Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für die Landesregierung natürlich ein Ärgernis, dass wir heute über die geplanten Verkäufe zweier bedeutender Kunstwerke von Andy Warhol durch den landeseigenen Casinobetreiber WestSpiel sprechen. Gerne hätte die Regierungskoalition die Veräußerungen still und leise an der Öffentlichkeit vorbei vollzogen. Es ist gut, dass dieser kulturpolitische Dammbruch nicht im Verborgenen geblieben ist, wie es SPD und Grüne erhofft haben. Dass es sich dabei um einen Dammbruch handelt, hat nicht zuletzt der Deutsche Kulturrat zutreffend festgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ein landeseigenes Unternehmen Kunstwerke, die letztendlich Bürgerinnen und Bürgern gehören, klammheimlich verkaufen will, ist für sich schon ein starkes Stück.
Dass mit dem Erlös die Verluste der landeseigenen Casinos ausgeglichen und der Bau einer neuen Spielbank finanziert werden sollen, ist eine kultur- und haushaltspolitische Bankrotterklärung.
Dass ein großer Teil der Landesregierung – vom Innenminister über den Finanzminister bis zur Kulturministerin – den geplanten Verkauf betrieben oder abgesegnet hat, wirft darüber hinaus ein besorgniserregendes Licht auf das Kulturverständnis der Landesregierung.
Bemerkenswert ist dabei auch die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Ministerpräsidentin und der Realität. Reflexartig hatte die Ministerpräsidentin nach den ersten kritischen Äußerungen mitgeteilt, dass WestSpiel ein eigenständiges Unternehmen sei und sie den Verkauf gar nicht stoppen könne. Erst danach wurde bekannt, dass nicht zuletzt die Gremien der NRW.BANK grünes Licht gegeben hatten.
Dort sind zahlreiche Mitglieder der Landesregierung sowie Spitzenvertreter von CDU- und SPD-Fraktion vertreten. Daher bin ich auf das Statement der CDU gespannt.
Auch die Kulturministerin war in Sachen Ausfuhrgenehmigung mit dem Warhol-Verkauf betraut. Sie erklärte darauf hin, dass der Fall nicht über ihren Schreibtisch gelaufen sei. Das ist abenteuerlich.
Ich fasse an dieser Stelle einmal zusammen: Die Ministerpräsidentin lässt sich nicht informieren oder wird nicht informiert, bevor sie Stellung zum Verkauf der Warhol-Werke nimmt. Die Kulturministerin erteilt Ausfuhrgenehmigungen für bedeutende Kunstwerke nach eigenen Angaben ohne jegliche Kenntnisse dieser Genehmigung.
Der Vorsitzende der grünen Fraktion im Landtag, Reiner Priggen, bekennt, dass der Verkauf von Kunstwerken im öffentlichen Besitz sogar offensiv von der rot-grünen Regierungskoalition betrieben wird.
Das alles zeigt, wie es um das Kulturverständnis der gesamten rot-grünen Landesregierung bestellt ist: Kunst wird dort maximal als finanzielle Rücklage gesehen.
Als ob das mehr als unglückliche Agieren der Landesregierung in der Causa Warhol nicht schon genug wäre, es kommt noch schlimmer.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung. Würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Zimkeit zulassen?
Denn der Ausverkauf von Kulturgütern ist offensichtlich nicht das einzige Problem bei landeseigenen Einrichtungen im Umgang mit Kunst. So wurde im Zuge der Berichterstattung über den Verkauf der beiden Warhols bekannt, dass weitere Kunstwerke im Besitz der WestSpiel fahrlässig oder sogar mutwillig beschädigt oder teilweise zerstört wurden.
Die Landesregierung muss endlich zu ihrer kulturpolitischen Verantwortung stehen. Auf der einen Seite staatseigene Unternehmen betreiben und in den
Die FDP-Landtagsfraktion will, dass die öffentlichen und kulturellen Interessen in Nordrhein-Westfalen gewahrt bleiben.
Veräußerungen von Kunstwerken im Besitz von öffentlichen Einrichtungen bzw. landeseigenen Unternehmen an der Öffentlichkeit und an Kunstexperten vorbei darf es grundsätzlich nicht geben. Außerdem muss die Landesregierung sicherstellen, dass mit Kunst im öffentlichen Besitz sorgsam und angemessen umgegangen wird.
