Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde für die SPDLandtagsfraktion empfehlen, der Beschlussempfehlung aus dem Kommunalausschuss zuzustimmen und die anderen Anträge, die uns zur Beratung vorliegen, abzulehnen.
Ich will das hier in der gehörigen Art und Weise begründen und zunächst einmal Bezug auf eine Presseerklärung nehmen, die ich gestern, und zwar vom Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden“ habe lesen dürfen. Darin wir mit einer Hoffnung eine Forderung an uns verbunden: „Arme Städte hoffen auf ‚faire und gerechte‘ Landtagsentscheidung.“
In dieser Presseerklärung wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, wo die Ursachen für die Überschuldung unserer Kommunen, für die Nothaushaltssituation unserer Kommunen gelegen haben. Es wird darauf hingewiesen – das halte ich für absolut wichtig –, dass wir hier alles tun dürfen, nur eins nicht, nämlich die kommunale Familie durch falsche und unrichtige Schuldzuweisungen gegeneinander aufzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir sind für den Stärkungspakt, weil wir glauben, dass es auch ein
Akt der interkommunalen Solidarität ist. Ja, wir stehen zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die Kommunen. Ja, wir bekennen uns dazu, dass ein Teil der Lasten über einen Solidarbeitrag der etwas besser dastehenden Kommunen getragen werden muss.
Ich will im Einzelnen auf Folgendes hinweisen: Der Stärkungspakt hat insgesamt ein Volumen von 5,76 Milliarden €. Davon wird nach unseren Änderungsanträgen im HFA und im Ausschuss für Kommunalpolitik das Land insgesamt ca. 4 Milliarden € beitragen. Das ist vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der haushaltsmäßig zu berücksichtigenden Begrenzungen eine Leistung, auf die dieses Land im Interesse seiner Kommunen stolz sein darf.
Herr Kollege Körfges, ich darf kurz unterbrechen. – Der fraktionslose Abgeordnete Kollege Stein möchte eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie diese zulassen?
Herr Körfges, ich danke Ihnen dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Der Kollege Mostofizadeh hat heute Morgen in seiner Rede zum GFG gesagt, dass die Abundanzumlage oder der Kommunal-Soli aufseiten der Geberkommunen nur von nachhaltig abundanten Kommunen getragen wird. Sehen Sie es ebenso, dass die Geberkommunen alle nachhaltig abundant sind?
Ja, natürlich. Sie sind noch nicht lange dabei, Herr Kollege Stein. Deshalb sehe ich Ihnen eine gewisse Unkenntnis in Bezug auf die Termini technici nach. Abundanz bedeutet, dass eine überschießende Steuerkraft vorliegt. Wir sprechen von nachhaltiger Abundanz, weil dieser Sachverhalt in drei von fünf Jahren gegeben sein muss, damit die betreffenden Kommunen überhaupt zur Solidarität herangezogen werden können. Ich lege großen Wert darauf, dass man Abundanz nicht im Wortsinne mit reich zu übersetzen hat. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass es richtig reiche Kommunen – mit ganz geringen Ausnahmen – in Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf eine vielfältige Kritik eingehen. Eine Sache unterscheidet diese Regierungskoalition wohltuend von Vorgängerkonstellationen. In der Anhörung wurden wir darauf hingewiesen, dass es für manche Kommunen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden
gewesen wäre, die ursprünglich in Ansatz gebrachte Summe zu stemmen. Wir haben unsere Konsequenzen daraus gezogen und werden den Kommunen nur noch die Hälfte der ursprünglich in Ansatz gebrachten Summe tatsächlich aufbürden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle gilt Folgendes: Wenn sich alle Kommunen an der Konsolidierung der Haushalte unserer „Kommunen in schwierigen Umständen“ beteiligen, kann man aus Gründen der Gerechtigkeit nicht eine Gruppe von Kommunen auslassen. Lassen Sie mich das kurz ausführen.
Herr Kollege Körfges, ich habe eigentlich auf das Ende des Satzes gewartet. Das dauert aber wohl noch einen kleinen Augenblick. Deshalb erlauben Sie mir, zwischendurch zu fragen. Herr Kollege Höne möchte Ihnen nämlich auch eine Zwischenfrage stellen. Darf ich diese auch zulassen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Körfges, danke für die Zulassung der Zwischenfrage. – Sie haben den Terminus der nachhaltigen Abundanz aus Ihrer Sicht vorgestellt. Wie genau erklären Sie sich die Nachhaltigkeit dieser Abundanz, wenn betroffene Zahlerkommunen jetzt Kredite aufnehmen müssen, um diese Summen aufzubringen?
Zweite Frage: Sind Sie mit mir im Hinblick auf die Halbierung der Summe der Meinung, dass auch ein halber Schritt in die falsche Richtung immer noch in die falsche Richtung geht?
Der zweite Teil stellt eine rhetorische Frage dar. Dazu kann ich Ihnen sagen, im Laufe meiner weiteren Ausführungen wird sich ergeben, dass es Solidarität geben muss, weil sich alle anderen Kommunen auch solidarisch beteiligen bzw. durch eigene Sparanstrengungen ihren Beitrag tragen.
