Protocol of the Session on January 28, 2015

Selbst wenn man sich überwiegend auf die Entwicklung der Grundsteuer B bezieht, möchten wir als CDU insbesondere auf die Entwicklung der Grundsteuer A verweisen, nämlich die Grundsteuer für die landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen. Auch diese verteuern sich erheblich. Sie wissen, wieviel Druck gerade auf den landwirtschaftlichen Flächen liegt, was Pachtpreisentwicklungen und Vergleichbares anbetrifft. Wenn Sie hier zur stetigen Steuererhöhung kommen, verteuern Sie landwirtschaftliche Produktionen in unserem Land und treiben viele Betriebe dazu, ihre Betriebe weiterhin zu vergrößern.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Steuererhöhungen – das haben wir als CDULandtagsfraktion immer wieder zum Ausdruck gebracht – sind dem Grunde nach ein süßes Gift, süß, weil sie die Verlockung bieten, zu schnellem Geld zu kommen. Viele Kommunen haben sich in der

Zwischenzeit, zum Beispiel was die Gewerbesteuerentwicklung anbetrifft, eines Besseren haben belehren lassen müssen. Sie haben sich versprochen, mit großen Aufschlägen auf die Gewerbesteuer mehr Erträge zu erzielen, aber das Gegenteil ist eingetreten.

(Beifall von der CDU)

Wie kann es sein, dass beispielsweise die Stadt Bochum als Großstadt im Ruhrgebiet 2004 noch eine geringere Grundsteuer B hatte als die Landeshauptstadt Düsseldorf und inzwischen in der Grundsteuer die Landeshauptstadt Düsseldorf

überholt hat? Wie kann es sein, dass in den Regionen, in denen wir schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben und auch die Menschen unter besonderen Belastungen leiden, wir die höchsten Steuern und Abgaben haben?

(Beifall von der CDU)

Umso mehr erstaunt es an dieser Stelle erneut, dass offensichtlich nahezu alle im Land NordrheinWestfalen – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Ratsfraktionen – die Steuerproblematik als eine Problematik für das gesamte Land erkannt haben, aber offensichtlich die Abgeordneten von SPD und Grüne das nicht so sehen.

(Beifall von der CDU)

Sie kommen doch auch aus den Regionen, die an andere Länder angrenzen. Sie wissen doch, dass viele Unternehmen inzwischen in andere Länder übersiedeln, weil sie dort bessere steuerliche Rahmenbedingungen vorfinden. Mit dieser Politik, die Sie hier im Landtag mittelbar begünstigen, führen Sie das Ganze auf Dauer in einen Verlust von Steuersubstrat. Wir verlieren Unternehmen, und wir verlieren am Ende ganz viele Menschen, die wir dem Grunde nach in Nordrhein-Westfalen benötigen.

Die Symptomanalyse, Herr Abruszat, liebe Kollegen der FDP, ist klar. Auch die Wirkungen sind klar, die sich aus Steuererhöhungen ergeben. Das Problem ist: Welche Lösung streben wir denn an? Die Oppositionsfraktionen haben Ihnen mehrfach Vorschläge unterbreitet, wie wir damit umgehen wollen. Die FDP hat gesagt: Wir wollen gestaffelte Hebesätze nach Einwohnerklassen. – Das haben Sie als SPD und Grüne abgelehnt. Die CDU hat Ihnen vorgeschlagen, an die fiktiven Hebesätze in Summe heranzugehen, damit es dadurch nicht eine Sogwirkung, einen Automatismus gibt. Das haben Sie als SPD und Grüne abgelehnt.

Aktuell im Verfahren am Freitag in der Anhörung: zwei Anträge der CDU in Bezug auf Standardabbau um Dialogverfahren. Wir sind gespannt, wie Sie sich auf diese Debatte einlassen werden. Aber erstaunlich ist, dass Sie selbst nicht einen Lösungsvorschlag haben, wie wir mit dieser Steuerentwicklung in unserem Land überhaupt umgehen wollen.

(Beifall von der CDU)

Die „Wirtschaftswoche“ hat in diesen Tagen deutlich gemacht, dass es nicht darauf ankommt, nur eine Steuerbelastung auf einer Ebene zu betrachten und zu sagen: Es ist schon nicht so schlimm, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ein bisschen mehr Geld wegnimmt. – Die „Wirtschaftswoche“ hat ausgerechnet, dass für Familien mit zwei Kindern, wo die Eltern Doppelverdiener sind, die Steuerbelastung inzwischen bei 56 % liegt. Für Alleinverdiener liegt sie bei rund 50 %. Dabei ist es doch gerade unsere Aufgabe – dafür haben Sie als SPD doch eine Enquetekommission eingesetzt –, sich die Frage zu stellen und zu beantworten: Wie können wir Familien in Nordrhein-Westfalen stärken.

