Protocol of the Session on October 1, 2014

tik für Nordrhein-Westfalen so beeindruckend unterstreichen, indem sie in einem gemeinsamen Antrag für die Stärkung des Binnenschifffahrts- und Logistiklandes Nordrhein-Westfalen plädieren.

Ich füge hinzu: Logistik ist heute eine Jobmaschine. Wir werden unsere Gott sei Dank besser werdende Arbeitsmarktsituation nur dann weiter verbessern können, wenn es uns gelingt, den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen auszubauen.

Die zukünftigen Herausforderungen für unser Land sind bekannt. Wachsende Güterströme, marode Brücken, Engpässe auf Schiene und Straße – all dies hat Einfluss auf die Mobilität. Mobilität von Gütern und Personen ist aber notwendig, um die Versorgung von Wirtschafts- und Industriestandorten in NRW sicherzustellen. Der Logistikstandort Nummer eins wird sich nur dann behaupten können, wenn nachhaltig Just-in-time-Lieferungen möglich bleiben.

Notwendig sind deshalb eine bedarfsgerechte Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Umschlag- und Logistikflächen und die Verknüpfung aller Verkehrsträger zu effizienten Logistikketten. Die Einbeziehung der Stärken der jeweiligen Verkehrsträger wird eine höhere Bedeutung erlangen.

Die im Antrag erhobene Forderung nach einer weiteren Fortschreibung des Hafenkonzeptes liegt auf der Linie der Landesregierung. Die Arbeiten zur Fortschreibung des Hafenkonzeptes hat die Landesregierung bereits eingeleitet. Mit der Einrichtung eines Beirates zur Weiterentwicklung des Konzepts „Wasserstraßenverkehr, Binnenhäfen und Logistik“ in Nordrhein-Westfalen haben wir ausgewiesene Fachleute gewinnen können. Davon war schon die Rede.

Die Expertinnen und Experten haben in mehreren Sitzungen ihre Vorstellungen zur Ausrichtung des neuen Hafenkonzeptes, zur Festlegung der wichtigsten Themen und zur Notwendigkeit der Erhebung weiterer Datengrundlagen eingebracht. Beabsichtigt ist, bestimmte Handlungsoptionen für verschiedene Akteure abzuleiten. Wir wollen die jeweiligen Verantwortlichen durch die Zuordnung von Handlungsaufträgen auch transparent machen und die Verantwortlichkeiten, die damit verbunden sind, selbstverständlich auch.

Um eine verlässliche und aktuelle Datenbasis zu erhalten, sind zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden. Ein Gutachten untersucht die Rahmenbedingungen für die nordrhein-westfälische Logistikwirtschaft und die Verkehrslogistik sowie die Möglichkeiten ihrer Fortentwicklung, eben das sogenannte Logistikkonzept NRW. Das andere Gutachten hat die Untersuchung zum Wasserstraßenverkehrskonzept NRW zum System Wasser zum Gegenstand.

Mit dem Abschluss der beiden Untersuchungen ist zum Jahresende zu rechnen. Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir bei der

Fortschreibung unserer Konzepte die Inhalte des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen mit berücksichtigen und in unsere Forderungen einbeziehen.

Ich will auf die Kritik der Redner von CDU und FDP an der Landesverkehrspolitik an dieser Stelle gar nicht eingehen. Dazu fehlte etwas die Substanz. Das waren Pflichtübungen, wie eine Opposition sie leisten muss.

Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei allen Beteiligten für den gemeinsamen Antrag.

Und, Frau Präsidentin, wenn ich mir diese Anmerkung erlauben darf: Sprache ist eben etwas ganz Merkwürdiges und einem permanenten Weiterentwicklungsprozess unterworfen. Ich komme da manchmal auch nicht mit, vor allem wenn es um manchen „Politiker-Sprech“ geht. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. Ich überlege jetzt, ob ich darauf reagieren soll. Ich danke Ihnen für diese Einlassung. – Wir sind am Ende der Debatte. Weitere Wortbeiträge sind nicht vorgesehen und angemeldet.

