Protocol of the Session on November 27, 2013

fung einer flexiblen Norm bereits heute sparen können.

Darüber hinaus wird eine Vielzahl praktischer Probleme der Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen durch den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung nicht gelöst. Dies betrifft zum Beispiel die uneinheitliche Praxis bei der Übernahme von Krankheitskosten. Zudem soll die Kostenerstattung nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen erfolgen, sondern nach denen des Vorjahres. Angesichts der in den letzten Monaten massiv angestiegenen Flüchtlingszahlen ist dies ein untragbarer Zustand. Hier wurde offenbar nach dem Motto „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ verfahren.

Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass es in Einzelfällen schon zu Krankheitskosten insbesondere bei der stationären Behandlung von Flüchtlingen von bis zu 100.000 € und mehr gekommen ist. Insgesamt kann der Gesetzentwurf daher unter der Rubrik „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ zusammengefasst werden.

Daher wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen. Wir verweisen auf unseren Änderungsantrag und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Sieveke. – Für die grüne Fraktion hat nun Frau Düker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Koalitionsvertrag hier in Nordrhein-Westfalen haben wir gemeinsam festgehalten: Nordrhein-Westfalen schützt Flüchtlinge vor Verfolgung und Not.

Auch wenn es mit diesem Flüchtlingsaufnahmegesetz um die Verteilung und um die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen geht, gilt dieser Satz gerade und insbesondere als Ziel auch für dieses Gesetz. Das will ich für meine Fraktion noch einmal deutlich festhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Herr Sieveke, auch wenn solch ein Satz Ihnen nicht über die Lippen kommt bzw. ich solch einen Satz, dass man sich zum Schutz vor Verfolgung und Not bekennt, in schwarz-gelben Koalitionsverträgen noch nicht gefunden habe, begrüße ich gleichwohl die Feststellung in Ihrem Antrag – das finde ich sehr positiv, und das wird im Wortbeitrag auch noch unterstützt –, dass Sie die Bereitschaft erklären, weiteren schutzbedürftigen Flüchtlingen den Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Ich finde es erst einmal positiv, dass hier offenbar nicht auf dem Rücken von Flüchtlingen Politik betrieben werden soll.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen dafür den Kommunen auch jede Menge Geld zur Verfügung; Die Zahlen wurden dargestellt. In diesem Jahr werden über 208 Millionen € im Haushalt stehen. Davon gehen allein 91 Millionen € an die Kommunen. Man kann also nicht sagen, dass wir die Kommunen nicht unterstützten. Gleichwohl – das habe ich im Ausschuss auch gesagt – kann man mit den kommunalen Spitzenverbänden durchaus darüber reden – für meine Fraktion gilt hier Offenheit –, dass man bei hohen Krankenkosten über den Härtefallausgleich im Gemeindefinanzierungsgesetz oder wo auch immer eine Regelung trifft. Zumindest sollte man sich das einmal anschauen. Ich weiß, der Innenminister kräuselt die Stirn; das ist auch nicht abgestimmt. Aber ich finde, darüber reden kann man immer einmal.

Jetzt kommt aber mein Aber, Herr Sieveke: Ich bin nicht bereit dazu, über solche Dinge zu reden, wenn wir nicht gleichzeitig auch darüber reden, wie wir die Kommunen tatsächlich entlasten können. Tatsächlich können wir sie entlasten, wenn wir dieses unselige Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen würden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dazu haben Sie nicht die Kraft, und dazu hat leider auch die Große Koalition nicht die Kraft gefunden. Nach wie vor ist dieser Bestand im Koalitionsvertrag so festgeschrieben.

Warum können wir die Kommunen damit entlasten? Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sondergesetz mit Anfang der 90er-Jahre ganz klar angelegten Repressionsmöglichkeiten. Dies betrifft nicht nur reduzierte Leistungen, die das Bundesverfassungsgericht Gott sei Dank korrigiert hat, sondern auch den eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen, die Kürzungsmöglichkeiten, die jetzt auch viele Kommunen nutzen, keinen Zugang zum Beispiel für Arbeitsmarktintegration, keine Integrationskurse usw., und Sachleistungen anstatt Geldleistungen, also: Repressionen!

