Sie wollen, dass sich die Landesregierung für eine schnellstmögliche Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags einsetzt.
erklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu geäußert. Das findet sich auch im Entschließungsantrag von SPD und Grünen wieder. Daher brauche ich das sicherlich nicht zu wiederholen. Sie fordern hier also etwas, auf das man sich sowieso schon geeinigt hat. – Schön, aber unnötig.
Ihre zweite Forderung, liebe Kollegen, unterstützen wir ebenfalls, wenn auch nur teilweise. Sie wollen eine Beitragssenkung, falls sich die erwarteten Mehreinnahmen bestätigen.
Beitragssenkungen finden wir natürlich – wie sicher alle Menschen – immer gut. Allerdings sollte man zunächst einmal wirklich verlässliche Zahlen sowie die Evaluation selbst abwarten, bis man konkrete Forderungen aufstellt. Sollte es dann tatsächlich erhebliche Mehreinnahmen geben, dann, so meine ich, sollten wir zunächst über mögliche soziale Ungerechtigkeiten des Systems sprechen und diese beseitigen.
Man könnte – sollte das Geld da sein – die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter verbessern. Hier ist nämlich längst noch nicht alles so, wie man sich das wünschen würde. Oder: Wir könnten endlich einmal über die Werbefreiheit reden.
Und: Ja. Wenn dann der Rundfunkbeitrag sozial gerecht ist, wenn alle Menschen unabhängig von einer Behinderung Zugang zu den Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen haben und wenn Sponsoring nicht mehr nötig ist, dann können wir gerne darüber reden, den Rundfunkbeitrag zu senken und meinetwegen auch um 73 Cent. Das entspricht auch im Wesentlichen dem Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen hier vorgelegt haben.
Ich fasse zusammen: Ja, der Rundfunkbeitrag soll evaluiert werden. Und: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beitrag auch gesenkt werden.
Allerdings halten wir Ihre Forderungen jetzt zu diesem Zeitpunkt unter diesem arg kurz greifenden Horizont für verfrüht. Der Wahlkampf ist doch vorüber.
Herr Prof. Sternberg sprach einige dieser Punkte an, die wir hier auch noch vorstellen. Die sind in Ihrem Antrag aber nicht enthalten. Käme dieser Antrag von den Piraten, dann hätte es mit Sicherheit geheißen: Der Antrag ist handwerklich schlecht gemacht.
Ich meine, wir sollten demnächst inhaltlich über die Verwendung der Rundfunkbeiträge diskutieren und darüber, was wir da verbessern können.
Ich empfehle meiner Fraktion, sich zu Ihrem Antrag zu enthalten. Dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen können wir uns hingegen anschließen. – Vielen herzlichen Dank fürs Zuhören und eine schöne Weihnachtszeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schneider in Vertretung für Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordert die Fraktion der CDU die Landesregierung auf, sich in allen medienpolitischen Gremien der Länder, speziell in der Ministerpräsidentenkonferenz, für eine schnellstmögliche Evaluierung der finanziellen Auswirkungen der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe einzusetzen und sich zudem, sollte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten die erwarteten Mehreinnahmen bestätigen, auf allen politischen Ebenen für eine Beitragssenkung einzusetzen. – Meine Damen und Herren, dagegen ist im Prinzip wirklich nichts einzuwenden.
Soweit die Fraktion der CDU mit dem Antrag eine zeitnahe Evaluierung anstoßen möchte, erlaube ich mir aber den Hinweis, dass sich eine solche Pflicht zur zeitnahen Evaluierung – darauf ist schon hingewiesen worden – bereits aus den Protokollerklärungen zu dem vom Landtag verabschiedeten
Die Evaluierung ist auf Fachebene auch bereits seit Monaten detailliert vorbereitet worden und kann beginnen, sobald verlässliche Zahlen vorliegen.
Solche verlässlichen Zahlen hält aber erst der 19. KEF-Bericht bereit, der frühestens im März oder April des kommenden Jahres vorliegen wird.
Der Landesregierung liegt zwar seit gestern – wie Ihnen auch – der Entwurf des 267-seitigen Berichtes vor, der in der Kürze der Zeit jedoch nur kursorisch ausgewertet werden konnte.
Fest steht aber, dass auch die KEF in dem Berichtsentwurf darauf hinweist, dass die Datenlage bislang nicht belastbar ist und erst im Frühjahr 2014 mit den ersten wirklich belastbaren Erkenntnissen zu rechnen ist.
Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen und insbesondere den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU, dass die Länder direkt im Anschluss an den endgültigen KEF-Bericht mit der akribisch vorbereiteten Evaluierung beginnen werden. Eines zusätzlichen Anstoßes der Landesregierung bedarf es dazu nicht. Ein solcher würde im Länderkreis auch eher Unverständnis auslösen.
Der 19. KEF-Bericht bringt mich zu dem anderen Bestandteil des Antrages, nämlich der Aufforderung, die Landesregierung möge sich auf allen politischen Ebenen für eine Senkung des Rundfunkbeitrages einsetzen.
Auch dazu ist zunächst zu sagen, dass der 19. KEF-Bericht bislang lediglich im Entwurf vorliegt und noch nicht erschöpfend – hoffentlich nicht im wahrsten Sinne des Wortes – ausgewertet werden konnte.
