Protocol of the Session on June 24, 2015

Herr Bischoff, so leidenschaftlich ich Ihre Rede fand – die Grenzen zwischen Ehrenamt und Hauptamt im Sport verschwimmen leider. Deshalb ist es oftmals schwer zu erkennen, ob eine bezahlte Mitarbeit in einem Sportverein im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt oder nicht. Muss der Mindestlohn bezahlt werden oder nicht? Kann eine Angestellte den Verein am Ende womöglich sogar verklagen oder nicht? Zerbricht daran die Sportlandschaft?

Meine Damen und Herren, weder die rot-schwarzen Mindestentlöhner noch die grünen Gehaltszwerge oder die gelben Anschlussverwerter haben eine Lösung für das Problem. Daher fordern wir Piraten Sie auf: Sehen Sie den Mindestlohn als eine Brückentechnologie! Folgen Sie dem Vorschlag der Piraten, und setzen Sie sich für das bedingungslose Grundeinkommen ein!

Damit wären wir mit einem Schlag ganz viele Sorgen los. Die Sportvereine müssten sich fortan nicht mit dem Klein-Klein des Mindestlohns befassen. Sie könnten ihre Zeit für sinnvollere Dinge nutzen, wie zum Beispiel für die Werbung von neuen Mitgliedern und Ehrenamtlern. Existenzängste würden der Vergangenheit angehören, und die Ehrenamtlichen könnten sich somit voll und ganz auf ihr Ehrenamt konzentrieren. Der Staat könnte sich endlich selbst für seine Stärkung des Ehrenamtes rühmen. Das bedingungslose Grundeinkommen auch im Sport wäre eine Win-Win-Win-Situation für alle.

Mir bleibt nur, hinzuzufügen: Wir stimmen selbstverständlich der Überweisung an den Ausschuss zu, obwohl ich nicht glaube, dass wir von unserer Linie abweichen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte Ihnen am Anfang einmal vortragen, was die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Ehrenamt gesagt hat:

„Die ehrenamtliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Vergütung grundsätzlich nicht erwartet wird. Die Ausübung von Ehrenämtern dient insofern nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Allgemeinwohls.“

Ich trage das vor, weil diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Mindestlohngesetz zugrunde gelegt ist.

Das ist ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Für Herrn Müller gleich noch die Anmerkung: Das gilt natürlich für jedes Ehrenamt. Das ist nicht nur auf den Sport konzentriert, sondern es gilt für andere ehrenamtliche Tätigkeiten ebenso. Insofern ist es manchmal schwierig, bei diesen Grauzonen – das wurde gerade noch einmal gesagt – zwischen Minijob und Ehrenamt zu unterscheiden. Es kann auch einen Minijob geben, der durchaus ehrenamtlich getragen ist.

Wenn man das alles jetzt gesetzlich definieren und festlegen wollte, würde das zu unglaublichen Fallkonstellationen führen, die man vermutlich gar nicht gerichtsfest hinbekommen würde. Deshalb war es richtig und wichtig, dass der DOSB und der DFB das Gespräch mit Frau Nahles in dem Kontext geführt und nachgefragt haben: Was bedeutet das tatsächlich für das Ehrenamt im Sport? Was bedeutet das für Sportvereine?

Ich habe gerade noch einmal – deswegen habe ich mein iPad hier vorne liegen – im Internet nachgeschaut und noch einmal den Brief durchgelesen, den DFB und DOSB am 6. März 2015 an alle Vereine geschickt haben. Die beiden Verbände haben diesen Brief nach den Gesprächen im BMAS gemeinsam unterzeichnet. Der letzte Satz – ich zitiere aus dem Brief von 6. März 2015 – lautet:

„Zusammenfassend können wir mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden sein. Es ist nicht auszuschließen, dass auch künftig noch Grenzfälle auftreten können und werden. Für die meisten Fallkonstellationen wurden jedoch nun praktikable Lösungen und Rechtssicherheit hinsichtlich der Haftung für die Vereine und damit die zu Recht angemahnte Klarheit geschaffen.“

Der Inhalt wurde auch mit dem BMAS abgestimmt, sodass man erst einmal davon ausgehen kann, dass dies die Handlungsgrundlage ist.

