Protocol of the Session on July 3, 2014

Mit unserem Antrag versuchen wir heute, unseren Beitrag zu leisten, um die von der Bundesregierung angestrebte totale Vernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten zu verhindern. Ja, es ist ein Bundesgesetz, und ja, es wird nach aktuellem Stand der Beratungen erst im September verabschiedet.

Der Bundesrat hat bereits eine Stellungnahme abgegeben, die wir zähneknirschend als Minimalkonsens auch unterstützen würden. Allerdings hat die Bundesregierung alle dort vorgesehenen Änderungsvorschläge ignoriert. Denn der Bundesregierung schwebt mit ihren Änderungen des Antiterrordateigesetzes vor, den Sicherheitsbehörden eine projektbezogene erweiterte Datennutzung zu ermöglichen. Damit würde allerdings die letzte Grenze zwischen einer offen arbeitenden Polizei und verdeckt arbeitenden Geheimdiensten aufgehoben.

Die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, meine Damen und Herren, hat Verfassungsrang. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im April 2013 eindeutig festgestellt. Das Gericht leitet aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung das Trennungsgebot ab. Das wird aber ad absurdum geführt, wenn sämtliche Inhalte der Antiterrordatei allen Sicherheitsbehörden uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, das Vorhaben der Bundesregierung zu stoppen.

Mit dieser Forderung befinden wir uns übrigens in guter Gesellschaft. Neben dem höchsten deutschen Gericht fordern auch die Humanistische Union und das Deutsche Institut für Menschenrechte grundlegende Änderungen an der Antiterrordatei und deren gesetzlichen Ermächtigung.

Wir Piraten waren sogar vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht, denn wir fordern weiter gehende Änderungen bis hin zur Abschaffung solcher Dateien, weil sie eben ein riesiges Missbrauchspotenzial bergen. Es gab in den letzten Jahren so viele Skandale rund um die Geheimdienste, dass man diese gar nicht alle in einer Fünf-MinutenRede unterbringen kann.

Sie, Kollegen von der SPD – ich sehe leider kaum welche –, haben im letzten Plenum ihre Hand dafür ins Feuer gelegt, dass es keine Fehlspeicherungen beim NRW-Verfassungsschutz gibt. Wir hoffen, dass Sie sich an diese Aussage nicht irgendwann einmal die Finger verbrennen.

Mit unserem Antrag wollen wir eine geheime Staatspolizei, die mittels Data-Mining Fahndungsprofile erstellt und somit Zigtausende Menschen unter Generalverdacht stellt und nach x-beliebigen

Merkmalen rastert, verhindern. Wir wollen keine totale digitale Rasterfahndung.

(Beifall von den PIRATEN)

Heute wurde in Berlin im NSA-Untersuchungsausschuss über die seit Jahren bestehende Vernetzung von BND und NSA gesprochen. Mit den ersten Aufdeckungen von Edward Snowden vor einem Jahr hieß es noch, dass es die gar nicht gibt. Dieser Eindruck sollte entstehen. Ganz genau hieß es nur, dass man dort PRISM nicht kennt. Auch das wird sich wahrscheinlich bald relativieren.

Gerade durch die jetzt belegte Verbindung von Verfassungsschutz, BND und NSA muss das Gesamtkonstrukt der Verbunddateien auf den Prüfstand. Denn zwei Drittel der Daten in der Antiterrordatei stammen vom Bundesverfassungsschutz und vom BND.

Sie als Landesregierung haben im Bundesrat Einflussmöglichkeiten auf den Gesetzentwurf und sollten mit Nachdruck weiter dafür Sorge tragen, dass Ihre Minimaländerungswünsche aus der Stellungnahme des Bundesrates Berücksichtigung finden. Sorgen Sie dafür, dass die im letzten Frühjahr durchgeführte Teilevaluierung nochmals richtig durchgeführt wird! Sorgen Sie dafür, dass es nicht zur Streichung aller Evaluierungen und Befristungen kommt, auch nicht beim RechtsextremismusDateigesetz, wie es aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist! Und sorgen Sie vor allem dafür, dass die vorgesehene erweiterte Datennutzung nicht möglich wird!

