Protocol of the Session on November 5, 2014

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben eben von Ihren Finanzministerkollegen gesprochen. Ihr Kollege auf der Bundesebene, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, hat sich dem Vernehmen nach unlängst in einer Sitzung des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages ausdrücklich gegen diese relativ neue Praxis der Hinzurechnung des Hoteleinkaufs ausgesprochen, da er – wie Sie das auch formuliert haben – die betrieblichen Auswirkungen vor Augen hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die Forderung Ihres Parteivorsitzenden an die Finanzminister der Länder, die daraus abzuleiten ist, hier zeitnah zu einer Neuregelung zu kommen, ohne möglicherweise bestimmte Verfahrensergebnisse abzuwarten?

Ich habe selbst mit Sigmar Gabriel auch über diesen Punkt gesprochen. Er weiß von mir auch, dass ich unter den Finanzministern sicher einer derjenigen bin, die mit einem sehr großen Verständnis für diese Überlegungen agieren. Das ist definitiv nicht der Normalfall unter den 16. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau die Position des Bundesfinanzministers nennen. Soweit ich weiß, besteht da aber überall Klarheit, dass man an dieser Stelle keine voreilige Änderung vor einem Gerichtsbeschluss in die Wege leiten will.

Ich habe nicht nur mit dem Bundeswirtschaftsminister, Sigmar Gabriel, sondern auch mit dem Kollegen Garrelt Duin proaktiv darüber gesprochen und gesagt, dass sie sich über dieses Thema auch Gedanken machen müssen. Die Kommunalvertreter habe ich natürlich auch informiert, denn die muss man auch mit einbeziehen. Da wird es Minister und Vertreter geben, die sagen: Du kannst uns doch nicht mit einem Federstrich einen erheblichen Teil

der Gewerbesteuer entziehen. – Deswegen muss man so ehrlich sein, dass man diese Punkte zusammenführt und sich ansieht.

Ich bin gerne bereit, darüber auch Gespräche zu führen in der Zeit, in der diese Musterklage nicht abgeschlossen ist. Im Moment erkenne ich allerdings wenig Neigung bei den Beteiligten, mehrheitlich zuzugestehen, dass man schon vor dem Gerichtsbeschluss zu einer anderen Regelung kommt.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Gebauer möchte Ihnen gerne eine Frage stellen.

Herr Minister Dr. WalterBorjans, ich bin Ihnen ja dankbar, dass Sie trotz aller Schwierigkeiten, über die Sie hier berichtet haben, doch gesagt haben, dass Sie für diese diffizile Auslegung kein Verständnis haben. Das ist an der Stelle ein klares Statement seitens des Finanzministers hier in Nordrhein-Westfalen.

Ich möchte auf eine ganz andere Sache hinaus, nämlich auf Betriebsprüfungen. Aus den Branchenkreisen ist bekannt, dass diverse Betriebsprüfungen bei Reiseveranstaltern hier aus Nordrhein

Westfalen bereits abgeschlossen sind. Die gravierenden Veränderungen, die jetzt mit der Auslegung bei den Steuerfeststellungen einhergehen, sind dem Finanzministerium bereits durch die Oberfinanzdirektion bekannt.

Meine Frage an Sie: Welche Schlussfolgerung ziehen Sie aus diesen doch beachtlichen Ergebnissen bisheriger Betriebsprüfungen der Anbieter für die nachträglichen Feststellungen hier in NordrheinWestfalen?

Ich ziehe erst einmal die Schlussfolgerung, dass die Betriebsprüfer ihre Arbeit gemacht haben, nämlich sich die Rechtgrundlage und die Besteuerungspraxis anzusehen und festzustellen, dass es da Diskrepanzen gibt. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Wir haben veranlasst, dass es deswegen in der Zeit vor einem Richterspruch auch keine Konsequenzen in dem Sinne gibt, dass jetzt finanzielle Belastungen auf die Unternehmen zukommen.

Diesen Punkt des Diffizilen, den Sie angesprochen haben, möchte ich nur so verstanden wissen, dass ich jetzt nicht gesagt habe, ich habe dafür kein Verständnis. Im Gegenteil, ich sagte, ich habe Verständnis, wie diffizil das ist, aber eben auch aus der Sicht der Reiseveranstalter.

