osteuropa. Könnten diese Bürgschaften des Landes Kärnten nun nachträglich einfach für ungültig erklärt werden, handelte es sich um einen schwerwiegenden Eingriff des Staates in bestehende Verträge. Das wäre in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich und abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht des europäischen Finanzplatzes ist es zudem problematisch, dass es Unterschiede bei der innerstaatlichen Haftung zwischen Deutschland und Österreich gibt: In Deutschland haftet der Bund für die Bundesländer – Frau Kollegin Gebhard hat es eben erwähnt –, in Österreich hingegen nicht. So etwas ist internationalen Gläubigern nur schwer zu vermitteln.
Eine unmittelbare Folge ist, nachdem das Ganze erstmals zutage getreten ist, dass die einzelnen Bundesländer in Österreich praktisch keinen Zugang mehr zum Kapitalmarkt haben und ihr Rating umgehend drastisch gesenkt wurde. Die Länder hängen am Tropf des Bundes in Wien, um Kredite aufnehmen zu können.
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur – OeBFA – nimmt nun selbst Mittel am Kapitalmarkt auf und reicht diese an die Bundesländer weiter. Gerade gestern wurde gemeldet, dass Kärnten 343 Millionen € Kredit von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur erhält. Dieser Kredit wird allerdings nur gegen harte Sparauflagen und Sicherheiten gewährt. Aber nichts anderes verlangen die bisherigen Gläubiger der HETA und des Landes Kärnten auch: Verlässlichkeit und die Einhaltung verbindlich erklärter Zusagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der österreichische Finanzminister Schelling hat zu Recht eine Insolvenz des Landes Kärnten ausgeschlossen. Die Lösung kann nur darin bestehen, dass der österreichische Bund die Rückzahlung der Verbindlichkeiten vorstreckt und das Land Kärnten diese dann langfristig beim österreichischen Bund tilgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss auch als leidenschaftlicher KärntenFan sehr deutlich sagen: Kärnten ist ein wunderschönes Land mit tollen Menschen. Die Kärntnerinnen und Kärntner müssen nun ausbaden, dass gravierende Fehler gemacht worden sind, die noch weit in die Zukunft hinein wirken werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Möbius. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Abel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns als Landtag nicht mit auswärtiger Politik. Auch die in
Warum also dieser Antrag? Damit wollen die wesentlichen Fraktionen hier im Haus ein Zeichen setzen – nicht nur, weil der NRW.BANK durch das Verhalten Österreichs Verluste drohen, sondern auch, weil wir in Nordrhein-Westfalen entsprechende Aufgaben zu bewältigen haben, die uns im Rahmen der Abwicklung der WestLB erwachsen. Wir stellen uns dieser Verantwortung. Wir tragen auch dann Verantwortung, wenn wir nicht für die Ursachen, die zur Mehrbelastung führten, verantwortlich sind. Weil das so ist, sind wir darauf angewiesen, dass auch andere sich in dem Finanzgefüge ihrer Verantwortung stellen; denn sonst haben wir alle miteinander ein Problem.
Dieses Problem haben wir nun leider ganz real. Das Bundesland Kärnten ist pleite. Wer haftet? Österreich. Und Österreich als Schuldner sagt: Wir setzen zunächst einmal die Bedienung der Kredite aus. – Es gibt also weder einen Schuldenschnitt noch Totalverweigerung. Jetzt geht es aber um das, was bis 2016 fällig wird; das soll nicht bedient werden.
Nun muss man gerade dann, wenn es um unseren Partner in der EU geht, auch bei diesem Thema mit Vergleichen vorsichtig sein. Um es zu verbildlichen, ziehe ich aber einmal einen Vergleich mit dem Fußball. Stellen wir uns einmal vor, der HSV würde in der aktuellen Situation in der Fußballbundesliga sagen: Bis hierhin akzeptieren wir alles; für uns ist aber die Saison am 32. Spieltag zu Ende. – Selbstverständlich würden Stuttgart und Paderborn die DFL als Schiedsrichter anrufen und sagen: Das kann doch so nicht richtig sein.
Nun wurde in diesem realen Fall auch der Schiedsrichter gerufen, nämlich die Finanzmarktaufsicht. In diesem realen Fall hat die Finanzmarktaufsicht gesagt: Ihr müsst jetzt abwerten.
Wir halten das für einen ungeheuren Vorgang. Das kann für Europa eine Dimension annehmen, die uns in ähnliche Probleme stürzen kann wie die Schuldenkrise Griechenlands. Wir glauben alle zusammen nicht, dass das ein gutes Ende nehmen wird. Österreich zahlt bereits jetzt empfindliche Aufschläge bei der Refinanzierung. Es geht dann aber ganz konkret um einen möglichen Vertrauensverlust in den Finanzmarkt Europas und die Aushebelung des Prinzips staatlicher Garantiehaftung. Das ist alles andere als eine Kleinigkeit.