Die Kommunen im Stärkungspakt müssen 70 % ihrer strukturellen Lücke selbst decken. Alle Kommunen im GFG-System sind mittelbar an der Sanierung der kommunalen Finanzen und der notleidenden Kommunen beteiligt. Von daher würde es auch unter Gerechtigkeitsaspekten überhaupt keinen Sinn machen, aus der interkommunalen Solidarität gerade die Kommunen herauszunehmen, die weder
im GFG noch im Stärkungspakt verhaftet sind. Darüber lassen wir mit uns prinzipiell nicht diskutieren.
Zur Frage, ob man die Darlehensaufnahme in Kauf nehmen muss, sage ich Ihnen: Rein technisch und fachlich hat das mit dem Kriterium der Abundanz leider nicht viel zu tun. Es gibt kaum eine Kommune in Nordrhein-Westfalen, die nicht regelmäßig für verschiedene Zwecke Darlehen aufnehmen muss.
Wir bemühen uns unter Aufbietung aller Möglichkeiten des Landeshaushalts, den Kommunen zu helfen. Sie verweigern sich der Mitwirkung, wenn es darum geht, finanziell darzustellen, dass diese Hilfe tatsächlich möglich ist. Wer sagt, wir wollen die Kommunen unterstützen, danach aber weder unserer Konstruktion zustimmt noch eigene Anträge in der Sache vorlegt, der redet mit doppelter Zunge, kocht parteipolitische Süppchen und ist an der Gesundung unserer Kommunen nicht interessiert.
Ich möchte an dieser Stelle auf den phänomenalen Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion eingehen. Ich nenne zehn Punkte, warum das nicht geht.
Man kann dieser Meinung sein. Lieber Herr Kollege Kuper, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dann sagen Sie bitte auch, wie den Kommunen nach Ihrer Meinung zu helfen ist. Es gab einmal eine spaßige Erfindung, den Kommunalkompass. Er war nach dem Motto konzipiert, die Kommunen ziehen sich à la Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Das ist von der Fachöffentlichkeit so krachend in die Tonne gekloppt worden, dass Sie sich offensichtlich seitdem nicht mehr trauen, eigene Finanzierungsvorschläge vorzulegen.
Den Kommunen kann man nur dann nachhaltig und wirksam helfen, wenn man dazu bereit ist, selbst Geld in die Hand zu nehmen und die Finanzierung des Stärkungspaktes sicherzustellen. An der Stelle sind Sie von der Opposition insgesamt eine Antwort schuldig geblieben. Wir stehen dazu. Wir nehmen Kritik an und diskutieren mit denjenigen, die uns kritisieren. Wir stehen auch zu dem Instrument der Solidarabgabe und glauben, dass wir eine faire und gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU lehnt den Gesetzentwurf zum Stärkungspakt bzw. jetzt zur Einführung des Kommunal-Soli als ungerecht und unsozial ab.
Seit der Auflage des Stärkungspaktes im Jahre 2011 sorgte der Kommunal-Soli für massive Aufregung und vernichtende Kritiken. Von Anfang an war klar, dass SPD und Grüne diese kommunale Kofinanzierung des Stärkungspaktes wollten. Aber immer wieder wurde Konkretes zur Ausgestaltung vertagt. Selbst die ersten Zahlen kamen nicht aus dem Kommunalministerium, sondern aus der kommunalen Familie.
Und heute geht es nicht nur ums Zündeln, nein, mit dem heutigen Beschluss verursachen Sie einen mehrfach verheerenden Flächenbrand in der kommunalen Familie.
Dabei hilft diese Last-Minute-Belastungsreduzierung nur marginal. Im bildlichen Vergleich haben Sie mit dem Kommunal-Soli das gesamte Anwesen in Brand gesetzt. Jetzt löschen Sie die Garage oder die Scheune, lassen das Hauptgebäude aber weiter in Flammen stehen. Die Wirkung wird vernichtend sein. Das werden Sie in den nächsten Jahren deutlich merken.
Sie sollten sich deshalb die Frage stellen: Woher sollen die Solizahler-Kommunen das Geld nehmen? Denn während in fast allen anderen Bundesländern schwarze Zahlen geschrieben werden, ist die Situation der Kommunen in NRW desolat. Wir sprachen schon heute Morgen von 400 Millionen Defizit und 25 Milliarden Kassenkrediten.
Und in dieser Situation wollen Sie von den 59 Gemeinden 780 Millionen zusätzlich abkassieren – ungeachtet der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Solizahler; denn Ihr Zahlerkriterium der Abundanz ist keine faktische Tatsachenentscheidung, sondern eine politische Entscheidung per Definition im kommunalen Finanzausgleich.
(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Das ist keine politische Entscheidung! Das hat doch mit dem Kriterium der A- bundanz überhaupt nichts zu tun, Herr Ku- per!)