Die Regelung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern vor Ort – § 46 – war von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht worden. Hier setzen wir darauf, dass die Schulen vor Ort die richtigen Entscheidungen bei der Aufnahme von ortsansässigen Schülerinnen und Schülern und solchen von außerhalb treffen werden.
Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf werden wir außerdem die Frist zur Einrichtung der PRIMUSSchule um ein weiteres Jahr verlängern und geben somit den Kommunen ausreichend Zeit, die derzeit mit den Vorbereitungen zur Einführung von
Alles in allem verbinde ich mit diesem 10. Schulrechtsänderungsgesetz viel Positives und ganz besonders einen weitgehend fraktionsübergreifenden und gesellschaftlichen Konsens. Darum kann ich nur nochmals unsere vollste Unterstützung hierbei betonen und freue mich auf die weitere Diskussion rund um die APO-BK, aber auch zur Inklusion am BK. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regelungen für die Berufskollegs im 10. Schulrechtsänderungsgesetz finden, wie wir gehört haben, eine breite Unterstützung und explizit auch die Unterstützung der FDP. Es ist gut, dass Sie mit dem Änderungsantrag qualitative Präzisierungen vorgenommen haben; exemplarisch nenne ich die Begriffe Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufliche Grundbildung.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass dieses Gesetz nur einen ersten Schritt darstellt. Es geht insbesondere um die Neugestaltung der APO-BK. Wir sehen hier weitere große Herausforderungen für berufliche Schulen, gerade bei der Sicherung umfangreicher Angebote im ländlichen Raum. Ich brauche jetzt nicht all das zu wiederholen, was Frau Vogt schon ausgeführt hat.
In den vielen Gesprächen mit Verbänden und Schulen ist immer wieder die Bildung der Fachklassen und die 16er-Regelung aufgeworfen worden. Auch in der Anhörung wurde dieser Aspekt genannt. An meine Vorredner gewandt sage ich: Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Hebel, die man ansetzen kann; das haben wir in unserem Antrag auch offengehalten.
Wir müssen aber den jungen Menschen im ländlichen Raum faire Chancen bieten. Deshalb gilt es, sich diese Regelungen ganz genau anzusehen. Wir werden dann im Ausschuss diskutieren, welche Möglichkeiten es tatsächlich gibt, die zur Sicherung
eines wohnortnahen Ausbildungsangebotes dringend notwendig sind, um keine Wüsten entstehen zu lassen.
Auch wenn wir die im Gesetzentwurf geplanten Regelungen zu den Berufskollegs unterstützen – dem Gesetzentwurf sind aber noch weitere Änderungen angefügt, zu denen wir als FDP sagen müssen, dass wir diese nicht unterstützen.
Ich schenke mir jetzt die Ausführungen zu den PRIMUS-Schulen. Es ist, glaube ich, hinreichend bekannt, wie sich die FDP dazu verhält. Die von Ihnen angebrachten Gründe zur Verlängerung des Modellversuchs erschließen sich uns nicht, gerade im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit. Da haben wir unsere Schwierigkeiten.
Ich will jetzt aber nicht näher darauf eingehen. Mir geht es mehr um die Aufnahme wohnortfremder Schüler an den Schulen. Da muss ich den Ausführungen von Frau Vogt zum Teil doch widersprechen. Es ist nicht nur die FDP, die dies abgelehnt hat, sondern es gab auch kritische Anmerkungen seitens der Landesschülervertretung, der Landeselternschaft, der Gymnasien, des DGB und der GEW, der Schulleitervereinigungen auch der Gesamtschulen.
Sie haben diese Kritik weitestgehend ignoriert. Ich sehe damit Folgen verbunden, was die individuelle Förderung anbelangt. Sie verankern im Gesetz, dass wohnortfremde Kinder bei einem Anmeldeüberhang automatisch nicht zum Zuge kommen. Ja, es ist richtig – das ist die eine andere Seite der Medaille –: Die Kommunen wünschen eine klare Regelung; auch das wissen wir.
Ich glaube aber, dass das Urteil des OVG auch eine Chance eröffnet hätte, dass sowohl individuelle Talente, aber auch die Profilbildung von den Schulen angemessen hätten berücksichtigt werden können. Letztendlich sind wir auch da alle einer Meinung: Wir wollen musische, naturwissenschaftliche, sportliche oder sprachliche Profile von Schulen, und das nicht als Selbstzweck, sondern für unsere Schülerinnen und Schüler.
