verlieren Sie sich weiter in alten Systemen. Spätestens – das ist der Unterschied, Herr Kollege Körfges – seit Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements gibt es dafür keine Rechtfertigung mehr.
Sie haben zum Thema „FiFo-Gutachten“ etwas vorgetragen. Seit Anfang dieses Jahres liegt Ihnen dieses Gutachten vor. Sie haben heute am Plenarpult schon wieder Rosinenpickerei betrieben, indem Sie gesagt haben: Die Systematik ist im Wesentlichen bestätigt worden. Ja, im Wesentlichen. Aber da, wo es nicht bestätigt worden ist, wie zum Beispiel bei der Hebesatzspirale, sagen Sie: Da haben wir Denkverbote; das ist eine Angelegenheit, die so bleiben muss.
So bleibt Nordrhein-Westfalen ein Hochsteuerland mit einer integrierten Hebesatzspirale. Am meisten freuen sich darüber die Bundesländer um uns herum. Fragen Sie einmal bei Kommunen im niedersächsischen Umfeld. Die freuen sich sehr, wenn Nordrhein-Westfalen bei den fiktiven Hebesätzen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, so weitermacht.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem sagen, was uns in diesem Hause trotz aller Unterschiede eint. Zum Stärkungspaktgesetz kommen wir noch im Lauf des Tages.
Wir waren immer der Auffassung, der Bund muss sich stärker an den verursachten Soziallasten beteiligen. Die noch amtierende Bundesregierung hat begonnen, diese Fehlentscheidungen zu revidieren. Die Grundsicherungskosten werden vollständig übernommen.
Ich habe mit Interesse gelesen, dass der Koalitionsvertrag auch Regelungen zur Eingliederungshilfe für Behinderte vorsieht. Ich habe mit Interesse gelesen, dass von einer Summe in Höhe von 5 Milliarden € die Rede ist. Das ist immerhin ein Einstieg in diese Thematik.
Aber wenn Sie sich die Steigerungsraten, die wir bei der Eingliederungshilfe für Behinderte haben, von Jahr zu Jahr anschauen, dann werden wir mit 5 Milliarden € bundesweit definitiv nicht auskommen. Das ist am Ende angesichts der enormen Kostensteigerungen bei den Landschaftsverbänden eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich bin dennoch gespannt auf die weiteren Entwicklungen, doch das GFG 2014 werden wir ablehnen. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Abgeordneter Krüger.
Herr Vorsitzender! Meine Damen, meine Herren! Guten Morgen! Herr Abruszat, ich würde gern als Einstieg Einigkeit betonen in der Frage, inwieweit die Finanzsituation der Kommunen auskömmlich oder nicht auskömmlich ist. Da kommen wir schnell zu einer gemeinsamen Einschätzung.
Nur hätte ich mich gefreut, Herr Abruszat, wenn ihre Partei in der Vergangenheit, als sie in Regierungsverantwortung gewesen ist, sich diesen Sachverhalt auch zu Eigen gemacht hätte. Denn ein Großteil der Probleme ist unter anderem dadurch ausgelöst worden – Willi Körfges hat es vorhin zum Ausdruck gebracht –, dass in starkem Maße die Konsolidierung des Haushalts über die damalige CDU/FDP
Ich stehe heute gern hier, denn wir haben heute eine gute Vorlage zu beraten. Sie hatten in dem Zusammenhang die Summe genannt: 9,4 Milliarden € Finanzausgleichsmasse. Das ist die höchste Finanzausgleichsmasse, über die jemals dieser Landtag von Nordrhein-Westfalen zu entscheiden gehabt hat, was den Gemeinden Nordrhein-Westfalens zugutekommt.
Das hat – das will ich Ihnen durchaus zugestehen – eine Menge mit der wirtschaftlichen Situation, mit dem Zuwachs bei der Einkommensteuer, mit dem Zuwachs anderer Steuern zu tun.
Aber – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen; ich sage es ausdrücklich auch in Richtung Piraten – wenn über das Thema zu sprechen ist, dass die Verbundquote von 23 % anzuheben ist: Ein Anteil von rund 400 Millionen € macht im GFG 2014 der Bereich der herausgenommenen Befrachtungen aus bzw. das, was im Rahmen der Grunderwerbsteuer den Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt wird, einen Hebesatzpunkt.