Deswegen darf ich mich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass wir hier gemeinsam etwas auf den Weg bringen konnten und nun gemeinsam das Signal setzen, die Landesregierung zu bitten, sich zusammen mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern für ein vollständiges Einstehen des österreichischen Staates bzw. des Bundeslandes Kärnten für die übernommenen
Bürgschaften einzusetzen und zu einer gegebenenfalls notwendigen Klarstellung über den bundesstaatlichen Haftungsverbund in Deutschland auf internationaler Ebene beizutragen.
Frau Kollegin Gebhard, wenn uns das bei diesem Thema gelingt, bin ich zuversichtlich, dass das auch ein gutes Zeichen für ein für Nordrhein-Westfalen bedeutendes Thema wie den Länderfinanzausgleich ist. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir auch da in naher Zukunft etwas Gemeinsames im Sinne von Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierung in Wien hat Anfang März 2015 leider beschlossen, die Bad Bank namens HETA der insolventen Hypo Alpe Adria abzuwickeln und dabei offenbar sämtliche Schuldenzahlungen zu stoppen. Dies ist wohl auf Basis des neuen Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken in Österreich geschehen, das für sich in Anspruch nimmt, die EURichtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten umzusetzen. Bezüglich der Schulden der Bad Bank HETA wurde ein Moratorium zunächst bis zum 31. Mai 2016 verhängt.
Den durch dieses Vorgehen geschädigten Gläubigern drohen nun hohe Verluste, gerade auch am Finanzplatz Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise ist die Düsseldorfer Hypothekenbank – DüssHyp – aufgrund ihres Engagements in Österreich sogar derart ins Wanken geraten, dass sich bereits der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankenverbandes für dieses Institut einstandspflichtig erklärt hat.
Auch die öffentliche Hand bei uns am Standort ist betroffen. Die NRW.BANK hat bekanntlich beim Frankfurter Landgericht Klage gegen den Zahlungsstopp der Bad Bank der Skandalbank Hypo Alpe Adria eingereicht. Unsere Förderbank fordert darin die vollständige Rückzahlung ihrer Anleihen in Höhe von über 275 Millionen €.
Auch die ebenfalls betroffene Erste Allgemeine Abwicklungsanstalt – EAA – hat als Bad Bank der WestLB angekündigt, die HETA zu verklagen.
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat Medienberichten zufolge Klagen von Gläubigern der Hypo Alpe Adria gegen das Sondergesetz über einen Schuldenschnitt aus formalen Gründen abgewiesen. Das dürfen wir nicht einfach akzeptieren. Es ist ein beispielloser Vorgang, meine sehr geehrten
Damen und Herren, dass ein öffentlicher Garantiegeber unseres EU-Nachbarlandes versucht, durch eine Gesetzesänderung rückwirkend den Gläubigern die Ausfallhaftung des Bundeslandes Kärnten zu entziehen.
Unsere Banken und Versicherer stehen bundesweit mit rund 7 Milliarden € im Risiko und müssen weitreichende Korrekturen vornehmen. Sie sollen auf Veranlassung der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank – EZB – den Wert ihrer Anleihen und Kredite an der HETA halbieren. Das bleibt nicht folgenlos.
Es stellt einen inakzeptablen Akt öffentlicher Enteignung dar, wenn einerseits rückwirkend Garantien widerrufen werden und andererseits sich der Bundesstaat Österreich dem bündischen Prinzip der Einstandsverpflichtung über Nacht entledigen will.
Es ist daher eine gute Tradition, dass dieses Parlament in zentralen Fragen der Haushalts- und Finanzpolitik zusammensteht, wenn erkennbar objektive Landesinteressen betroffen sind. Es ist richtig, dass hier viele Fraktionen gemeinsam handeln, damit das beabsichtigte Unrecht so nicht vollzogen wird, wie es sich einige in Österreich ausgedacht haben.
Wir brauchen die Koordination der Interessen geschädigter Gläubiger in unserem Land und ein starkes Signal zugleich an den Bund und an die Bundesregierung, dass sich Kaltschnäuzigkeit bei der HETA am Ende des Tages nicht durchsetzen darf.
Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Anbietern müssen ein grundlegendes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Seriosität rechtfertigen; öffentliche Garantiegeber müssen zu gegebenen Zusagen stehen. Diese können nicht nachträglich widerrufen werden. Dieser Vertrauensschutz in den Finanzbeziehungen, auch grenzüberschreitend zwischen den Staaten, ist in ganz besonderem Maße betroffen und muss innerhalb der EU mit einem langjährig befreundeten Nachbarland gelten.
Staatliche Garantiezusagen müssen eine andere Qualität haben als die Versprechen von irgendwelchen internationalen Hedgefonds. Wenn der Staat Österreich an seinem geplanten Vorgehen bei der HETA weiter so festhalten sollte, ruiniert dies insgesamt die Stabilität und das Vertrauen in den EUFinanzmarkt. Das hat gravierende Auswirkungen auch für zukünftige Ratings und Geschäftsbeziehungen.
Gerade auch die europäischen Institutionen der Finanzmarktaufsicht dürfen sich deshalb das, was jetzt beabsichtigt ist und in Teilen auch schon beschlossen wurde, nicht einfach bieten lassen und nur tatenlos zusehen.
