Nein, Herr Präsident, ich möchte meine Gedanken zum Ende führen, weil das alles in einem Zusammenhang steht. Ich lasse dann am Ende gern eine Nachfrage zu.
Zum anderen stellt der Staat seine Einwohner ja auch nicht unter einen Generalverdacht, bloß weil er sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnsitz an- oder abzumelden, oder weil er die Daten aller Fahrzeughalter speichert.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Bei An- und Abmeldung ist das kein Problem, bei Benut- zung schon! – Dirk Schatz [PIRATEN]: Frei- willige Abgabe oder eben nicht, wie ich zum Beispiel! Das ist der Unterschied!)
Gar nicht angesprochen wurde aus meiner Sicht der Umgang mit persönlichen Daten durch Konzerne wie Facebook, die ihre Nutzer in dieser Hinsicht nämlich geradezu rechtlos stellen – im Vergleich zu den staatlichen Stellen im Übrigen. All dies, verehrte Kollegen der Piratenfraktion, spielt in Ihrem Antrag überhaupt keine Rolle.
Die CDU-Fraktion wird Sie in Ihrem Antrag nicht unterstützen. Gleichwohl freuen wir uns natürlich auf die weiteren Ausführungen und Beratungen im entsprechenden Ausschuss und können der Überweisungsempfehlung ausdrücklich zustimmen.
Dank, Herr Kollege. – Die Redezeit ist deutlich überschritten. Der Redner hat das Pult verlassen. Ich habe keine Möglichkeit mehr, die Frage zuzulassen. Vielleicht können Sie das gleich noch klären. – Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Kruse hat es gerade schon angesprochen: Über die Vorratsdatenspeicherung debattieren wir morgen. Das muss auch nicht Schwerpunkt dieser Debatte sein. Gleichwohl wissen Sie alle, dass ich den Beschluss des SPD-Parteikonvents für falsch halte. Aber darauf können wir uns ja morgen konzentrieren.
Ich hatte mich bei diesem Antrag eigentlich auf eine schöne akademische Diskussion gefreut. Sie haben ihn ja sogar mit Fußnoten aus der NJW unterlegt. Das Thema ist durchaus interessant. Aber Kollege Herrmann hat jetzt doch nur über Vorratsdatenspeicherung geredet. Das ist eigentlich ein bisschen schade, passt aber dazu, dass ich mir aufgrund Ihrer Argumentation nicht ganz sicher bin, ob die Komplexität dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil mit dieser Überwachungsgesamtrechnung meint und einfordert, bei Ihnen so recht angekommen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung festgestellt: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland.“
Das Verfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund zu Recht eingefordert, dass ein Gesetzgeber, wenn er ein neues Sicherheitsgesetz einbringt oder wenn er an Sicherheitsgesetzen Veränderungen vornimmt, eine Gesamtabwägung zwischen etwaigen neuen und bereits vorhandenen Grundrechtseingriffen erstellen muss. Das ist völlig klar, denn das ist gängige Staatspraxis. Das ist vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Das ist auch eine hochpolitische Frage, und das ist keine Frage, die man nur in einen wissenschaftlichen Forschungsauftrag packen und dann akademisch beantworten kann.
Ihr Antrag aber will genau das. Sie wollen eine politische Frage in einen Forschungsauftrag verpacken und dann an die Wissenschaft delegieren.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Wir müssen erst die Wissenschaft sammeln lassen und es dann politisch bewerten!)
Ihr Antrag liest sich so, dass Sie sich vorstellen: Am Ende des Tages wickelt sich der Justizminister eine Kellnerschürze um und legt Ihnen eine schwarze Kladde auf den Tisch, in der dann die Überwachungsgesamtrechnung enthalten ist. Das ist das, was in Ihrem Antrag steht.
Sie sagen auch nicht, welchen Mehrwert das haben soll. Das wird in Ihrem Antrag nicht erläutert. Sie sagen auch nicht, unter welchen Prämissen eine solche Forschungsarbeit stattfinden soll. Ist denn eine stille SMS einen Punkt in der Rechnung wert, eine TKÜ 100 Punkte, eine Videoüberwachung 80 Punkte in der Rechnung wert? Bei einer korrekten Kennzeichnung werden dann zehn Punkte gutgeschrieben? Und was soll eigentlich ein wissenschaftlich objektiviertes Überwachungsgesamt
Absurdität dessen, was Sie uns hier vorlegen, nämlich eine solche politische Frage verwissenschaftlichen zu wollen. Es ist eine politische Frage, die wir hier stellen und die wir auch politisch beantworten müssen.
Herr Kollege Herrmann, vergegenwärtigen Sie sich einmal, dass jede und jeder von uns eine andere Gesamtrechnung aufmachen wird. Für Sie und für mich ist die ausufernde Videoüberwachung ein großes Ärgernis, für einige Kollegen von der CDU hingegen – wenn Sie sich an die Debatten im Innenausschuss erinnern – ist sie ein Hochgenuss.