Gleichzeitig kann ich Ihnen aber auch mitteilen, dass es immer noch Gespräche über die sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zwischen

den Spitzenverbänden der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit gibt. Darüber wird weiter beraten bzw. behandelt. Ich finde, dass man das erst noch abwarten muss.

Ganz wichtig aber ist: Jedermann kann – unabhängig davon, was jetzt noch weiter beraten oder verhandelt wird – jederzeit den sozialversicherungsrechtlichen Status von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen und feststellen lassen. Jeder hat die Möglichkeit, dies in Anspruch zu nehmen. Dem Brief von DSOB und DFB war ja zu entnehmen, dass es um einzelne Grenzfälle geht, wo man sich nicht ganz sicher sein kann.

Insofern hoffe ich, dass wir diese Debatte entemotionalisieren können. Ich hoffe außerdem, dass das jetzt kein Versuch war, hier noch einmal eine Debatte über den Mindestlohn aufzumachen, sondern dass es tatsächlich um den Sport in Vereinen geht. Davon gehe ich einfach einmal aus, weil ich Herrn Dr. Kerbein auch so einschätze. Insofern freue ich mich auf die versachlichte Debatte im Sportausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/8994 an den Sportausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so an den Sportausschuss überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt:

9 Hohe Krankenstände in der Landesverwal

tung durch Einführung eines pro-aktiven behördlichen Gesundheitsmanagements senken

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8981

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der CDU hat Herr Kollege Lohn das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gesundheitsmanagement – was ist das denn? Brauchen wir das überhaupt? – So war noch vor einigen Jahren die erste

Reaktion bei Politikern und Behördenleitern. Die Zeiten haben sich Gott sei Dank geändert. Heute ist es so, dass man sich nach der Luxemburger Deklaration aus dem Jahre 1997 im Prinzip einig ist:

„Gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sowohl in sozialer wie auch in ökonomischer Hinsicht Voraussetzung für eine erfolgreiche Landesverwaltung.“

Verehrte Damen und Herren der Landesregierung – Herr Kutschaty vertritt Sie heute, glaube ich –, modernes Gesundheitsmanagement ist also mehr als Müsli und ein bisschen Bewegung für die Mitarbeiter. Es muss vielmehr eine ganzheitliche Unternehmens- und Organisationsstrategie sein. Sie soll darauf abzielen, Krankheiten am Arbeitsplatz und krankmachenden Arbeitsbedingungen vorzubeugen.

Zu einer solchen Strategie gehören beispielsweise ein moderner Führungsstil, eine moderne Personalentwicklung, wodurch Mitarbeitergesundheit als sozialer und ökonomischer Wert geschätzt wird; das Schaffen von Behördenstrukturen und Arbeitsplatzsituationen, die nicht krankheitsfördernd sind; Transparenz und Beteiligung von Mitarbeitern und Gewerkschaften bei den Veränderungsprozessen sowie größtmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte. Hier ist – bei allem Respekt – der Begriff „Gender Mainstreaming“ einmal richtig angewandt. Da ist es vonnöten.

Möglichst weitreichende Entscheidungsverantwortung und Gestaltungsspielraum für die Beschäftigten tragen zur Motivation und zu hoher Arbeitszufriedenheit bei. Natürlich gehört auch eine effektive Gesundheitsförderung durch Sportangebote, Gesundheitsberatung, Kuren und gesunde Ernährung dazu. Also auch Müsli und Sport – aber nicht nur!

Ein solch ganzheitliches und professionelles Gesundheitsmanagement ist eine dringend notwendige Investition in die Zukunft. Wie sieht das bei uns in Nordrhein-Westfalen aus? Wir haben leider immer noch kein wirkliches Gesundheitsmanagement. Dafür aber haben wir einen erschreckend hohen Krankenstand in der Landesverwaltung. Seit Februar dieses Jahres liegt uns der Krankenstandsbericht vor. Er hat immer noch das Manko, dass die Daten von 180.000 Lehrern nicht miterfasst worden sind. Trotzdem hat er eine Aussagekraft, denn der Krankenstand in der Landesverwaltung ist alarmierend hoch.