Ich will, und das sage ich ganz offen, keinen nordrhein-westfälischen Sonderweg. Ich möchte, dass wir uns mit den Ministern zusammensetzen und eine Lösung finden. Denn das würde ich meinen Kol

legen übel nehmen, wenn sie jetzt ihre eigene Anwendung anders handhaben würden. Und das würden die sicher mit mir auch machen, und dafür hätte ich dann auch großes Verständnis.

Noch einmal: Diese besondere Situation der Definition von Miete in dieser Branche ist mir bewusst und ist Gegenstand der Gespräche, die ich führen werde.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich finde, Sie haben eben einen ganz entscheidenden Punkt angesprochen, nämlich die Betroffenheit der Kommunen, die man gerade bei der Konstruktion dieses gewerbesteuerrechtlichen Sachverhalts nicht vergessen darf.

Aus meiner Sicht stellt sich die von Ihnen auch so skizzierte Lage wie folgt dar: Unternehmen, die geprüft werden, wird eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das heißt, einige Veranstalter sind durch Anzahlung der Kunden auf Reisen momentan liquide und sagen: Bevor uns das später einmal einholt, je nachdem wie so ein Verfahren ausgeht, zahlen wir zur Vermeidung späterer denkbarer Nachbelastungen jetzt unsere Steuern freiwillig, auch wenn uns die Finanzverwaltung nicht zwingen würde, und spekulieren darauf, dass in dem Finanzgerichtsverfahren oder sogar in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof letztlich diese Besteuerungspraxis zu einem späteren Zeitpunkt gekippt wird. Das halten viele namhafte Steuerexperten als Ergebnis gar nicht für unwahrscheinlich. Das Verfahren kann einige Jahre dauern.

Herr Kollege Witzel, das ist aber jetzt keine Kurzintervention.

– Ja. Und für diesen Zeitraum müssten die Kommunen das zu Unrecht eingezahlte Geld mit 6 % jährlich verzinsen.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie das immense Rückerstattungsrisiko vieler finanzschwacher Kommunen in Nordrhein-Westfalen, wenn nicht zeitnah eine Verständigung für eine frühzeitige Lösung gelingt?

Ich halte den Fall ehrlich gesagt nicht für sehr realistisch, dass Unternehmen jetzt Steuern zahlen, die sie nicht zahlen müssen. Von den Verbänden oder den Unternehmen ist mir mitgeteilt worden, dass sie durchaus Erfolgsaussichten für ihre Klage sehen. Deswegen ist mir dieser Fall im Augenblick nicht bekannt.

Ansonsten muss ich als jemand, der selbst einmal Verantwortung als Kämmerer getragen hat, sagen, ich muss mir klar darüber sein, dass Beträge von rechtsanhängigen Verfahren anders zu bewerten und anzusetzen sind als die Dinge, die mir sicher sind. Bislang ist mir nicht bekannt, dass das zu einem größeren und schwerwiegenderen Phänomen in diesem Bereich geworden ist.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Bombis, das ist Ihre dritte und letzte Nachfragemöglichkeit.

Ich danke Ihnen sehr. – Herr Minister, Herr Witzel hat auf ein Problem aufmerksam gemacht, auch wenn Sie sich das Problem nicht vorstellen können. Wenn nämlich die Liquidität besteht, kann der Reiseveranstalter sagen, ich muss zahlen, wenn ich das Verfahren verliere. Oder aber ich muss nicht zahlen, wenn ich das Verfahren gewinne, und dann kann ich mein Geld derzeit gar nicht besser anlegen.

Vor diesem und auch vor dem Hintergrund bereits angekündigter, verschobener notwendiger Investitionen oder angekündigter Personalkürzungen gibt es eine weitere Zuspitzung, die zumindest befürchtet werden muss.

Deswegen frage ich Sie noch einmal ganz konkret. Sie haben gesagt, keinen Sonderweg gehen zu wollen. Ich bin schon froh, dass Sie das Thema unter den Finanzministern weiterhin thematisieren wollen. Welches konkrete Zieldatum haben Sie sich gesetzt, um eine rechtssichere Bewertung dieser offensichtlich vom Bundesgesetzgeber ungewollten Situation zu erzielen und damit endlich Planungssicherheit für die wirtschaftlich Betroffenen, aber letztendlich – vor dem Hintergrund der eben gestellten Frage – auch für die möglicherweise betroffenen Kommunen zu schaffen?

