Protocol of the Session on November 29, 2013

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Im Klartext heißt es doch, dass die Verfassung der Politik egal ist, wenn man einen Nutzen aus dem Verfassungsbruch ziehen kann. Nichts weniger bedeutet diese Aussage im Gutachten.

Dabei gäbe es eine Möglichkeit aus diesem Haus, wie Prof. Dr. Oebbecke ausführt, die Regelung im Wege der objektiven Normenkontrolle vorm Verfas

sungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen prüfen zu lassen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was hat das mit Ihrem Antrag zu tun, Herr Kollege?)

Antragsberechtigt vor dem Verfassungsgerichtshof wäre die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtags.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Wenn die Kolleginnen und Kollegen von der CDU die Intention ihres Antrags wirklich ernst meinen, sollten sie darüber nachdenken. Wir Piraten würden uns solchen Gesprächen sicher nicht verschließen.

Grundsätzlich stehen wir Piraten für mehr Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung. In unserem Wahlprogramm haben wir uns daher für Bürgerentscheide bei allen budgetrelevanten Investitionsprojekten ausgesprochen. Einen STEAG-Deal ohne Bürgerentscheid hätte es mit Piraten nie gegeben.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich möchte daher anregen, auch bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen mehr Demokratie zu wagen. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie künftig bei Projekten dieser Größenordnung der Bürger eingebunden werden kann. Denn das, was wir jetzt haben, ist intransparent, es beinhaltet juristische Winkelzüge, nicht abschätzbare Risiken und höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Gesetzesvorschriften.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das kann und muss besser gehen. Wir möchten Sie einladen, mit uns gemeinsam darüber zu reden. In diesem Sinn freue ich mich auf eine anregende Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Herrmann. – Als nächster Redner spricht Herr Stein.

Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Mostofizadeh, dass jemand aus Essen so eine Rede hält wie Sie gerade, verwundert mich gar nicht – vor allem nicht, nachdem mit Ihrer Mehrheit diese schöne Änderung des Stärkungspaktgesetzes in dieser Woche verabschiedet worden ist.

Dass Sie ein Interesse haben, dass Düsseldorf und Monheim hinterher in Essen risikoreiche Geschäfte weiterfinanzieren sollen und dass die Aufsicht nicht so genau darauf schauen soll, ist mir gerade deutlich geworden.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Wo steht das?)

Ich glaube, das kann man im Plenum in aller Deutlichkeit sagen.

Der Antrag hat eine Daseinsberechtigung, die Sie ihm aber absprechen wollen. Denn durch die Abundanzumlage wird es wichtiger denn je, ganz deutlich zu schauen, was die Kommunen machen. Eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen kann durchaus sinnvoll sein – das wissen wir alle. Wirtschaftliche Betätigung ist eine Möglichkeit – das haben wir schon gehört, auch von Herrn Nettelstroth –, die Einnahmeseite auszugestalten.

Allerdings muss auch klar sein, dass wirtschaftliche Betätigungen vertragliche und rechtliche Pflichten nach sich ziehen. Auch diese Pflichten bedeuten, dass Kosten entstehen bzw. die realen Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben können. Das ist umso wichtiger, als gerade im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Businesspläne gemacht und zukünftige Einnahmeprognosen abgegeben werden. Das sehen wir am Beispiel der RWE, die angekündigt haben, dass die Dividenden halbiert werden. Die Pläne werden wahrscheinlich gar nicht eingehalten werden können. Insofern ist aus der aktuellen Lage heraus ein Risiko schon deutlich zu beobachten.

(Michael Hübner [SPD]: Wo steht das denn?)

Deswegen ist es auch wichtig, dass wir darüber in den Ausschüssen sprechen werden.

Schließlich ist es so, dass Kommunen aus der Abundanzumlage heraus Gelder erhalten – das sehen wir bei STEAG –, die entsprechende Geschäfte tätigen. Oberhausen, Duisburg und Essen sind zu erwähnen.

Die Kommunalpolitiker in den Ausschüssen werden die Fragestellungen entsprechend gewissenhaft und sorgsam besprechen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Stein. – Für die Landesregierung spricht Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU nimmt ganz konkret die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden auf einem speziellen Sektor, und zwar ausschließlich dem der Energiewirtschaft, in den Fokus. Es ist in der Tat richtig – meine Vorredner haben es schon festgestellt –: Für diesen Sektor gibt es in der Gemeindeordnung den § 107a als eigene Norm. Dieser § 107a stellt klare Voraussetzungen auf: Die Betätigung einer Gemeinde muss

in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.

Sie, meine liebe Kollegen und Kolleginnen von CDU, zweifeln daran, dass dieses Kriterium der Leistungsfähigkeit bei finanzschwachen Kommunen ausreichend geprüft wird. So zumindest habe ich den Tenor Ihres Antrags verstanden.