Stellen Sie sich doch einmal vor, diese Kollegen, mit denen wir es im Innenausschuss immer zu tun haben, kommen am Ende des Monats zu dem Ergebnis, dass in diesem Überwachungsgesamtbudget noch ein bisschen Spielraum ist zu dem, was gerade noch rechtsstaatlich erträglich ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass den konservativen Sicherheitsfanatikern ziemlich schnell noch etwas einfällt, wo man noch ein paar mehr Freiheitseinschränkungen vornehmen kann.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Wir sind zuver- sichtlich, dass da kein Platz mehr ist! – Wei- terer Zuruf von den PIRATEN: Vielleicht kommt auch heraus, dass kein Platz mehr ist!)
Ich will, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der Piratenfraktion nicht verhohnepiepeln, aber was Sie einfordern, ist, eine politische Selbstverständlichkeit mit akademischen Mitteln anzugehen. Der Gesetzgeber nimmt in jedem einzelnen Gesetzgebungsvorhaben eine Abwägung vor,
ob ein Mehr an Grundrechtseingriffen gegenüber dem Sicherheitsgewinn verantwortbar und gerechtfertigt ist oder nicht.
Insofern ist es einfach nicht möglich, unabhängig von einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben eine Überwachungsgesamtrechnung aufzumachen. Ich habe es auch nie so verstanden, dass das Bundesverfassungsgericht das gefordert hätte. Es ist eine Abwägung dessen, was tatsächlich an Eingriffen in Grundrechte, an Eingriffen in Freiheitsrechte passiert. Das ist mit der Überwachungsgesamtrechnung gemeint. Es ist aber keine einzelne Studie, eine losgelöste Aufsummierung von Überwachungsmaßnahmen gemeint.
Eine Gesamtrechnung kann immer nur im Kontext eines konkreten Gesetzgebungsvorhabens zu belastbaren Abwägungsergebnissen führen.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich halte sehr viel von der Evaluierung bestehender Gesetze unter wissenschaftlichen Standards. Das
ist vernünftig, wenn es auf ein konkretes Gesetz, auf ein konkretes Vorhaben bezogen ist. Dann macht das auch Sinn, und deswegen machen wir das ja auch. Wir haben eine Evaluierung in das Verfassungsschutzgesetz aufgenommen, wir haben sie in die §§ 15a, 20a und 20b Polizeigesetz aufgenommen.
In diesen Bereichen hat Rot-Grün auch die Befugnisse jeweils klarer gefasst, beschränkt und transparenter gemacht. Das war richtig so, und deswegen freue ich mich darauf, mit Ihnen im Ausschuss darüber noch einmal zu sprechen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herrmann, ich bin da ganz bei Ihnen. Die Überwachungsgesamtrechnung fällt schlecht aus, sowohl von SchwarzRot im Bund als auch von der Landesregierung hier in Nordrhein-Westfalen. Und in den letzten Jahren wurden auf allen politischen Ebenen staatliche Datensammlungen eingeführt, die direkten negativen Einfluss auf die Freiheitswahrnehmungen der Bürgerinnen und Bürger haben.
Da bringt die schwarz-rote Bundesregierung auf der einen Seite eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung auf den Weg und legt auf der anderen Seite beispielsweise der Stiftung Datenschutz trotz der jüngsten Datenskandale aus ideologischen Gründen zunehmend Steine in den Weg. Die Unabhängigkeit der Stiftung soll ja laut Koalitionsvereinbarung aufgegeben werden. Der Haushaltsmittelansatz im Bund wurde vollständig gestrichen. Meine Damen und Herren, so schadet man dann dem Datenschutz in diesem Land.
Schauen wir nach Nordrhein-Westfalen: Auch hier sind die letzten Aufrechten, Anständigen in der SPD beim Thema „Datenschutz“ und „Vorratsdatenspeicherung“ verstummt. Da wird sich lieber brav eingereiht.
Auch bei den Grünen bleibt es mehr bei warmen Worten anstatt dass Taten in diesem Bereich erfolgen würden.
Für einen Lebensraum der Freiheit – darum geht es auch in dem Antrag – ist es nicht nur erheblich, wie gefährlich einzelne schädliche Einflüsse für sich genommen sind, sondern es geht darum, ob gerade in der Summe, also quasi kumulativ, die Existenz der Freiheit bedroht ist und wir am Ende vielleicht Zustände bekommen, bei denen mit Sicherheit feststeht, dass unsere Freiheit vielleicht längst so gar nicht mehr existiert.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Ganz herzlichen Dank, Kollege Lürbke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Sie haben eben gesagt, dass in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Datensammlungen zulasten der Freiheitsrechte beschlossen worden seien. Mich würde sehr interessieren, was Sie da konkret meinen.