Nach dem Aufhorchen kam die Ablehnung von den Gesundheitspolitikern über Ärzte- und Patientenvertreter, Apothekenverbände und Krankenhausgesellschaft – die Front ist breit. In einer gemeinsamen Stellungnahme monierten Ärzte sowie Ärztekassen, Ärztekammern – ich zitiere –:
„Hier soll eine etablierte, anerkannte und mitunter den Krankenkassen unbequeme Patientenberatung zu einem willfährigen Dienstleister auf der Lohnliste der Krankenkassen umfunktioniert werden.“
Zusammenfassend ergibt sich ein Bild der einhelligen Ablehnung bei allen, aber wirklich allen gesundheitlichen Akteuren im Land. Das Ergebnis als Überschrift: „Laumann und die Krankenkassen allein zu Haus.“
Nun soll also eine Firma die Beratung übernehmen, die bereits für einige Krankenkassen tätig ist, also in einem Geschäftsverhältnis zu ihnen steht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Natürlich sind Zweifel an der Unabhängigkeit der neuen Patientenberatung legitim und berechtigt – nicht zuletzt aufgrund der Lebensweisheit: Wer beißt schon in die Hand, die ihn füttert?
Die Vergabeentscheidung verwundert umso mehr, weil noch im jüngsten Qualitätsbericht der Bundesregierung der Begleitforschung ausschließlich gute Noten für die Beratung in der bisherigen Konstellation attestiert wurden. In der Gesetzbegründung der Bundesregierung, mit der die UPD 2010 in § 65b SGB V aufgenommen wurde, heißt es:
„Die im Rahmen der Modellvorhaben geförderten Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung und entwickelten Strukturen und Prozesse bieten eine tragfähige Grundlage für die Gestaltung einer mittelfristigen unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung.“
Warum also nun diese Trendumkehr? Wie schön und wie unterstützenswert klang doch die Gesetzesbegründung aus dem Jahre 2010: „um die Ver
sicherten in die Lage zu versetzen, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen, Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stützen, ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Patientensouveränität.“ – Den vollständigen Text übrigens lesen Sie in dem Entschließungsantrag der FDP.
Darüber, ob das zwingend mit einer Vergabe erfolgen muss und hierfür eine Ausschreibung nach dem Vergaberecht erforderlich ist, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Ich zitiere hier nur die Kommentierung in dem Kasseler Kommentar zum SGB V zu § 65b:
Es ist deshalb auch schon zu problematisieren, ob nicht gegen das im § 65b Abs. 1 Satz 2 verankerte Verbot schon durch die Wahl eines förmlichen kartellrechtlichen Verfahrens verstoßen wurde. Es erfordert nämlich eine erschöpfende und eindeutige Beschreibung der Leistung. Dieses Erfordernis erzwingt das gewählte Vergabeverfahren, erfordert es aber, dass alle Einzelheiten beschrieben werden, die weit über das im SGB V assistierte Einflussnahmeverbot hinausgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wohlwollend könnte man von Gesetzesbeugung sprechen. Man könnte aber auch zugespitzt von einem Gesetzesverstoß reden. Unvereinbar mit dem kartellrechtlichen Vergabeverfahren ist jedenfalls das vom Gesetz geforderte Einvernehmen des Patientenbeauftragten, das auch in diesem § 65b verankert ist. Ein möglicher Widerspruch, der das Einvernehmen auch beinhaltet, ist aber mit dem wesentlichen Grundsatz eines kartellrechtlichen
Vergabeverfahrens überhaupt nicht zu vereinbaren, meine Damen und Herren, denn andere Gründe als solche der Wirtschaftlichkeit dürfen die Vergabeentscheidung eigentlich gar nicht beeinflussen.
Die Wahl des kartellrechtlichen Ausschreibungsverfahrens ist deshalb in zwei Punkten kritisch zu sehen: Einerseits verstößt es gegen das Verbot der Einflussnahme des GKV-Spitzenverbandes, und zum Zweiten negiert es das Vetorecht des Patientenbeauftragten.
Also, Karl-Josef Laumann: Wo stehen wir? Im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit hatte ja – das wissen wir aus Erfahrung – der Minister nicht so seine guten Seiten. Wir erinnern uns alle an die Einstellung der Arbeitslosenberatung in NordrheinWestfalen, die wir 2010 wieder zurückgenommen haben.
