Protocol of the Session on November 5, 2014

Ja.

Bitte.

Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Minister, ist es richtig, dass schon der Vorgänger der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in Berlin, Neumann, einen Entwurf für eine solche europarechtskonforme Besteuerung des Galeriehandels mit Margen hatte, die von Ihnen und einigen weiteren Finanzministern der Länder blockiert wird?

Nein, sie wird nicht blockiert, sondern es gibt eine Regelung der Abteilungsleiter Steuern. Die gilt. Es gibt Klagen. Auf der anderen Seite gibt es die Frage: Was machen wir in Bezug auf das französische Vorgehen? Wir sind in der Diskussion. Ich selbst habe schon Galerien besucht. Noch einmal: Ich habe Kontakte zu dieser Szene. Wir reden darüber und wollen eine anständige Besteuerung; aber wir wollen nicht, dass jede Branche für sich wieder in Anspruch nimmt, eine Sonderregelung zu bekommen. Das ist alles.

Ich komme aber noch einmal zu dieser Frage, über die wir hier eigentlich reden, nämlich zu den Bildern von Warhol. Es geht darum, dass es hier Unternehmen gibt, die Kunst nicht zum Kultursponsoring angeschafft haben. Sie finden immer das Motto „Privat vor Staat“ richtig. Im Augenblick gibt es ein insolventes Privatunternehmen. Dabei geht es um den Kunstberater Achenbach. In dessen Eigentum befinden sich auch Werke von Gerhard Richter. Was würden Sie eigentlich sagen, wenn jemand wie selbstverständlich sagen würde, dass diese Werke von dem Insolvenzverwalter ohne Gegenleistung an Museen vergeben werden sollen? Was glauben Sie eigentlich, was die Gläubiger dieses Unternehmens sagen würden, wenn es so geschähe?

Es gibt das Recht, das Aktienrecht. Das gilt für die Portigon und für die WestSpiel. Deswegen muss das als Erstes als Vermögensposition mit einbezogen werden, damit man sich wirtschaftlich richtig aufstellen kann. Da hat eine Landesregierung überhaupt nichts zu kamellen, sondern da sind es die Aufsichtsgremien. In den Aufsichtsgremien sitze ich, da sitzt Herr Lienenkämper, dem ich für seine Haltung im Übrigen dankbar bin.

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Hier geht es nicht darum, dass hier einer über den Tisch gezogen worden ist. Wir gemeinsam haben das mitgetragen, weil es der richtige, rechtlich vernünftige Weg ist und mit Ausverkauf von Kultur in unseren Museen überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir treten in die Abstimmung ein. Die antragstellenden Fraktionen der Piraten und der FDP haben jeweils direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Inhalt des Antrags der Piratenfraktion Drucksache 16/7063. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/7063 abgelehnt.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7241. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Das sind die Fraktionen von CDU und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/7241 abgelehnt.

Ich lasse drittens abstimmen über den Inhalt des Antrags der FDP-Fraktion Drucksache 16/7169. Wer ist für diesen Antrag? – Die Fraktion der FDP und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag Drucksache 16/7169 abgelehnt.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7 und rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 3 auf.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir sofort zu einer weiteren Abstimmung kommen. Ich bitte Sie einen Moment um Aufmerksamkeit.

Tagesordnungspunkt 3 hatte den Gegenstand „Willkommenskultur ausbauen und Kommunen unterstützen – NRW braucht ein breites Bündnis für Flüchtlinge“. Dieser Debatte zugrunde lag ein Antrag der SPD-Fraktion zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7145.

Zu diesem Antrag, meine Kolleginnen und Kollegen, lag auch ein

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7233

vor, über den wegen eines bürotechnischen Versehens nicht abgestimmt werden konnte. Ich betone ausdrücklich: Dieses Versehen lag nicht in der Verantwortung der Piratenfraktion. Deshalb holen wir diese Abstimmung an dieser Stelle nach.

Der Antrag der Piratenfraktion liegt Ihnen allen vor. Sie werden ihn sicherlich zur Hand haben. Deshalb können wir direkt darüber abstimmen. Wer für den

genannten Antrag der Piratenfraktion ist, den darf ich um das Votum bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der genannte Entschließungsantrag Drucksache 16/7233 abgelehnt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3 zu diesem späteren Zeitpunkt komplettieren konnten.

