Darauf lassen einige Aussagen schließen, die ich selbst im Wesentlichen nur aus Mitteilungen kenne, die aber wohl jedem zugänglich sind. Es geht darum, dass mir jemand erzählt, man habe einen Zwischenhändler eingesetzt, weil Verkäufer immer dann, wenn das Land oder ein Landesbetrieb als Käufer auftritt, meinen, einen höheren Preis aufrufen zu können. Wenn das dazu führt, dass der Zwischenhändler zwar zu einem günstigeren Preis einkaufen kann, aber diesen Unterschied dann für sich behält, sodass das Land oder der Landesbetrieb am Ende den Preis bezahlt, den der Verkäufer auch direkt vom Land gefordert hätte, dann kann man nicht mehr einsehen, warum ein solcher Schritt vorgenommen worden ist.
Das, was immer wieder mal in den Medien oder in Unterrichtungen, die man bekommt, zu lesen ist, wirft also in der Tat die Frage auf: Welcher Schaden ist hier entstanden?
Wenn Sie jetzt sagen: „Unverständlicherweise geht der Finanzminister diesen Fragen nicht nach“, dann entgegne ich: Wenn ich ihnen nicht nachginge, dann wäre das unverständlich. Ich lege Wert darauf – das habe ich auch gegenüber dem Finanzministerium kommuniziert –, dass geprüft wird, ob die Geschäftsführung des BLB NRW für vergangene Versäumnisse haftbar zu machen ist, vor allen Dingen auch persönlich in Haftung genommen werden kann.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, die ich eben schon angesprochen habe, und die Komplexität der untersuchten Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse haben allerdings dazu führt, dass jedenfalls mir bis heute noch kein Prüfungsergebnis vorliegt. Ich sage an dieser Stelle aber noch mal: Ich bin sehr daran interessiert, auch vom Finanzministerium und vom BLB schnellstmöglich Prüfungsergebnisse in dieser Frage zu bekommen.
Noch einmal: Wie der Schaden letztlich aussieht, hängt von vielen Größen ab. Davon hängt auch ab, ob am Ende überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Bereits im April und Mai 2009 hat sich ein Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit der Höhe des Kaufpreises für die Domgärtengrundstücke I bis VII ergeben, die auf einen Verstoß gegen Regelungen der Landeshaushaltsordnung hinweist. In der weiteren Entwicklung der Grundstückserwerbe hat das Finanzministerium im Februar 2010 schließlich die Wirtschaftlichkeit des gesamten Erwerbsvorgangs Domgärten I bis IX in Zweifel gezogen, und zwar deutlich.
In Anbetracht der defizitären Kontrollmechanismen, die wir sehr früh festgestellt haben und die wir sehr früh angegangen sind – auch darüber haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss ausreichend dis
Hinzu kommt – noch einmal –: Die Höhe des Schadens hängt am Ende auch vom Wert des Grundstücks ab. Das hängt letztlich auch vom Bauplanungsrecht ab, das in der Hoheit der Kommune liegt, die mit über die Wertigkeit des Grundstücks entscheiden kann. Da zeigt sich ja auch das Versäumnis, das offenbar vorgekommen ist: dass ein Grundstück zu einem Zeitpunkt gekauft worden ist, als die Frage noch nicht geklärt war, wie die Stadt Köln dieses Grundstück verwerten will.
Wir haben mehrfach darüber gesprochen, dass ich aus zwei Blickwinkeln etwas zu der Sache beitragen kann. Zu Zeiten meiner Vorgänger war der BLB offenbar der Meinung – so war auch die Willens- und Meinungsbildung bei der Landesregierung –, kaufen zu können, weil die Entscheidung für den Bau der Fachhochschule auf dem Areal der Domgärten insgesamt schon gefallen gewesen sei.
