Ich könnte mir gut vorstellen, dass man dieses schöne Landtagsgebäude dann vielleicht auch einmal in Angriff nimmt und die Fassaden entsprechend aufbessert. Auch hier könnten wir Strom in größeren Mengen erzeugen.
Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen. Sie vermindert den Druck auf die Netzstabilität, erspart zusätzlichen Leitungsausbau und die Inanspruchnahme der knappen Ressource „Boden“.
Bitte unterstützen Sie unseren Antrag und berücksichtigen Sie die künftigen Anwendungsfelder bei Ihren Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, auch wenn es jetzt schon etwas weniger geworden sind!
Herr Kollege Fehring, erst einmal herzlichen Dank für Ihr Lob auf die Fotovoltaik. Ich glaube, das können wir alle hier im Hause sehr unterstützen. Trotzdem möchte ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen. Was Sie gesagt haben, ist zwar alles gut, aber das heißt nicht, dass man nur diesen einen Weg gehen sollte. Deshalb unterstützen wir durchaus auch das Konzept, das vorsieht, Fotovoltaik in kleinerem Umfang auch auf Freianlagen zu realisieren, und zwar unter anderem auf Ackerflächen.
Mit der Freiflächenausschreibungsverordnung, beschlossen durch die Bundesregierung am 6. Februar dieses Jahres und in Kraft getreten am 12. Februar dieses Jahres, ist der Einstieg in eine neue Art der Preisfindung für Strom aus erneuerbarer Energie gemacht worden.
Ich finde es nicht ganz richtig, Herr Fehring – insbesondere nach dem, was wir heute Morgen hier gehört haben –, dass Sie hier, wie auch im Antrag, von einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums sprechen. Das kann man noch entschuldigen, wenn man berücksichtigt, wann Sie Ihren Antrag gemacht haben. Zu diesem Zeitpunkt war der Beschluss über die Verordnung gerade erst anderthalb Monate alt. Mittlerweile ist die Verordnung aber fast drei Monate alt. Heute stehen schon die ersten Ergebnisse der ersten Ausschreibung im Netz, und zwar auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Verordnung gemeinsam von der Bundesregierung beschlossen worden ist, auch mit den Stimmen der CDU- und CSU-Minister in der Regierung. Es ist nicht fair, das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundeswirtschaftsminister hier als Schuldige skizzieren zu wollen.
Herr Kollege Krick, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage; wir vermuten, bei Herrn Deppe.
Vielen Dank, Herr Kollege Krick. – Ich meine, das wird auch nicht besser, wenn das von der gesamten Bundesregierung beschlossen wurde. Wären Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Ausschreibungsergebnis jetzt offenbar höhere Preise erbracht hat, als das bei der garantierten Einspeisevergütung der Fall gewesen wäre?
Herr Deppe, dazu muss ich Ihnen sagen, dass es keinesfalls die SPD war, die diese Sache in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt hat. Da können Sie sich gerne einmal an die eigene Nase fassen.
(Minister Johannes Remmel: Wer hat denn darauf bestanden? Altmaier und die Kanzle- rin wollten das doch so!)
Lassen Sie uns weitermachen. Es ist richtig, Sie schreiben in dem Antrag: Bis 2018 sollen in diesem Pilotversuch Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 1.200 MW ausgeschrieben werden. Es ist ebenfalls richtig, dass ab dem Jahr 2016 und für das Jahr 2017 auch Anlagen auf Ackerflächen mit in die Bewertung hineingenommen werden. Dies geschieht jedoch mit sehr strengen Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass erstens keine hochwertigen Ackerflächen genutzt werden, und es zweitens auch nicht zu der von Ihnen befürchteten Verspiegelung der Landschaft kommt.
Erstens können diese Anlagen nur in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten realisiert werden. Das sind hier bei uns in NordrheinWestfalen die bergigen Gebiete des Sauer- und Siegerlandes sowie die Eifel und größere Teile des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes.
Zweitens – und das ist noch wichtiger – dürfen jedes Jahr nur zehn Anlagen – das heißt, in den beiden Jahren insgesamt nur 20 Anlagen – überhaupt vergeben werden. Dann muss man noch bedenken, dass die Gesamtgröße einer Anlage 10 MW nicht übersteigen darf. 20 mal 10 MW machen zusammen 200 MW, und für 200 MW benötigt man eine Fläche von 300 ha.
