Punkt 2: Wir ändern das Gesetz in punkto Kostenübernahme. Bisher sind die gesamten Logistikkosten zum Abtransport der toten Tiere komplett von den Kreisen übernommen worden. Die Beseitigungskosten wurden zu 75 % übernommen und lediglich zu 25 % von den Tierbesitzern. Dazu noch eine ganz interessante Zahl, um welche Kosten es geht: Der Kreis Borken ist mit 1,4 Millionen € zur Beseitigung der toten Tiere dabei, der Kreis Warendorf mit 860.000 €. Deswegen sagen wir: Im Rahmen der Neuregelung werden die Kosten künftig zusammengezogen, und von diesen Gesamtkosten übernehmen die Landwirte weiterhin 25 %.
Punkt 3: Es gibt eine Obergrenze. Die Obergrenze liegt bei der kommunalen Beteiligung zur Falltierbeseitigung bei jährlich 630 € pro Betrieb.
Punkt 4: Wir nehmen die Beseitigung von toten Pferden heraus, weil sie überwiegend nicht mehr landwirtschaftlichen Zwecken dienen.
Punkt 5: Tiere, die durch Schadensereignisse in landwirtschaftlichen Betrieben zu Tode kommen, zum Beispiel durch Brand oder auch durch Lüftungsausfälle, werden ebenfalls herausgenommen. Dieses Risiko soll durch entsprechende Versiche
rungen abgedeckt werden. Auch hier Zahlen, mit denen wir es zu tun haben: Im letzten Sommer gab es bei Lüftungsausfällen an die 1.000 tote Schweine in Billerbeck, 940 tote Schweine in Vreden, im Kreis Coesfeld 7.500 tote Hühner. Zu den Falltieren, die in dem Bereich zu entsorgen sind, werden wir jetzt eine belastbare Datenbank erstellen, die uns eine Sicherheit gibt, mit welchem Umfang wir es da zu tun haben.
Das Fazit: Landwirte müssen mehr Verantwortung für ihre Tiere übernehmen, aber auch mehr Kosten für die Falltierbeseitigung übernehmen. Vor allem große Betriebe mit schlechtem Gebäude- und Tiermanagement werden mehr belastet; die Belastung für kleine landwirtschaftliche Betriebe wird allerdings gering sein.
Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und auch zu dem Änderungsantrag, der eher formeller Art ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Watermann-Krass. – Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ortgies das Wort. Bitte schön.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Schluss: Der heute abzustimmende Gesetzentwurf umfasst zwei wichtige Punkte, zum Ersten die Schaffung des Berufsbildes Veterinärassistent und zum Zweiten die Kostenträgerschaft bei den sogenannten Falltieren.
Zum ersten Punkt geben wir unsere grundsätzliche Zustimmung, allerdings haben wir Bedenken, dass hier wieder Kosten auf die Kreise und Kommunen umgelegt werden. Daher können wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen.
Zum zweiten Punkt: Wir haben den Eindruck, dass sich das bisherige System zur Falltierentsorgung in den letzten Jahren bewährt hat. Die Tierhalter beteiligen sich zurzeit an den Kosten. Diese Kosten sind für die Betriebe kalkulierbar. Der Vorschlag der Landesregierung lässt nicht erkennen, wie hoch die Kosten in Zukunft sein werden, zumal auch die komplette Logistik mit auf die Tierhalter umgelegt werden soll. Wir befürchten, dass die kleinen und mittleren Betriebe letztlich nicht wissen, wie sie die Kosten tragen sollen und vor allen Dingen, wie hoch sie sind.
Also lehnen wir den Teil des Gesetzentwurfs ab. Es ist ein weiterer Schritt auf Ihrem Dauerfeldzug gegen die konventionelle Landwirtschaft, Herr Minister Remmel. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ortgies. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Rüße.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf wird von vier Fraktionen hier im Haus mitgetragen. Vier Fraktionen begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich, wenn man die Beschlussfassung sieht. Eine Fraktion konnte sich anscheinend nicht ganz vom Bauernverband und der Kritik, die wie immer von da kommt, lösen.
Ich kann die Kritik überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn man sich die Regelungen in den Bundesländern einmal ansieht, dann bewegen wir uns selbst mit dieser Lösung noch im Mittelfeld. Wir übernehmen immer noch einen Teil der Kosten. Das ist auch gut begründet, weil die Seuchengefahr nach wie vor besteht und natürlich eine ordentliche Entsorgung stattfinden muss. Da sind wir uns alle einig.