Nun richten sich mittlerweile die Appelle, den eingeschlagenen Weg der Vergabe zu stoppen, nicht mehr an Karl-Josef Laumann, sondern an den Bundesminister Gröhe. Offensichtlich wurde die Unabhängigkeit im Vergabeverfahren nur mit 15 Prozentpunkten bewertet, und eine andere als die kartellrechtliche Vergabe, nämlich nach Sozialrecht,
Unsere Aufforderung, meine Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, zielt darauf ab, genau diese Punkte zu beachten.
Da zwei Anträge vorliegen, will ich zum Abschluss Folgendes sagen: Frau Präsidentin, wir werden im nächsten Ältestenrat noch einmal darüber zu reden haben, wie nach der Geschäftsordnung für den Fall zu verfahren ist, dass es eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen und der FDP über die Frage eines gemeinsamen Antrags gibt, und ob das nur mit einem Änderungsantrag möglich ist. Von daher empfehlen wir heute die Annahme unseres Antrags. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Ünal.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicher einig in der Beurteilung, dass es zur Förderung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen auch neutraler und unabhängiger Beratungsangebote bedarf.
Vor 25 Jahren sind die ersten unabhängigen Beratungsstellen für Patientinnen und Patienten in Deutschland gegründet worden. Seither sind bundesweit 21 Beratungsstellen entstanden. Ab 2001 wurde die Arbeit der unabhängigen Patientenberatungsstellen im Rahmen einer Modellförderung finanziert. Die Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland sind seither zu einer wichtigen, nicht mehr wegzudenkenden Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen geworden. Sie bieten kompetente, neutrale, kostenfreie, vor allem aber unabhängige Beratung. Natürlich wird die unabhängige Beratung aufgesucht, wenn Probleme mit den Kassen oder bei der Behandlung auftreten.
Seit 2011 ist die unabhängige Beratung als Regelaufgabe im Sozialgesetzbuch V verankert. Die Bundesregierung selbst hat in ihrem Erfahrungsbericht vom 15. April 2013 der Unabhängigen Patientenberatung eine hohe Beratungsqualität bescheinigt.
Die Überraschung war dann sehr groß, dass nun diese höchst sensible Aufgabe nicht mehr diejenigen weiterführen sollen, die nachweislich eine allseits gelobte unabhängige Beratung angeboten ha
ben, sondern ein Callcenter. Auf Betreiben des Bundespatientenbeauftragen Herrn Laumann hat bei der Auswahl die Firma Sanvartis den Zuschlag für die kommenden sieben Jahre erhalten. Mitglieder des Beirats der Unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung, der bei der Vergabe beratend einbezogen werden müssen, haben gegen dieses Auswahlverfahren protestiert und die Auswahlentscheidung scharf kritisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Neutralität und Unabhängigkeit der Patientinnen- und Patientenberatung sind eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine gute Vertrauensbasis bei den Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen. Der Gesetzgeber hat in § 65b Abs. 1 Satz 2 SGB V festgeschrieben, dass der GKV-Spitzenverband auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeiten keinen Einfluss nehmen darf.
Deshalb dürfen nur Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung gefördert werden, die neutral und unabhängig sind. Aber gerade dieser wichtige Grundsatz der Unabhängigkeit wird mit den Füßen getreten, wenn ein Callcenter die Arbeit übernehmen soll, das bisher in engen Geschäftsbeziehungen zu vielen Krankenkassen und Pharmafirmen steht. Ein Unternehmen, das bisher seine Einnahmen zum größten Teil über Geschäftsbeziehungen zu den Krankenkassen erwirtschaftet hat, ist alles andere als unabhängig. Ziel dieser unabhängigen Beratung ist es doch gerade, Patientinnen und Patienten in deren eigenem Interesse zu beraten und zu stärken, unabhängig von möglichen Interessen der Kostenträger oder Leistungserbringer.