Einen zweiten Hebesatzpunkt kostet uns etwa – wir reden von 440 Millionen € – das, was wir darüber hinaus auf den Weg gebracht haben – dazu kommen wir heute Nachmittag –, nämlich das Thema „Stärkungspakt“.
Insofern unterscheiden wir uns in sehr wohlwollender Weise von der Herangehensweise der Vorvorgängerregierung in Bezug auf die Frage, wie wir mit den kommunalen Finanzen umgehen.
Auf das Thema FiFo, auf das Thema ifo etc. sind Sie noch einmal eingegangen. Ich kann nur bestätigen, dass die Systematik, nach welchen Parametern die Gelder verteilt werden, im Grundsatz von allen Gutachten bestätigt worden ist. Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein neues Pferd nach dem Motto ins Rennen schicken wollen, „wir müssen der Hebesatzspirale Einhalt gebieten“, dann schauen Sie sich an, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben und warum es unter anderem zu diesen hohen Hebesätzen gekommen ist.
Sie haben früher das Argument vorgetragen, wir müssten unterschiedliche fiktive Hebesätze in Abhängigkeit der Ergiebigkeit der jeweiligen Stadt zugrunde legen. Das ist von Ihnen offensichtlich ad acta gelegt worden. Das ist auch gut so; denn alle Spitzenverbände stimmen mit der Einschätzung des Gutachters überein, wonach wir weiterhin an einheitlichen fiktiven Hebesätzen festhalten sollten.
Herr Abruszat, erklären Sie mir bitte einmal, warum wir gut beraten wären, Hebesätze aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Brandenburg, aus Sachsen oder aus Bayern als Maßstab heranzuziehen. Meiner Meinung nach sind wir gut beraten, wenn wir die
Seit Frühjahr dieses Jahres liegen die entsprechenden Gutachten vor. Wir wissen, wir haben eine sehr kontroverse Haltung innerhalb der kommunalen Familie darüber, inwieweit den Vorschlägen des Gutachters eins zu eins gefolgt wird. Was macht man dann? Es ist kennzeichnend für die tragenden Regierungsfraktionen und für die Landesregierung, dass man miteinander redet und versucht, die gegenteiligen Positionen auszuräumen. Das werden wir tun. Entsprechende Termine sind mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Insofern gibt es die klare Ansage, dass wir die Frage der Umsetzung des FiFo-Gutachtens gemeinsam mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 angehen werden. Das bedeutet, die Diskussionsprozesse in diesem Zusammenhang werden spätestens bis Sommer nächsten Jahres abgeschlossen.
Wir greifen auch nicht den gegebenenfalls vorzunehmenden Veränderungen vor. Wir sind aber den Empfehlungen der Landesregierung gefolgt und haben eine Aktualisierung der Grunddaten auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2009 vorgenommen. Das haben Sie über lange Jahre hinweg versäumt. Ich nenne das Beispiel des Soziallastenansatzes. Das hat zu einer Benachteiligung einer Teilmenge von kommunalen Mitgliedern innerhalb der Familie geführt. Diesen Vorwurf, den Sie sich anlasten lassen müssen, möchten wir uns nicht anstecken. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und am Livestream! Die Städte und Gemeinden in NRW sollen rund 9 Milliarden € an Zuweisungen vom Land erhalten. Dies bedeutet eine Steigerung um etwa 3,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Steigerung ist allein darauf begründet, dass die zugrunde liegenden Steuereinnahmen weiter gestiegen sind. Das ist natürlich erfreulich, aber leider nicht auf eine politische Einwirkung des Landesgesetzgebers zurückzuführen.
Führen diese zusätzlichen Mittel zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer Verbesserung der Kassenlage? Das ist eher zu bezweifeln. Betrachtet man beispielsweise das Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln vom März 2013, an dieser Stelle gerne als FiFo-Gutachten benannt, wird schnell deutlich, dass es noch viel Verbesserungspotenzial gibt.
Die Einführung des sogenannten Flächenansatzes – um nur ein Beispiel zu nennen –, der politisch begründet, aber finanzwissenschaftlich nicht geboten ist, führt zu einer Verschiebung in der Finanzausgleichsystematik. Nicht alle Flächengemeinden verfügen aber über kostenintensive Infrastruktur. Hier müssen die regionalen Strukturen viel stärker berücksichtigt werden. Zudem findet der Flächenaspekt im kommunalen Finanzausgleich bereits an anderer Stelle Berücksichtigung. So wird unter anderem die allgemeine Investitionspauschale zu drei Zehnteln nach Gebietsgröße verteilt.