Wir haben im Jahr 2013 insgesamt 2,6 Millionen Krankentage zu verzeichnen – und das bei nur 143.000 Beschäftigten, wobei die Lehrer, wie gesagt, fehlen. Das ist ein Ausfall von 7,53 % aller vorgesehenen Arbeitstage und macht durchschnittlich 18 Fehltage pro Jahr und Mitarbeiter aus. Dies entspricht im Jahr – das ist wirklich sehr erstaun

lich – unproduktiven Personalkosten in Höhe von ca. 520 Millionen €. Wenn man die Lehrer dazurechnen würde, käme man bei den unproduktiven Personalkosten wahrscheinlich leicht auf eine Summe in Höhe von 1 Milliarde €. Das ist natürlich nicht alles einzusparen; aber darauf komme ich gleich noch.

Man kann die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sicher nicht eins zu eins mit denen vergleichen, die in der freien Wirtschaft herrschen; deswegen geht das auch bei den Krankendaten nicht. Der Unterschied aber ist gravierend. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen liegt der krankheitsbedingte Arbeitsausfall bei nur 3,78 %; das entspricht ungefähr neun Fehltagen pro Person. Das heißt also, der Krankenstand im öffentlichen Dienst unseres Landes war in 2013 doppelt so hoch wie der in der Privatwirtschaft.

Im Bereich von Polizei und Justiz war er noch viel höher; da sind es circa 20 Fehltage. Im Bereich des Arbeitsministeriums ist der Krankenstand mit 10,2 % und 24 Arbeitstagen pro Mitarbeiter bezeichnenderweise am höchsten. Da fällt krankheitsbedingt fast ein ganzer Arbeitsmonat pro Mitarbeiter aus.

Die ökonomische Dimension des Krankenstandes wird deutlich, wenn man realisiert, dass allein 1 % weniger Krankentage in der NRW-Verwaltung pro Jahr zu einer Ersparnis von circa 69 Millionen € führen würden.

Man kann jetzt über die Ursachen mutmaßen – richtige und belastbare Erkenntnisse liegen uns dennoch nicht vor. Wir brauchen deswegen eine Studie über Ausmaß, Ursachen und Verbesserungsmöglichkeiten in Sachen Mitarbeitergesundheit. Diese fehlt bislang noch. Die Landesregierung ist leider noch nicht so weit. Sie verweist jedoch seit mittlerweile fünf Jahren darauf, dass das Gesundheitsmanagement zusammen mit der großen Dienstrechtsreform kommen soll.

Ich bin gespannt, wann sie denn kommt. Die letzte Auskunft, die hierzu vorliegt, stammt vom 15. Januar 2015. Da sagte, glaube ich, der Innenminister: In den ersten Monaten dieses Jahres lege ich einen Referentenentwurf zur großen Dienstrechtsreform vor,

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das halbe Jahr ist um! Wo ist es?)

und darin ist auch das Gesundheitsmanagement enthalten.

Ich kann Ihnen Folgendes dazu sagen: Wir haben heute den 24. Juni, und …

Die Redezeit!

… selbst bei weitestgehender Auslegung des Kalenders sind die ersten Monate

bereits vorbei, und ein Ergebnis ist leider nicht zu sehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Redezeit!

Verehrte Damen und Herren, ich komme jetzt zum Ende. Das Gesundheitsmanagement muss, wenn es funktionieren soll, zur Chefsache gemacht werden.

Frau Kraft ist jetzt nicht da; das möchte ich gar nicht kritisieren. Frau Kraft hätte jetzt noch zwei Jahre Zeit, sich um das Wohl von 400.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kümmern. Weisen Sie endlich Ihre Ressortchefs an, aktiv zu werden! Der bloße Rahmenvertrag des Innenministeriums aus dem Jahr 2011 reicht dazu bei Weitem nicht aus. Wir sind alle aufgefordert, für das Wohlbefinden der Mitarbeiter etwas zu tun. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)