Protocol of the Session on December 18, 2013

fungsgesetz auf Landesebene zu beschließen, sollten wir lieber darüber nachdenken, auf Bundesebene die Verjährungsfristen bei Korruptionsdelikten zu erhöhen. Denn um komplexe Netzwerke aus Bestechung und Bestechlichkeit zu analysieren, müssen Ermittler meist weit zurückgehen. Wegen der kurzen Verjährungsfrist sind den Ermittlern aber häufig die Hände gebunden.

Die Anhörung hat aus meiner Sicht Folgendes gezeigt:

Erstens. Das bestehende rot-grüne Korruptionsbekämpfungsgesetz aus dem Jahre 2004 hat nicht die Wirkung, die Sie suggerieren.

Zweitens. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden keine Verbesserungen entstehen.

Die CDU-Fraktion wird den Gesetzentwurf daher ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Sieveke. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über die Neufassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Es ist eine Neufassung, die viele Punkte nachvollzieht, die sich als notwendig erwiesen haben, seit eine rot-grüne Landesregierung dieses Gesetz vor etwa zehn Jahren auf den Weg gebracht hat.

Korruption schadet dem Vertrauen in den Staat, schadet dem Vertrauen in öffentliche Stellen. Sie ist ein aktuelles Thema, und sie bleibt ein aktuelles Thema. Nach dem Bundeslagebild gab es im Jahre 2011 1.528 Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten, nach dem nordrhein-westfälischen Lagebild 348 Ermittlungsverfahren im Jahre 2012. Diese Fallzahlen dokumentieren, dass wir es mit einem real existierenden Problem zu tun haben.

Das Gesetz, das wir in Nordrhein-Westfalen haben, leistet einen Beitrag, aber eine wirkliche Effizienz – ich bin froh, dass auch Hans-Willi Körfges das eben

in seiner Rede in dieser Deutlichkeit angesprochen hat – werden wir nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen können. Der Grund ist, dass derzeit die Erkenntnisse nicht auf Bundesebene erfasst werden, sondern allenfalls auf Ebene der Länder, aber auch da nach unterschiedlichen Kriterien. Da zeigt sich eine Baustelle, die auf der Bundesebene jetzt angegangen werden muss.

Ähnliches gilt für den Whistleblowerschutz. Auch da bin ich an konkreten Änderungsvorschlägen durchaus interessiert. Wir haben dazu ja im Februar eine Anhörung, auf die wir gespannt warten.

In Nordrhein-Westfalen haben wir mit der Anzeigepflicht nach § 12 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes einen wesentlichen Bestandteil zur Verdachtsgewinnung. Es bleibt dabei: Es ist gut und richtig, dass es das Register gibt, dass es diese Regelung gibt, denn – das fand ich in der Anhörung im Innenausschuss sehr interessant – das Korruptionsbekämpfungsgesetz entfaltet seine Wirkung nicht alleine durch seine konkreten Regelungen zum Vergaberegister, sondern auch dadurch, dass konkrete Regelungen zur Korruptionsprävention getroffen worden sind. Darüber hinaus entfaltet es eine generalpräventive Wirkung.

Es hat sich in den letzten zehn Jahren bei vielen öffentlichen Stellen, bei vielen Akteuren, auch bei Aktiven in den kommunalen Gremien ein Bewusstseinswandel gezeigt. Dieser Bewusstseinswandel ist wichtig, weil dadurch das Bewusstsein für ein konkretes Problem namens Korruption geweckt wurde. Durch kontinuierliche Präventionsarbeit wird dieses Bewusstsein weiterhin erhalten.

Wir haben diesen Bewusstseinswandel auch durch alle Sachverständigen in der Anhörung attestiert bekommen. Darüber hinaus wissen wir das aus unseren Gesprächen mit den Menschen in der kommunalen Praxis. Insofern kann ich sagen: An der Stelle war diese Anhörung ein Gewinn.

Wenn ich mir anschaue, wie sich die Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition im Ausschussverfahren präsentiert haben, dann stelle ich fest:

Einige Themen, die kritisch beleuchtet wurden, sind inzwischen abgeräumt. Die Frage der Ehrenamtlichen bei den Kammern – Hans-Willi Körfges hat es angesprochen – ist durch das MIK eindeutig dahin gehend beantwortet worden, dass die Befürchtungen unberechtigt waren.