Dazu möchte ich gerne einige Sachverhalte klarstellen: Zum einen ist Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Leistungsfähigkeit in den bekannten Anzeige- oder Genehmigungsverfahren zu prüfen. Das gilt übrigens für alle Kommunen, nicht nur für finanzschwache. Ich habe keine Hinweise darauf, dass diese Prüfungen nicht oder nicht ausreichend erfolgen.

Zum anderen legen Sie in Ihrem Antrag den Begriff der Leistungsfähigkeit in einer Weise aus, die sich zumindest nach meiner Auffassung so nicht zwingend aus dem Gemeindewirtschaftsrecht ergibt.

(Beifall von der SPD)

Ich will die Beratungen im Ausschuss überhaupt nicht vorweggreifen. Das Thema ist stark juristisch geprägt. Wir müssen uns ihm sehr sorgfältig und sehr genau nähern.

Gestatten Sie mir trotzdem noch einige Bemerkungen: Bei den Beratungen müssen wir zwischen mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen unterscheiden. Diese Unterscheidung ist aus meiner Sicht sehr wichtig, denn die kommunalen Beteiligungen auf dem Energiesektor sind fast immer mittelbare Beteiligungen. Das bedeutet, dass sie regelmäßig den Kernhaushalt einer Kommune nicht betreffen. Diese Unterscheidung treffen Sie in Ihrem Antrag übrigens nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, aus Ihrem Antrag lese ich auch eine Richtung heraus, in die ich nicht gehen möchte, dass die finanzschwachen Kommunen nämlich ihr Recht auf Selbstverwaltung beschnitten bekommen sollen.

(Widerspruch von André Kuper [CDU])

Herr Kuper, nichts anderes wäre eine vorgelagerte Prüfung der Beteiligung durch die Kommunalaufsicht.

Herr Kuper, das hätte einerseits zur Folge, dass unsere Kommunalaufsicht nicht mehr nur eine Rechtsaufsicht wäre. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Die Kommunalaufsicht ist eine Rechtsaufsicht, ob Beteiligungen nach Recht und Gesetz eingegangen werden.

Andererseits hätte Ihr Vorschlag zur Folge, dass es eine reine Verlagerung der Abwägung von Chancen und Risiken bei kommunalen Beteiligungen gäbe. Ich glaube, dass der Energiesektor nicht exklusiv ein Verlustrisiko birgt, genauso wenig wie er exklusiv ausschließlich ein Gewinnrisiko birgt.

(Beifall von der SPD)

Folgte man Ihrem Antrag, müsste diese Abwägung im Einzelfall auf die Kommunalaufsicht übertragen werden. Herr Kuper, Sie und Ihre Fraktion sind alle Argumente schuldig geblieben, dass eine solche Abwägung zuverlässiger sein sollte als die Abwägung der jeweiligen Kommune. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die grüne Fraktion hat noch einmal der Kollege Mostofizadeh um das Wort gebeten.

Herr Präsident, was die rechtliche Bewertung betrifft, ist den Worten des Innenministers nichts hinzuzufügen. Allerdings habe ich schon befürchtet, dass der Kollege Abruszat und der Kollege Stein in seinem weltbewegenden Beitrag Folgendes zu suggerieren versucht haben:

Durch das internationale Geschäft, das bei der STEAG stattfindet, werden Verluste eingefahren und es besteht unberechenbares Risiko. – Das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege: Unabhängig von der ordnungspolitischen Bewertung dessen finde ich es infam, dass sowohl Sie als auch die CDU in Ansätzen versuchen zu suggerieren, dass die prekäre Situation in den ehemaligen Nothaushaltskommunen – jetzt Stärkungspaktkommunen – durch den STEAG-Deal entstanden sei und diese Geschäfte deshalb zu verbieten seien. Nichts anderes suggerierten Sie heute. Das ist falsch.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Das ist richtig!)

Der Innenminister hat sehr treffend dargestellt, wie die Herleitung aussieht.

Ich frage mich schon, wie Sie in der CDU bei solchen wichtigen Fragen zu politischen Debatten stehen. Auch dort geht schizophren der Schnitt komplett quer durch die Fraktion: Kommunal stimmen Sie zu, im Landtag versuchen Sie aber etwas anderes zu machen. Das ist nicht in Ordnung. Sie betreiben hier Politik auf dem Rücken der Betroffenen.

Ich möchte noch etwas hinzufügen: Wollten Sie wirklich sachgerecht diskutieren, würden Sie das so abschichten wie der Innenminister. Wenn dort dann eine Lücke besteht, können wir darüber reden. Nur kann ich die bis heute nicht erkennen. Das haben Sie nicht getan. Die FDP hat Spielchen ordnungspolitischer Art betrieben, weil sie den § 107a nie wollte. Das wissen wir. Deswegen sind Sie auch 2010 abgewählt worden.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Herr Kollege Nettelstroth, hatten Sie sich noch einmal zu einem Redebeitrag gemeldet? Hatte ich das richtig verstanden? – Bitte schön.