Was sagt die Antwort – wir haben sie einmal gelesen – auf Ihre Kleine Anfrage aus? Sie sagt aus: Es gab mehrere umfangreiche Auswertungen von Wirtschafsförderungsprogrammen durch Hochschulen, wie beispielsweise durch die Universität Lüneburg bei der Meistergründungsprämie. Die TU Dortmund hat bei der Evaluation des RWP im gewerblichen Bereich ebenfalls segensreich gewirkt. Das Ziel-2Programm wird für die Förderperiode 2007 bis 2013 evaluiert.
Jetzt frage ich: Wo sind die Defizite, die die Piraten hier zum Thema erheben? Natürlich kann man Evaluierungen immer weiter treiben. Man kann noch einmal darauf gucken. Das alles ist okay. Vielleicht
kommt man am Ende darauf, dass man an irgendeiner Stelle anders justieren muss. Meiner Ansicht nach muss es aber eine Zweck-Mittel-Relation geben. Gerade wenn man argumentiert, dass es geringe und knappe Mittel gibt, muss man sich fragen, ob die Evaluierungskultur nicht vielleicht noch evaluiert werden müsste oder ob man da nicht zu viel des Guten tut.
Der Antrag geht jetzt an den Ausschuss. Lassen Sie uns das dort fachlich dezidierter diskutieren. Wir jedenfalls haben hohe Skepsis bei der Frage, ob das ein zielgerichteter Aufschlag ist, den Sie uns vorgelegt haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Grundsätzlich kann ich für meine Fraktion festhalten, dass der Piratenantrag und die Idee der Evaluation von Wirtschaftsförderungsprogrammen bei uns sehr positiv aufgenommen worden ist. Bezogen auf die Ansätze, die aus dem Bundeswirtschaftsministerium gekommen sind, halten wir dies einer Erörterung für wert.
Für meine Fraktion wäre es sicherlich auch einmal interessant, andere Bereiche bzw. die Wirksamkeit des Einsatzes der Mittel in anderen Bereichen einer entsprechenden Evaluation zu unterziehen, um solche Mittel effizienter einzusetzen. Das betrifft zum Beispiel den Gesundheitsbereich und den Sozialbereich. Das wäre vielleicht auch eine ganz spannende Geschichte. Aber heute reden wir über die Wirtschaftsförderungsprogramme.
Ich kann bereits jetzt ankündigen, dass wir der Überweisung in den Ausschuss natürlich zustimmen werden und uns auf die Diskussion dort freuen.
Ich möchte drei kurze Anmerkungen dazu machen, wo wir zu dem vorliegenden Antrag durchaus kritische Ansätze sehen.
Zum Ersten wäre da die von Ihnen immer gebetsmühlenhaft eingeforderte vorbehaltlose Veröffentlichungspflicht. An der Stelle haben wir schon noch Klärungsbedarf, weil wir der Auffassung sind, dass das zum Beispiel hinsichtlich einer möglichen auch nur mittelbaren Offenlegung von Unternehmensstrategien oder anderen vertraulichen Informationen aus Unternehmungen Schwierigkeiten auslösen könnte. Damit sollte man deshalb vorsichtig umgehen. Möglicherweise ist das ja gar nicht in dieser Richtung gemeint. Wir sehen also noch Klärungsbedarf.
des Aufbaus einer unabhängigen Behörde. Wir meinen durchaus, dass eine Unabhängigkeit vom Ministerium oder der Landesregierung existieren sollte. Trotzdem glauben wir, dass die Unternehmen in unserem Land in erster Linie weniger und nicht mehr Bürokratie nötig haben. Wir sollten deshalb vorsichtig damit sein, ob wir den Betrieben mit dem Aufbau zusätzlicher Behördenstrukturen nicht noch mehr Bürokratie mit mehr Berichtspflichten und mehr Berichtswesen zumuten.
Eine Verminderung der Bürokratie an sich ist schließlich auch schon Wirtschaftsförderung an sich. Wir sind durchaus der Auffassung, dass es in der Frage der Zielgenauigkeit und Effizienz von Wirtschaftsförderung darum geht, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die solche Strukturen normalerweise nicht vorhalten – zum Beispiel um umfassende Antragsverfahren für Förderung und Ähnliches mehr zu bestreiten –, von einer solchen Wirtschaftsförderung begünstigt werden.