Ich kann dem Gericht keine Frist setzen. Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern haben gemeinsam den Beschluss gefasst, dieses Musterklageverfahren zu führen und daraus Schlüsse zu ziehen. Wenn Sie so wollen, ist das der Zeitrahmen.

Ich habe trotzdem gesagt, über dieses Thema werde ich mit den Kollegen auch in der Zwischenzeit reden, damit wir uns die Hinderungsgründe dafür angucken, die Miete in diesem Bereich anders einzuschätzen, als es bislang der Fall ist. Aber diese Rechtsgrundlage haben wir. Daran ist nicht zu rütteln. Man müsste es rechtlich ändern. Da ist die Frage, was das im Positiven wie im Negativen verändert.

Ich nehme auch zur Kenntnis, dass auch Kollegen sagen … Ich meine nicht die Kollegen, die gar nicht betroffen sind. Die sind ohnehin nicht so involviert.

Herr Minister, die Stenografin kann Sie kaum noch verstehen.

(Zuruf: Wir auch nicht!)

– Entschuldigung. Ich wollte einfach den Fragesteller angucken.

Der zeitliche Rahmen ist die Entscheidung des Gerichts über das Musterklageverfahren. Trotzdem werden wir uns in der Zwischenzeit mit dieser Definition noch einmal weiter beschäftigen. Das mache ich gerne auch in Kombination zwischen den Finanzministern und den Wirtschaftsministern, aber auch unter Berücksichtigung der kommunalen Interessen.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Schmitz stellt ihre zweite Frage.

Frau Präsidentin, vielen Dank. -Herr Minister, es ehrt Sie, dass Sie den Blickkontakt zu Ihrem Gesprächspartner halten möchten.

Ich möchte Ihren Blick aber jetzt auf den Verbraucherschutz lenken. Das Problem der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung des Hoteleinkaufs besteht nicht, wenn dem Endverbraucher nur Einzelkomponenten verkauft werden. Dann besteht aber kein Verbraucherschutz für das Gesamtpaket einer Pauschalreise mehr. Halten Sie die faktischen Auswirkungen der bisherigen Auslegungspraxis der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung unter

Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes für sinnvoll und vertretbar?

Das ist mir sehr bewusst. Darüber haben wir auch mit mehreren Reiseveranstaltern geredet, mit denen wir in meinem Büro zusammen gesessen haben. Das ist das, was ich eben beschrieben habe. Es gibt eine Konkurrenz, die neu über das Internet entstanden ist und sich anders verhält. Sie vermittelt nur. Wenn ich – um ein Unternehmen zu nennen – bei HRS ein Zimmer buche, dann mietet nicht HRS das Zimmer an und vermietet es mit den dann damit verbundenen Haftungen und dem Verbraucherschutz an mich weiter. Es sagt mir nur, du mietest jetzt auf meiner Plattform bei dem Hotel ein Zimmer. Das stimmt. Das ist ein Unterschied.

Eher als früherer Wirtschaftsförderer denn als Finanzminister habe ich nicht die Befürchtung, dass Unternehmen sagen, wir werden den Teil auslagern und in andere Länder gehen. Denn die Verbindung zu ihren Kunden und an den Standort ist denen schon wichtig. Möglicherweise könnte es aber veränderte Konstruktionen in der Frage geben, wie man diese Vermietung vornimmt. Das sehe ich

auch. Das steht dann in Verbindung mit Haftungsfragen. Deswegen nehme ich das natürlich in die Betrachtung und in die Gespräche auf. Aber am Ende brauche ich dazu auch eine Zustimmung der Gesamtheit. In diesem Punkt bin ich dann auch Finanzminister und muss die Position dann im Zusammenspiel mit Wirtschaftsministern von Bund und Ländern, der Branche und den Kommunen führen.

Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Weitere Fragen zur Mündlichen Anfrage 53 liegen nicht vor. Damit erkläre ich die Mündliche Anfrage 53 für beantwortet.

Da die Fragestunde bereits 69 Minuten andauert, besteht keine Möglichkeit mehr, die

Mündliche Anfrage 54

des Kollegen Möbius von der Fraktion der CDU in der Fragestunde aufzurufen. Herr Kollege Möbius, wünschen Sie eine schriftliche Beantwortung oder sollen wir Ihre Frage in die nächste Fragestunde geben?

(Christian Möbius [CDU]: Mündlich!)

- Nächste Fragestunde? – Alles klar. Dann verfahren wir so. Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe auf:

9 Inklusion im Sport voranbringen – Ge