Ich rufe auf:

8 Fragestunde

Drucksache 16/7181

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 52 bis 54 vor.

Als Erstes rufe ich die

Mündliche Anfrage 52

der Frau Abgeordneten Ingola Schmitz von der FDP-Fraktion auf:

Umgang mit Kunstsammlungen und Kulturgütern im Eigentum von Landesbetrieben – Welche Ziele verfolgt der Finanzminister in seiner Eigentümerverantwortung für diverse werthaltige Kunstobjekte bei den Rechtsnachfolgern der WestLB und allen anderen Unternehmensbeteiligungen des Landes?

In den zurückliegenden Wochen hat es seit der publizierten Verkaufsabsicht für zwei Werke des Künstlers Andy Warhol durch das landeseigene Unternehmen WestSpiel eine intensive Debatte über den zukünftigen Umgang mit Kulturgütern gegeben, die für das Land Nordrhein-Westfalen zu einem bundesweiten Imageschaden geführt hat.

Im Zuge der Diskussion sind bemerkenswerte Umstände zur Geringschätzung der kulturellen Werte durch die Behandlung der Kunstwerke seitens der Landesbetriebe bekannt geworden: Da künstlerische Schöpfungen vielfach bloß als eine temporär nützliche Dekoration betrachtet werden, sind Installationen achtlos beschädigt oder gar der Entsorgung zugeführt worden. Das diesbezügliche Sündenregister wird von Tag zu Tag länger.

Die Landesregierung hat Spekulationen noch durch ihr intransparentes Vorgehen in dieser Angelegenheit befeuert. Auch deshalb ist das öffentliche Interesse an der Fragestellung groß, welche weiteren wertvollen Kunstwerke sich in ihrer Gesamtheit noch im Eigentum sämtlicher Landesbetriebe befinden und wie zukünftig mit

diesem Anlagevermögen nach dem Willen der Landesregierung verfahren werden soll.

Veränderungen im Kunstbestand sind nicht nur bei WestSpiel absehbar. Durch die Abwicklung der WestLB dürfte sich in Kürze vor allem auch für die dortigen Rechtsnachfolger der Bedarf ergeben, ein Konzept für die Verwendung der Kunstsammlung zu erarbeiten.

Die Portigon-Kunstsammlung stellt ein wichtiges und sichtbares Zeugnis für den Kunsteinsatz der Bank dar und umfasst die Bereiche Klassische Moderne, abstrakte und konstruktivistische Kunst sowie zeitgenössische Kunst und Fotografie. Der unternehmenseigenen Darstellung der Portigon AG ist dazu wörtlich zu entnehmen:

„Künstler wie Joseph Beuys, Imi Knoebel, Gotthard Graubner, die Zerokünstler Uecker, Piene, Mack und Luther, Isa Genzken, Hans Peter Feldmann und Katharina Grosse sind nur einige Namen, die in unserer Sammlung mit wichtigen Arbeiten vertreten sind.“

Auch die Instrumentensammlung der Portigon AG ist beeindruckend, der beispielsweise die zwei Violinen „Lady Inchiquin“ und „ExCroall” von Antonio Stradivari sowie das Violoncello von Joseph Rocca (mit Zertifikat von William E. Hill & Sons, 1939) zugehörig sind. Kunstexperten schätzen allein deren Marktwert auf mehrere Millionen Euro.

Der Finanzminister sollte nun für Transparenz sorgen und dem Landtag vollständig darlegen, in genau welchen Landesbetrieben es noch Kunstwerke und Sammlungen gibt und über welchen Wert diese jeweils ungefähr verfügen. Bislang schweigen alle Landesinstitutionen zu dieser für die allgemeine Öffentlichkeit wichtigen Fragestellung leider. Die Landesregierung sollte sich dieser Debatte nun endlich stellen.

Welche Ziele verfolgt der Finanzminister in seiner Eigentümerverantwortung für diverse werthaltige Kunstobjekte bei den Rechtsnachfolgern der WestLB und allen anderen Unternehmensbeteiligungen des Landes?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Walter-Borjans für die Landesregierung um Beantwortung der Frage. – Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Portigon AG, um mit ihr zu beginnen, also der früheren WestLB, handelt es sich im Vergleich zu den anderen Unternehmensbeteiligungen um einen besonderen Fall. Die Portigon AG wird aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 perspektivisch abgewickelt.

