Mir kam das so vor, als wollten Sie unbedingt ein Haar in der Suppe finden. Dann wurde die Vergangenheit bemüht – wer was eingebracht hat und wie lange man gebraucht hat, um das Gesetz fertigzubekommen. Freuen Sie sich doch über das Ergebnis! Sie haben auch mitbekommen, dass die Spitzenverbände von einem hervorragenden Gesetz gesprochen haben. Dann machen Sie sich, Herr Kuper, das zu eigen und sagen: Tolle Angelegen
Zum Zweiten – damit gehe ich gerne auf unseren Änderungsantrag ein – zum Thema „Schwelle von 5 % bzw. 10 %“: Wie Minister Jäger gerade ausgeführt hat, ist man gut beraten, sich die im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Argumente anzuhören, sie zu bewerten und sie möglicherweise aufzugreifen. Wir wissen auch, dass damals bei der Anhörung in der 15. Legislaturperiode der Vorschlag, eine entsprechende Anhebung von 5 auf 10 % vorzunehmen, von den Spitzenverbänden kam.
Die CDU hat das unterstützt, wie ich gerade höre; die Vergangenheit ist Ihnen gegenwärtiger als mir.
Was hätte diese Änderung bedeutet? Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen, Herr Kuper. Die Stadt Bochum hat in 2011 einen Haushaltsplan mit einem Defizit von 77 Millionen € aufgestellt. Dann haben sie sich in einem gemeinsamen Versuch der Aufgabe gestellt, ein belastbares Haushaltssicherungskonzept zu formulieren, das auch vor der Bezirksregierung Arnsberg standhält – mit erheblichem Stellenabbau, mit erheblichen Forderungen gegenüber der Bochumer Unternehmensfamilie in Sachen Gewinnabführung etc. Sie haben es auch hinbekommen. Zum ersten Mal haben sie einen Haushalt, der von der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht anerkannt worden ist.
Nun wollen Sie den Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen. Das war auch die Überlegung innerhalb der Spitzenverbände. Manchmal muss man sie ein wenig anstoßen. Das haben wir getan. Wenn man die Schwelle auf 10 % erhöht hätte, hätte die Stadt Bochum nicht nur ein Haushaltsdefizit von 70 Millionen € oder 75 Millionen € ausweisen dürfen, sondern bis auf 140 Millionen € gehen können, ohne dass ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wäre.
Gestatten Sie mir einen Blick in Richtung SPDFamilie. Glauben Sie etwa, dass eine Oberbürgermeisterin aus Bochum und eine SPD-Fraktion aus Bochum angesichts der Kommunalwahl 2014 bereit gewesen wären, freiwillig die schmerzhaften Einschnitte vorzunehmen? – Nein, das glaube ich nicht. Das sagt mir zumindest meine Erfahrung. Insofern ist es gut, wenn wir jetzt den Anregungen der Spitzenverbände folgen und es bezogen auf den Schwellenwert bei der alten Regelung belassen. Das heißt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 5 % des Eigenkapitals verzehrt werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept notwendig.
Ein letztes Wort zu Herrn Hübner. Herr Hübner, Sie haben gesagt: großartiges Gesetz, so von den Spitzenverbänden vorgetragen. Sie hoffen auf eine hohe Zustimmung. Ich glaube nicht daran. Wenn ich mir die Schwarmintelligenz der Piraten bei der vor
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es genauso wie der Kollege Hübner kurz halten, aber, lieber Kollege Hübner, doch noch sagen: Wir mussten die Sozialdemokraten ein wenig zum Jagen tragen, damit wir endlich dieses NKF-Weiterentwicklungsgesetz bekommen.
In Richtung CDU will ich sagen: Herr Kollege Kuper, ich habe heute den Änderungsantrag mit einem Umfang von 27 Seiten bekommen. In der Tat hat sich die Union sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Aber es wäre sicherlich ein Gebot strategischer Klugheit gewesen, das frühzeitiger in den Ausschuss für Kommunalpolitik einzuspeisen, denn dieses Thema ist ja schon sehr, sehr lange auf der Agenda.
Herr Kollege Kuper, Sie haben eben in Ihrer Rede zu Recht beklagt, dass dieses Thema erst jetzt in das Gesetzblatt Eingang findet. Vor dem Hintergrund ist es nicht konsequent, vor Toresschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal 27 Seiten zu präsentieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen noch einen Aspekt zu der viel diskutierten 5-%- oder 10-%-Regelung sagen. Ich finde es ausgesprochen bemerkenswert positiv, dass offensichtlich die meisten Spitzenverbände und Praktiker vor Ort die 5-%-Regel haben wollen. Warum? – Weil sie sich natürlich mit der Haushaltskonsolidierung sehr ernsthaft auseinandersetzen und wissen, wie wichtig es ist, einen klaren Rahmen zu haben, der nach Möglichkeit diverse Begehrlichkeiten, die es natürlich immer wieder gibt, im Zaum hält.
Haushaltsberatungen vor Ort an dieser Stelle bei der einen oder anderen Unwucht von Städten und Gemeinden zielgerichteter erfolgen. Insofern ist das eine gute Regel und letztendlich wichtig für die Kommunen vor Ort.