Wir kommen zur Abstimmung. Die fünf antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt, welche wir jetzt durchführen. Wer dem Inhalt des Antrages Drucksache 16/6854 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen: die Piraten, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall.

(Beifall von der SPD)

Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/6854 einstimmig angenommen. Somit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun auf:

7 Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands

Ruhr

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6866

erste Lesung

Ich eröffne die Debatte zu diesem Gesetzentwurf. Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Frau Prä

sidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne zitieren, und wenn Sie das tun, dann darf ich das auch:

„Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“

Dieses Zitat stammt von Willy Brandt aus dem Jahre 1961. Und dieses Zitat, für das Willy Brandt zu Unrecht große Schelte bezogen hat, bietet, wie ich finde, herausragende Ausgangspunkte für viele Debatten, sei es um Umweltpolitik, um technische Innovationen bis hin zum Strukturwandel.

Ich will das nicht in einer Grundsatzrede abhandeln, aber das Zitat soll verdeutlichen, welchen weiten, manchmal auch sehr steinigen Weg die Metropole Ruhr bis heute gegangen ist. Heute ist das Ruhrgebiet grün, heute ist es vielfältiger als je zuvor. Es ist ein herausragender Innovations-, Technologie- und Hochschulstandort, nicht nur landesweit, gerade im Verhältnis zum Bund und zu anderen Ländern.

Wie hat das Ruhrgebiet das geschafft, trotz des Zechensterbens schon in den 50er-Jahren? Wie viele vielleicht wissen, komme ich selbst aus dem Ruhrgebiet; ich bin dort aufgewachsen. Ich glaube, eine Antwort geben zu können: Diese Leistung ist der gesamten Region zu verdanken. Das war eine echte Teamleistung der Städte und der Menschen im Ruhrgebiet.

Kooperation und Solidarität, das heißt gemeinsam anzupacken, sich für den anderen einzusetzen, auch und gerade mit dem Ziel, das Kollektiv, das Ruhrgebiet zu stärken. Es mag aus der Not geboren sein, aber diese Denke hat im Ruhrgebiet Tradition, und darauf kann das Ruhrgebiet auch stolz sein.

Der heutige RVR hat diese Entwicklung, auch wenn er gelegentlich andere Bezeichnungen hatte, immer eng begleitet. Auch ihm ist der Erfolg des Ruhrgebietes zuzuschreiben.

Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört aber auch, klar zu sagen, dass dieser Strukturwandel andauert. Er ist längst noch nicht vollständig bewältigt. Um den RVR und seine Kommunen zu stärken und dabei zu unterstützen, bringen wir diesen Gesetzentwurf ein. Er greift den historisch gewachsenen Gemeinschaftsgedanken auf, indem er die Kooperationsmöglichkeiten unserer Kommunen noch einmal weiter ausbaut.

Das betrifft unter anderem die Ziele im Klimaschutz, die Förderung erneuerbarer Energien, die Verkehrsentwicklungsplanung und die Europaarbeit. Allesamt sind das Felder, auf denen wir in Zukunft wichtige Prozesse voranbringen müssen.

Dieses Gesetz wird dem RVR mehr Gewicht verleihen, indem es möglich macht, kommunale Aufgaben auf den Verband zu übertragen. All das kann zu mehr Wirtschaftlichkeit, zu mehr Effizienz führen, wenn die Kommunen diese Möglichkeit dann auch am Ende nutzen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess auch dazu nutzen, dafür zu werben. Und

hier zähle ich auf die Unterstützung des gesamten Parlamentes.

Meine Damen und Herren, ich will zwei Vorurteilen begegnen. Das Gesetz wird dem Ruhrgebiet keine Sonderfunktion verleihen, weil es diese ohnehin schon innehat, was historisch bedingt ist. Es trägt vielmehr der gewachsenen und anhaltenden Entwicklung Rechnung und fördert die bereits bestehenden Kooperationen.

Die Stärkung der Metropole Ruhr und auch die Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR gehen auch nicht zulasten der übrigen Regionen Nordrhein-Westfalens. Hier soll nichts auseinanderdividiert werden.

