Aber ich meine deutlich, dass die Menschen im Land wissen dürfen: Ja, dieser Minister würde es machen.
Ihre Redezeit zum ersten Redebeitrag ist zu Ende. – Wir rufen nun die Kurzintervention der Piratenfraktion auf. Herr
Danke, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, zunächst einmal möchte ich sowohl für meine Person als auch für meine Fraktion zurückweisen, dass wir mit der von mir am Rednerpult gewählten Argumentation irgendwelche Klientel bedienen wollten. Sie haben jetzt nicht ausgeführt, um welche Klientel es sich handelt, aber ganz offensichtlich um solche Klientel, die 2.000 und 3.000 € bzw. mehr bar in der Tasche mit sich führen und damit gegebenenfalls auch bezahlen. Vielleicht nehmen sie sogar Zahlungen auch auf sogenannte Prepaid-Kreditkarten in unbegrenzter Höhe vor, um damit letztlich anonym bezahlen zu können.
Aber eins steht auf jeden Fall fest: Soweit Sie ausführen, dass durch Ihren Vorstoß eine Beschränkung krimineller Tätigkeiten stattfinden würde, gerät Ihre Äußerung in Hinblick auf die hier vertretenen Oppositionsfraktionen in ein äußerst fragwürdiges Licht.
Es unterstreicht das, was ich eben gesagt habe, nämlich dass Sie dafür sind, dass Daten bei Versicherungsunternehmen landen, dass registriert werden soll, ob man sich fettreich ernährt, raucht oder Alkohol zu sich nimmt, wann, wo, in welchem Umfang, mit welchen Menschen usw., dass eine staatliche Einflussnahme auf das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. All das halten wir für wesentliche freiheitsrechtliche Elemente, denen wir immer gegenübertreten werden. Wenn Sie so wollen, ist es klientelhaft insofern, als jeder einzelne Bürger, jede einzelne Bürgerin unsere Klientel ist.
Herr Schulz, und ich weise zurück, dass Sie mir unterstellen – und das haben Sie wörtlich gesagt –, dass ich diejenigen, die bar bezahlen, pauschal in die Nähe krimineller Handlungen bringen will. Das ist definitiv falsch.
Das haben Sie gesagt. Ich habe es mir eben notiert, als Sie es gesagt haben. Es gibt ein Protokoll, da kann man es ja nachlesen.
Der zweite Punkt ist: Inwieweit werden Verhaltensweisen durch Zahlungsweisen, die erfassbar sind, möglicherweise ausgewertet? Das ist ein Thema, das uns auch beschäftigt. Aber ist die Frage, ob kontrolliert werden kann, wie viel Fett, wie viel Tabak und wie viel Alkohol ich zu mir nehme, davon abhängig, ob ich über 3.000 € per Überweisung bezahle? Oder liegt das nicht in dem kleineren Bereich, der ohne Frage als Barzahlungsmöglichkeit weiter besteht? Daran zeigt sich, dass Sie mit aller Gewalt möchten, dass die kleine Gruppe derer, die ich anspreche und von der ich lange noch nicht sage, dass jeder, der über diesen Betrag hinaus bar bezahlt, etwas Unrechtes im Schilde führt, …
Aber umgekehrt ist es so! – Sie müssen, um Empörung zu erzeugen, diesen Betrag gefühlt herunterziehen, dass jeder, der sein Kaugummi kauft, meint: Der will mich kontrollieren. – Das ist falsch.
Und was Sie mit Ihren Zwischenrufen immer wieder wollen, will ich Ihnen sagen: Das ist dasselbe, was Sie mit den Registrierkassen machen: einem dann, wenn man eine Sicherung einbauen will, Generalverdacht zu unterstellen. Das tun Sie, weil Sie einen Generalfreispruch wollen. Sie möchten, dass jeder machen kann, was er will,
Der Kollege Justizminister hat das einmal auf den Punkt gebracht: Die Tatsache, dass Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch stehen, ist noch lange kein Generalverdacht gegenüber jedem redlichen Bürger, dass er möglicherweise morgen zum Mörder wird. So etwas ist doch völliger Unsinn.
Wir sind am Ende der Debatte. Oder wollen Sie noch Redezeit in Anspruch nehmen? Die Regierung darf ja jederzeit das Wort ergreifen. – Das wollen Sie nicht. Damit sind wir am Ende der Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/9597 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dort wird in öffentlicher Sitzung abgestimmt nach einer vermutlich noch einmal sehr interessanten Beratung. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das tun alle. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es bleibt bei der einstimmigen Überweisung.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben mit Schreiben vom 31. August fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Dr. Bergmann für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das Tariftreue- und Vergabegesetz trat bekanntlich am 1. Mai 2012 in
Gleich vorweg wie immer und zur Vermeidung etwaiger Reflexe: Die CDU-Landtagsfraktion teilt die sozial -und umweltpolitischen Ziele wie etwa Arbeits- und Umweltstandards, Kinderschutz und ordentliche Entlohnung des TVgG.
