Das finde ich eine bemerkenswerte Idee. Vielleicht verhandeln Sie es zuerst mit dem Bundesverkehrsminister. Dann können wir an dieser Stelle weitersehen. Ich würde mich auch dafür interessieren, was die landwirtschaftlichen Verbände dazu sagen. Aber es ist insgesamt natürlich eine diskutierenswerte Idee. Wenn CDU und FDP das so massiv unterstützen, müssen wir uns dieser Frage dann doch nähern. Ich hatte das bisher nicht auf dem Portfolio.
Herr Minister, Ihre Feststellung hat eine Frage provoziert. Herr Abgeordneter Stein möchte Sie etwas fragen. Sind Sie damit einverstanden?
Vielen Dank, Herr Remmel. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich eine solche Maut – wie Sie es nennen – auf keinen Fall gefordert habe. Ich habe lediglich gesagt, dass man die Überlegung tätigen und darüber diskutieren kann.
Ich finde, es ist ein großer Unterschied, ob Sie mir unterstellen, dass ich etwas fordere, oder ob man sagt, dass man hier im Kreis der Fraktionen und in den Ausschüssen einmal die Pros und Kontras darüber thematisiert und dann zu einem Entschluss kommt. Das ist meiner Meinung nach ein ganz großer Unterschied. Dass Sie es so hinstellen, als ob
ich das konkret forderte, finde ich nicht okay. Ich frage Sie, ob Sie bereit sind, das zur Kenntnis zu nehmen und so anzunehmen. – Danke.
Ich nehme zur Kenntnis, dass, sobald man etwas in die Diskussion gibt, es im politischen Raum automatisch mit einer Forderung verbunden wird. So sind nun einmal die Regeln.
Ich glaube, es ist aus meiner Sicht richtig interpretiert. Wenn ich etwas in einen Diskussionsraum werfe, dann heißt es, dass ich mich mit dieser Idee in irgendeiner Weise identifiziere. Sonst würde ich möglicherweise – um es schlicht zu sagen – den Mund halten. Doch das ist eben nicht passiert.
Es ist ein wichtiges Thema – gar keine Frage –, aber bevor wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, uns dem Thema widmen, hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie zumindest zu drei Fragen Stellung nehmen, die Sie wohl wissentlich verschwiegen haben.
Erstens würde mich noch interessieren, warum denn in der vergangenen Förderperiode, in der Förderperiode, in der es einen Gestaltungsauftrag an Ihre damalige Landesregierung gegeben hat, der Wirtschaftswegebau eine – ich will mal sagen – sehr untergeordnete Rolle gespielt hat, warum das Thema heute auf der Tagesordnung ist, ohne dass Sie dazu Stellung nehmen, warum Sie in der Vergangenheit diesem Thema keine so hohe Bedeutung beigemessen haben. Es kann nicht sein, dass die Wirtschaftswege erst in den letzten fünf Jahren so schlecht geworden sind.
Zweitens würde mich schon interessieren, welche Priorität die Wirtschaftswege denn nach Ihrer Ansicht im Vergleich zu anderen zu finanzierenden Projekten im ländlichen Raum haben – beispielsweise zu der auch in Ihren Reihen immer wieder erhobenen Forderung, den Breitbandausbau nach vorne zu bringen, beispielsweise zu der massiven Forderung, sich mit Mitteln aus den entsprechenden Programmen in Sachen Hochwasserschutz zu engagieren, beispielsweise zu der Forderung, mehr für artgerechte Tierhaltung und entsprechende Stallbauten zu tun. Wenn man Geld ausgeben will, was Sie offensichtlich wollen, muss man auch sagen, an welcher anderen Stelle dafür weniger Geld ausgegeben wird. Das haben Sie vermieden.