Mit dem von uns vorgelegten Antrag wird genau dies gewährleistet. Deshalb hoffen wir auf Ihre Zustimmung. Das sind wir dem Erhalt der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes sowie den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst einmal: Hand aufs Herz, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Wahrheit ist doch, dass es bis vor einigen Wochen unter uns 237 Abgeordneten keinen einzigen gab, der die beiden Warhol-Werke „Triple Elvis“ und „Four Marlons“ kannte, geschweige denn wusste, dass sie dem Land gehören bzw. einem landeseigenen Unternehmen.
Ich freue mich über die Ausnahme, sie bestätigt die Regel. – Insofern ist die Entrüstung, die hier von den antragstellenden Fraktionen an den Tag gelegt wird, doch ziemlich gekünstelt. Am 12. November beginnt in New York eben nicht der Ausverkauf des Abendlandes.
Die Piraten schreiben in ihrem Antrag von erheblichen Konsequenzen, ohne allerdings zu erläutern, welche das denn sein sollen.
Die Frage muss meines Erachtens außerdem umgekehrt gestellt werden. Was passiert, wenn die beiden Werke nicht veräußert werden? Was nutzt einem ein Kunstwerk, wenn man keine adäquaten Räumlichkeiten hat, um es auszustellen? Um es mit
einem Bild Warhols zu verdeutlichen: Was nutzt mir die Dose Tomatensuppe, wenn ich keinen Dosenöffner habe? – Klar, man kann sie fotografieren, aber satt wird man davon nicht.
Doch kommen wir vom Künstlichen zur Kunst. Die ist bekanntermaßen sehr konkret, und daher können wir auch genau nachvollziehen, um was es hier eigentlich geht.
Mit dem Spielbankengesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag haben wir in diesem Parlament WestSpiel die ordnungspolitische Aufgabe übertragen, ein verantwortungsvolles, den Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages entsprechendes Angebot bereitzustellen und hierbei den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen.
Um diesem Auftrag nachkommen zu können, unter anderem auch durch die Errichtung eines fünften Spielbankstandortes in der Nähe dieser schönen Landeshauptstadt, benötigt WestSpiel Kapital für Investitionen. Vor diesem Hintergrund haben WestSpiel und die NRW.BANK als ihre Gesellschafterin nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Prüfung entschieden, die beiden Warhol-Werke versteigern zu lassen.
Diese Entscheidung ist zwar außergewöhnlich, aber nicht unrechtmäßig. Diese Entscheidung ist sicherlich eine Ausnahme, aber keine Untat. Insofern lehnen wir den Antrag der Piraten, die Veräußerung zu stoppen, ab.
Das gleiche Schicksal wird übrigens auch den Antrag der FDP-Fraktion ereilen. Sie wollen aus der Kunstsammlung NRW eine Behörde machen und haben hoppla-hopp ein Verfahren darum gestrickt. Da macht es mehr Sinn, wie von der Kulturministerin bereits angekündigt, zunächst einmal alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.
Wenn ich mir anschaue, wer nach Ihrem Modell über den Verkauf eines Kunstwerks demnächst beraten soll, dann steht am Ende – meines Erachtens – nicht die Veräußerung eines Kunstwerks, sondern wahrscheinlich der Zukauf eines weiteren des jeweiligen Künstlers.
Hinzu kommt, und das kann man wirklich nicht durchgehen lassen, dass Sie in Ihrem Antrag die beiden Warhol-Werke zu einem Teil der kulturellen Vielfalt Nordrhein-Westfalens erklären. Mit Verlaub, aber Warhols „Triple Elvis“ und „Four Marlons“ haben mit Nordrhein-Westfalen nun überhaupt nichts zu tun.
Die Factories von Andy Warhol standen in New York und nicht in Neukirchen-Vluyn, Elvis Presley war in Hessen stationiert und nicht auf der Hardthöhe und Marlon Brando fuhr in „A Streetcar Named
Ich fasse zusammen: Ja, der Verkauf eines Kunstwerks darf nur eine absolute Ausnahme sein und muss sorgfältig abgewogen werden. Grundsätzlich muss er aber doch möglich sein.
Nun hat uns vor ein paar Minuten noch der Entschließungsantrag der Piraten erreicht. Insofern können wir sagen, wir werden dreimal Nein sagen – auch zu dem Entschließungsantrag.