Deswegen sage ich drittens, dass wir uns die in Ihrem Antrag erwähnten, aber nicht weiter ausgeführten Beispiele aus dem Ausland in der Tat im Ausschuss vielleicht einmal zügig präsentieren lassen sollten.
Wir halten es durchaus für sinnvoll, mit der Evaluierung und der Überarbeitung der Evaluierungsgrundsätze gegebenenfalls zeitnah zu beginnen. Wir sollten auch das EFRE-Programm, das Sie erwähnen, einbinden. In dem Zuge sollten wir uns allerdings auch die Finanzierung solcher Programme im Ausland anschauen. Wir müssen nämlich berücksichtigen, dass die eingesetzten Mittel zur Evaluation in der Gegenüberstellung zur Effizienz der eingesetzten Wirtschaftsförderungsmittel im Verhältnis bleiben.
Wir freuen uns – ich habe es erwähnt – auf die Befassung im Ausschuss und sehen dem entgegen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich ist richtig, dass zur Grundlage einer vernünftigen, vorausschauenden und guten Wirtschaftspolitik gehört, Förderprogramme zu evaluieren, zu überprüfen, wie wirksam, effektiv und effizient sie sind. Wir haben – darauf haben einige Vorrednerinnen und -redner schon hingewiesen –
auch bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 3. Dezember sehr deutlich ausgeführt, dass die Wirtschaftsförderprogramme regelmäßig einer solchen Überprüfung auf Effizienz und Effektivität unterzogen werden, nicht zuletzt, um die eingesetzten Steuermittel nachweislich vernünftig zu verwenden.
Sie können davon ausgehen, sehr geehrter Herr Schwerd, dass niemand an den Ergebnissen einer solchen Überprüfung ein größeres Interesse hat als zum Beispiel ein Minister, weil er nämlich genau das bezwecken will: mit diesen Mitteln möglichst sinnvoll, effektiv und zielgerichtet umzugehen.
Was die Evaluierung selbst angeht, haben wir es mit einer wissenschaftlichen Diskussion zu tun. Die wissenschaftliche Forschung über Evaluierungsmethoden ist eine sich ständig weiterentwickelnde und verändernde. Die Kollegin Schneckenburger hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine vernünftige Balance hinbekommen müssen zwischen dem, was wissenschaftlicher Anspruch sein kann, und dem, was man praxisnah umsetzen muss. Eine Evaluierungskultur, die staatlich gelenkt bereits festschreibt, dass nur bestimmte Evaluierungsmethoden zur Anwendung kommen, wird meines Erachtens weder der Effizienz und der Effektivität noch der Transparenz oder der Wirksamkeit wirklich gerecht.
Wir haben heute schon eine ganze Reihe von Anforderungen, etwa durch die Landeshaushaltsordnung. Nach § 7 Abs. 2 ist ja eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zwingend erforderlich vorgeschrieben.
Frau Müller-Witt schon darauf hingewiesen, dass wir nicht ganz alleine dastehen. Insbesondere wenn es sich um kofinanzierte Programme handelt, sind die Regelungen des Bundes oder der Europäischen Union ebenfalls zu berücksichtigen.
Mir kommt es darauf an, dass alle Evaluationsmaßnahmen im Verhältnis zu einem möglichen Ertrag stehen müssen, dass also die Wirtschaftlichkeit der Evaluierungsmaßnahme selbst auch immer nachgewiesen werden muss. Sonst könnten wir natürlich ein endlos großes Paket schnüren, um sehr überschaubare Fördervolumen zu überprüfen. Dass diese vergleichsweise gering sind, darauf hat schon Dr. Bergmann dankenswerterweise hingewiesen.
Insofern ist eine Übernahme der Empfehlungen des Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – wie im vorliegenden Antrag gefordert – aus meiner Sicht, aus unserer Sicht falsch. Es gilt auch hier der Grundsatz: Gleiches ist gleich zu behandeln, und Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Aus diesem Grundsatz heraus sind, finde ich, die Dinge, die dort in Berlin aufgeschrieben worden sind und die ich mit hohem Interesse wahrgenommen habe, für uns nicht übertragbar.
thoden einer entsprechenden Analyse auch den spezifischen Anforderungen aus dem Förderprogramm entsprechen müssen. So ist zum Beispiel eine Förderung für eine Infrastrukturmaßnahme anders zu evaluieren als eine Fördermaßnahme, die sich mit innovativen Dingen befasst. Über diese Dinge haben wir verschiedentlich im Ausschuss schon gesprochen.