Die Möglichkeiten anderer Regionen werden mit diesem Gesetz weder erschwert noch beschnitten. Das entspräche auch nicht unserem Ziel. Wir sind uns fraktionsübergreifend einig, was den Nutzen kommunaler Kooperationen angeht. Deshalb beschreiben wir auch parallel ein Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung kommunaler Gemeinschaftsarbeit, das für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen gelten soll.

Dieses Gesetz als einen Keil darzustellen, der zwischen unsere Kommunen getrieben wird, ist das falsche Signal und wird der Sache auch nicht gerecht. Vielmehr ist es einer von vielen Bausteinen, der unseren Kommunen dabei helfen soll, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, und zwar gemeinsam. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Eiskirch.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in dem kurzen Beitrag zu dem eingebrachten Gesetzentwurf auf drei Punkte konzentrieren: auf den Grundgedanken, mehr interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen, auf die für viele überraschende Einigkeit im Ruhrgebiet und auf den besonderen Blick aus den anderen Regionen auf diesen Gesetzgebungsprozess.

Zum ersten Punkt: Im April dieses Jahres hat dieses Hohe Haus einen Antrag mit großer Mehrheit beschlossen, der zwei Dinge eingefordert hat: Die Landesregierung möge die Novellierung des RVRG, des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr, und die Novellierung des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit auf den Weg bringen. Beides ist auch inhaltlich eng miteinander verknüpft.

Ich will dem Innen- und Kommunalminister ausdrücklich danken. Diese Bitte, dieser Auftrag des

Parlaments aus dem April dieses Jahres ist bereits jetzt erfüllt. Beide Gesetze liegen dem Landtag vor. Herzlichen Dank für diese schnelle und zügige Arbeit.

(Beifall von der SPD – Minister Ralf Jäger: Ich gebe das gerne an die Mitarbeiter weiter!)

Ja, auch an die Mitarbeiter. Es war nämlich eine große Herausforderung, das alles in den wenigen Bereichen mehr oder minder gleichzeitig zu wuppen. – Herzlichen Dank.

Es liegt vor, weil sich im Landtag von NordrheinWestfalen die Idee durchgesetzt hat, zu sagen: Ja, wir müssen auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Kommunen stärker zusammenarbeiten können. Wir dürfen nicht immer nur über das Kirchturmdenken schimpfen. Da, wo es überwunden werden soll, müssen wir die Grundlage dafür schaffen.

Das tun wir nun in Breite für das ganze Land. Dies zu ermöglichen, halte ich für vorbildlich und sinnvoll; denn die Veränderungen erfordern natürlich, dass man mehr zusammenarbeitet und dass man die dabei zu hebenden Effizienzgewinne zugunsten anderer Dinge für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen in diesem Land einsetzen kann.

Zweitens: die Einigkeit im Revier. Ich glaube, zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses hätte niemand vermutet, dass es gelingen wird, eine solch polyzentrische Region wie das Ruhrgebiet mit 15 Mitgliedskörperschaften im RVR, elf kreisfreien Städten und vier Kreisen unter einen inhaltlichen Hut zu bekommen: dass man sich gemeinsam auf die Anforderungen an ein modernes RVR-Gesetz verständigen kann. Das ist gelungen, und ich glaube, in dieser Form ist das auch zum ersten Mal gelungen.

Ein Zweites ist gelungen – in dieser Form ebenfalls zum ersten Mal –: In der Region hat man sich auch über Parteigrenzen hinweg verständigen können. Ich will ausdrücklich auch der CDU und den Grünen noch einmal Dank dafür aussprechen, dass sie sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, auch das in zweierlei Hinsicht: Zum einen hat man die Herausforderungen und die zu deren Bewältigung gewünschten Instrumente beschrieben, zum anderen haben genau diese drei Parteien in ihrem vor wenigen Tagen parafierten Koalitionsvertrag für die Periode im RVR gemeinsam, über die Parteigrenzen hinweg, den jetzt von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf begrüßt. Dass man einen solch breiten Schulterschluss hinbekommt, ist auch nichts, was alle Tage passiert. Herzlichen Dank dafür!