Mit der Aufrechterhaltung dieses Sondergesetzes, Herr Sieveke – leider ist seine Abschaffung im Koalitionsvertrag nicht zu finden –, müssen Sie den Kommunen auch erklären, warum Sie sich hier weigern, ihnen, wenn wir es abschaffen würden, diese Entlastung um mehr als die Hälfte der Kosten für die Unterbringung zu verweigern. Wenn wir die Flüchtlinge in das SGB II bringen würden, wo auch all die Repressionen wegfallen würden – was Sie offenbar nicht wollen und ebenso die kommunalen Spitzenverbände nicht wollen –, hätten wir auch diese Entlastungsmöglichkeit, weil dann der Bund die Kosten übernimmt und die Kommunen nur noch die Kosten der Unterkunft tragen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das würde die Kommunen um mehr als 50 % entlasten und – das möchte ich ausdrücklich unterstreichen – hätte aus integrationspolitischen Gründen natürlich auch einen hohen Gewinn für die Menschen.

Sie hätten dann Zugang unter anderem zu Arbeitsmarktförderleistungen. Sie könnten hier schneller integriert werden. Denn viele von ihnen werden dauerhaft hier bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange es nicht möglich ist, hier einen Konsens zu erzielen – wir werden trotzdem reden –, finde ich es ein bisschen vermessen, hier die überbordenden Krankheitskosten zu bejammern und gleichzeitig den Kommunen diese Entlastung zu verweigern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über den Antrag der Piraten – er ist etwas spät gekommen –, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, finde ich, kann man auch reden. Aber nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist vor dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Denn je nachdem, was für eine neue gesetzliche Regelung wir im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen, werden wir das sowieso – das steht ja auch im Gesetz – noch einmal vorlegen müssen. Das heißt: Wiedervorlage. Deswegen: Auch Ihre Anregungen, denke ich, werden wir da mit aufgreifen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Am Pult steht bereit für die FDPFraktion Herr Dr. Stamp. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an das anknüpfen, was Frau Düker zuletzt gesagt hat: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz. Es wird hier weiter zu sprechen sein. Wir werden insgesamt auch weiter darüber sprechen müssen, wie wir in einem Land mit steigenden Flüchtlingszahlen umgehen, wie wir die Sorgen in den Kommunen ernst nehmen, wie wir aber auch für humanitäre Standards sorgen.

Herr Innenminister, ich möchte den Betrieb jetzt nicht lange aufhalten, aber ich möchte eine Sache schon auch zu denken geben. Wir sind eingeladen gewesen bei Ihnen im Haus zu einem umfangreichen Workshop mit verschiedenen Vertretern der Zivilgesellschaft. Wir haben uns da den Tag um die Ohren gehauen. Wir haben diskutiert über Erstaufnahme und zentrale Aufnahme und haben viele Anregungen auf den Weg gebracht. Es ist dann einfach dabei geblieben. Ich wäre schon dankbar, dass dann, wenn es so ein großes Engagement aus der Zivilgesellschaft und auch hier von Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus gibt, das auch entsprechend verarbeitet würde.

Was das konkrete Gesetz angeht, haben wir für vieles Sympathie. Es ist richtig, die Einrichtung mit einer zentralen Unterkunft bzw. auch mit einer Erstaufnahme zu entlasten. Wir halten es aber für problematisch, die Verteilung dann an die anderen Kommunen weiterzugeben, ohne dort eine entsprechende Kompensation zu schaffen.

Wir werden darüber sprechen müssen – es ist gerade angesprochen worden –, welche weiteren Konsequenzen es aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz geben muss, wie das Asylbewerberleistungsgesetz in Zukunft ausgestaltet wird. Ich glaube, dass es jetzt das Plenum überfordert, hier in einen detailreichen Diskurs zu gehen.

Ich will aber dennoch anmerken, dass wir – wir werden uns bei der Abstimmung zum Gesetz selbst enthalten – dem CDU-Antrag zustimmen werden, weil es in die richtige Richtung geht, zu sagen, wir deckeln die Gesundheitskosten für die Kommunen. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen hat vorgemacht, wie das geht. Das ist ein guter und richtiger Weg. Herr Sieveke hat dazu ja auch ausgeführt. Ich bin der Meinung, dass die Landesregierung hier eigentlich gut beraten wäre, es ähnlich zu tun.