Die Kunstwerke der Portigon AG gehören zum Betriebsvermögen und stehen folglich nicht zur freien Verfügung des Landes NRW. Das schließt an das an, was ich eben gesagt habe. Es geht hier nicht um direktes Eigentum des Landes, sondern um das Eigentum einer Aktiengesellschaft des Landes.

Das Betriebsvermögen der Portigon AG ist nach dem Willen der Landesregierung im Übrigen verpflichtend dafür einzusetzen, die Kosten der Restrukturierung aus eigener Kraft zu tragen. Wir haben hier lange und oft darüber debattiert, mit welchem Kapital die Gesellschaft ausgestattet wird, damit sie diesen Restrukturierungs- und am Ende auch Selbstauflösungsprozess ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigen kann.

Dazu gehört, dass die Portigon die zur Verfügung stehenden Mittel für die erfolgreiche Umsetzung nutzen muss und dass sie ausreichen müssen. Die Entscheidung über die Verwertung der Kunstgegenstände obliegt deshalb nach Aktienrecht den Gremien der Portion AG. Ein unmittelbarer Landeszugriff auf die Objekte ist ausgeschlossen, weil es sich bei der Portigon AG um eine gegenüber dem Land eigenständige juristische Person handelt.

Sollten die Kunstwerke aus dem Betriebsvermögen entnommen werden, so ist das nur durch Erwerb zu marktüblichen Konditionen möglich und unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Erwerber handelt. So wie jetzt die Möglichkeit besteht, die Warhol-Werke zu erwerben, geht das nicht, dass man einfach den Anspruch erhebt, Werte dieser Größenordnung aus einem Unternehmensvermögen herauszunehmen und zu sagen: Das geht ohne Gegenleistung auf einen anderen Eigentümer über, auch wenn der Eigentümer der Eigentümer der AG ist.

Wie im Übrigen mit Kunstwerken landeseigener Unternehmen mit Ausnahme der aktuell zu veräußernden Werke der WestSpiel-Gruppe umgegangen werden soll, soll sorgfältig mit allen Beteiligten und Betroffenen abgestimmt werden. Meine Kollegin, Frau Ministerin Ute Schäfer, hat zu diesem Punkt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 23. Oktober vorgeschlagen, einen runden Tisch einzurichten. Wir sollten die Ergebnisse eines solchen runden Tisches abwarten. Voreilige Reaktionen, wie sie von der FDP-Fraktion gefordert werden, sind nach meiner Auffassung kein Beitrag zu einer sachlichen Diskussion. Das haben wir heute bereits an mehreren anderen Stellen gemerkt.

Ich muss noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wir müssen unterscheiden, ob es sich um ein Unternehmen handelt, zu dessen Vermögen auch Kunstvermögen gehört und das in einer wirtschaftlichen Situation ist, in der es von seinem Vermögen auch Gebrauch machen muss. Dann kann man nicht so tun, als würde dieses Vermögen jedem gehören. Vielmehr muss man wissen, dass am Ende das,

was an dieser Stelle entnommen wird, aufgefüllt werden muss, und zwar aus Steuermitteln. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Welle der Empörung, auf die Sie sich immer beziehen, nicht auch bei denen entstehen würde, die dafür in Haftung genommen werden.

Ich bin Mitglied des Aufsichtsrats der Portigon AG und könnte im Übrigen auch in einer wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens wie der Portigon oder anderer landeseigener Unternehmen in einem Gremium nie dem Erwerb eines Kunstwerkes zustimmen, wenn die Veräußerung von vornherein absolut ausgeschlossen wäre. Das würde gesellschaftsrechtlich bedeuten, Sie müssten mit einem Schlag eine Sonderabschreibung auf null vornehmen. Das würden Sie mir genauso zum Vorwurf machen, wie Sie mir jetzt zum Vorwurf machen, dass ich meine Zustimmung dazu gebe, dass auch das Vermögen, das in Kunst investiert ist, zur wirtschaftlichen Verwertung herangezogen werden muss.