Die Redezeit.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Deshalb ist es wichtig, dass sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen der Frage der Grundsteuerproblematik A und B – darauf legen wir als CDU wert – annimmt. Deshalb stehen wir dem Antrag ergebnisoffen gegenüber. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eine Einladung zum Dialog, wie es gerade von den Beteiligten dargestellt worden ist, soll dieser Antrag sein. Es ist keine Einladung zum Dialog, es ist ein vergiftetes Angebot, das Sie in diesem Zusammenhang unterbreiten. Ich will gerne deutlich machen, warum es vergiftet ist.

Gehen wir einmal auf den Antrag selbst und auf das, was Sie dort als Ausgangslage beschreiben, ein. Sie sagen unter anderem, die bundesseitig verursachten Sozialkosten sind zu nennen und benennen hier als Verursacher die Hartz-IV-Reform von SPD und Grünen. Sie sagen allerdings nicht, dass seinerzeit im Bundesrat das Ganze mitgetragen worden ist. Nach meinem Kenntnisstand gab es zu dem damaligen Zeitpunkt eine Reihe von Landesregierungen, die auch von der FDP mitgetragen worden ist.

Wir bedauern, dass die Mehraufwendungen, die wir im Bereich Kosten der Unterkunft haben, bei den Kommunen zu diesen erheblichen finanziellen Engpässen führen – ohne Zweifel. Aber sie sollten dann in Ihrer Analyse, in Ihrer Ausgangslage deutlich machen, dass die damalige schwarz-gelbe Regierung

in Person von Herrn Rüttgers bezogen auf die Frage, wie hoch der Anteil der Kosten der Unterkunft der und was der Bund übernimmt, der entsprechenden Deckelung auf jetzigem Niveau seinerzeit zugestimmt hat.

Sie führen aus, CDU und FDP hätten auf Bundesebene etwas getan, zum Beispiel zum Thema „Eingliederungskosten für behinderte Menschen“ bzw. „Grundsicherung im Alter“. Ich kann Ihnen nur sagen: Es war ein harter Kompromiss, der seinerzeit gefunden worden ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Regelbedarfsermittlungsverfahren, wo die rot-grünen Länder gedrängt haben: Wenn wir diesen Weg mitgehen, geht das nur, wenn ein Entgegenkommen signalisiert wird. Nur aufgrund dessen waren CDU und FDP bereit, das Thema „Grundsicherung im Alter“ als ihre Aufgabe zu übernehmen, um hier entsprechende Kostenentlastungen herbeizuführen.

Sie sprechen von einer finanziellen Mindestausstattung der Kommunen. Ohne Zweifel wäre es einmal interessant zu wissen, wie die zu definieren ist und wie die aussehen kann. Da gibt es sicherlich die unterschiedlichsten Situationen. Herr Abruszat, ich erinnere in dem Zusammenhang an das Urteil des Landesverfassungshofs zum GFG 2011, der hierzu eindeutige Ausführungen gemacht hat.

Was Sie völlig verschweigen – das ärgert mich–, ist das, was wir als rot-grüne Landesregierung im Rahmen einer Stärkung der kommunalen Finanzen in der Vergangenheit unternommen haben. Mittlerweile stellen wir für die Kommunen rund 19 Milliarden € – das sind zum einen GFG-Mittel, aber auch Zuweisungen, die den Kommunen im Rahmen von Förderprogrammen zukommen – zur Verfügung. Das sind rund 30 % aller Aufwendungen im Landeshaushalt 2014. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Und wenn Sie beschreiben, es gäbe einen Konstruktionsfehler im Stärkungspaktgesetz, dann

möchte ich Sie darauf hinweisen, Herr Abruszat, dass Sie seinerzeit das Stärkungspaktgesetz, soweit ich weiß, mitgetragen haben.

(Kai Abruszat [FDP]: Da waren Sie nicht da- bei!)

Ganz genau. – Dabei ist unter anderem auch deutlich gemacht worden …

Herr Kollege Krüger, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Abruszat möchte Ihnen jetzt gerne eine Zwischenfrage stellen.

Gerne.

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Krüger. Ich finde es immer schön, weil wir

uns beide gegenseitig gerne Zwischenfragen stellen. Ich will nur ganz konkret fragen, weil Sie die ganze Zeit die Leistungen der Regierung rühmen oder die schlechte Leistung alter Regierungen kritisieren. Ist das Thema „Grundsteuer B“ mit der enormen Entwicklung nach oben für Sie überhaupt kein Thema?

Darauf gehe ich – kein Thema – gerne gleich ein.

Ich habe nur die Ausgangslage, wie Sie sie beschreiben, und das darstellen wollen, wie die Realität in diesem Zusammenhang tatsächlich ist. Wenn Sie hier von einem Konstruktionsfehler sprechen oder davon, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden zur Steuertreiberei drängen, ist das schlichtweg Unsinn. Es gibt dieses Treiben nicht. Es gibt in dem Zusammenhang keine Vorgaben der Kommunalaufsicht, entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Räten zu treffen.

Zum Stichwort „Konstruktionsfehler“ bzw. die Frage, inwieweit durch eigene Konsolidierungsbemühungen der Finanzsituation Rechnung zu tragen ist, kann ich nur sagen: Das war unter anderem eine der Voraussetzungen, weshalb wir das Gesetz zur Stärkung der Stadtfinanzen in dem Zusammenhang verabschiedet haben, und das, wie ich es gerade schon gesagt habe, auch mit Ihrer Zustimmung.

Gehen wir nun einmal auf die Entwicklung ein, die wir haben, und ich antworte auch in Bezug auf Ihre Frage. Wenn Sie sich einmal den Erfahrungsbericht zur Stufe 1 des Stärkungspaktes ansehen, dann stellen Sie fest, dass wir bezogen auf das Thema der Grundsteuer eine Steigerung um etwa 134 Punkte haben, und zwar für den Zeitraum 2012 bis 2021. Das kann uns ohne Zweifel nicht gefallen. Im Bereich der Gewerbesteuer ist das sehr gering; da gibt es eine Steigerung von 28 Punkten, von 472 auf 500 Hebesatzpunkte. In diesem Zusammenhang kann man auch überlegen, entsprechende Veränderungen vorzunehmen bzw. auf der anderen Seite Entlastungen herbeizuführen, ohne Zweifel.

Nur wenn Sie einerseits eine Begrenzung der Kassenkredite wollen und damit auch die Liquidität der Kommunen infrage stellen und andererseits in die Frage eingreifen, inwieweit Sie durch Ihre eigene Ertragssituation die Lage verbessern können, dann geht das viel zu weit und wird der kommunalen Selbstverantwortung überhaupt nicht gerecht.

Ich möchte Sie auch bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass bei aller Kritik, die man zu einzelnen Hebesätzen teilen kann, lediglich 28 % der Veränderungen im Rahmen der Konsolidierung durch Hebesatzveränderungen vorgenommen werden. 72 % der Konsolidierungsbemühungen im Bereich des Stärkungspaktes werden durch eigene Anstrengungen in dem Zusammenhang vollzogen.

Wenn Sie etwas für die Stärkung der kommunalen Finanzen tun wollen, tun Sie das zum Beispiel über die Möglichkeiten im Bundesrat. Ich freue mich auf entsprechende Initiativen. Schauen wir mal, ob da was kommen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Herrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich adressiere heute ausnahmsweise mal nicht meine Kollegen im Plenum. Warum auch?

Liebe Kollegen von der FDP, der vorliegende Antrag führt in die gleiche Stoßrichtung wie der letzte Antrag mit Drucksache 16/5033. Erst Kassenkredite einschränken, jetzt Grundsteuerbremse einführen, natürlich noch Neuverschuldung ausschließen, Gymnasien bauen, Inklusion stärken, bla, bla, bla.

Grundsätzlich ist an dem Antrag nicht viel falsch. Wir haben uns auch bei dem letzten Antrag im Ausschuss enthalten, aber isoliert kann man das halt nicht betrachten.

Welche Vision steckt hinter diesen Anträgen, die sich lesen, als würde Ihre Fraktion hier BuzzwordBingo spielen? Herr Kollege Abruszat, können Sie hier demnächst in deutlichen Worten wiedergeben, was in den Kommunen in NRW passiert, wenn Ihre Forderungen, die in Ihren Anträgen formuliert wurden, tatsächlich umgesetzt würden? Sind Sie für eine Erhöhung der Zuweisungen über das GFG, oder fordern Sie eine Erhöhung des Stärkungspaktes? Normalerweise kommt dann eine x-beliebige Floskel am Ende: Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Danach beantragen Sie eine Anhörung. Ich glaube, das haben Sie eben sogar schon getan – genau wie beim letzten Mal. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu einer forcierten Einzelabstimmung der Punkte.

Wir sollten den Menschen da draußen vielleicht einmal erklären, wie belanglos dieses Verfahren und damit auch diese Anträge sind. Zuletzt hat die rot-grüne Koalition im Ausschuss gegen den Satz gestimmt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Der Landtag bekennt sich zum bündischen Prinzip und zu seiner Finanzierungsverantwortung für die kommunale Familie“.

Das war einigen Abgeordneten so peinlich, dass sie es kaum geschafft haben, letzte Woche im Ausschuss die Hand zu heben.

Aber das ist wohl Ihr Konzept, wenn man Sie hier im Plenum sieht, wie Sie andauernd gegen die Landesregierung wettern und ihr mangelnde Sparbemühungen attestieren. Jetzt stellen Sie sich mit einem weiteren Antrag ins Plenum und wollen ernsthaft abgekoppelt vom Gesamtzustand des Finanzausgleichs die Forderung nach einer Grundsteuerbremse diskutieren. Diese Taktik ist durchschaubar und gleichsam nutzlos. Sollte die FDP, die CDU als auch die SPD und die Grünen bereit sein, über eine wirklich zielführende Neuausrichtung der kommunalen Finanzpolitik zu sprechen, dann lassen Sie uns das tun. Das wäre dringend notwendig.