Ich weiß, dass das aus der Sicht des Gremiums, dem ich als Dezernent der Stadt Köln damals angehört habe, nämlich dem Stadtvorstand von Köln, definitiv nicht so weit gediehen war. Es gab viele Diskussionen darüber, ob es sinnvoller ist, dafür einzutreten, die Fachhochschule auf der rechten Rheinseite zu belassen, oder dafür, sie auf die linke Rheinseite zu bringen. Wir wissen heute: Die Entscheidung ist am Ende für die rechte Rheinseite gefallen. Und damit war ein Schaden eigentlich schon ausgelöst.
Die Fehler der Vergangenheit können personell nicht einfach so zugeordnet werden, dass einzelne Personen maßgeblich oder allein verantwortlich zu machen wären. Trotzdem erwarte ich von der Prüfung, dass mir hierzu konkretere und genauere Informationen vorgelegt werden.
Einen Schritt haben wir unternommen: Als wir im Zuge der Fragen, die der Landesrechnungshof an uns gestellt hatte, neue Informationen über die Beteiligung an bestimmten Willensbildungsprozessen bekommen haben, haben wir diese neuen Informationen am 24. März 2014 auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ich sage es noch einmal: Damit haben wir keinen Verdacht verbunden, das sich hier jemand strafbar gemacht hat, wollten aber zumindest bei jeder möglichen Aufklärung nachhaltig helfen, sie nachhaltig unterstützen.
Das ist die Frage nach haftungsrechtlichen Ansprüchen. Sie haben auch gefragt, wie es mit Ansprüchen aus der Geltendmachung eines Wuchergeschäfts aussieht.
Westfalen von verschiedenen Eigentümern durch notariell beurkundete Kaufverträge zwischen 2008 und Januar 2010 erworben hat. Die zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung getätigten Grundstücksgeschäfte haben eine Abschreibung schon zum 31. Dezember 2010 in einer Größenordnung von 37,5 Millionen € zur Folge gehabt.
Die vom Antragsteller behauptete Nichtigkeit der Grundstücksgeschäfte und ein Wuchergeschäft nach § 138 BGB setzen allerdings voraus, dass ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Auch das ist Gegenstand der Untersuchungen, weil sich das für einzelne Teilgrundstücke unterschiedlich darstellt. Aber auch an der Stelle kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sagen: Ich habe dazu keine Prüfungsergebnisse vorliegen, bin aber weit davon entfernt, dem nicht nachgehen zu wollen und nicht auch Regressansprüche geltend machen zu wollen.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage geben. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich will für meine Frage zwei Stichworte ansprechen, die vom Landesrechnungshof und dessen Untersuchungen bekannt sind, und auf das Bezug nehmen, was Sie zuletzt ausgeführt haben.
Sie kennen die Konstellation, dass Grundstücksweiterverkäufe innerhalb weniger Tage oder sogar noch am selben Tag geschehen, teilweise mit Margen von weit über 200 %. Außerdem sind Grundstücke mit einem Verkehrswert, den der Landesrechnungshof für die reine Grünfläche ohne baurechtliche Nutzung mit 20 € angibt, für 1.000 € weiterverkauft worden.
Schauen Sie sich noch einmal die aktuelle Rechtsprechung des BGH genau zu den Aspekten an, die wir angesprochen haben: Wucher, Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit stark überteuerter Liegenschaftsverkäufe, bei denen man unstreitig über der 90-%Regel liegt, was die Verkehrswertüberschreitung angeht.
Ich frage Sie: Aus welchen fachlichen oder politischen Gründen nutzt die Landesregierung auch in den Fällen, in denen schon jetzt der Tatbestand ganz eindeutig ist, nicht die aktuelle BGHRechtsprechung, um finanzielle Vorteile für das Land in Millionengrößenordnung zu realisieren?