Wir brauchen eine konzertierte Aktion der Bundesrepublik Deutschland und auch der europäischen Institutionen, um das Vertrauen in öffentliche Anbie
ter und deren Seriosität schnellstmöglich wieder herzustellen. Dieser möglichst breit getragene Antrag soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb beteiligen wir uns gerne hieran und an den weiteren Debatten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim. Ein Grundsatzantrag zu einer Problematik, die die Tragweite besitzt, hohe Wellen zu schlagen, weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus, weit über die Grenzen Kärntens hinaus: Gerade deshalb ist es schwierig, hier die richtigen Worte zu finden.
Lassen Sie uns kurz die Fakten betrachten: Die NRW.BANK hat in den Jahren 2006 und 2007 drei Anleihen der Hypo Alpe Adria gekauft, die durch die HETA in Abwicklung gebracht wurde. Alle drei Anleihen waren durch das Land Kärnten abgesichert. Damals war dies unbestritten ein solides Geschäft; ein Geschäft, das damals gewünscht war, um mit den Gewinnen das Fördergeschäft der NRW.BANK in NRW quer zu finanzieren.
Jetzt kennen wir im Rückblick alle die Ereignisse, die dazu geführt hatten, dass wir nun hier sitzen und mit dem vorliegenden Antrag diese missliche Situation nun auch politisch beurteilen können und müssen. Betrachtet man das einzelne Geschäft und die im Antrag beschriebene Situation, dann kann man nicht anders, als diesem Antrag zuzustimmen. Die Haftung eines Landes, eines Bundes oder eines Staates darf nicht infrage gestellt werden, so wie es vonseiten Österreichs in Bezug auf Kärnten und seitens Kärntens in Bezug auf die HETA gemacht worden ist.
Ist man da anderer Meinung, würde das aus finanzpolitischer Sicht auch direkte Auswirkungen auf die Kosten der Refinanzierung von Österreich und/oder auch NRWs haben.
Gleichwohl ist zu betonen, dass es innerhalb unserer Fraktion, auch wenn ich persönlich sehr deutlich dafür geworben habe, mit auf diesen Antrag zu gehen, durchaus kritisch betrachtet wird, was die Geschäftstätigkeit der NRW.BANK seit damals und auch im Hinblick auf den Auslandsbezug angeht. Kärnten liegt nun einmal nicht in NRW, und man könnte generell die Frage stellen, weshalb ein Engagement einer Förderbank, die laut Satzung in NRW tätig werden soll, dort zielführend sein sollte. Die Debatte wäre doch eine gänzlich andere, wenn
Aber wer in seinem Antrag, wie er uns hier vorliegt, große Worte wie Verantwortung und Haftung anspricht, der muss sich auch fragen lassen, wie es im Land Nordrhein-Westfalen um diese Werte steht, wenn sie von anderen eingefordert werden, also quasi der umgekehrte Fall Österreich – Deutschland – NRW bzw. NRW – Österreich, sprich Kärnten.
Die Piraten waren in den Jahren 2006 und 2007 nicht im Landtag vertreten, und selbst heute sind sie nicht in die Geschäftsprozesse der NRW.BANK, eines der größten Finanzinstitute Nordrhein-Westfalens, eingebunden, das, wie wir es sagen, ein Teil des Schattenhaushaltes des Landes NordrheinWestfalen ist. Nicht nur wir, sondern auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die NRW.BANK im Jahr 2010 noch als solches bezeichnet. Sowohl SPD, Grüne und damals auch CDU und FDP waren bzw. sind allerdings in die Geschäftsprozesse eingebunden gewesen oder sind es noch. Daraus leiten sich bis heute gewaltige Informationsasymmetrien ab.
Als die Piratenfraktion am 27. November 2012 mit einem Änderungsantrag Drucksache 16/1556 zum Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei der NRW.BANK im Plenum am 28. November 2012 eine nachrichtliche parlamentarische Kontrolle einführen wollte, stimmten die hier vertretenen Fraktionen, die allesamt diesen heutigen Antrag tragen, wie folgt ab. Zitat aus der Parlamentsdatenbank: Der Änderungsantrag Drucksache 16/1556 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Wer also in diesem Plenum alle Stimmen für den vorliegenden Antrag haben möchte, der könnte auf mehr Unterstützung hoffen, aber natürlich nur dann, wenn Sie die hohen Ansprüche, auf die Sie sich in diesem Antrag berufen, im Land NordrheinWestfalen vorleben würden.
Der eingerichtete Parlamentarische Beirat, der damals als Reaktion seitens der regierungstragenden Fraktionen auf den Weg gebracht und dann hier im Plenum so verabschiedet wurde, hat sich als zahnloser Tiger erwiesen und wird über kein relevantes Ereignis im Vorfeld informieren.
Nicht nur wegen der aktuellen Debatte über die in Rede stehenden 275 Millionen € aus dem Anleihengeschäft mit der ehemaligen Hypo Alpe Adria sollten wir noch einmal nachdenken, ob es nicht dringend geboten wäre, alle Fraktionen bei einer sinnvollen und richtigen parlamentarischen Kontrolle dieses Schattenhaushalts einzubinden.