Ansonsten haben wir eine totale Arbeitsverweigerung der Opposition erlebt. Sie haben an einigen Stellen immer mal wieder aufgeführt, dass Ihnen etwas nicht gefällt. Die FDP hat gesagt, dass sie das Gesetz in Gänze ablehnt, weswegen sie sich nicht bemüßigt fühlt, konkrete Änderungsvorschläge zu machen. Die CDU hat heute wieder einige Kritikpunkte angemerkt. Auch da sind keine konkreten Vorschläge gekommen. Sie haben vor einigen Jahren die Laufzeit des Gesetzes noch verlängert, ohne

an dem Gesetz etwas geändert zu haben. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass Sie entweder das Gesetz gut finden oder dass Sie einfach kein Interesse am Thema „Korruptionsbekämpfung“ haben. Ich tendiere zum Letzteren.

Was wir heute von der Piratenfraktion vorgelegt bekommen haben, das toppt aus meiner Sicht wirklich alles. Ihnen ist offensichtlich nicht bewusst, dass die Laufzeit des Gesetzes bereits bis Ende 2014 verlängert ist. Außerdem haben Sie ein halbes Jahr ins Land gehen lassen, nämlich seit Ende Juni, seitdem es den Gesetzentwurf der Landesregierung gibt, ohne irgendeinen konkreten Vorschlag zu machen. Sie hatten genug Zeit, sich konkrete Änderungen auszudenken. Was der Budenzauber heute soll, das weiß ich nicht. Für mich ist das ein großes Fail.

Ich will nicht bestreiten, dass das Gesetz, so wie wir es in Nordrhein-Westfalen haben, nicht jede Dimension des breiten Feldes Korruptionsbekämpfung abdeckt und nicht jeden Fehler korrigieren kann. Aber es hat sich gezeigt, dass wir einen Bewusstseinswandel geschaffen haben. Wir haben auch ein konkretes Instrumentarium geschaffen, mit dem wir der Lösung dieses Problems ein Stück weit näher kommen. Von daher ist es notwendig, dass dieses Gesetz erhalten bleibt und so geändert wird, wie es vorgeschlagen ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Selten hat man so einmütig die Regierungsvertreter sich selbst loben gehört. Für dieses Lob sehe ich überhaupt keinen Grund. Herr Körfges, Sie waren ja schon fast Regierungssprecher. Ich weiß nicht, ob Sie sich jetzt beworben haben. Wenn Sie minutenlang von einer bewährten Praxis reden, dann schlage ich Ihnen doch vor, sich einmal die Fakten anzuschauen.

Die Fakten sind doch, dass kaum ein Mensch von den Anzeigemöglichkeiten des Korruptionsregisters Gebrauch macht. Wir hatten in den Jahren 2011 und 2012 Zahlen von unter 20. Es gibt auf der einen Seite Korruption, es gibt auf der anderen Ermittlungsverfahren in Sachen Korruption, aber auch nach zehn Jahren Gültigkeit Ihres eigenen Gesetzes keinen Menschen, der sich an die Stellen wendet und diese Stellen nutzt.

Welches Beweises bedarf es noch, dass Sie am Markt vorbei ein Gesetz machen, das Sie als Placebo nutzen?

(Beifall von der FDP)

Auf Ihre Aussage: „Die IHKs und die Handwerkskammern können ganz beruhigt sein“, kann ich nur antworten: Wir und nicht Sie haben die Kammern eingeladen. Wir haben die Kammern benannt und sie klar nach ihren Bedürfnissen gefragt. Es ist doch ein Treppenwitz, dass die Kammern darauf setzen müssen, dass ein Minister zu einem Gesetz einen erläuternden Erlass herausgibt, wonach jeder, der sich in den Vollversammlungen oder Ausschüssen engagiert, der Prüfungen bei Auszubildenden abnimmt, auf einmal alle geschäftlichen Verbindungen angeben muss. Ich finde, das Gesetz müsste so gemacht sein, dass es nicht der Interpretation des Ministers bedarf, sondern klar ist: Wir verschonen die Menschen vor so einem Monster.