Es ist ja so – das habe ich eben gesagt –, dass hier insgesamt acht Grundstücke und ein weiteres Grund
stück erworben worden sind. Sie sprechen nun die Aufschläge an: 20 € für die Grünfläche, die Weiterveräußerung zu einem vielfachen Wert. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ich bin der Letzte, der es für normal hielte, dass sich jemand eine goldene Nase verdient, indem er hier als Zwischenhändler auftritt. Hier muss man sich allerdings auch fragen: Wie war das mit den einzelnen Parzellen? Welche Nutzungsmischung gab es auf den Parzellen? Mir liegt eine Aufstellung vor, aus der deutlich wird, dass es in der Tat auf eine dieser Parzellen einen erheblichen Aufschlag gegeben hat – in einer Größenordnung von 211 %. Im Durchschnitt sind es 43 %. Das ist zwar viel, erreicht aber nicht das Kriterium des Wuchers.
Trotzdem – Sie haben völlig recht –: Wenn sich hier ein Anhaltspunkt für Wucher oder irgendwelche anderen Verfehlungen nachweisen ließe, wäre ich sehr daran interessiert, aufzuklären, wie die Verantwortlichkeiten waren und vor allen Dingen, ob der Schaden, der dadurch entstanden sein könnte, noch in irgendeiner Weise zu begrenzen ist.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, die lange Liste an Versäumnissen und Fehlern beim Projekt Domgarten ist auch nach den Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs skandalös. Den Finanzminister als Fach- und Dienstaufsicht des BLB darf dies ja nicht unberührt lassen.
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie – bitte unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes – eingeleitet, um alle sich für das Land denkbar ergebenden Ansprüche zur Reduzierung des Schadensausmaßes zu prüfen und anzumelden?
Sie kennen nicht die Diskussion, die wir dazu im Haushalts- und Finanzausschuss schon geführt haben. Das haben wir nicht nur einmal gemacht, aber gerade noch in der letzten Sitzung.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir reden hier in mehreren schwerwiegenden und der Öffentlichkeit bekannten Fällen über in der Tat skandalöse Vorgänge, die eindeutig der Zeit zwischen 2008 und 2010 zuzuordnen sind.
Ich muss es noch einmal sagen: Es geht nicht um die zufällige Gleichheit des Zeitraums, in dem das stattgefunden hat, sondern es gibt genügend Hinweise darauf, dass es in diesem Zeitraum auch aus Regierungskreisen ein großes Interesse daran gab,
dass Projekte verwirklicht werden. Ich nenne mal das Landesarchiv in Duisburg. Wir können gerne mal über Preissteigerungen reden, die nicht nur dadurch ausgelöst worden sind, dass sich möglicherweise ein Zwischenhändler noch einen ordentlichen Batzen Euros dazuverdient hat, sondern ganz offenbar auch dadurch, dass Prestigeobjekte verwirklicht werden sollten. Das Landesarchiv ist nicht das einzige.
Auch nach dieser Debatte in den Jahren zwischen 2008 und 2010 – jedenfalls vor meinem Dienstantritt hier und während meiner Dienstzeit in Köln – gibt es Hinweise darauf, dass hier behauptet worden ist: Keine Sorge, die Fachhochschule kommt auf dieses Gelände. – Ich kann Ihnen sagen: In Köln war die Informations- und die Wissenslage eine definitiv andere. Also muss es hier irgendwo eine Diskrepanz geben.
Wir reden über eine Reihe von Entscheidungen. Der damalige Finanzminister – mein Vorgänger – hat in der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage von Herrn Becker gesagt, dass er nie behauptet habe, dass das ein Marktpreis gewesen sei, der für die Grundstücke bezahlt worden sei. Es gibt interne Vermerke, dass im Haus darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass das kein Geschäft ist, das am Ende verantwortbar ist. Das alles sind Dinge, die ich im Haushalts- und Finanzausschuss vorgetragen habe.
Das war der Ansatzpunkt, als ich im Sommer 2010 in das Amt kam. Ich habe in den ersten 14 Tagen meiner Amtszeit einen der beiden damaligen Geschäftsführer beurlaubt, der dann anschließend zum Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen wurde. Wir haben dann auf dieser Grundlage sofort zwei Gutachten ausgelöst, erstens, um zu sehen, welche Strukturen es im BLB gibt, die möglicherweise fehlerhaft sind, und zweitens, um festzustellen, welche missbräuchliche Nutzungen dieser Strukturen es gegeben hat. Beide Gutachten waren ernüchternd. Sie haben erstens deutlich gemacht: Die Strukturen sind nicht optimal. Sie müssen nachgebessert werden. Zweitens sind sie offensichtlich nicht so gestaltet gewesen, dass es keinen Missbrauch geben konnte.
