Protocol of the Session on January 30, 2014

Ich sage gern noch einmal an alle gerichtet: Das alles muss nicht teurer sein. Ökostromanbieter gewinnen auch heute schon am freien Markt Ausschreibungen. Ich habe das in meiner Heimatkommune schon mehrmals erlebt. Von daher: Lassen wir es auf uns zukommen und schauen wir, dass wir da entsprechende Nachweise fordern.

An einer Stelle gebe ich Ihnen Recht: Wir haben noch einiges zu tun. Aber glauben Sie uns, wir sind da dran. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Brockes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Piraten beziehen sich, wie im Text nachzulesen ist, auf den Antrag vom Oktober letzten Jahres. Wir haben bereits den damaligen Antrag abgelehnt. Wir haben damals sehr deutlich gesagt, dass dies eine reine Alibiveranstaltung ist, die letztlich für den Steuerzahler teuer wird. Der BLB kauft die Zertifikate nämlich alibimäßig.

(Beifall von der FDP)

Das, lieber Kollege Schmalenberg

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Schmalen- bach!)

Schmalenbach, pardon –, haben wir schon im Oktober gesagt.

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Herr Bre- ckes!)

Von daher herzlichen Glückwunsch, dass Sie jetzt, nach einem halben Jahr, gemerkt haben, dass Sie dort einen Alibibeschluss gefasst haben! Aber Sie haben sich so gefreut, dass Rot-Grün den Weg mit Ihnen gegangen ist. Herzlichen Glückwunsch zu dieser späten Erkenntnis, meine Damen und Herren!

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Danke!)

Man muss nämlich eines ganz klar sagen: Die Verträge liefen schon damals, und es war allen bekannt, dass der Vertrag bis 2015 gilt. Also musste man Zertifikate hinzukaufen, was Sie heute hier beklagen.

Wenn man wirklich den Ausbau über die Nachfrage fördern wollte, dann, Herr Kollege, müsste man aus dem EEG hinausgehen und stattdessen ein Quotenmodell installieren; denn dann hätte die Nachfrage die entsprechenden Auswirkungen auf den Ausbau.

(Wibke Brems [GRÜNE]: Sie haben nichts verstanden!)

Aber Ihr Antrag hat – um das zu sagen – auch einige Inkonsistenzen. Zum einen sagen Sie, Sie wollen 100 % Ökostrom, zum anderen schreiben Sie von einer Verringerung des CO2-Ausstoßes um nur 50 %. Das passt nicht zueinander; denn wenn Sie 100 % Ökostrom haben, heißt das auch, dass sie 0 % CO2-Ausstoß haben.

Deshalb: Auch diesem Antrag – wir werden ihn weiterbehandeln – kann man so nicht zustimmen. Wir werden uns mit dem Thema im Ausschuss sicherlich noch beschäftigen.

Ich komme zum Schluss und freue mich jetzt auf die Ausführungen des Energieexperten der Landesregierung. Herzlich willkommen im Parlament, Herr Schneider!

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schneider in Vertretung für Herrn Minister Dr. Walter-Borjans. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über Expertentum lässt sich vortrefflich dis

kutieren. Bei mancher Diskussion am heutigen Tag habe ich mich auch gefragt, wer hier eigentlich über was spricht. Sie können sicher sein: Wenn die Landesregierung zu einem Antrag Stellung nimmt, dann hat dies auch Substanz.

Meine Damen und Herren, NRW benötigt allein für seine Verwaltungsgebäude jährlich etwa so viel Strom wie 100.000 Privathaushalte. Deshalb veröffentlicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb seit 2008 den Bedarf einer europaweiten strukturierten Stromausschreibung, um die Lieferung von börsennotiertem Strom getrennt von Abrechnung und anderen Dienstleistungen beauftragen zu können.

Die Stromlieferverträge, die im Ergebnis in den durchgeführten Verfahren des Jahres 2012 geschlossen wurden, haben – darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden – eine Laufzeit bis Ende 2015. Während der Laufzeit ist der Zukauf von sogenannten Herkunftsnachweisen die einzige praktikable Möglichkeit, den Anteil auf 100 % Ökostrom zu erhöhen. Bei der Qualität des auszuschreibenden Ökostroms soll sowohl die Verfügbarkeit auf dem Markt berücksichtigt, als auch ein nachhaltiger Umwelteffekt erzielt werden.

Eine erste überschlägige Berechnung ergibt dabei ein mögliches Minderungspotenzial zwischen 40 und 50 % des derzeitigen CO2-Ausstoßes. Ab 2016 wird der BLB NRW den Strombedarf der Dienststellen des Landes direkt mit der Qualität „Ökostrom“ decken. Es werden Kriterien entwickelt, die unter den gegebenen haushalterischen Rahmenbedingungen einen noch ambitionierteren Klimaschutz sicherstellen sollen. Aus diesen Gründen muss auf marktübliche Ökostromprodukte gezielt werden. Der Beleg, dass es sich um Ökostrom in der gewünschten Qualität handelt, erfolgt auch hierbei üblicherweise durch Herkunftsnachweise.