Aber mit der Verabschiedung des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes wird das Ziel der individuellen Förderung ein Stück weit konterkariert. Auch für die Kinder in Randlagen gibt es keine klare Regelung.
Wir hätten uns bei dieser notwendigen Regelung ein bisschen mehr Kreativität gewünscht, weniger Begrenzung und einen größeren Ausgleich zwischen organisatorischen Anforderungen und individuellen Chancen.
lich. Die von mir gerade angesprochenen schulrechtlichen Änderungen werden wir als FDP ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Vogt erwähnte es gerade schon, das meiste ist gesagt. Ich möchte nichts wiederholen.
Im Gegensatz zu Frau Gebauer, die sich die Ausführungen zum PRIMUS-Schulversuch geschenkt hat, möchte ich den PRIMUS-Schulversuch in den Fokus stellen. Er ist so am Rande mitgelaufen: Das machen wir bei dem Gesetz eben mit.
Ich glaube, dass dieser Modellversuch viel zu wenig im Fokus der Öffentlichkeit steht. Ich möchte Sie bitten, noch einmal ganz groß Werbung zu machen, um möglichst viele Schulen dazu zu bringen, sich an diesem Versuch zu beteiligen. Denn an dieser Schule hat man die Möglichkeit, neben dem Unterricht in den Strukturklassen 1 bis 10 tatsächlich neue Modelle auszuprobieren: Wie kann Lernen sich entwickeln? Wie können ältere Schüler jüngeren Schülern helfen? Deshalb begrüße ich die Verlängerung um ein Jahr außerordentlich. Ich finde sie unglaublich wichtig und freue mich darüber.
PRIMUS ist leider in der Diskussion, die sich viel mit dem Berufskolleg beschäftigt hat, ein bisschen untergegangen.
10. Schulrechtsänderungsgesetz. Die in der Anhörung diskutierten Anregungen wurden in das Gesetz einbezogen. Es war mehr ein Feintuning. Es ging gar nicht mehr um Prinzipielles, sondern nur noch um die Klärung von Begrifflichkeiten und Definitionen.
Einige Punkte aus der Anhörung gehören nicht in das Gesetz, sind aber wichtig und müssen untergesetzlich geregelt werden. Das sind die entscheidenden Fragen – das ist gerade schon erwähnt worden –: Wie sieht es mit der APO-BK aus? Da geht es tatsächlich um die Gestaltung in der Schule. Wie wird was umgesetzt? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sieht der Schulalltag am Berufskolleg letztendlich aus?
Ich finde es toll, dass wir das gemeinsam angehen wollen, und ich hoffe, dass wir das konsensual hinbekommen. Ich sehe dafür ganz gute Aussichten.
Zur freien Schulwahl sagte Frau Gebauer, sie hätte da Bedenken. Ich bin mir auch nicht ganz sicher. Aber ich kann den Wunsch der Kommunen, Klarheit zu schaffen, nachvollziehen. Dass sich eine Kommune zuerst für die Schüler ihrer Kommune zuständig fühlt, finde ich nachvollziehbar. Es wurde gesagt, es geht nur darum, wenn es zu viele Schulanmeldungen gibt, zunächst die Kinder aus der eigenen Kommune zu nehmen. Ich habe das so verstanden – die Kommunen werden das wohl schaffen –, dass man, wenn es ein Profil gibt, sachlich nachvollziehbare Ausnahmen macht. Da baue ich auf die Vernunft und den Sachverstand in den Kommunen.
Zum Antrag der FDP: Die duale Ausbildung ist ein wichtiges Thema, das auch in der Anhörung angesprochen worden ist. Der Wert der dualen Ausbildung ist nicht zu überschätzen. Wir sind uns auch alle einig, dass sie erhalten bleiben und gestärkt werden muss. Es geht darum, dass die Möglichkeit von Ausbildung im ländlichen Bereich nicht eingeschränkt wird, weil die Klasse nicht mehr zustande kommt. Da stimme ich zu, das finde ich wichtig. Darüber sollten wir auf jeden Fall im Ausschuss reden.
