Für mich hat es aber keine besondere Qualität, dass es um die Kanzlerin geht. Es hat für mich auch keine besondere Qualität, wenn es sich um die Landesregierung handelt. Für mich hat es, meine Damen und Herren, die gleiche Qualität, ob es nun „Lieschen Müller“ oder „Hans Wurst“ ist.
Es wurde gesagt, dass es im Parlament im Juni und im September Anträge der rot-grünen Mehrheit gegeben habe.
Oder Juli. Entschuldigung! Das ist richtig. Man muss erst einmal in den Kalender schauen. – Das eine war kurz vor der Sommerpause, da wollte man hier publikumswirksam noch einmal einen Akzent nach dem Motto „Die Bundesregierung macht gar nichts, aber wir tun etwas“ setzen. Nach der Som
merpause und kurz vor der Bundestagswahl geschah – oh Wunder! – das gleiche nach dem Motto: „Jetzt müssen wir auch noch einmal mit einem Antrag kommen!“.
Meine Damen und Herren, es ist doch so etwas von unglaubwürdig, wenn acht Wochen nach der Bundestagswahl der Innenminister – einer der Wortführer bei den Koalitionsverhandlungen – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in den Koalitionsvertrag hineinschreibt, meine Damen und Herren.
Natürlich ist auch auffallend, dass seitdem solche Anträge nicht mehr von Ihnen gestellt werden. Sie erhoffen sich nämlich keine positive PR mehr davon.
Herr Bolte, ich nehme Ihnen persönlich ab, dass Ihnen das wichtig ist. Wenn Sie sich aber den Wortbeitrag des Kollegen Körfges angehört haben, wüssten Sie – das ist offenkundig –, dass es der Koalition als Ganzes nicht wichtig ist. Warum treiben Sie dann Ihren Innenminister nicht? Warum stimmen Sie denn nicht mit, wenn es darum geht, hier im Parlament die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abzulehnen?
Sie halten immer hehre demokratische Reden; aber entscheidend ist nicht, was man redet, sondern was man tut. Das bleibt bei den Menschen hängen. – Herzlichen Dank.
Herr Dr. Orth, ganz ehrlich: Wie Sie es geschafft haben, die Schleife vom Thema „NSA-Affäre“ zur Mindestspeicherdauer zu ziehen, ist schon bemerkenswert.
Das eine hat mit dem anderen äußerst wenig zu tun. Ich darf aber auf zwei Fehler hinweisen, die Ihnen unterlaufen sind, Herr Dr. Orth.
Der erste Fehler: Mir ist nicht bekannt, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Mindestspeicherdauer Zugriff auf Daten haben soll.
Der zweite Fehler ist: Nicht der Staat sammelt dort Daten, sondern Anbieter und Provider sollen sie länger vorhalten. Ich bitte Sie – auch wenn Sie schon den Ausflug zu einem völlig anderen Thema als dem wagen, das auf der Tagesordnung steht –, das dann zumindest etwas präziser zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr häufig und sehr intensiv über Edward Snowden und die NSA diskutiert. Das haben wir in den Ausschüssen getan. Wir haben das noch gestern sehr ausführlich während der Fragestunde gemacht. Heute tun wir es wieder hier im Plenum. Unabhängig davon, dass man darüber streiten kann, ob jetzt tatsächlich neue Erkenntnisse vorhanden sind, eint die Fraktionen aber, dass zu dieser Thematik dringend Aufklärung benötigt wird.
Ich habe schon gestern im Rahmen der Fragstunde deutlich gemacht, dass sowohl im Rahmen des Schriftverkehrs mit der alten und der jetzigen Bundesregierung als auch in Gesprächen mit Vertretern der aktuellen Bundesregierung nachvollziehbar – ich sage sogar: glaubhaft – dargelegt worden ist, dass auch der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex keine Erkenntnisse vorliegen. Deshalb, meine Damen und Herren, kann ich nur das wiederholen, was ich bereits mehrfach im Innenausschuss und auch gestern in der Fragestunde dargelegt habe: Die Landesregierung hat keine verlässlichen Erkenntnisse darüber, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Daten von der NSA abgegriffen wurden oder noch immer werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht, glaube ich, auch Konsens darüber, dass diese Aufklärung politisch durchgesetzt werden muss.
