Protocol of the Session on May 14, 2014

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5779, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5411 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5411 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Piraten bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

19 Zweites Gesetz zur Änderung von landes

rechtlichen Vorschriften aus Anlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und

zur Vornahme weiterer Änderungen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5303

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/5781

zweite Lesung

Auch hier haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 3)

Wir kommen zur direkten Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5781, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5303 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5303 in zweiter Lesung einstimmig vom Landtag verabschiedet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

20 Gesetz zur Modernisierung des Verwaltungs

verfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5230

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/5782

zweite Lesung

Wir kommen nun zur Aussprache. Ich erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Kollegen Heinrichs das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der insbesondere darauf abzielt, aktuelle Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes in das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Die auf Bundesebene beschlossene Regelung, die es jetzt in Landesrecht zu übernehmen gilt, erscheint der SPD-Landtagsfraktion durchaus sinnvoll und begrüßenswert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Darüber hinaus ist die SPD-Landtagsfraktion davon überzeugt, dass diese gesetzlichen Anpassungen einen spürbaren Beitrag zu mehr Effizienz und Transparenz wichtiger Verwaltungsverfahren bei uns in Nordrhein-Westfalen leisten werden. Gute Sache, weiter so! – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Heinrichs. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Korte.

Herr Präsident! Auch ich werde es recht kurz machen. Mit dem vorliegenden

Gesetzentwurf der Landesregierung werden die jüngsten Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes auf das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen übertragen. Wir hörten es.

Dieses betrifft insbesondere verfahrensbeschleunigende Maßgaben, Vorschriften im Bereich der Planungen von Infrastrukturvorhaben sowie die Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – Stichwort: frühe Öffentlichkeitsbeteiligung.

Darüber hinaus werden Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes infolge des EGovernment-Gesetzes auf das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen übertragen. Die vorgeschlagenen Anpassungen setzen damit genau das in Landesrecht um, was der Deutsche Bundestag auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr beschlossen hat.

Die CDU-Fraktion wird sich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses deshalb anschließen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Korte. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer im Stream! Das vorliegende Gesetz zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist – das haben wir gehört – im Wesentlichen eine rechtstechnische Übertragung dreier Bundesgesetze.

Das erste betrifft das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, das in unser Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen wird. Stichwort: „Frühe Bürgerbeteiligung“. Wenn das alles so funktioniert, wie man es sich vorstellt und wie wir es uns wünschen, führt das zu einer größeren Akzeptanz für Projekte. Das finden wir alle gut, denn daraus resultiert entgegen landläufiger Vorbehalte keine überbordende Verzögerung von Projekten, sondern sie führt eher zu zügigeren Verfahren, zu niedrigeren Kosten und zu weniger Widerstand in der Bevölkerung. Das ist doch etwas, was wir begrüßen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Beim zweiten Bereich wird es spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist Viertel vor zehn, da kann man auch einmal über E-Government sprechen. Die Regelungen aus dem E-GovernmentGesetz des Bundes sollen jetzt in einem ersten Schritt mit kleinen Änderungen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. Auch das ist sicherlich kein Hexenwerk im Föderalismus, dass

man eine bundesrechtliche in eine landesrechtliche Regelung überträgt.

Sie alle, die sich damit auseinandergesetzt haben, wissen, dass wir als Grüne zum E-GovernmentGesetz des Bundes, welches Frau Korte gerade loben musste, starke Kritik vorgebracht haben. DeMail ist sicherlich noch mit vielen Problemen behaftet – genauso wie auch die qualifizierte elektronische Signatur im Moment noch mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen hat. Da besteht also bundesrechtlicher Nachbesserungsbedarf, Kollege Marsching. Das sehen Sie völlig richtig. Dem soll sich die neue Bundesregierung doch, bitte schön, widmen. Dazu sind Absichten im Vertrag der Großen Koalition verankert, und die müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist nämlich: Im Bundesrecht klafft bisher noch eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in Bezug darauf, mehr Beteiligung und mehr Offenheit zu ermöglichen. Da ist wenig passiert.

Das ist der Punkt, wo NRW den Unterschied machen wird; denn für uns geht es bei E-Government um weit mehr als eine reine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. Es geht – das haben Sie in den letzten Monaten und Jahren von uns immer wieder an verschiedenen Stellen der Debatte hören dürfen – natürlich klar um mehr Beteiligung durch die Open-Government-Strategie, um mehr Transparenz durch Open-Delta und natürlich auch um Verbesserungen im Bereich E-Government.

Dass da Handlungsbedarf besteht, meine Damen und Herren, können Sie nicht zuletzt aus den Ergebnissen des grünen Online-Checks ablesen, der die Kommunen und ihre Internet-Angebote getestet hat. Da haben wir ganz klar gesehen: Es gibt Handlungsbedarf. Das fassen wir jetzt an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was wir dann anfassen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir garantiert vor 21:00 Uhr debattieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. Auch Sie haben Ihre Redezeit von fünf Minuten nicht ausgenutzt. Ich gebe das Wort jetzt weiter an Herrn Dr. Orth von der FDPFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht der Versuchung erliegen und mich mit dem Kollegen Bolte auseinandersetzen, auch wenn er die eine oder andere Vorlage gegeben hat, sondern ich sage einfach nur: Wir hatten in Bezug auf den Gesetzentwurf keine Bedenken im Innenaus

schuss. Deswegen stimmen auch wir heute zu. – Schönen Abend!

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Herrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger im Livestream! Ich weiß, es ist spät, und ich weiß auch, dass Sie Ihre...

(Unruhe)

Vielleicht können Sie etwas zur Ruhe kommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte trotz der Freude über die kurzen Redebeiträge um etwas Aufmerksamkeit und Ruhe im Plenarsaal.

Danke schön. – Ich weiß, dass Sie Ihre Reden lieber zu Protokoll gegeben hätten; aber ich finde es gut, dass wir heute zum ersten Mal über dieses Gesetz gesprochen haben. Weil es das erste und gleichzeitig das letzte Mal ist, lassen Sie mich – das kann ich Ihnen leider nicht ersparen – ein paar Anmerkungen zur Verfahrensdokumentation machen, die hier im Landtag erstellt werden wird.