Es geht aber nicht nur um die Jugendlichen. Man muss auch die andere Seite betrachten. Denn auch die Firmen haben Sorge, dass, wenn die Berufsschule nicht in der Nähe ist, sie keine Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung stellen brauchen. Die Argumentation der Betriebe ist genauso schlimm: Wenn ein Schüler so weit fahren muss und das gar nicht schafft, brauche ich diesen Ausbildungsplatz nicht mehr anzubieten.
Insofern finde ich es toll, dass wir darüber sprechen, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist deutlich geworden, die Anhörung und die Beratung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zum 10. Schulrechtsänderungsgesetz hat erfreulicherweise das Bild bestätigt, das wir alle beim Thema „Berufliche Bildung“ kennen: ein hohes Maß an Übereinstimmung. Das gilt auch bezogen auf die Vorschläge, die die FDP noch unterbreitet hat.
In der Anhörung wurden konstruktiv-kritische Anregungen gegeben. Der Ausschuss hat die Stellungnahmen mit ihren Anregungen gewürdigt und, soweit möglich, aufgegriffen. Die Änderungen sind be
schlossen, und sie enthalten geschärfte Formulierungen zum expliziten Bildungsauftrag der Berufskollegs. Auch die Leistungen der Lehrkräfte in den oft sehr heterogenen Lerngruppen werden gewürdigt.
Diese Änderungen fokussieren auf die Weiterentwicklung der Berufskollegs. Damit sollen einheitliche, aber den Berufskollegs vertraute Gliederungen der Bildungsgänge die Grundlage für flexible Beschulungsmöglichkeiten und hohe Durchlässigkeit bieten. Das ist etwas, was hoffentlich an Berufskollegs einvernehmlich gelingt und was wir letztlich für alle Beschulungsmöglichkeiten für unsere Kinder und Jugendlichen wollen.
Der im Antrag der FDP geäußerte Wunsch nach Berufsschulunterricht in möglichst großer Nähe zum Ausbildungsbetrieb ist durchaus verständlich. Doch kann er nur im Rahmen des finanziell und personell Möglichen und organisatorisch und didaktisch Sinnvollen realisiert werden. Hier verkennt Ihr Antrag leider, dass bereits die bisherigen Vorgaben in NRW eine Beschulungsdichte sichern, von der Ausbildungsbetriebe in anderen Bundesländern nur träumen können. Es sind bereits Prozesse angestoßen worden, zum Beispiel weitere gemeinsame Beschulungsoptionen von Ausbildungsberufen in Abstimmung mit den Kammern zu eruieren.
Nur auf eine Reduktion des Klassenfrequenzmindestwerts zu setzen, würde zum Beispiel den bekannten Lehrkräftemangel in einigen technischen Ausbildungsberufen sogar noch verstärken. Die möglichst ortsnahe Beschulung im dualen System bedarf mit Blick auf die demografische Entwicklung einer intensiven Analyse. Es werden Lösungsansätze benötigt, die den komplexen Anforderungen vieler Akteure der dualen Ausbildung gerecht werden. Wir alle gemeinsam haben das im Blick.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal betonen, dass das hohe Maß an Zustimmung, die das Gesetz in diesem Parlament erfährt, die klare Absicht der Landesregierung stützt, möglichst viele Anregungen aus der Anhörung bei der Befassung mit der APO-BK, die bereits zum 1. August 2015 in Kraft treten soll, aufzugreifen. Es konnten aber nicht alle sinnvollen Anregungen oder Hinweise in das Gesetz einfließen, weil das Gesetz natürlich möglichst schlank gefasst sein soll.
Erstens müssen zum Beispiel die geforderten, aber bereits vorhandenen Möglichkeiten, das 10. Pflichtschuljahr im Berufskolleg zu absolvieren, noch besser kommuniziert werden. Herr Bas hat darauf hingewiesen.
Zweitens braucht die Klassenbildung in der neu strukturierten Berufsfachschule gerade für den ländlichen Raum eine Öffnung für eine gemeinsame Beschulung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.
Schließlich und drittens werden wir bei der Neustrukturierung der Ausbildungsvorbereitung, einem der Kernstücke des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes, den oftmals besonders förderungsbedürftigen Jugendlichen die Erlangung des Hauptschulabschlusses auf ihrem Weg in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit systematisch ermöglichen.