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zumindest im Bund haben Sie sich eindeutig gegen den Gesetzentwurf positioniert. Werden wir im Rechtsausschuss wieder eine Ihrer Umfallaktionen erleben? Ich bin sehr gespannt. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Herzlichen Dank für diese wunderbare Rede. – Als nächster Redner ist Herr Thomas Marquardt an der Reihe. Herr Kollege Marquardt hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorabbemerkung. Dieser Antrag der Piraten gehört nicht in den Landtag von NordrheinWestfalen, sondern nach meiner Überzeugung in den Deutschen Bundestag. Herr Herrmann, Sie hatten es eingangs selbst erwähnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, absolute Sicherheit kann und wird es in einem freien und demokratischen Rechtsstaat nicht geben. Die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger sind

ein überragendes Verfassungsgut. Gleichzeitig sind wir Politikerinnen und Politiker gefordert, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bestmöglich vor Gewalt und vor Terror zu schützen. Auch dies ist ein Verfassungsgebot.

Der internationale Terrorismus ist laut dem aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes die größte Bedrohung für unsere innere Sicherheit. Der Bericht verzeichnet ein islamistisches Gefährdungspotenzial von mehr als 40.000 Personen und stellt damit eine wachsende Personengruppe dar. Daneben gibt es auch eine Reihe von Einzelindikatoren, die auf ein wachsendes Gefahrenpotenzial hindeuten.

So verzeichnen unsere Sicherheitsbehörden steigende Ausreisezahlen von Kämpfern in das Bürgerkriegsland Syrien und Kämpfern, die teilweise von dorther in unser Land zurückkehren. Unabhängig davon, ob man diese Zahlen für zutreffend oder überzogen hält, denke ich, dass wir uns darin einig sind, dass Deutschland nach wie vor ein potenzielles Ziel des internationalen Terrorismus darstellt und wir die Bürgerinnen und Bürger vor diesen Gefahren schützen müssen.

Zum Schutz vor einschlägigen Gefahren wurde 2006 durch die damalige Koalition von CDU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung der sogenannten Antiterrordatei beschlossen. Hierdurch sollen Polizisten, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste Zugang zu den gleichen ermittlungsrelevanten Daten für die Terrorabwehr erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen ent

schieden, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar sind. Gleichwohl hat es aber Nachbesserungen gefordert.

Die SPD-Landtagsfraktion vertritt die Auffassung, dass die Verfolgung des internationalen Terrorismus rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen muss und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts

vollumfänglich zu erfüllen sind. Das informationelle Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten muss und wird gewahrt bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Innenausschuss des Bundestages wird es erst im September dieses Jahres eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen an der Antiterrordatei geben. Ihr Antrag, liebe Piratenfraktion, kommt folglich viel zu früh. Wir können heute noch gar nicht sagen, in welcher Fassung der Gesetzentwurf den Bundesrat erreichen wird. Aus unserer Sicht besteht deshalb auch kein Anlass, den nordrhein

westfälischen Sicherheitsbehörden die Nutzung von Informationen aus der Antiterrordatei sowie die Speicherung von Informationen in der Antiterrordatei unter den genannten Voraussetzungen zu untersagen. Die Informationen können geeignet sein, Schaden für Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger abzuwenden.

Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Marquardt. – Nun spricht für die CDUFraktion Herr Sieveke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Piraten befasst sich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Antiterrordatei sowie zur Rechtsextremismusdatei. Bei diesen Dateien handelt es sich um Datenerfassungen, die es Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ermöglichen, auf wesentliche Informationen über gewaltbereite Extremisten zuzugreifen, diese zu analysieren und auszuwerten.

Zu diesen Dateien und den dazugehörigen Gesetzen – also dem Antiterrordateigesetz und dem Rechtsextremismusdateigesetz – hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sie in Teilen verfassungsrechtlich beanstandet werden müssen. Daraus folgend hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um – das ist eben schon erwähnt worden – verfassungsrechtliche Mängel der Regelungen zu diesen Dateien zu beseitigen.

Der jetzt laufende Diskussionsprozess sowie das jetzt auf der Bundesebene laufende Gesetzgebungsverfahren vollziehen sich vor dem Hintergrund einer Zeit, in der wir immer noch Neues über den Terror und die Verbrechen der NSU erfahren, einer Zeit zunehmender salafistischer Aktivitäten, einer Zeit des tagtäglichen Terrors und Kriegs in Syrien, im Irak und anderswo.