Ich bin Herrn Körfges außerordentlich dankbar, dass er in diesem Rahmen die Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland noch einmal dargelegt hat. Art. 32. Abs. 1 unseres Grundgesetzes regelt sehr klar, dass für die Vertretung der Bundesrepublik nach außen ausschließlich der Bund zuständig ist und dass es nicht die Länder sind.
Wir betreiben lediglich zwei Landesvertretungen außerhalb Nordrhein-Westfalens, eine in Berlin, eine in Brüssel. Ich glaube, niemand würde unterstellen, dass die für die Aufklärung dieser NSA-Affäre in Washington zuständig seien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir versuchen, ein Höchstmaß an Sicherheit in der ITStruktur der Landesverwaltung zu gewährleisten.
Das war eine super Einlage. Ich wiederhole es deshalb noch einmal: Wir versuchen, ein Höchstmaß an Sicherheit in der IT-Struktur in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Darüber hinaus können wir nur dafür sorgen, dass diese IT-Technik der Landesverwaltung im Rahmen dessen, was an aktuellen Erkenntnissen vorhanden ist, so sicher wie möglich gemacht werden kann.
Wir tun dies beispielsweise dadurch, dass der Zugang zu der kompletten IT-Struktur ausschließlich über eine Pförtnerfunktion gewährleistet wird. Das ist IT.NRW. Ich habe gestern schon in der Fragestunde dargelegt, dass IT.NRW im Monat etwa 5 Millionen Angriffe auf die IT-Struktur NordrheinWestfalens verzeichnet, die überwiegende Zahl harmlos, aber pro Woche immer noch einige schwere Angriffe auf diese IT-Struktur. Damit wird klar, dass IT.NRW solche Angriffe, sofern dies möglich und technisch machbar ist, erkennt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob diese Maßnahmen ausreichen, mögliche Angriffe abzuwehren, können wir nicht mit Sicherheit feststellen.
Ich will aber gern noch kurz bewerten, was Herr Snowden eigentlich gesagt hat, insbesondere in dem ARD-Interview vom 26.01.2014. Es gibt nämlich aus diesem Interview keine neuen Erkenntnisse im Hinblick auf eine Überwachung von in NordrheinWestfalen stattfindender Kommunikation. Es gibt auch keine konkreten Hinweise oder überprüfbaren Belege für eine Ausspähung der Kommunikation in Nordrhein-Westfalen. Aber nach wie vor gibt es auch keine Garantie, dass dies nicht geschehen wäre oder zurzeit geschieht.
Es gibt eine Diskrepanz zwischen Hinweisen und Tatsachen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion. Das sollte man nicht miteinander verwechseln. Uns helfen nämlich Spekulationen, Vermutungen, Andeutungen und Wahrscheinlichkeiten in dieser Frage nicht weiter.
Ich darf einmal wörtlich zitieren, was über dieses Interview in der ARD gesagt worden ist: Edward Snowden halte es für nicht unwahrscheinlich, dass auch Landesregierungen überwacht würden. – Das ist alles andere als ein konkreter Hinweis, dass ist alles andere als eine Erkenntnis. Das ist und bleibt eine wage Andeutung.
Zu guter Letzt kann ich, wenn ich mir Ihren martialischen Titel für diese Aktuelle Stunde anschaue und die Debatte verfolge – wobei ich, Herr Biesenbach, schon sehr irritiert bin, dass Sie mich heute nicht kritisiert haben –,
Debatte heute Morgen dient, hat ein Zwischenruf von Herrn Kern entlarvt. Er hat nämlich bei der Darlegung der Zuständigkeiten für diese NSA-Affäre und deren Aufarbeitung – Herr Körfges hat auf den Bund verwiesen – den Zwischenruf gewagt: In Nordrhein-Westfalen sind SPD und Grüne zuständig. – Damit wird, glaube ich, klar, was mit dieser Aktuellen Stunde verfolgt wird:
ein parteipolitisches Süppchen zu kochen. Machen Sie das! Kochen Sie weiter, solange Sie noch Sprit für den Brenner haben.