Zudem wird die KEF den Entwurf zunächst am 15. Januar mit den Ländern erörtern. Zum gleichen Zeitpunkt erörtert die KEF diesen Entwurf auch mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie wird dann das Ergebnis dieser Erörterungen und gegebenenfalls neu vorliegende Haushaltszahlen in ihren endgültigen Bericht aufnehmen.
Auf Grundlage der nun vorliegenden vorläufigen Zahlen der KEF werden wir uns selbstverständlich auch für eine Beitragssenkung einsetzen. Dies hat Staatssekretär Dr. Eumann in der Rundfunkkommissionssitzung der Länder am 11. Dezember, also vor wenigen Tagen, bereits getan.
In diesem Zusammenhang sei aber noch darauf hingewiesen, dass alle Länder in den Protokollerklärungen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf der Grundlage des 19. KEF-Berichtes auch verabredet haben, über eine weitere Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entscheiden und die Entwicklung der Erträge und deren Ausgewogenheit zu überprüfen. So kann es am Ende der Evaluierung auch erforderlich werden, einzelne Gruppen von Beitragszahlern – davon war schon die Rede – zu entlasten, wenn diese durch Neuregelungen unverhältnismäßig mehr belastet wurden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist also für eine Absenkung der Beitragseinnahmen. Sie unterstützt daher den ausgewogenen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und lehnt den zu kurz gegriffenen Antrag der CDU-Fraktion im Ergebnis ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Ich schließe die Debatte, aber noch nicht den Tagesordnungspunkt; denn wir haben miteinander verabredet, dass die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 nach Tagesordnungspunkt 10 stattfindet.
Auch bei diesem Tagesordnungspunkt haben wir verabredet, dass die Abstimmung erst nach dem Tagesordnungspunkt 10 stattfinden soll. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Herrmann von den Piraten das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen! In der Vorweihnachtszeit sprechen wir immer viel von Nächstenliebe. In der Geschäftsordnungsdebatte eben waren ein paar nicht so schöne Zwischentöne, aber in der Andacht heute früh war die Rede davon. Das ist gut.
Nun muss man beileibe kein Christ sein, um sich für Flüchtlinge einzusetzen. Flüchtlinge aufzunehmen und nicht zurückzuweisen, ist ein Gebot der Menschlichkeit, völlig unabhängig von Glauben und Konfession. Für parteitaktische Spielchen eignet sich dieses Thema schon einmal gar nicht.
Das bringt mich direkt zu Ihnen und Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Darf ich davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer Entschließung Ihr Engagement in Flüchtlingsfragen unterstreichen wollen, um unseren Antrag dann anschließend abzulehnen? Ich habe mir Ihren Antrag angeschaut und finde darin ein krudes Sammelsurium von verschiedensten Punkten.
Dass Sie in der Überschrift auf den Winter 2014/15 abzielen, ist zwar vorausschauend, aber vermutlich einfach ein Fehler; schließlich geht es um die aktuelle Situation und nicht um nächstes Jahr.
Dann sprechen Sie von schneller und unbürokratischer Bearbeitung von Asylanträgen, gerade auch beim Familiennachzug. – Ist das noch auf unseren Syrien-Antrag von vor drei Wochen bezogen? Wir sprechen nämlich heute von einem Abschiebestopp in die Balkanländer.
Weiter führen Sie einen Sensibilisierungserlass Kosovo an und meinen damit, dass Abschiebungen von Angehörigen von Minderheiten in den Kosovo nur stattfinden sollen, wenn geprüft wurde, dass keine besonderen Härten entstehen. Das wäre gut für Menschen, denen eine Abschiebung in den Kosovo bevorsteht.
Wir haben bei Flüchtlingsorganisationen nachgefragt. Dort sind keine Fälle bekannt, in denen dieser Erlass eine Abschiebung verhindert hätte. Dass es einen solchen Erlass für kein anderes Land des westlichen Balkans gibt, spielt dann auch keine Rolle mehr.
Dabei ist die Situation der Minderheiten in Südosteuropa nach wie vor geradezu katastrophal. Claudia Roth, jetzt Bundestagsvizepräsidentin, war Mitte dieses Jahres dort und bescheinigte Serbien und Mazedonien eine systematische Diskriminierung der Roma. Rassistische Übergriffe gegen Roma wären an der Tagesordnung. Sie forderte daraufhin, diese Diskriminierung als verfolgungsrelevant anzuerkennen. Dem können wir Piraten uns nur anschließen.
In der zwei Wochen alten Vorlage des Innenministeriums – 16/1445 – ist in Bezug auf Serbien auffällig oft zu lesen, dass Serbien „versucht“ und „sich bemüht“, die Lage der Roma zu verbessern. Man kennt das ja aus Arbeitszeugnissen. Die Formulierung, dass eine Person sich „stets bemüht“, heißt nichts anderes, als dass sie total versagt hat – eine glatte Sechs.
Weiter heißt es in der Vorlage, dass eine Registrierung Voraussetzung für den Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge, Bildung und Wachstum ist. Eben diese Registrierung ist insbesondere für Roma sehr schwer bis unmöglich zu erlangen. Nur ein Bruchteil der Roma ist registriert. Für die Registrierung ist es nämlich notwendig, dass der Betroffene einen festen Wohnsitz und ausreichend Einkommen nachweist. Kann er das nicht, gibt es keine Registrierung und damit keinen Zugang zu Wohnraum – ein klassischer Teufelskreis also.