Vielen Dank, Herr Goldmann. Bitte bleiben Sie noch einen Augenblick am Redepult, denn Herr Kollege Witzel hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Er bekommt jetzt für 90 Sekunden das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Goldmann, vielen Dank für Ihre wohlwollende Bewertung des Anliegens unseres Gesetzentwurfes. Wir liegen da gar nicht grundsätzlich auseinander. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf der FDP
Einen Komplex muss ich anschneiden, weil Sie das ebenso wie der Kollege Eiskirch kritisch gesagt haben. Herr Kollege Eiskirch hat sich leider meiner Zwischenfrage entzogen; deshalb trifft Sie jetzt beides im Paket. Sie haben ein bisschen den Eindruck erweckt, als hinge beides nicht inhaltlich zusammen.
Deshalb ist meine Frage an Sie, weil ich glaube, dass wir die Arbeitsabläufe beim RVR ähnlich einschätzen, ob Sie erstens davon ausgehen, dass die Verbandsversammlung des RVR den Regionalplan Ruhr noch im Jahr 2015 beschließen kann und wird, und zweitens, ob das sinnvollerweise überhaupt beim RVR zur Beschlussfassung kommen sollte, bevor das Land über einen endgültigen LEP entschieden hat. Wenn wir diese beiden Fragen gemeinsam verneinen, macht es meines Erachtens schon Sinn, die Entwicklung auch im Zusammenhang zu sehen.
Herr Witzel, Sie werden sich vielleicht noch an meine Ausführung erinnern, dass ich gesagt habe, dass das Landesplanungsgesetz neben dem LEP das zweite wichtige Planungs- und Steuerinstrument darstellt. Insofern ist das diesbezüglich, so denke ich, eine klare Aussage meinerseits. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass es aus meiner Sicht wenig sinnvoll erscheint, die Regionalplanung beim RVR in diesem Jahr übers Knie zu brechen, bevor die we
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich gehe nicht davon aus, dass der RVR seinen Regionalplan noch im Laufe dieses Jahres wird verabschieden können.
Vielen Dank, Herr Kollege Goldmann. Soweit Kurzintervention und Reaktion darauf. – Nächster Redner ist für die Piratenfraktion Herr Kollege Fricke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne! Wir begrüßen den hier vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion und wundern uns. Worüber? Offensichtlich hat jetzt die FDP in Nordrhein-Westfalen die Regierung übernommen, zumindest wenn man sich diesen Gesetzentwurf ansieht. Der hätte nämlich eigentlich von der Landesregierung kommen müssen.
Eigentlich – wobei zu fragen ist, ob damit die Landesregierung nicht ein Eingeständnis ihrer eigenen Untätigkeit geliefert hätte. Eigentlich schon. – Also, liebe Landesregierung, Sie sind nach wie vor im Amt. So etwas würden Sie nie, aber auch niemals tun.
Fakt ist: In zwei Jahren – seit dem entsprechenden Beschluss vom Juni 2013 – hat es die Landesregierung nicht auf die Reihe bekommen, trotz diverser Ermahnungen, unter anderem der Ermahnung meines Fraktionskollegen Bayer vor ziemlich genau einem Jahr, im April 2014, einen erneuerten Entwurf des Landesentwicklungsplan vorzulegen. Wie üblich also großes Getöse, viele große Versprechungen und keine Ergebnisse. Diesmal sogar gar keine im Vergleich zu der heißen Luft, die in anderen Bereichen produziert wird.
Das muss man wohl aber auch positiv sehen. Immerhin trägt die Regierung von Frau Kraft wenigstens hier nicht zur Erderwärmung bei. Legen wir dies also als einen zu vernachlässigenden Fall ab. Zur Planungssicherheit in diesem Bundesland trägt sie allerdings auch nichts bei. Das ist leider nicht zu vernachlässigen, sondern aufs Schärfste zu kritisieren.
Ein Hinweis noch an die Kollegen der FDP. Sie schreiben in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs: „… und es ist absehbar, dass bis Ende des Jahres 2015 ein Aufstellungsbeschluss für einen Regionalplan durch den RVR nicht gefasst werden wird.“ Das ist etwas missverständlich formuliert und kann sehr unterschiedlich verstanden werden. Vielleicht möchten Sie diese Passage ja umformulieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Fricke. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Groschek das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat gibt es die Befristung bis zum 31.12. dieses Jahres. In diesem Zeitraum lässt sich realistisch nicht erwarten, dass ein Regionalplan Ruhr aufgestellt wird. Deshalb müssen wir zu einer Entfristung kommen. Das ist in sich selbst schlüssig.