Aber eines steht doch auch fest: Wie erklären wir dem selbstständigen Malermeister, der seine Farben selbst auf seine Kosten entsorgen muss, also die Produktionsreste, dass wir die Abfälle einer Fleischproduktion staatlicherseits refinanzieren,
dass wir da bereit sind, die Entsorgung zu übernehmen? Das ist nicht richtig, das ist sogar grundverkehrt, und das ändern wir jetzt.
Ich will noch einen Satz sagen: Wir könnten es uns hier auf Landesebene ganz leicht machen. Wir könnten ja sagen: Wir lassen alles so, wie es ist; wir bezahlen es ja nicht, das machen die Kreise. – Das wäre eine ganz einfache Nummer für uns. Aber wir entlasten an der Stelle auch die Kreise in dem erheblichen Umfang von fast 5 Millionen €.
Daher glaube ich, das ist der richtige Weg, auch in Zeiten knapper Zeiten. Ich hätte mich gefreut, wenn die CDU den Weg mitgegangen und den ausgewogenen Gesetzentwurf mitgetragen hätte, der gerade kleinen und mittleren Betrieben auch zukünftig die Entsorgungskosten erstattet, aber großen Produktionsanlagen mehr Eigenverantwortung abverlangt, und das ist auch richtig so. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hält die Einführung des Amtstierärztlichen Assistenzdienstes für ein ge
eignetes Instrument zur Entlastung der Kreisveterinäre und damit für einen praktischen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Den Schritt in Richtung einer stärkeren Kostenbeteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe, gerade der großen Betriebe, bei der Falltierbeseitigung unterstützen wir. Natürlich ist die Seuchenbekämpfung ein sensibles Feld. Man darf auch die Landwirte nicht durch überhöhte Forderungen dazu zwingen, einen Beseitigungsversuch am System vorbei zu unternehmen.
Wenn Landwirte unternehmerisch tätig sind – das sollen sie aus unserer Sicht ja auch –, dann müssen Sie, wie alle anderen auch, natürlich bestimmte Ausfallrisiken selbst tragen. Versicherungslösungen – das hat Frau Watermann-Krass schon angesprochen – sind natürlich denkbar und auch machbar.
Interessant ist natürlich der noch heute von RotGrün eingereichte Änderungsantrag zum Gesetzentwurf. Das zeigt wieder einmal, dass das Ministerium auch bei Routinesachen oft nachlässig agiert. Trotz dieser kleinen Nachlässigkeiten werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Zu dem Bild von dem Malermeister, der die Farben selbst entsorgen muss, das Herr Rüße gerade angeführt hat, fiel mir spontan ein: Wenn wir das eins zu eins auf die Atomindustrie übertragen könnten, dann wäre das einfach großartig.
Ansonsten wollte ich es ohnehin kurz machen, aber ich mache es noch kürzer. Der Gesetzentwurf ist gut. Der Änderungsantrag ist richtig. Denn die Veterinäre werden entlastet, und Landwirte, die ihre Tiere eventuell nicht so gut behandeln und deshalb eine höhere Sterblichkeit haben, werden belastet. Das ist gut und richtig. – Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich darf mich ganz herzlich bedanken, auf so breite Zustimmung hier im Hause zu treffen und dass der Gesetzentwurf von vier Fraktionen unterstützt wird. Allerdings muss ich etwas fragend anmerken, warum eine Entwicklung, die mein Vorgänger, der sehr verehrte Kollege Uhlenberg, mit der Einführung von Lebensmittelkontrollassistenten, die erfolgreich arbeiten, eingeleitet hat und die jetzt auf den Veterinärbereich ausgedehnt werden soll, von der CDU nicht unterstützt wird. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ferner kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass die Fraktion, die sonst immer – manchmal zu Recht – für die Interessen der Landkreise und deren Finanzen eintritt, die Absenkung um 5 Millionen €, ohne dass Konnexitätsfragen gestellt werden, nicht unterstützt. Vielleicht geben Sie Ihrem Herzen noch einen kleinen Schubs und stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung: erstens – wie bereits angekündigt – über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Ihnen vorliegend in der Drucksache 16/7472. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piratenfraktion. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? – Das ist die CDU-Fraktion. Dann hat sich wahrscheinlich niemand enthalten. Dennoch frage ich: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7472 mit großer Mehrheit angenommen.
Ich lasse zweitens abstimmen über den Gesetzentwurf, Drucksache 16/6635. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache
16/7225, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf in Drucksache 16/6635, natürlich unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen. Wer dem somit geändert vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/6635 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/7405 – Neudruck
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/7405 – Neudruck – an den Hauptausschuss. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.