Insofern ist es nicht konsistent, heute am späten Nachmittag das Ausgeben von Geld zu fordern und morgen früh bei der Aktuellen Stunde die große Schuldendebatte zu führen. Deshalb erwarte ich von Ihnen auch eine Aussage, in welcher Prioritä
Drittens. Konkrete Zahlen haben Sie nicht angegeben. Ich will Ihnen Zahlen nennen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr 140.000 km Wirtschaftswege. Gut 60.000 km davon stehen in kommunalem Eigentum. Wenn wir nur einmal annehmen – und es gibt keine Tatsache, die dem widerspricht –, dass gut 50 % dieser Wege sanierungsbedürftig sind, sprechen wir hier über einen Sanierungsbedarf in der Größenordnung von 1,5 Milliarden €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da müssen wir schon klarstellen, wer für was verantwortlich ist. Das ist eine kommunale Aufgabe. Dort soll und muss sie auch bleiben – was allerdings nicht ausschließt, dass wir uns diesem Problem nähern wollen.
In der nächsten Förderperiode – es ist schon angesprochen worden – soll es deshalb natürlich Unterstützung geben, und zwar immer dann, wenn kommunal ein Konzept auf den Weg gebracht wird, um den Ausbau der 50er- und 60er-Jahre der aktuellen Zeit anzupassen. Hier gibt es Potenzial. Das zeigen Pilotprojekte und Modellvorhaben. Beispielsweise hat im Kreis Höxter eine solche Untersuchung stattgefunden. Das Ergebnis lautet: Gut 40 % des jetzigen Wegenetzes sind im Prinzip überflüssig. Sie können der Natur und der Fläche wieder zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb ist die erste Priorität, solche Konzepte flächendeckend zu unterstützen, damit wir neue Flächen gewinnen und die Kommunen bei der Unterhaltung entlasten. Das ist das Erste, was wir tun wollen. Das steht auch ganz oben auf dem Programm.
Das Zweite ist, zu sagen – damit bin ich einverstanden –: Wenn Flurbereinigung ansteht, kann man in der Tat die neuen Anforderungen an Wirtschaftswege mit entsprechender Unterstützung des Landes finanzieren. Auch das wollen wir tun.
Ich will einen dritten Bereich nennen. Überall dort, wo beispielsweise im Zusammenhang mit LEADERRegionen kommunale Konzepte auf den Weg gebracht werden, um Wirtschaftswege multifunktional zu nutzen – für den Tourismus, für die Landwirtschaft –, kann ich mir vorstellen, dass das Land in diesem Umfang unterstützend tätig wird.
Es muss aber klar sein, dass die Unterhaltung der Wirtschaftswege letztlich Aufgabe derjenigen ist, die sie besitzen, nämlich in vielen Bereichen der privaten Eigner und der Kommunen. Wir würden uns übernehmen – auch angesichts der sonstigen Aufgaben, die wir im ländlichen Raum zu erfüllen haben –, wenn wir hier in eine großflächige Förderung einsteigen würden.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5964 – Neudruck – an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Schöner geht es nicht. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag, wie zu erwarten war, einstimmig so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Piratenfraktion in Person von Herrn Sommer, der sie jetzt vertritt, das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Die Tribüne ist leider nicht mehr ganz so üppig besucht. Vielleicht haben wir dafür mehr Zuschauer im Stream. Hallo, liebe Streamschauer! Die Bürger Nordrhein-Westfalens können ihre Bürgermeister und Landräte nicht nur wählen, sondern auch abwählen. Ein Abwahl-Bürgerentscheid kann per Abwahlbegehren durch die Bürger selbst herbeigeführt werden. Möglich ist die Einleitung eines Abwahlverfahrens außerdem auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder Kreistages.
Derzeit kann ein Bürgermeister nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen von den Bürgern allerdings nur abgewählt werden, wenn je nach Gemeindegröße mindestens 15 bis 20 % der wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde dies beantragen. Dagegen ist bei einem Bürgerbegehren schon ein Quorum – wiederum nach Gemeindegröße gestaffelt – von 3 bis 10 % ausreichend.