Frau Düker, wir kommen auf Sie zurück, wenn Sie sagen, wir passen das Gesetz demnächst dann weiter an.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Dann machen wir das vielleicht gemeinsam. Ich habe Ihren Zwischenruf akustisch nicht verstanden. Ich hoffe, es war ein positiver. Denn das will ich dann auch noch einmal sagen: Wir sollten uns an dieser Stelle auch vielleicht, Frau Düker, die eine oder andere Spitze, wer wann und wo was geschrieben hat, mal hin und wieder verkneifen.

Die Abschiebepolitik von Rot-Grün in diesem Land – das war schon von 2000 bis 2005 so und ist auch jetzt immer noch so – ist weiß Gott nicht humanitärer, als die Abschiebepolitik zwischen 2005 und 2010 war.

(Beifall von der CDU)

Bitte hören Sie ein bisschen auf mit diesem Duktus von wegen, Sie sind die Guten und wir sind die Bösen. Das führt uns nicht weiter.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Lassen Sie uns vernünftige Flüchtlingspolitik gemeinsam hier im Haus machen! – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Stamp. – Nun spricht für die Piratenfraktion Kollege Herrmann.

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass wir Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, menschenwürdig versorgen müssen. Aber es ist gerade einmal sechs Wochen her, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht wurde. In den damaligen Reden und auch heute ist viel von Verantwortung gesprochen worden.

Aber was passiert gerade? – Der Gesetzentwurf wird im Hauruckverfahren durch die Ausschüsse geschleust. Lediglich im Innenausschuss hatte man zumindest die Gelegenheit, die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände zu hören und zu besprechen. Die Spitzenverbände haben Probleme für die Kommunen aufgezeigt. Auch Lösungsvorschläge wurden hier gerade schon genannt, vor allem zum Beispiel im Bereich der Krankheitskosten.

Zurzeit werden die Kommunen nämlich mit ihren Problemen im Stich gelassen. Deswegen danke an die Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie das Thema aufgegriffen haben. Allerdings sehe ich nicht, dass Ihr Änderungsantrag hier in dem Verfahren berücksichtigt werden kann, weil gar keine Paragrafen aufgeführt sind, die geändert werden können.

Gerne beraten wir aber natürlich mit Ihnen gemeinsam über eine Lösung, um die Kommunen bei den Krankheitskosten für die Flüchtlinge entlasten zu können. Die Anhörung hat die Notwendigkeit dafür ja klar gezeigt.

In einem weiteren Punkt bei der Anhörung konnten allerdings die Spitzenverbände unsere Fragen nicht beantworten, nämlich was mit den Geldern passiert, die ausschließlich für die soziale Betreuung der Flüchtlinge vom Land zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit können wir leider nicht ausschließen, dass von dem Geld Hausmeister, Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten oder solche Dinge bezahlt werden. Das wäre aber keine soziale Betreuung. Deshalb sollen die Kommunen einmal jährlich über die Verwendung der zweckgebundenen Gelder berichten. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag sicher.

Das Sachverständigengespräch im Innenausschuss sollte uns allen ganz klar die Augen geöffnet haben. Ich denke, wir haben das hier eben auch schon gehört. Wir brauchen weitergehende Änderungen am Flüchtlingsaufnahmegesetz. Aber dadurch, dass Sie sich heute der Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes entledigen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, nehmen Sie uns die Chance, nächstes Jahr die Weichen für eine bessere Flüchtlingsaufnahme zu stellen.

Wir fordern Sie in unserem vorliegenden Änderungsantrag dazu auf, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz wie ursprünglich vorgesehen am

31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Denn, verehrte

Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Ihre Begründung für die komplette Entfristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist ein schlechter Witz. Da steht ganz lapidar in Ihrem Antrag: Eine weitere Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kann gemäß Kabinettsbeschluss vom

20. Dezember 2011 entfallen.

Entschuldigung, was ist das für eine Begründung? Das ist wieder einmal ein Zeichen dafür, wie Sie Gesetze hier intransparent durchdrücken.

Unserer Ansicht nach – wir haben es eben beim Landespressegesetz auch schon gesagt – sind Befristungen unentbehrlich. Nur so wird garantiert, dass Gesetze auf mögliche Änderungsbedarfe hin überprüft werden können.