Was die Veröffentlichung angeht, ist alles, was beim EFRE in der sogenannten Ziel-2-Förderung gemacht wird, öffentlich zugänglich. Sie wissen manchmal besser als andere, dass Ihnen das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls noch weitere Möglichkeiten gibt, auch nicht veröffentlichte Evaluierungen von sehr kleinvolumigen Förderprogrammen Ihnen zugänglich zu machen. Von daher bin ich der Überzeugung, dass alle Daten und Informationen verfügbar sind, sodass man auch von einer umfassenden Transparenz der Evaluierungspraxis in Nordrhein-Westfalen sprechen kann.
Letzter Satz: Sie haben den Eindruck erweckt, als würden wir Gefälligkeitsgutachten bestellen, um eine Bestätigung für die Förderpolitik des Landes zu bekommen. Diesen Vorwurf haben Sie hier mehr oder weniger zum Ausdruck gebracht. Sie haben es, glaube ich, sinngemäß so formuliert, dass man nur die fragen würde, die vorher das Geld bekommen haben. Diesen Vorwurf möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Es wird Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss empfohlen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Dr. Hachen das Wort.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag „Wie geht es weiter mit dem Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen?“ geht es um die Aufforderung an die Landesregierung, endlich zu entscheiden und dabei ihren Weg zu erläutern, damit es Verlässlichkeit sowohl für die weitere Braunkohlenutzung in unserem Land, aber auch für die hierdurch Betroffenen gibt.
Was ist nun der Hintergrund für diesen Antrag zum aktuellen Zeitpunkt? Wir befinden uns zurzeit am Anfang des Verfahrens zum neuen Braunkohleplan für den Tagebau Garzweiler II, in dem die Umsiedlung von weiteren 1.600 Menschen in Erkelenz geregelt werden soll. Dessen Erarbeitung hat sich durch die von RWE selbst verursachten neuen Unsicherheitsaspekte bereits um ein halbes Jahr verzögert.
Nach bewährter Praxis ist eine erneute Bewertung der energiepolitischen Erforderlichkeit durch die Landesregierung unbedingte Voraussetzung für die im Braunkohlenausschuss zu beschließende Umsetzungsplanung. Für diese Entscheidung über die Notwendigkeit hat die Landesregierung, wie jetzt auch juristisch geklärt ist, einen weiten Ermessensspielraum. Sie ist aber auch in der Verpflichtung, diese Entscheidung tatsächlich zu treffen, zu begründen und zu vertreten.
Wie man nun der Presse entnehmen konnte, hat bereits der Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses, der eine Empfehlung für den Erarbeitungsbeschluss treffen sollte, ein Votum zur Erarbeitung des Braunkohlenplans abgelehnt, weil weder schriftlich im Braunkohlenplanvorentwurf noch mündlich eine Aussage der Landesregierung zur Erforderlichkeit des weiteren Abbaus vorlag. Von der Mehrheit dort wurde betont, dass damit die Grundlage für den Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses fehlt, den dieser am 28. April treffen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese überfällige Genehmigungsentscheidung brauchen wir aber keine Binsenweisheiten wie „Wir brauchen die Braunkohle noch lange“, wie wir sie auch hier in diesem Haus häufiger gehört haben, sondern wir brauchen die Erklärung, wie die Landesregierung ihr erneutes Bekenntnis zur Braunkohlenutzung in Nordrhein-Westfalen mit den selbst gesetzten Vorgaben des eigenen Koalitionsvertrages in Einklang bringen will, wonach die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne der Kraftwerke schrittweise gesenkt werden muss.
Das ist übrigens ein Vorgang, der in den letzten 20 Jahren vielfach angekündigt wurde, in diesem Lande aber nie wirklich stattgefunden hat. Wenn Sie heute aber ihre eigene Vereinbarung ernst nehmen, ist die Konsequenz daraus eine in Zukunft verringerte Abbaugeschwindigkeit in den Tagebauen, die
durch flexiblere Fahrweise mit geringeren Betriebsstunden der Kraftwerke durch die Energiewende noch verstärkt wird.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Forderung in unserem Antrag, dann auch für die Betroffenen eine verlässliche Zeitplanung für zukünftige Umsiedlungen vorzusehen. Wer die aktuelle Debatte um das EEG und um das Strommarktdesign oder den Kampf um die Ausgestaltung eines Kapazitätsmarktes verfolgt, der weiß, dass die Verlässlichkeiten der Vergangenheit heute nicht mehr gelten.