eine Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit einer Kooperation

dürfte grundsätzlich mit den Grundrechtspositionen der Beteiligten zu vereinbaren sein.“

„Letztlich stellt sich auch die Frage, ob und wie einer zunehmenden Einflussnahme von Unternehmen auf Hochschulen entgegengewirkt werden sollte.“

„Eine Veröffentlichungspflicht, die sich auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erstreckt, wäre ein Eingriff in Artikel 12 Abs. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist als Eingriff in die Berufsausübung zu werten und wäre gerechtfertigt, wenn das zu Grunde liegende Gesetz durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.“

„Im Ergebnis dürfte eine auf einzelne Vertragsdetails beschränkte Veröffentlichungspflicht mit der Berufsfreiheit vereinbar sein.“

Das ist ein Abwägungsproblem. Es besteht auf der einen Seite ein öffentliches Interesse an dem, was an den Hochschulen als gesellschaftlichen Einrichtungen passiert. Auf der anderen Seite gibt es auch privatwirtschaftliche Interessen von Unternehmen.

Entsprechend dem von uns genannten Passus in der Antwort auf die Regierungserklärung von Hannelore Kraft im Januar kann man von Datensparsamkeit und Datenvorsicht sprechen: Also so viele Daten wie möglich, um die Öffentlichkeit genügend zu informieren, aber so wenige Daten wie nötig, um etwaige Betriebsgeheimnisse usw. zu wahren.

In NRW ist diesbezüglich leider nicht so viel passiert. Eigentlich gar nichts. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die nötigen Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz und dem Hochschulzukunftsgesetz vorzunehmen, um der Einflussnahme auf die Freiheit der Forschung und Lehre zu begegnen und auch die notwendige Transparenz herzustellen, damit es dem Wissenschaftsstandort NRW nicht schadet. – Vielen Dank. Wir freuen uns auf konstruktive Diskussionen im Ausschuss.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bell das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als wir vor einem Jahr das Hochschulzukunftsgesetz in diesem Haus sehr kontrovers miteinander diskutiert haben, war einer der Punkte die Regelung im Gesetz, die jetzt von Ihnen in Ihrem Antrag erneut aufgenommen worden ist.

Ich bin jemand, der es durchaus auch für eine Qualität hält, wenn Abwägungsprozesse stattfinden und

ein Kompromiss gefunden wurde; denn in Diskursen geht es darum, unterschiedliche Interessen miteinander auszuloten und zu Ergebnissen zu kommen, die dann auch tragfähig sind und die dann auch eine Akzeptanz bei dem genießen, was wir in diesem Hohen Hause tun.

Lieber Joachim Paul, insoweit plädiere ich dafür, diese Regelung, die wir im Hochschulzukunftsgesetz aufgenommen haben, auch als guten, positiven Kompromiss zu bewerten und nicht als Angriff auf die Verfassung dieses Landes.

Als ich Ihren Antrag gelesen habe, bin ich über einen Satz gestolpert, der mich schlichtweg fassungslos gemacht hat. Deswegen will ich ihn mit Erlaubnis des Präsidenten hier auch vortragen. Sie beziehen sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster und tragen vor:

„In der mündlichen Verhandlung verwies der Senat des Oberverwaltungsgerichtes auf die Regelungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, und entzog sich einer politischen Bewertung der Gesetzgebung.“

Lieber Herr Dr. Paul, sehr geehrte Fraktion der Piraten, Art. 3 der Landesverfassung, der auch Sie verpflichtet sind, sieht in Abs. 3 vor, dass die Rechtsprechung durch unabhängige Richter ausgeübt wird, und bezieht sich damit unmittelbar auf Art. 92 und 97 des Grundgesetzes.

Mit Erlaubnis des Präsidenten will ich aus dem Grundgesetz-Kommentar von Schulze-Fielitz zitieren:

„Art. 97 Grundgesetz gewährleistet mit der Unabhängigkeit der Richter einen, wenn nicht den zentralen Baustein in der Architektur des Rechtsstaats: Es gibt keinen Rechtsstaat ohne eine rechtsprechende Gewalt durch unbeteiligte Dritte als Richter, und es gibt keine rechtsstaatliche Justiz ohne die Unabhängigkeit dieser Richter von den Einflussnahmen Dritter auf die Streitentscheidung – bei gleichzeitiger Bindung nur an das Gesetz.“