Die Details der Kritik des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich vor allem darauf, ob zum Beispiel jemand als Terrorist oder Extremist in einer Datei erfasst werden darf, der den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung von Weltanschauungen gutheißt, aber nicht eindeutig selbst Gewalt anwenden will oder dazu aufruft. Ich sage Ihnen dazu – und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss sowie die Juristinnen und Juristen in diesem Hohen Hause dafür um Nachsicht – ganz klar: Mit solchen juristischen Feinheiten sollen sich gerne Rechtspolitiker und Gerichte befassen.

Als Innenpolitiker aber, dem die innere Sicherheit in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen wirklich am Herzen liegt, sage ich: Wir können doch NaziPropagandisten und Salafistenprediger hier vor unserer Haustür nicht unbeobachtet und unerfasst ihr Unwesen mit Worten treiben lassen, damit diese den Nährboden schaffen können, auf dem dann andere zum Mittel der Gewalt greifen und Menschen töten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn jemand Gewalttaten gutheißt – sei es in Reden auf Marktplätzen, in YouTube-Videos oder in Gesprächen im kleinen Kreis –, wird er zum Mittäter. Solche Propaganda ebnet dem zunehmenden weltweiten Terrorismus den Weg.

Der Vorwurf der Piraten, mit diesen Dateien seien auch in Zukunft Polizeibehörden und Geheimdienste zu sehr vernetzt, kann als Argument einfach nicht akzeptiert werden. Sie sprachen eben von Totalvernetzung und geheimer Staatspolizei. Natürlich wissen wir alle hier im Hohen Haus um die Vergangenheit, um die deutsche Geschichte. Wir wissen aber doch auch, dass im Fall der NSU ganz eindeutig fehlende oder mangelnde Vernetzung eine frühzeitige Aufklärung oder Entdeckung von Terroristen verhindert hat.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Herrmann?

Ja, sehr gerne.

Das ist freundlich von Ihnen. Bitte schön, Herr Herrmann.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich glaube, Sie haben eben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Das sei aber hintangestellt. – Ich möchte jetzt nur die Frage stellen: Ist Ihnen bekannt, dass in dem Gesetz eben nicht nur die Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts teilweise umgesetzt werden, sondern dass es auch völlig neue Befugnisse für den Umgang mit der Antiterrordatei enthält – vor allen Dingen auch mit der Rechtsextremismusdatei, die überhaupt nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewesen ist?

Das ist mir bewusst; aber ich verstehe die Frage nicht. Letztendlich ist das der Gesetzgeber, der in diesem Gesetz neuere Erkenntnisse mit regelt. Auf die Diskussion bzw. auf das Gesetz bin ich sehr gespannt.

Sie haben aber gerade mit der Frage suggeriert, ich hätte das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Nein, das tue ich nicht. Das ist der Rechtsstaat. Wir haben heute an anderer Stelle schon einmal über diese Diskussion gesprochen.

Ich habe eben bei den Grünen gesehen oder es so wahrgenommen: Sie sagen jetzt etwas, was Sie heute Morgen eigentlich bei der Diskussion über Dortmund hier angesprochen haben. Dabei geht es um die Frage, warum derjenige, der etwas mehr er

zählt, auch den Nährboden für andere Extremisten bereitet.

Letztendlich geht es hier darum: Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht umzusetzen und einzuhalten. Wir haben das im Gesetzgebungsverfahren dann auch aufzunehmen.

Viele Aspekte zur Neuregelung der Antiterrordatei sind doch Konsens. Die eingesetzten Techniken müssen sicher sein. Personenbezogene Daten müssen weitgehend geschützt bleiben. Fehlerhafte Erfassungen müssen schnell entdeckt und dann wieder gelöscht werden können. Die Antiterrordatei speichert ja im Übrigen auch nicht Daten, die extra dafür neu gesammelt würden. Nein, sie fasst als sogenannte Verbunddatei Datensätze der beteiligten Sicherheitsbehörden zusammen und lässt dadurch terroristische Netzwerkstrukturen erkennbar werden.

In dem dazu gehörenden Gesetz sind eben auch Schranken eingebaut, die einen Missbrauch oder eine Datensammelwut oder Sonstiges unterbinden. So gibt es die Unterteilung nach den Grunddaten sowie nach den sogenannten erweiterten Grunddaten, die dann zum Beispiel auch Telefonnummern, Bankverbindungen oder Fahrerlaubnisklassen enthalten können.

Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Dateien ist dabei klar geregelt. Das wird mit der neuen Gesetzesvorlage der Bundesregierung sogar noch verschärft.

Ich komme zu folgendem Schluss: