Protocol of the Session on December 5, 2014

stiegene Mobilitätserfordernisse ist Arbeit sehr viel anstrengender und stressiger geworden.

Meine Damen und Herren, Betreuung entlastet Familien; aber sie kann Familie nicht ersetzen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Bei allen berechtigten Wünschen nach flexibleren Betreuungsangeboten müssen wir das im Blick behalten. Denn wir alle wollen Familie nicht wegorganisieren, wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass Familie gelebt werden kann, dass Zeit da ist für gemeinsame Mahlzeiten, für Ausflüge, für gemeinsames Spielen, aber vor allem auch für Gespräche. Und Familie – auch das ist schon betont worden, und das wissen wir aus Untersuchungen – ist für Kinder und Jugendliche von ganz zentraler Bedeutung.

Ich bin daher sehr froh, dass die SPD-Fraktion für den Antrag den Schwerpunkt „Zeitpolitik“ gewählt hat, und ich bin gespannt auf die Ergebnisse. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/7399 – Neudruck – beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/7399 – Neudruck – einstimmig vom Landtag Nordrhein-Westfalen angenommen und die Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in NordrheinWestfalen“ eingesetzt.

Ich rufe auf:

6 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagd

gesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/7383

erste Lesung

In Verbindung mit:

Rot-grüne Verbotskultur in der Jagdrechtsnovelle schadet Natur- und Tierschutz – die Jagd nicht abschaffen!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7400

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Remmel zur Einbringung des Gesetzentwurfs als erstem Redner das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kabinett hat am 18. November 2014 beschlossen, den Gesetzentwurf zum Ökologischen Jagdgesetz und zur Änderung jagdlicher Vorschriften in den Landtag einzubringen. Diesem Beschluss ist ein langer, über zwei Jahre dauernder Dialogprozess vorangegangen

(Lachen von der CDU und der FDP – Zurufe von der CDU)

und eine ausführliche Befassung im Rahmen der Verbändeanhörung.

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Beteiligten auch für die kontroversen Debattenbeiträge und für die konstruktiven, manchmal auch sehr kritischen Hinweise. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen, die bisher daran mitgewirkt haben, übrigens auch in einem begleitenden Arbeitskreis, in dem alle Beteiligten vertreten waren.

Ich hoffe, dass durch die parlamentarische Debatte und den Beratungsprozess das, was wir dort als Gemeinsamkeiten identifiziert haben – ich bin sicher, das sind 80 % bis 90 % dessen, was sich im Gesetz wiederfindet –, stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zum Tragen kommt.

(Zurufe von der CDU)

Warum ein Ökologisches Jagdgesetz?

(Zuruf von der CDU: Ein ideologisches!)

Lassen Sie mich die entscheidenden Gründe nennen, die uns dazu bewogen haben, diese Novelle in Angriff zu nehmen. Aufgabe der Gesetzgebung ist es, aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen geltende normative Vorgaben und Regeln zu überprüfen und – falls nötig – zu novellieren, um sie auf der Höhe der Zeit zu haben und gesellschaftlichen Problemen und Erwartungshorizonten zu entsprechen.

Es geht nicht nur darum, auf der Höhe der Zeit zu sein, sondern in der Perspektive auch daran zu denken: Was wird in zehn Jahren diskutiert und wie wird in zehn Jahren über das, was wir heute entscheiden, gesellschaftlich und politisch gedacht?

Dass es in der Frage des Jagdrechtes und der Jagdpraxis eine gesellschaftliche Diskussion gibt, ist nicht zu leugnen. Wir haben diese Diskussion auch in anderen Bundesländern. In Brandenburg, BadenWürttemberg und Saarland sind entsprechende Gesetze unter ganz anderen Farbenlehren als hier in Nordrhein-Westfalen novelliert worden.

Die Jagdrechtsnovelle in NRW zielt daher – um das an dieser Stelle noch einmal deutlich zu unterstreichen – nicht darauf ab, die Jagd zu schwächen.

(Lachen und Zurufe von der CDU und der FDP: Nein!)

Sie zielt auch nicht darauf ab, um es klar zu sagen, Jägerinnen und Jägern am Zeug zu flicken, wie Sie das vielleicht meinen mögen.

(Widerspruch von der CDU und der FDP)

Nein, es geht darum, eine traditionsreiche Praxis unter sich wandelnden Bedingungen neu zu begründen und zukunftsfest zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Da klatschen nicht die Sozialdemokra- ten!)

Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei Wahrung, Achtung und Respekt vor dem Eigentum, aber zugleich zur Regelung dessen, was wir als Gemeinwohl und Gemeinsinn betrachten, nämlich zur Regelung unseres Zusammenlebens. Darum geht es. Das entscheidet das Parlament, und es ist gut, dass dies das Parlament entscheidet und dass das nicht irgendwelche Lobbygruppen entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh!)

Wir haben uns bei der Aufstellung des ökologischen Jagdgesetzes von drei Leitlinien führen lassen: erstens den Tierschutz zu verbessern, zweitens den Artenschutz zu stärken und drittens den Waldschutz sichern.

Beim Tierschutz müssen wir gemeinsam feststellen, dass wir ihn in der Verfassung verankert haben. Insofern tragen wir mit dem Jagdgesetz in der Entwicklung dieser Regelung in der Verfassung Rechnung. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen, heißt es im Bundestierschutzgesetz. Das gilt für den Abschuss von Wildtieren ebenso wie bei der Jagdausbildung von Hunden. Deshalb sind Praktiken, die bisher üblich waren, mit dem Tierschutz nicht mehr vereinbar und sollen künftig auch anders geregelt werden:

(Beifall von den GRÜNEN)

die Fallenjagd, die Totschlagfallen oder auch die Baujagd, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren sowie die Regelung über den Abschuss von Katzen und Hunden, was nun kein Problem des Jagdrechtes ist, sondern des Ordnungsrechtes. Es gibt ein Problem; hier muss es gelöst werden, und hier haben wir deshalb aktuell für Klarheit gesorgt.

Zum Artenschutz: Auch in Nordrhein-Westfalen schreitet das Artensterben voran. 45 % der hier lebenden Tiere und Pflanzen sind vom Aussterben bedroht und stehen auf der Roten Liste. Daher ist

es nur folgerichtig, dass wir die Liste der jagdbaren Arten genau auf diesen Umstand hin überprüft haben. Die Liste wurde zuletzt in den 70er-Jahren reformiert. Geschützte Arten, die ohnehin jagdlich nicht von Bedeutung sind, werden künftig aus dem Jagdrecht herausgenommen und bleiben den Artenschutzbestimmungen unterstellt, um ihnen künftig noch besser helfen zu können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die insgesamt 27 Arten auf der Liste machen gut 99 % – ich unterstreiche das hier noch einmal – der Jagdstrecke in Nordrhein-Westfalen aus. Insofern kann ich die Aufregung bei diesem Thema nicht verstehen. Es hat keine praktischen Auswirkungen auf die Jagd.

Zum Waldschutz: Durch überhöhte Schalenwildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist die Anpassung der Wildbestände an die natürlichen Gegebenheiten, damit neue Herausforderungen wie die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeit, mehr Wald in Nordrhein-Westfalen zu haben, realisiert werden können.

Hier spielt die Verbisssituation in unseren Wäldern eine entscheidende Rolle. An dieser Stelle – um das klar zu unterstreichen – brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Jagd. Deshalb gibt es die entsprechenden Regelungen, die im Jagdgesetz insbesondere auch bezüglich der Fütterung aufgenommen worden sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die durchgeführte Verbändeanhörung hat noch bestehende kontroverse Punkte offengelegt, zu denen teilweise ein Konsens hergestellt werden konnte. Die Proteste sind in der Tat sehr laut, intensiv und zahlreich, und sie verdienen auch meinen Respekt. Aber ich hoffe, ich kann deutlich machen, dass auf der anderen Seite ebenfalls unzählige Mails und Briefe eingegangen sind, die umgekehrt Zustimmung zum Gesetzentwurf deutlich machen.

(Zuruf von der CDU: Vom BUND!)

Dabei geht es nicht um die, wie Sie meinen, Jagdgegnerinnen und Jagdgegner, die keine Jagd mehr wollen, sondern es sind ganz normale Menschen, die nicht auf Antijagd aus sind, sondern Jagd zukünftig so gestaltet haben wollen, dass sie mehr im Einklang mit Tierschutz, Wald- und Naturschutz steht und auch die Bürgerinnen und Bürger einbezieht.

Ich betone nochmals: Die Jagdrechtsnovelle zielt gerade nicht darauf ab, die Jagd zu schwächen, sondern darauf, sie zukunftsfest zu machen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)