Also insgesamt gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir entbürokratisieren das NKF. Wir sorgen dafür, dass Sand aus dem Getriebe der kommunalen Finanzen hinausgepustet wird. Das ist ein guter Tag für die Kommunen in NordrheinWestfalen. Es ist großartig, um noch einmal die kommunalen Spitzenverbände zu zitieren. – Ganz herzlichen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Menschen am Stream! Selten war der Tenor freundlicher und kollegialer als in der Anhörung der Sachverständigen und der anschließenden Sitzung zum Thema „NKF-Weiterentwicklungsgesetz“ im Ausschuss für Kommunalpolitik. Auch wir Piraten begrüßen natürlich die Umsetzung der Ergebnisse des dem Landtag am 8. Juli 2010 ursprünglich vorgelegten Evaluierungsbericht nach § 10 des NKF-Einführungsgesetzes. Die Vertreter der Spitzenverbände haben diese Entwicklung auch sehr begrüßt.
Jedoch ergab sich bei genauerem Hinhören auch die eine oder andere Kritik. Die hier in der Vorlage befindlichen Änderungen spiegeln zwar zu einem Großteil die Wünsche der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wider, siehe erst zuletzt der eingereichte Änderungsantrag von SPD, Grünen und der FDP. Bei der Anhörung wie auch bei den schriftlichen Stellungnahmen wurde allerdings hervorgehoben, dass es bei dem Einführungsprozess noch erheblichen Nachholbedarf gebe.
Die kritischen Aussagen zur Erstellung des erstmaligen Jahresabschlusses sollte man hier nicht unerwähnt lassen. Auch die nicht zutreffende Folgenabschätzung bezüglich des personellen und finanziellen Aufwands während der Umstellungsphase für die Kommunen wurde von den Sachverständigen moniert.
Wichtige Änderungen werden nun durch dieses Gesetz umgesetzt. Die Erstellung der Jahresabschlüsse und die korrekte Bewertung der Kommunen werden dadurch erleichtert und transparenter.
Leider sind noch nicht alle Aspekte dieser Thematik beleuchtet: Die in der Vorlage erwähnten verbesserten Möglichkeiten der Steuerung sind laut der Aus
sagen der Sachverständigen ebenfalls noch nicht in den Köpfen mancher Verantwortlichen in den Kommunen angekommen. Dort sehen wir weiteren Schulungs- und Kommunikationsbedarf, natürlich rein technischer Natur.
Auch die erhöhte Transparenz für die Bürger – das ist uns Piraten natürlich ein ganz besonderes Anliegen – scheint nur dann gewährleistet, wenn die Einführung auch wirklich umgesetzt wird und die Zahlen maschinenlesbar veröffentlicht werden. An dieser Stelle, lieber Herr Innenminister Jäger, möchte ich Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 6. September 2012 und Ihnen persönlich danken, dass Sie dem Wunsch der Piraten nachgekommen sind und sich bereit erklärt haben, nach der Veröffentlichung der Daten aus der Jahresrechnungsstatistik nun auch die Veröffentlichung der Daten aus der Bilanz- und Ergebnisrechnung zu ermöglichen.
Sie sprechen ja in diesem Zusammenhang von ausreichender Qualität und Quantität. Die qualitative Seite kann mit diesem NKF-Weiterentwicklungsgesetz mit Sicherheit gesteigert werden. Daher werden auch wir diesem Entwurf zustimmen. Für die quantitative Seite, also die Lieferung, sehen wir dann wieder das Ministerium in der Pflicht.
In der Drucksache 16/302 – Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 – wird im Teil der Begründung in Kapitel 2.1 noch einmal erwähnt, dass die Daten noch nicht vollständig vorliegen. Wir bitten Sie an dieser Stelle ausdrücklich, dort tätig zu werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ein großartiges Gesetz“ – das hat Herr Hübner zu Recht schon zitiert –, so lautet das Originalzitat der kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren. Ich habe in zwölf Jahren Landtagszugehörigkeit nie erlebt, dass ein vorgelegter Gesetzentwurf – und sei er noch so gut gewesen – von den kommunalen Spitzenverbänden in derartiger Weise geadelt worden wäre. Jeder ist heute gut beraten, diesem Gesetzentwurf dann auch zuzustimmen, meine Damen und Herren.
Dieses Glücksgefühl, eine solche Zustimmung bekommen zu haben, Herr Kuper, hätten Sie – nicht Sie in Person, aber Ihre CDU-Landtagsfraktion – früher haben können. Ich erinnere mich sehr gut daran, der Kollege Hübner am 14. März dieses Jahres mit Ihrer Fraktion noch ein sehr intensives Gespräch darüber geführt hat, dieses Gesetz noch am 14.03.
zu beschließen, um es dann endlich auf den Weg zu bringen. Sie haben sich damals bockbeinig gestellt und lieber um die Auflösung des Landtags gebettelt. Noch einmal, Herr Kuper: nicht Sie in Person. Jetzt aber zu sagen, wir hätten hier irgendetwas aufgehalten, ist natürlich eine Verkehrung der Tatsachen. Dem muss man in aller Deutlichkeit widersprechen.
Zu diesem Gesetzentwurf ist viel gesagt worden. Auch hier muss gelten: Es darf nicht das Ende eines Prozesses sein. Dies ist ein Zwischenschritt. Wir müssen das Neue Kommunale Finanzmanagement in den Kommunen immer weiter dahin gehend überprüfen, wo es modifiziert und möglicherweise angepasst werden muss. Diese Offenheit müssen wir in diesem Prozess weiter haben. Das haben aber alle beteiligten Fraktionen bereits angekündigt, und so werden wir auch vorgehen.
Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf außerordentlich, weil er ein großartiger Gesetzentwurf ist. Ich würde Ihnen vorschlagen, ihm auch zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 16/871. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/875. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion der Piraten abgelehnt.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/47 – Neudruck. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/827, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem