Ich bin mir nicht sicher, ob der Landtag von Nordrhein-Westfalen in einem Stadium, in dem man erstens nicht weiß, ob es etwas gibt, und zweitens, wie es das geben würde, wenn es das geben würde, und drittens, welche Auswirkungen das haben könnte, mit Prüfaufträgen an die Landesregierung herantreten sollte. Ich finde, das ist ein Antrag zur völligen Unzeit.
Ich denke, wir sollten die Behandlung genauso regeln, wie es jetzt gewesen ist, und ich ende bei drei
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir ging es beim Lesen des Antrags und beim Hören des Beitrags so wie vielen in diesem Rund. Ich habe am Ende weder Fisch noch Fleisch erkennen können. Zum Schluss habe ich gedacht, dass Sie sich mit diesem Antrag mal wieder den ganzen Frust von der Seele geschrieben haben. Das Konstruktive sehe ich nicht. Die Fragen, die Sie stellen, sind durchaus berechtigt, aber übrigens auch nicht neu. Zu glauben, Sie hätten darauf eine Urheberschaft, geht an der Sache völlig vorbei.
Ich meine, dass insbesondere Ihr Anliegen sehr durchsichtig ist. Natürlich kann man auch über die Frage einer Stiftung oder eines Fonds reden. Dabei spielt vor allem eine Frage eine ganz große Rolle, und zwar nicht nur mit Blick auf die RWE, sondern insgesamt: Reichen die 36 Milliarden € aus – ja oder nein?
Diese Fragestellung ist deshalb unsicherer als je zuvor, weil politikgetrieben die Frage der Endlager wieder aufgemacht worden ist. Es sind zusätzliche Risiken hineingekommen. Deshalb sind – ich teile das – Zweifel an der Auskömmlichkeit der 36 Milliarden € durchaus berechtigt.
Aber Ihr Konzept, Herr Rohwedder, „möglichst schnell raus aus der Braunkohle“ – das tragen Sie immer wieder vor –, führt zusätzlich dazu, dass am Ende die 36 Milliarden € nicht erreicht werden können. Insofern tragen Sie mit Ihrer Politik dazu bei, dass die Risiken immer höher werden und die Lasten am Ende wirklich an der öffentlichen Hand hängen bleiben.
An diesem Beispiel wird deutlich, wie widersprüchlich Ihre Position ist. Vielleicht ging es Ihnen auch gar nicht um die Lösung, sondern nur um einen Antrag.
Ich denke, es ist gut, dass man die Frage eines Fonds oder einer Stiftung, auch die Frage, ob eine öffentliche oder eine private Stiftung, konzentriert prüft und bewertet. Dazu hat sich die Bundesregierung festgelegt. Das will sie tun. Dabei kann man sicherlich auch Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen mit der hiesigen RAG-Stiftung aufnehmen.
Am Ende ist zu überlegen, wo wir den Betrag deckeln und wie wir erreichen, die AKW-Betreiber nicht aus der Verantwortung zu entlassen. Diese
Frage eint uns wohl. Dafür brauchten wir aber nicht Ihren Antrag. Der trägt eher zur Verunklarung bei.
Deshalb lassen Sie uns diese Diskussion dort weiterführen, wo sie hingehört, nämlich sehr konzentriert auf der Bundesebene, wie wir insgesamt mit den Lasten umgehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einstreichen privater Gewinne und die Sozialisierung von Verlusten, Sicherheits- und Folgekosten, sei es bei Atom oder Braunkohle, sind für die grüne Fraktion grundsätzlich natürlich nicht hinnehmbar.
Gleichzeitig halten wir die tatsächliche Werthaltigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für nicht sicher und auch nicht nachhaltig. Das Problem der Konzerne beschränkt sich dabei jedoch nicht nur auf die Kosten der Atomkraft. Auch in der Braunkohle ist die Finanzierung der Rückstellungen für die Langzeit- und Ewigkeitskosten nicht transparent und nachvollziehbar. Die Werthaltigkeit der Rückstellungen der Konzerne ist daher insgesamt zu prüfen.
Ein öffentlich-rechtlicher Fonds oder eine Stiftung sollte dann mit ausreichenden Mitteln für den AKWRückbau und die Atommüllentsorgung ausgestattet werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass auch die Kosten in der Braunkohle weiterhin abgesichert sind. Das ist für uns in Nordrhein-Westfalen ein ganz besonders wichtiger Faktor.
Dabei werden wir dafür zu sorgen haben, dass nicht die Pflicht geopfert wird, die die Betreiber von Anfang an haben. Wer den Müll macht und den Schaden verursacht, muss auch dafür zahlen, erst recht, wenn er sich damit jahrzehntelang auf Kosten der Gesellschaft eine goldene Nase verdient hat.
Stellen Sie sich nur einmal folgendes Szenario vor, das nicht ganz ausgeschlossen scheint: Auch für einen Konzern wie RWE, dessen Anteil an den Atomrückstellungen allein etwa 10 Milliarden € beträgt, könnte irgendwann einmal das Prinzip des „too big to fail“ eintreten. Bei massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten würde Kapital entzogen, unabsehbare Kosten könnten entstehen, und der Konzern könnte damit in Schieflage geraten. Schon müsste die öffentliche Hand – auch das Land NRW – irgendwie einen Rettungsschirm aufspannen.
Derzeit befinden wir uns allerdings noch in einem Prozess, ohne dass eine endgültige Entscheidung über die Details des Rückbaus der Atomkraftwerke und die Lagerung des Atommülls in Sicht wäre. Gleiches gilt auf etwas andere Weise auch für die Frage der Braunkohlerückstellungen. Daher ist es gegenwärtig noch zu früh, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen zu prüfen, ob und welche Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Gründung einer Atomstiftung oder eines Atomfonds notwendig wären und wie es mit dem Unternehmen angesichts einer verfehlten Konzernpolitik der letzten Jahre weitergehen wird.
Richtig ist, dass bei aller Diskussion in Berlin der Dialog mit den Kommunen gesucht und gemeinsam über Vorschläge diskutiert wird. Manche Kommunen haben frühzeitig reagiert, waren schlau und haben sich bereits von ihren RWE-Aktien getrennt, weil sie der Konzernpolitik nicht mehr getraut haben. Zum Beispiel hat die Stadt Gelsenkirchen ihre Anteile schon vor einigen Jahren verkauft. Da ist der ehemalige OB Wittke durchaus auch einmal von uns positiv zu erwähnen.
Im Anschluss können wir natürlich über den aktuelle Sachstand und die Positionen von Bund, Land und Kommunen sowie Parteien und Unternehmen diskutieren. Bei all dem ist zweierlei im Blick zu behalten: keine Belastung der Steuerzahler und Berücksichtigung des Verursacherprinzips. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eiskirch, selten waren wir uns bei einem Thema in der Energiepolitik so einig wie heute. Das freut mich echt,
wenn wir so versöhnlich und friedlich auseinandergehen würden, wenn Sie demnächst einer anderen Berufung nachgehen.
Jetzt zum Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten: Ich verstehe diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Vielleicht ist er nur der Tatsache geschuldet, dass Sie das Mai-Plenum verschlafen haben. Ansonsten macht es keinen Sinn, dieses Thema heute zum x-ten Mal mit einem Antrag Ihrerseits zu beraten. Es sei denn, dass Sie endlich auch den Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen verstanden haben. Im Antrag sah es ja
Meine Damen und Herren, wir haben als Liberale immer klar gesagt, dass wir von diesen Optionen Fonds und Stiftungen nichts halten, weil wir ganz einfach wollen, dass nach wie vor der Gesamtkonzern mit seinem Vermögen geradesteht. Denn wir wollen nicht, dass es zu einer Verstaatlichung der Risiken kommt. Deshalb halten wir diese Debatte für den falschen Weg.
Zum Abschluss: Aus unserer Sicht ist es wichtig, im Energiebereich wieder klare Strukturen zu haben. Denn das ist die Grundlage, auf der ein Unternehmen wie RWE wieder Geld verdienen kann. Das ist auch die beste Vorsorge für die Anteilseigner. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung für Herrn Minister Jäger.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion macht eine mögliche Atomstiftung zum Thema, die derzeit Gegenstand von Diskussionen über den Rückbau von Atomkraftwerken und die Lagerung von Atommüll geworden ist. Dieser Antrag prognostiziert Risiken für die an RWE beteiligten Kommunen. Daraus abgeleitet sollen Vorsorgemaßnahmen für die Haushalte geprüft werden, wenn ich Ihren Antrag richtig verstanden habe.
Großen Respekt, liebe Piraten. Sie beweisen nämlich damit hellseherische Fähigkeiten in gleich zweierlei Hinsicht: Es ist zum einen überhaupt nicht klar, ob eine solche Stiftung oder ein solcher Fonds überhaupt kommen soll oder letztendlich kommen wird. Weiter sind angesichts des Beratungsstands naturgemäß noch keinerlei Details über die Ausgestaltung bekannt, geschweige denn beschlossen. Zum Zweiten kann daher überhaupt noch nicht abgesehen werden, ob und gegebenenfalls wann sich welche Risiken für die Kommunen daraus ergeben könnten.
Fragen über den Rückbau der Atomkraftwerke und die Lagerung des Atommülls befinden sich noch in der grundsätzlichen Diskussion. Details sind daher bislang völlig offen. Vor diesem Hintergrund gibt es schlicht überhaupt keine Grundlage, auf der eine von den Piraten geforderte Prüfung erfolgen kann. Sicherlich sind Maßnahmen bei Bedarf auch vorausschauend zu prüfen, allerdings nur, wenn sich
Die Landesregierung wird selbstverständlich – das hat sie in der Vergangenheit immer getan – Entwicklungen im Auge behalten und bei sich abzeichnendem Handlungsbedarf die nötigen Schritte im gewohnten Verfahren mit allen Beteiligten vornehmen. Eine Prüfung von Maßnahmen für alle Eventualitäten ist jedoch nicht zielführend.
Daher dürfte Ihr Antrag – auch nach Zusammenfassung dieser Debatte – mangels prüffähigen Sachverhalts wohl im Ergebnis nicht zustimmungsfähig sein. Mögen Sie ihn im Wirtschaftsausschuss gerne noch weiter intensiv diskutieren! Da bin ich nicht dabei.
Vielen Dank, Herr Minister. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 15. Ich schließe sie.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8977 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – und den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. – Herr Minister Kutschaty, wenn Sie mögen, dürfen Sie natürlich an jeder Ausschusssitzung teilnehmen – keine Frage.