Der vorliegende Gesetzentwurf wäre ein geeignetes Instrument, ohne jede Frage. Wir gehen aber davon aus, dass dieser Gesetzentwurf deshalb überflüssig ist, weil die Novelle des Landesplanungsgesetzes unter anderem eine entsprechende Entfristungsregelung vorsieht. In einem Änderungsbefehl soll genau das erreicht werden, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen. Die Landesregierung ist sehr optimistisch, dass das Landesplanungsgesetz in novellierter Form Ihren Gesetzentwurf überflüssig macht.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/8458 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Herrmann das Wort.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und im Stream! Um es gleich vorneweg zu sagen: Es ist völlig egal, ob von Quick Freeze, Mindestspeicherdauer oder Höchstspeicherfrist gesprochen wird – es ist immer das Gleiche, nämlich die pauschale Vorratsdatenspeicherung über das
Wer spricht wann mit wem wie lange und von wo? Wer schickt wann wem eine SMS? Und wer ist wann wie lange mit welcher Kennung im Internet eingeloggt?
Sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 wie auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom letzten Jahr lassen keinen Spielraum für eine vorsätzliche, anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung. Der Europäische Gerichtshof führte dazu aus, dass die Speicherung ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte sei. Zudem erzeuge sie bei den Bürgern das Gefühl, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung sei.
Genau dieser Auffassung sind wir Piraten auch, und zwar seitdem die Europäische Richtlinie und die deutschen Gesetze dazu vor fast zehn Jahren in Kraft gesetzt worden sind. Es ist gut, dass diese Gesetze heute abgeschafft sind.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas hat noch vor vier Monaten in einem Tweet die Vorratsdatenspeicherung entschieden abgelehnt, weil sie, so schreibt er, gegen das Recht auf Privatheit und den Datenschutz verstößt. Was treibt nun Heiko Maas an, seine Meinung zu ändern? Offen gesagt, ich weiß es nicht.
In den Leitlinien, aus denen das Gesetz für Vorratsdatenspeicherung werden soll, wird sehr abenteuerlich argumentiert. Da heißt es, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur die anlasslose Speicherung aller Daten unzulässig sei. Im Umkehrschluss soll dann die Speicherung in Ordnung sein, wenn man einige Daten, zum Beispiel die E-MailKontakte, weglässt. – Das macht mich wütend. Für wie dumm hält man die Menschen im Land eigentlich?
Natürlich geht es nicht um alle Daten, sondern um die Daten von allen Menschen, der gesamten Bevölkerung, die wieder unter Generalverdacht gestellt werden soll. Das hat der Europäische Gerichtshof
kritisiert und deshalb die europäische Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundwerten der europäischen Wertegemeinschaft erklärt. Für diese klaren Worte sind wir sehr dankbar.
Offensichtlich erkennen nur die Gerichte, welchen Schaden die Speicherung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung anrichten kann. „Wir wissen, was du die letzten zehn Wochen gemacht hast“, könnte der Slogan sein. Denn die gespeicherten Daten machen unser Leben aus. Die Daten zeigen, was wir tun, was uns interessiert, wo wir sind, mit wem wir uns treffen. Die Eingriffstiefe wäre heute viel intensiver als vor zehn Jahren, als die erste Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde. Denn die Smartphone-Revolution kam erst später und hat heute eine Abdeckung von fast 100 % erreicht.
Wollen wir wirklich eine Wohlverhaltensgesellschaft, die nach dem Motto „Verhaltet euch ruhig!“ ständig die Rückverfolgbarkeit der letzten zehn Wochen im Kopf hat? Ich glaube nicht. Wir Piraten wollen das auf jeden Fall nicht. Ein solches Vorhaben wäre auch schlicht unvereinbar mit den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates, der Unschuldsvermutung, mit den Grundwerten unserer Gemeinschaft. Müssen wir tatsächlich wieder das Bundesverfassungsgericht anrufen? Eine Klage, die bereits von Bürgerrechtsgruppen und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angekündigt wurde, würde die volle Unterstützung der Piraten erhalten.
Liebe SPD-Kolleginnen und -Kollegen hier im Saal, bei unserer letzten Debatte zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ meinten Sie, eine differenzierte Perspektive zur Vorratsdatenspeicherung zu haben. Ich bitte Sie, differenzieren Sie sie hin zur Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung unserer Grundwerte! Senden Sie ein klares Signal nach Berlin! Wir in Nordrhein-Westfalen wollen keine anlasslose und massenhafte Überwachung unserer Gesellschaft. Wir in Nordrhein-Westfalen wollen nichts, was gegen unsere demokratischen Prinzipien verstößt. Wir in Nordrhein-Westfalen wollen kein unnützes Überwachungsinstrument, das keinen Mehrwert gebracht hat. Machen Sie es wie Ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD in Dortmund, Frau Lüders, Frau Kieninger, Herr Jahl und Herr Minister Schneider, und stimmen Sie gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung! Stimmen Sie für unseren Antrag! – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Körfges das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will, weil Herr Herrmann es angesprochen hat, sofort mit der differenzierten Haltung anfangen, nämlich einer differenzierten Haltung zu Ihrem Antrag, der sich mit den Leitlinien des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherdauer beschäftigt. Da gibt es nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich eine gewisse Differenzierung.