zum Beispiel mit den Studierenden zu diskutieren. Und das ist nicht nur hier so, sondern das ist bundesweit so.
So verfügt bereits jetzt eine ganze Reihe von Hochschulen in Deutschland über Formulierungen in ihren Grundordnungen, die festschreiben, dass Forschung friedlichen Zwecken dienen soll. Ich nenne sie noch einmal: Das sind die Universitäten Konstanz und Tübingen. Die Hochschule Ulm verweist auf die im Leitbild festgeschriebene Haltung, dort entwickelte Technik solle sozialverträglich eingesetzt werden. Am Karlsruher Institute of Technology, dem KIT, muss zwischen dem nach wie vor mit einer Zivilklausel versehenen ehemaligen Forschungszentrum und dem Universitätsteil unterschieden werden. Und für letzteren hat der Senat am 12. Mai 2012 ethische Leitlinien beschlossen, zu denen auch eine Orientierung an friedlichen Zwecken gehört. Ebensolche finden sich in der Grundordnung der Universität Oldenburg, der Universität Rostock, der Universität Bremen und im Leitbild der TU Berlin.
Wozu also jetzt diese Aufregung darüber, Herr Hafke, was die Zivilklausel bei uns im Hochschulgesetz zu suchen habe? Der Wunsch, sich im Rahmen einer Leitbild-Diskussion an friedlichen Zwecken zu orientieren, ist offensichtlich an vielen Universitäten auch in Nordrhein-Westfalen vorhanden. Warum sollte sich dies in unserem Hochschulgesetz nicht widerspiegeln? Wettbewerb und marktorientiere Ansätze führen eben nicht allein zu mehr Nachhaltigkeit und Qualität an unseren Hochschulen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen zum Abschluss gerne ein Zitat der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer aus der Debatte in BadenWürttemberg vortragen, das meines Erachtens die Frage einer Zivilklausel entideologisiert und auch ins richtige Verhältnis setzt. Sie sagt:
„Hinter der Zivilklausel „steckt ein Anliegen, dem man alle Sympathie entgegenbringen möchte, nämlich das Anliegen, dass man sich darüber bewusst werden und sich klarmachen sollte …,
dass Forschung relevant ist, dass Forschung risikobehaftet ist und dass Forschung sicher nicht immer einfach nur für Dinge eingesetzt wird, die gesellschaftlich erwünscht sind.
Die Sensibilisierung in dieser Frage, was man mit Forschungsergebnissen machen kann, die Notwendigkeit, dass sich Forscherinnen und Forscher damit auseinandersetzen, dass eine Hochschule auch darüber diskutiert und dass eine Gesellschaft in die Lage versetzt wird, zu entscheiden, wie sie damit umgehen möchte, alle diese Fragen sind hoch legitim, und es ist in der Tat notwendig, sie zu stellen.“
Deshalb ist unser Weg in Nordrhein-Westfalen eben kein Forschungsverbot, sondern eine Friedensklausel, verbunden mit der strikten Transparenzpflicht für Drittmittelströme. Forschungsthema, Fördervolumen und Geldgeber von Drittmittelprojekten sollen künftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist richtig so. Ministerin Schulze hat das eben auch so ausgeführt. Wir werden diesen Weg mit dem neuen Hochschulgesetz gehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Dr. Berger, ich ergänze noch: Ohne Atomkraftwerke gäbe es keine Grünen und ohne soziale Ungerechtigkeit keine SPD.
Wir alle wollen erfolgreiche Universitäten und dafür entschlossen an der Forschungsfreiheit festhalten. Hochschulen sollen sich dabei heute spezialisieren und ein bestimmtes Profil ausbilden. Bochum, Aachen und Wuppertal haben es auf eine traurige Art und Weise geschafft, innerhalb einer Woche ein ganz bestimmtes Profil auszubilden.
Herr Bell, Herr Haardt, es geht vor allem um die weiterhin verheimlichten Projekte in Aachen und das zweite US-Projekt, auch verheimlicht in Wuppertal. Es geht nicht um die Konferenz.
Es ist bedauerlich, wenn der Ruf der Hochschulen aufgrund von Intransparenz und Misstrauen Schaden nimmt. Nur steckt dahinter keine demokratisch legitimierte Strategie einer Hochschulmehrheit, sondern das Vorgehen einzelner Forscher oder Fachbereiche. Herr Schultheis, Frau Seidl, Frau Ministerin, gerade wenn es um kleinere Beträge geht, wird die Tragik deutlich, die diese Drittmittel verursacht haben.
Meine Sorge ist, dass die Legitimität öffentlicher Forschungsförderung insgesamt leidet. Die Forschung ist aber von der Akzeptanz der Bürger in besonderem Maße abhängig.
Ein Beispiel: Ich habe schon Forderungen von Bürgern gehört, man müsse wegen des EU-Forschungsprogramms INDECT an der Universität Wuppertal die gesamten Mittel dieser Uni streichen.
INDECT steht für Totalüberwachung der EU-Bürger. Als Pirat setze ich mich dafür ein, dass solche Forschungsvorhaben nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden.
Wegen des hohen Gutes der Forschungsfreiheit würde ich aber niemals ein Verbot aussprechen, an der neutralen Technik selbst zu forschen.
Im März, als wir schon einmal über die Zivilklausel debattiert haben, hatten wir noch ganz andere Beispiele vor Augen, bei denen es darum ging, dass eine spätere militärische Nutzung nicht immer auszuschließen sei.
Herr Berger, Frau Freimuth, Herr Haardt und Herr Schultheis, das Militär ist nicht der Vater aller Dinge. Denn Geld, das während des Kalten Krieges in Militärforschung gesteckt wurde, hätte man viel erfolgreicher für die zivile Forschung verwenden können.
Aber, wenn wie in den aktuellen Fällen, das amerikanische Militär Auftraggeber ist, darf man auch nicht so naiv sein. Das ist ja so, als ob Sie die Panzerknacker-Bande fragt, ob Sie ein stabiles Brecheisen entwickeln können, und Sie sich am Ende darüber wundern, dass eine Bank ausgeraubt wurde.
Wenn das amerikanische Militär Geld ausgibt, ist der Einsatzzweck völlig klar. Hier helfen aber keine Verbote. Hier hilft richtigerweise nur Transparenz.
Sie sagen jedoch nichts darüber, wie dieser Weg aussehen soll oder wie ein offener Dialog oder Forschung in Zukunft gestaltet werden soll. Darüber, wer diskutieren kann und wo diskutiert wird, wollen Sie jetzt diskutieren, Frau Ministerin Schulze. So habe ich das eben verstanden.
Vor allem ist aber der Zeitpunkt entscheidend, zu dem Öffentlichkeit hergestellt wird. Im Moment läuft es doch so, wie Frau Seidl das eben beschrieben hat. Ich interpretiere das aber etwas anders. Erst im Nachhinein erfährt die Öffentlichkeit, dass eine ihrer Universitäten eine neue Spionage-App entwickelt
hat, damit Frau Angela Merkel und alle anderen auch weiterhin ausspioniert werden können. Wenn es so ist, dann muss die Öffentlichkeit vorher ergebnisoffen mitdiskutieren können.
Ich frage Sie daher: Wie wollen Sie die Wissenschaft und auch die verfasste Studierendenschaft an dem Diskurs beteiligen? Bremen hat gezeigt, dass Beliebigkeit nicht funktioniert, Frau Seidl. Vor der dortigen Debatte um die Zivilklausel, während der dortigen Debatte um die Zivilklausel und nach der dortigen Debatte um die Zivilklausel hat ein Bremer Forscher munter im Geheimen weitergeforscht, ohne auch nur an Offenheit zu denken – weil er die Moral der Befürworter nicht teilt oder um seiner persönlichen Vorteile willen. Was empfiehlt die Regierung im Umgang mit solchen Forschern? Frau Ministerin, das müssen Sie gleich auch noch erklären.
Was geschieht, wenn sich die Vertragspartner einfach auf § 8 des Informationsfreiheitsgesetzes berufen, das den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen regelt? Ihr Referentenentwurf nennt die Transparenz in einem Atemzug mit dem Schutz der Betriebsgeheimnisse. Wie stellen Sie sicher, dass Geheimniskrämerei beendet wird, wenn öffentliche Gelder im Spiel sind?
Ich komme zum Ende und betone, dass Sie, Frau Ministerin, mit der Ankündigung, mehr Transparenz zu schaffen, einer zentralen Forderung der Piraten nachkommen. Wir gehen davon aus, dass die Formulierung am Ende auch so ins Gesetz kommt. Da nehmen wir Sie beim Wort.
Es ist so, wie Herr Dr. Paul anfangs gesagt hat: Wenn Forschung im Verborgenen betrieben wird, wird dadurch Misstrauen geschürt, das eigentlich gar nicht nötig wäre. Transparenz hingegen stützt Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Nur dies sichert auf Dauer die Legitimation der Forschung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darum bitten, in dieser Debatte nicht zu übertreiben und auch keinen Alarmismus zu betreiben. Die Forschungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert. Das hat Gründe. Es hat etwas mit unserer Geschichte zu tun. Diese Gründe sollten wir auch akzeptieren.
Wie kommt man jetzt zu Transparenz? So, wie das im Forschungsbereich immer läuft, nämlich nur über einen Diskurs. Das ist dem Wissenschaftssystem eigentlich auch immanent.
Deswegen ist es gut, dass der Referentenentwurf jetzt einen klaren Weg aufzeigt. Zwar werden wir es hier auch noch diskutieren. Ich empfehle Ihnen aber, doch noch einmal die Begründung in dem Referentenentwurf zu lesen. Dort ist klar dargelegt, wie dieser Weg verlaufen soll. Die hier getroffene Festlegung, dass die Hochschulen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt entwickeln sollen und friedlichen Zielen verpflichtet sind, soll eine Diskussion in den Hochschulen und im Wissenschaftssystem ermöglichen. Dorthin gehört die Diskussion im Kern auch.
Das ist der richtige Weg, glaube ich. Diesen Weg sollten wir aber wirklich nicht mit Alarmismus und mit Übertreibungen gehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum einen habe ich mich noch einmal gemeldet, weil Herr Bell gerne nach mir redet und sich dann vielleicht auch noch einmal melden kann. Herr Bell, Sie haben gesagt, ich hätte die Drittmittelforschung abgelehnt. Lassen Sie mich das klarstellen. Ich habe gesagt, dass wir von der CDU auf folgendem Standpunkt stehen: Wir haben in der Tat erkennbar zu wenig Grundfinanzierung in Nordrhein-Westfalen.
Wir haben auch Wege aufgezeigt, wie man mehr Geld für das System generieren könnte – zum Beispiel über Studienbeiträge.
Sie wären zwar keine Grundfinanzierung. Das bei ansonsten unverändertem Haushalt dadurch frei werdende Geld – in vier Jahren immerhin 1,2 Milliarden € – stände dann aber zusätzlich für die Grundfinanzierung zur Verfügung. Wenn wir Ihnen die Gelegenheit geben, 1,2 Milliarden € mehr für ein System zu generieren,
dürfen Sie uns also nicht vorwerfen, dass wir keine Vorschläge machen. Sie haben die Studienbeiträge abgeschafft. Das wollte ich nur der Vollständigkeit halber an dieser Stelle noch einmal erwähnen.