Fazit: Die Beschaffung von Ökostrom ohne Herkunftsnachweise für die erforderliche Menge in NRW ist bislang praktisch nicht möglich. Daher kann die Landesregierung den Antrag der Piraten in diesem Punkt nicht befürworten.

Die qualitativen Anforderungen werden unter den gegebenen haushalterischen Rahmenbedingungen bereits bestmöglich berücksichtigt. Für die geplante Ökostromneuausrichtung im Jahr 2015 wird dann erneut geprüft, ob der Strommarkt geeignete Alternativen zu Herkunftsnachweisen bietet. – Vielen Dank.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schmalenbach zu?

Bitte schön.

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Uns ist mehrfach gesagt worden, dass wir den Zeitpunkt verpasst haben. 2012 wurden die Verträge offensichtlich verlängert. Einerseits wird gesagt, wir hätten uns früher darum kümmern und mehr Initiative zeigen müssen. Andererseits hat aber eine rot-grüne Regierung bei der letzten Vertragsänderung im Jahre 2012 nicht dafür gesorgt, dass die BLB-Gebäude mit Ökostrom versorgt werden. Ist das korrekt?

Ich habe doch dargelegt, welche Gründe es für die gewählte Vorgehensweise gegeben hat. Sie können das im Protokoll nachlesen.

Herr Minister, der Kollege Witzel von der FDP hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, ich möchte nach Ihren Ausführungen noch auf einen Aspekt eingehen. Sie haben gerade dargestellt, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen durch den BLB-seitigen Zukauf von Zertifikaten eine faktische Situation von 100 % Ökostrom erreichen können. Ihnen ist bekannt, dass es sich hier um reine Herkunftsnachweise handelt. Das, was Sie gerade als nachhaltigen Umwelteffekt bezeichnet haben, ist also nur sehr eingeschränkt gegeben, weil es in Wahrheit keine Verhaltensänderung im Produktionsverhalten jedenfalls in dem Augenblick gibt. Gleichzeitig hören wir Vorschläge der Grünen, die bei zukünftigen Ausschreibungen ein sehr bürokratisches Verfahren durchführen wollen bis hin zur Erfassung des Alters von Produktionsanlagen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund frage ich Sie, Herr Minister Schneider: Welche Kosten entstehen eigentlich heute jährlich dem Steuerzahler in NordrheinWestfalen durch diesen Erwerb von Herkunftsnachweisen, die ja, wie gesagt, keine direkte Produktionssteuerung darstellen? Können Sie das darlegen?

Bitte schön, Herr Minister.

Dies kann ich an dieser Stelle nicht quantifizieren, indem ich Ihnen detaillierte Zahlen nenne. Die Problematik der Herkunftsnachweise ist der Landesregierung sehr wohl bekannt. Ich habe darauf hingewiesen.

Vielen Dank, Herr Minister Schneider.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4810 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

11 Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsge

setzes Nordrhein-Westfalen (HintG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4823

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Kamieth das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen am späten Nachmittag nur ungern eine Vorlesung zum Zivilprozessrecht zumuten, kann mir aber einige Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzentwurf und zu dieser Materie nicht ersparen.

(Zuruf von den PIRATEN: Das spricht doch für sich!)

Damit ein Zivilurteil vorläufig vollstreckt werden kann, muss der Vollstreckungsgläubiger bei Gericht eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung soll mögliche Ersatzansprüche der Gegenseite absichern, falls das Gericht höherer Instanz anders entscheidet. Dann müsste er nämlich die bereits vollstreckte Forderung an die Gegenseite zurückzahlen. Für den Fall, dass er das nicht kann, weil er beispielsweise das Geld nicht mehr hat oder in Insolvenz geraten ist, soll die Sicherheitsleistung den letztlich Obsiegenden absichern. Sie wird daher vor Vollstreckungsbeginn bei Gericht hinterlegt. Sofern das Urteil auch in höherer Instanz Bestand hat, erhält der Vollstreckungsgläubiger die Sicherheitsleistung selbstverständlich zurück. So weit, so gut.

Problematisch ist jedoch aus Sicht der CDUFraktion, dass die Sicherheitsleistung für die Dauer ihrer Hinterlegung aus Landesmitteln verzinst wird, und zwar zu einem Zinssatz von 1 %. Einen solchen Zinssatz gewährt uns im Moment keine Bank. Im Gegenteil, bei einem Sparbuch bekämen wir vielleicht 0,1 oder 0,2 % Zinsen.