Neutralität und Unabhängigkeit der Patientinnen- und Patientenberatung in Deutschland müssen sichergestellt sein. Auch wenn wir als Land keine formalen Einflussmöglichkeiten auf die Ausschreibungs- oder Vergabeverfahren haben, sollten wir gemeinsam dafür eintreten, dass Neutralität und Unabhängigkeit als eine Grundvoraussetzung für die Patientenberatung sichergestellt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eine Patientenberatung, die Patientinnen und Patienten unabhängig und neutral berät und gesundheitliche Fragen fachlich kompetent beantwortet, hat eine wichtige Funktion in unserem Gesundheitssystem.
Ende dieses Jahres endet die fünfjährige Förderperiode der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, die aus einer Bietergemeinschaft gemeinnütziger Organisationen besteht. Ab 2016 vergibt der GKV-Spitzenverband die Fördermittel für eine auf
Zu diesem Zweck wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt, das zurzeit noch nicht abgeschlossen ist. Das Verfahren zur Ausschreibung der zukünftigen Trägerschaft ist gesetzlich geregelt in § 65b SGB V.
Das juristische Kolloquium von Herrn Kollegen Garbrecht habe ich sehr wohl vernommen – das fand ich sehr interessant –, aber wir und die Beteiligten sind nun einmal an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, und deshalb ist auch diese Vorschrift anzuwenden, die vom Bundestag – übrigens mit Zustimmung der Sozialdemokraten – beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren, die Ausschreibungen sichern im Übrigen den Wettbewerb um die besten Ideen und das beste Ergebnis.
Zwingende Kriterien für alle Bieter waren Neutralität, Unabhängigkeit, Qualität und die Regionalität der Beratung. Den Zuschlag kann nur ein Bieter erhalten, der gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB V neutral und unabhängig ist.
Die Unabhängigkeit, die hier beschworen wird, ist eben eine wesentliche Voraussetzung für die Vergabe. Insofern ist es absurd, wenn ich das einmal so sagen darf, dass Sie ausgerechnet dem Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, den hier jeder kennt, unterstellen, die Unabhängigkeit der Patientenberatung gefährden zu wollen. So geht das nicht, meine Damen und Herren.
Obwohl das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und weiterhin der Vertraulichkeit unterliegt, die auch dem Vergabeverfahren wesentlich ist, konnten wir in der Zeitung bereits lesen – darauf ist schon hingewiesen worden –, wer den Zuschlag bekommen haben soll. In diesem Zusammenhang werden heftige Vorwürfe gegenüber den möglichen künftigen Patientenberatern und Kritik an dem Vergabeverfahren geäußert. Auch in der letzten Sitzung des AGS wurde das thematisiert. Ich halte das für einen unglaublichen Vorgang, der mit Unterstellungen und Behauptungen verbunden ist.
So wird zum Beispiel behauptet, dass die europaweite Ausschreibung das Ziel gehabt habe, die bisherigen Anbieter aus dem Rennen zu werfen. Damit wird der Vorwurf erhoben, dass die Ausschreibung in eine bestimmte Richtung manipuliert war. Sowohl dem Patientenbeauftragten als auch dem GKVSpitzenverband wird somit ein unlauteres Verhalten vorgeworfen, und zwar ohne einen Beleg, den wir kennen, weder für die Angebote noch die einzelnen Kriterien, die letztlich zum Zuschlag führen werden bzw. geführt haben. Hier bleibt schlichtweg abzuwarten, wie der Zuschlag aussieht und wie dieser im
Ich wiederhole noch einmal, dass die Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit vereinbart waren. Insofern verbietet sich hier eine Debatte über Dinge, die wir überhaupt nicht kennen.
Die Gefahr dabei ist natürlich, dass hier der gezielte Versuch unternommen wird, mit unbewiesenen Behauptungen die Politik zu instrumentalisieren, um die Vergabe entsprechend zu beeinflussen. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen, meine Damen und Herren. Denn wir sind kein Parlament, das Klientelpolitik betreibt.
Es gibt keinerlei Hinweise darauf – das darf ich abschließend bemerken –, dass das Ausschreibungsverfahren nicht korrekt abgelaufen ist. Daher ist auch die Forderung von SPD und Grünen nach einem neuen Vergabeverfahren schlichtweg absurd. Anstatt Aktionismus an den Tag zu legen, wäre es doch sinnvoll, erst einmal die öffentliche Bekanntgabe und die detaillierte Begründung der Entscheidung abzuwarten.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt den Antrag selbstverständlich ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.