Hier lässt sich also feststellen, dass zwischen einer Personalfrage und einer Sachfrage sehr unterschiedliche Hürden aufgestellt werden, was die Möglichkeit für den Bürger angeht, darüber über
haupt in einer Abwahl oder einer Abstimmung befinden zu dürfen. Man hält den Bürger wohl in Sachfragen für etwas mündiger als in Personalfragen.
Diese Unterschiedlichkeit der Stufen wird damit begründet, dass es sich bei den Sachthemen um Einzelthemen handele, während die Abwahl eines Bürgermeisters eine ungleich höhere Maßnahme für die Verwaltung im Ganzen der jeweiligen Kommune darstelle. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, eine wesentlich breitere Zustimmung und somit Unterschriftenmenge zu fordern. Zudem könne durch eine zu niedrige Höhe ein ständiger Abwahlrhythmus entstehen.
Eine solche Argumentation ist meiner Meinung nach falsch und auch nicht zielführend; denn dadurch wird dem Bürger von vornherein abgesprochen, dass er selbstverantwortlich handeln kann. Der Bürger wird entmündigt. Ihm wird unterstellt, er sei nur an der Destruktion der Verwaltung interessiert und nicht an einer fortschrittlichen Sacharbeit.
Zudem kann und muss noch zwischen einem Antrag und der Durchführung der Abwahl unterschieden werden; denn mit der erfolgreichen Stellung des Bürgerantrags wäre der Bürgermeister noch lange nicht abgewählt. Er kann sich zu diesem Zeitpunkt auch einer Wiederwahl stellen.
Insofern wäre die Gleichstellung oder zumindest die Verringerung bzw. Neujustierung der Schwellenwerte bezüglich der Gemeindegröße ein Fortschritt.
Es geht lediglich darum, den Souverän erneut zu befragen. Um Jürgen Schnake zu zitieren: „Es ist Ihre Stadt. Es ist Ihr Bürgermeister. Sie bestimmen!“
Ich halte eine Gleichstellung der Unterschriftenhürden in Bezug auf Bürgerbegehren und Bürgermeisterabwahl für absolut sinnvoll. Hier sind die Quoren auf das absolut niedrigste mögliche Niveau anzupassen.
Wir möchten daher mit allen Fraktionen im Landtag an einer Änderung der Gemeindeordnung arbeiten. Bis zur Änderung werden wir im Ausschuss sicher noch das eine oder andere interessante und weiterführende Argument erhalten, dies gerade vor dem Hintergrund der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen. Hier können wir auch erste größere Auswertungen dieser Änderungen vornehmen, insbesondere in Bezug auf Duisburg.
Insofern freue ich mich nicht nur darauf, Ihre Argumente hier im Plenum zu hören, sondern auch auf die Argumentation im Ausschuss. Ich kündige jetzt schon an, dass ich gerne eine Anhörung durchführen möchte. Ich freue mich sehr darauf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ob im Stream oder hier im Saal! Wir haben soeben Herrn Sommer gehört, der uns unter dem Deckmantel von „mehr Demokratie“ die Forderung der Piraten vorstellte, das demokratische Gefüge zu stärken, und zwar durch die Gleichstellung der Quoren bei Bürgermeisterabwahl und Bürgerbegehren auf niedrigstem Niveau. Mit Verlaub: Das hat mich schon amüsiert.
Der Landtag hat es erst im Jahr 2011 mit dem Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren überhaupt ermöglicht, dass Bürgermeister und Landräte, also Hauptverwaltungsbeamte, abgewählt werden können, wenn sie nicht mehr das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen und 15 bis 20 % der Wahlberechtigten die Abwahl wünschen. Und das gilt unangefochten von jeweiligen Ratsmehrheiten.
Sie fordern heute die Gleichstellung von Sachfragen und Personalfragen. Bei Sachfragen begegnen wir dem Bürger. Der Bürger hat die Möglichkeit, an einem Bürgerbegehren teilzunehmen. Er wird mit vorbereiteten Fakten zur Mitbestimmung aufgefordert und eingeladen. Das ist ein wichtiges Element und ein kommunalpolitisch wichtiges Element.