Das hat eine ganze Menge ausgelöst. Seither haben wir eine ganze Reihe von Punkten – die haben wir auch dem Landesrechnungshof gemeldet – Schritt für Schritt umgesetzt. Wer mir heute im Haushalts- und Finanzausschuss oder an anderer Stelle vorwirft, wir seien in dieser Zeit tatenlos geblieben, der hat eine ganze Reihe von Regelungen nicht zur Kenntnis genommen, nämlich: Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips, Zwang zu Wertermittlungen, bevor Grundstücke erworben werden können, ab einem viel früheren Wert eine Behandlung im Verwaltungsrat. Das alles sind Dinge, die vor
Ich habe schon mehrfach gesagt Diese Skandalprojekte, über die wir reden, wären jedenfalls in den Strukturen, die wir heute haben, höchst unwahrscheinlich gewesen. Man kann nie wissen, ob nicht doch noch jemand irgendwo eine Lücke findet, aber das hat sich enorm geändert.
Wenn jetzt darüber geredet wird, warum denn der nächste Schritt in Bezug auf die Punkte, die weiterhin noch zu verbessern sind, noch nicht vollzogen wurde, kann ich darauf verweisen, dass ich mich auch dazu im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich geäußert habe, was da die Punkte sind. Das können wir hier gerne, wenn Sie den Wunsch haben, noch einmal besprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, der Landesrechnungshof kritisiert ausdrücklich, dass es beim Projekt „Domgärten“ mit Zustimmung beider Geschäftsführer diverse Ankäufe von Grundstücken gegeben hat, die gegen das gesetzliche Verbot von Vorratskäufen ohne konkreten Projektauftrag des Landes verstoßen. Warum liegt in diesem eindeutigen Verstoß aus Ihrer Sicht keine verwerfliche Handlung der beiden Geschäftsführer, die rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen muss?
Erstens. Die Vorgänge stammen aus einer Zeit, in der schon Fragen hätten gestellt werden können. Da hätte man sich nicht dahinter verstecken müssen, dass man jetzt Opposition ist und nicht Einblick hat, sondern da war man Regierung.
Zweitens. Uns ist die Tatsache, dass zwei Geschäftsführer Kenntnis hatten, erst im März zur Kenntnis gekommen. Ich habe eben schon gesagt, dass wir rein vorsorglich – ohne damit irgendeinen Verdacht in die Welt zu setzen – über diese uns bis dahin nicht bekannte Tatsache auch die Staatsanwaltschaft informiert haben. Das heißt also, dass wir uns hier in einem Verfahren der Ermittlung und der Aufklärung befinden, welches natürlich ein Stück weit parallele Schritte behindert. Tatsache ist aber: Hier wird ermittelt und untersucht, und hier werden wir auch an einem bestimmten Punkt kommen, wo wir sagen können, ob eine Schlussfolgerung gegen einzelne oder mehrere Personen zu ziehen ist oder nicht.
Vielen Dank. – Herr Minister, wie Sie selbst dargestellt haben, liegen die Vorgänge um die Kölner Domgärten bereits ein paar Jahre zurück. Haben Ihre Prüfungen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eventuelle Ansprüche – beispielsweise gegen die damaligen Geschäftsführer – aufgrund des Zeitablaufs bereits verjährt sein könnten?
Ich sage Ihnen noch einmal, dass ich einen abschließenden Bericht über die Prüfungen, die ich erbeten habe, noch nicht habe. Aber auch hier gilt: Wenn Verjährung eingetreten sein sollte, liegt der erhebliche Teil der Zeit, in der es noch nicht verjährt war, in der Zeit, die vor meinem Amtsantritt lag. Wir müssen uns aber auch diesen Punkt noch einmal genau angucken.