Insgesamt betrachtet kann man das Gemeindefinanzierungsgesetz als ersten, aber leider viel zu kleinen Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit sehen. Ein Beispiel ist die Neugewichtung des Schüleransatzes, dem wir an dieser Stelle sehr positiv gegenüberstehen. Weitere Änderungen wie die Berechnung von Bedarfsgemeinschaften oder die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuern sollten allerdings zeitnah eingearbeitet und berücksichtigt werden.
Dem Trend der Anhebung der Hebesätze, sich auf eine Spirale nach oben zu begeben, stehen wir als Fraktion sehr kritisch gegenüber. Im Gegensatz zu dem, was Kollege Krüger eben sagte, muss man durchaus betrachten, wie sich die umgebenen Bundesländer und wie sich die Steuersätze bei den europäischen Nachbarn entwickeln. Das ist durchaus mit zu betrachten. Wir können nicht das einzige Land sein, in dem Steuern oder Hebesätze immer weiter steigen. Vor allen Dingen angesichts schrumpfender Bevölkerungszahlen müssen wir dieses Finanzausgleichssystem eh auf zeitgemäßere Berechnungssysteme umstellen, die demografiefest sind.
Was die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene angeht, so sind wir sehr gespannt, ob wir noch weitere Impulse zu erwarten haben. Der Koalitionsvertrag liegt jetzt anscheinend vor. Wir werden sehr genau prüfen, ob aus dem Koalitionsvertrag noch Impulse für die Kommunen zu erwarten sind. Zurzeit empfinden wir das als sehr übersichtlich.
Des Weiteren sind wir darüber informiert worden, dass es zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine neu zu errichtende Arbeitsgruppe beim Ministerium für Inneres und Kommunales geben soll. Wir würden uns sehr freuen, daran beteiligt zu werden. Es wäre sinnvoll, bei diesem Prozess von vornherein als gesetzgebende Kraft dabei zu sein. Daher können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen und werden uns enthalten. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zum GFG spiegelt eigentlich dasselbe Bild wider wie zur ersten Debatte im September. Das ist einerseits erfreulich, andererseits auch enttäuschend.
Erfreulich finde ich, dass diese Debatte in gleichem Maße erfolgt, weil das GFG 2014 ein gutes und faires Gesetz ist und es auch nach den heutigen Beratungen bleiben wird.
Erfreulich ist es auch deshalb, meine Damen und Herren, weil unsere Kommunen weiterhin das bekommen, was ihnen zusteht, und nicht wie in der Vergangenheit dafür herhalten müssen, den Landeshaushalt zu sanieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von der CDU, ich habe es eingangs gesagt: Es ist erfreulich, aber auch enttäuschend. Enttäuschend ist wieder einmal Ihr Beitrag zu dieser Debatte. Ich habe das Gefühl, für Sie heißt Opposition kritisieren, und zwar um jeden Preis, kritisieren sozusagen als Selbstzweck. Das kann man so machen, das ist keine Frage. Aber man muss sich doch fragen: Was haben eigentlich unsere Kommunen davon, wenn Kritik zum Selbstzweck verkommt?
Ich will das an Ihrem Beitrag festmachen, Herr Abruszat, in dem Sie in einer Art Legendenbildung darlegen, was die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung für die Kommunen getan hat, insbesondere bei der Grundsicherung. Herr Abruszat, um das mal deutlich zu sagen: Diese Leistung des Bundes haben die Länder dem Bund abgetrotzt,
unter aktiver Beteiligung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, an der Spitze unser Finanzminister. Sonst hätte das niemals stattgefunden.
Ich kann mich auch noch sehr gut an die Diskussion zum Fiskalpakt erinnern, Herr Abruszat. Es war die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung, die es abgelehnt hat, einen aktiven Beitrag zur Entlastung der Kommunen in Deutschland bei der Eingliederungshilfe zu leisten. Jetzt sagen Sie, Herr Abruszat: 5 Milliarden, das ist aber zu wenig! – Ich bin froh, dass diese 5 Milliarden fließen werden,