(Beifall von der FDP)

Bisher hat niemand zum Thema „Tariftreuegesetz“ gesprochen. Sie machen aus dem Antikorruptionsregister in Wirklichkeit ein Propagandaregister. Denn all diejenigen, die gegen das Tariftreuegesetz verstoßen, sollen auch noch gebrandmarkt werden. Was hat das Tariftreuegesetz mit der Korruptionsbekämpfung zu tun? Gar nichts, weniger als die Sozialdemokraten mit der Christlichen Union, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Lieber Herr Bolte, genau deswegen haben wir keine Änderungsanträge gestellt. Wir halten das Gesetz, wie es bisher zehn Jahre gelebt wurde, für falsch. Wenn Sie den Piraten vorhalten, sie hätten ein halbes Jahr ins Land gehen lassen, um einen Änderungsantrag zu präsentieren, frage ich Sie: Warum haben Sie eigentlich drei Jahre gebraucht, seitdem Sie an der Regierung sind, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das schon vor drei Jahren verfallen war?

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Da haben Sie wohl mehr gepennt als die Piraten, die die aktuelle Debatte aufgenommen haben.

Ich hätte mir auch gewünscht, Herr Bolte, da Sie immer die Bürgerrechte hier im Plenum hochhalten, von Ihnen wenigstens ein Wort zur Unschuldsvermutung zu hören. Warum wird in diesem Gesetz, das Sie nun verlängern und das Sie für gut und toll halten, die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten, wenn wir uns in Deutschland einig sind, dass es keine Vorverurteilung geben darf?

(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Es darf doch niemand in das Register kommen, dem nicht nachgewiesen worden ist, dass er das getan hat, was Sie ihm vorhalten.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Auf gut Deutsch: Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand gegen die Tariftreue verstoßen hat, setzen Sie ihn mit einem korrupten Menschen gleich, brandmarken ihn, gefährden Arbeitsplätze

und seinen Ruf. Ich finde das schändlich! Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Schatz.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat von Herrn Dr. Helmut Brocke, einem der Sachverständigen im Anhörungsverfahren, beginnen. Es lautet:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind keine Erweiterungen oder Verbesserungen der Korruptionsprävention in Nordrhein-Westfalen verbunden.

Mit diesem Satz ist das Ergebnis des Gesetzentwurfs im Prinzip auf den Punkt gebracht worden. Korruptionsbekämpfung ist ein äußerst wichtiges Anliegen. Herr Minister Jäger hat es in der ersten Lesung richtig gesagt: Korruption ist ein schleichendes Gift, das das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen zerstört.

Das Thema ist aus unserer Sicht einfach zu wichtig, um es mit dem vorliegenden Schnellschuss derart abzufertigen.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie, liebe Landesregierung, sind nicht ganz zu Unrecht so stolz auf Ihr Gesetz. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass es die ihm gebührende Anerkennung bekommt, indem man sich mit diesem Gesetz mit entsprechender Intensität befasst, anstatt es wegen des Fristablaufs, wie schon bei so vielen Gesetzen geschehen, im Schnellverfahren durchzupeitschen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich komme zu Herrn Bolte. Das Gesetz wurde schon im Juli eingebracht. Das ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass es ein Schnellschuss bleibt. Ich begründe das wie folgt:

Bevor man sich an die Arbeit macht und ein derart wichtiges Gesetz mit Änderungen versieht, ist es zunächst notwendig, den Änderungsbedarf zu ermitteln. Dazu wurde richtigerweise im Ausschuss eine Anhörung beantragt. Dafür ist sie da. Aber wie so häufig fand diese Anhörung erst kurz vor knapp statt, nämlich Anfang November. Das allein wäre schon viel zu knapp, um bis zum Fristablauf am Ende des Jahres wirklich ordentlich zu arbeiten. Hinzu kommt, dass die Auswertung erst vor vier Wochen starten konnte, nachdem alle Unterlagen schriftlich vorlagen. Das ist bei einem Gesetz zu einem derart wichtigen Thema, insbesondere wegen der Fülle an Mängeln, die von den Sachverständigen aufgedeckt wurden, schlicht und einfach zu wenig.