Dann, meine Damen und Herren von der CDU, machen wir einmal eine Rechnung auf und setzen die 300 ha ins Verhältnis zu den 12 Millionen ha Ackerfläche, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wenn man das ausrechnet, kommt man auf einen Wert von 0,0025 % oder, im Bruch ausgedrückt,
Vor diesem Hintergrund von einem Einstieg in eine Verspiegelung der Landschaft zu sprechen, ist maßlos übertrieben, und schon allein diese Zahlen sollten Sie eigentlich dazu bewegen, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Es gibt aber auch noch weitere Argumente, die dagegen sprechen, Ihren Antrag zu unterstützen. Was spricht denn wirklich dagegen, in hängigem Gebiet einzelne Ackerflächen, die ohnehin keinen großen Ertrag bieten, auch für Fotovoltaikanlagen zu nutzen? Das wäre doch eine Chance insbesondere für den ländlichen Raum, den Sie beim vorherigen Punkt noch so vehement verteidigt haben. Es wäre eine Chance für diesen Raum, Wertschöpfung zu generieren und dort vielleicht neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Chance sollten wir uns in Nordrhein-Westfalen doch nicht künstlich nehmen.
Auch deshalb werden wir Ihren Antrag nicht unterstützen. Unsere Bitte wäre: Folgen Sie unseren Argumenten. Wenn es Ihnen aber nicht um Argumente geht, sondern um Emotionen und um Stimmungen – das könnte man schließlich meinen, wenn hier ein neuer Kampfbegriff wie der der „Verspiegelung der Kulturlandschaft“ eingeführt wird –, …
… wenn das Ihre Intention ist, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie in der SPD einen ganz entschiedenen Gegner haben werden.
Wir freuen uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss und werden der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Krick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fehring hat mit seinem Redebeitrag meine leichte Verärgerung über diesen Antrag etwas heruntergekocht. Herr Deppe hat mit seiner Zwischenfrage wieder genau das Gegenteil bewirkt.
Ich finde es richtig und gut, wenn Sie auch persönlich, Herr Fehring, die einschneidenden und negativen Auswirkungen der Entscheidung der Großen Koalition gegen Fotovoltaik und erneuerbare Energien hier stark kritisiert haben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich finde es auch gut, Herr Deppe, dass Sie eben mit Ihrer Zwischenfrage klar gesagt haben, dass die Ausschreibungen, die wir von Anfang an kritisiert haben, genau zu dem Ergebnis ge
führt haben, wie wir es hier schon mehrmals vorhergesagt haben, dass das Ganze nämlich zu höheren Preisen führen wird.
Genau das, was eigentlich erreicht werden sollte, ist nicht erreicht worden. Das ist natürlich stark zu kritisieren. Ich hoffe, dass wir da an anderer Stelle vielleicht noch einmal zusammenkommen.
Ich finde, dass das leider zu dem passt, wie sich im Grunde genommen der gesamte Tagesverlauf zeigt. Heute Morgen haben wir gehört: erneuerbare Energien ja, aber bitte nicht so! Es darf sich auch ansonsten nicht auf unsere Stromversorgungsstruktur auswirken. Erneuerbare Energien ja, es darf aber keinerlei Auswirkungen haben.
Hier hören wir jetzt etwas Ähnliches; Sie knöpfen sich nun die Fotovoltaik vor. Besonders schwierig finde ich, dass Sie hier suggerieren, allein die Fotovoltaik sei für den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen verantwortlich. Ich finde Ihr Auftreten gegen den angeblichen Flächenverbrauch an dieser Stelle scheinheilig. Denn wenn es wirklich darum geht, einen Flächenverbrauch zu reduzieren – wenn der Natur Fläche für Straßen, für Wohnungsbau, für Industrie und Gewerbe entzogen wird –, dann wollen Sie auf einmal nichts mehr davon wissen, wie wir das beispielsweise bei den Diskussionen zum Landesentwicklungsplan gesehen haben. Ich finde es etwas schwierig, wenn Sie die Argumente nur dann aus dem Hut zaubern, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt.