Dieses Gesetz ist aber der falsche Weg, um diese Ziele zu erreichen, und hat den Effekt eines politischen Placebos. Die Umsetzung auf Länderebene greift zu kurz, ist offensichtlich nicht rechtssicher und droht zusätzlich die Tarifautonomie zu unterlaufen.
Trotz großer Bedenken allerseits – von Experten, Kommunen, mittelständischer Wirtschaft und anderen Institutionen – hatte die rot-grüne Regierungskoalition das Gesetz beschlossen und musste zwischenzeitlich bekanntlich eine Evaluierung deutlich vorziehen, weil sie selbst merkte, dass das alles so nicht funktioniert.
Schon nach der Ankündigung letztes Jahr forderten wir von der Union, die dafür im Haushalt vorgesehenen 425.000 € einfach zu sparen. Wir empfahlen und empfehlen immer noch, stecken Sie das Geld doch in die Haushaltskonsolidierung. Die hat Nordrhein-Westfalen doch bitter nötig.
Das Gesetz und die entsprechende Rechtsverordnung sind sowohl für kommunale Auftraggeber als auch für privatwirtschaftliche Auftragnehmer mit enormen bürokratischen Lasten verbunden. Das dürfen Sie nicht länger ignorieren. Also schaffen Sie doch dieses Bürokratiemonster endlich ab und vertrauen Sie auf das bundesweit gültige Tariftreuegesetz.
Das, Herr Minister Duin, würde auch nur dem entsprechen, was Sie bereits am 28. Januar 2014 im „Kölner Stadt-Anzeiger“ selbst zu diesem Gesetz anmerkten. Damals bedauerten Sie ja im Interview, dass Ihnen – ich zitiere – das Gesetz um die Ohren gehauen würde und es mit sehr hohem bürokratischem Aufwand befrachtet sei.
Auf Grundlage der Einführung vergabefremder Kriterien in das Auswahlverfahren verfälscht das TVgG den Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei Vergaben. Dadurch steigen die Kosten der Beschaffung zulasten der öffentlichen Hand. Diese Lasten wiederum tragen die Bürger, das Handwerk und der Mittelstand durch höhere Abgaben und Gebühren.
Auch laut Handwerksorganisationen hat sich das Gesetz in der Praxis als unpraktikabel erwiesen. Unternehmen ohne eigene Vergabeabteilung können die gestellten Anforderungen oft nicht allein
bewältigen. Als Folge der Rechtsprechung des EuGH und der Einführung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes lässt sich aus Sicht des Handwerks in Nordrhein-Westfalen ein eigener landesvergabespezifischer Mindestlohn für unser Land nicht mehr rechtfertigen.
Der Verzicht wäre ein wichtiger Schritt für Bürokratieabbau und zur Kostenentlastung von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zugleich. Denken Sie an die Erleichterung, wenn die Verpflichtungserklärungen wegfielen. In seiner Anwendbarkeit ist das Gesetz schlichtweg nicht praxistauglich und schadet besonders den KMU, wenn diese durch das Gesetz faktisch von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wie es etwa beim straßengebundenen ÖPNV der Fall ist. Im Bereich des Omnibusgewerbes kommt es jetzt sogar bei alten und neu gewonnenen Linien zur Zahlung zweier unterschiedlicher Tariflöhne in einem Unternehmen – beide übrigens in Nordrhein-Westfalen.
Jetzt kommen auch noch massive verfassungs- und europarechtliche Probleme hinzu. Für uns ist das nicht überraschend. Das hatten wir auch schon letztes Jahr vorhergesagt. So ist das TVgG nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit unserer Landesverfassung unvereinbar. Das Gericht hat das dem Verfassungsgerichtshof Münster zur Prüfung vorgelegt.
Auch aus europarechtlicher Sicht ist also das Gesetz nicht haltbar. Damit wird die Behauptung der Landesregierung, das Gesetz halte sich im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben, auch noch eindeutig als falsch entlarvt.
Unter dem Strich ist das TVgG also nicht nur bürokratisch, ineffektiv, kostenintensiv und europarechtswidrig, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit auch verfassungswidrig.
Ein dies auch nur in Ansätzen rechtfertigender konkreter Mehrwert konnte dagegen bisher von der Landesregierung und auch nicht von der Regierungskoalition belegt werden.
Eine Aufhebung des Gesetzes würde zu unmittelbarer Minderung bürokratischer Lasten bei der öffentlichen Hand führen, die kommunalen Haushalte entlasten sowie gerade kleine und mittelständische Unternehmen und das Handwerk stärken. Bisher packen Sie als rot-grüne Landesregierung ständig den Unternehmen neue Steine in den Rucksack. Jetzt könnten Sie endlich einmal wenigstens einen davon wieder aus dem Rucksack herausnehmen. Trauen Sie sich!
Die antragstellenden Fraktionen fordern daher die Landesregierung auf, die Konsequenzen aus der hier nur angerissenen, im Ergebnis vernichtenden
Synopse zu ziehen. Wir fordern Sie auf, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und der entsprechenden Verordnungen vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.