Wir nehmen den Konflikt ernst, den Sie beschrieben haben. Wir finden aber, dass ein Ausgleich zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Naturschutz in Nordrhein-Westfalen möglich und auch gegeben ist.
Der von Ihnen gezogenen Konsequenz – Sie nennen einige unterschiedliche Flächen und fordern, zum Beispiel Industriebrachen, Konversions- und Deponieflächen für Fotovoltaikanlagen nutzbar zu machen – stimme ich zu. Dafür bedarf es aber meiner Meinung nach keines Antrags und keiner Aufforderung an die Landesregierung. Eine Pauschalablehnung von Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen ist mit uns nicht zu machen.
Wenn Sie aber, wie Sie eben in Ihren Redebeiträgen angekündigt haben, Fotovoltaik und erneuerbare Energien aus Bürgerhand nach vorne bringen wollen, dann können wir gerne zusammenarbeiten, und auf diese Zusammenarbeit hoffe ich auch. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der vermutlich teuerste Acker in ganz Deutschland“ – das war der Titel einer Berichterstattung in der Zeitung „Die Welt“ am 22. April 2015. Es ging um die Region im Oldenburger Münsterland, um Cloppenburg und den Kreis Vechta, wo der Richtpreis pro Quadratmeter Ackerland mittlerweile bei 9 € liegt. Laut Zeitungsartikel wären höhere Preise aktuell nur noch in der Schweiz zu realisieren. Die günstigsten Lagen in Niedersachsen, so dieser Artikel weiter, lägen beim Richtpreis bei circa 1,30 €, und – das haben wir auch schön öfter im Ausschuss diskutiert – diesen Preisanstieg gibt es nicht erst seit gestern, sondern den gibt es seit fast einem Jahrzehnt.
Dafür gibt es unterschiedlichste Gründe. Der Artikel in der „Welt“ nennt zwei Gründe. Grund Nummer eins: Flächenfraß durch neue Infrastruktur durch Ausweitung. Grund Nummer zwei: Biogas und der entsprechende Ausbau.
Ich glaube – und füge damit einen dritten Punkt hinzu–, es liegt aber auch ein Stück weit daran, dass wir viel zu oft, wenn es um Ausgleichsflächen geht, bei der Qualität nicht so genau hinschauen, sondern Ausgleichsflächen besonders dann gut finden, wenn wir möglichst viele Hektar darin involvieren können, anstatt zu prüfen, wie wir sie inhaltlich aufwerten können. Es gibt also zahlreiche Bereiche, die auf den Preisanstieg einwirken.
Das Problem, das sich daraus ergibt, besteht darin, dass der Bodenertrag den hohen Preis nicht mehr ausgleicht, nicht mehr gerechtfertigt. Und das wiederum führt dazu, dass der oftmals kritisierte und bedauerte Strukturwandel in der Landwirtschaft weiter nur verschärft wird.
Damit will ich sagen: Die Problembeschreibung zum Flächenverbrauch, zu dem, was auch bei der Preisentwicklung noch hinzukommt, sowie zu den Problemen mit der Landwirtschaft teilen wir, wie von der CDU im Antrag beschrieben, ausdrücklich.
Bevor ich zu den Details im Antrag komme, will ich grundsätzlich noch etwas sagen. Gerade ist schon die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungen angesprochen worden. Ich glaube, dass es an der Stelle eher eine Frage ist, wie das Ganze eigentlich umgesetzt wird; denn ich bin davon überzeugt, dass es dem EEG nicht an zu wenig Detailsteuerung, zu wenig Sonderfällen und zu wenig Einzelfällen mangelt, sondern dem EEG mangelt es an Wettbewerb und an marktwirtschaftlichen Instrumenten.
Zum Antrag selber – das ist gerade schon angeklungen –: Lieber Hubertus Fehring, im Antrag heißt es, was den Flächenanspruch durch Fotovoltaik auf der Freifläche angeht, wortwörtlich: wenn auch nur in begrenztem Umfang. – „Wenn auch nur im begrenzten Umfang“ hat der Kollege Krick gerade