Herr Kollege, Sie kritisieren CDU und FDP dafür, dass wir einen Änderungsantrag zu dem von Ihrem Minister vorgelegten Nachtragshaushalt vorgelegt haben, der die Steuermehreinnahmen im Haushaltsvollzug entsprechend nachvollzieht. Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen konkreten, seriösen Deckungsvorschlag gemacht haben und keineswegs einfach nur hier und da davon sprechen, weniger auszugeben? Auch Sie sind an Recht und Gesetz und an die Verfassung gebunden, was die
Kürzungen bei bestimmten Personalausgaben angeht. Sehen Sie das anders? Wir achten im Parlament doch Recht und Gesetz, oder nicht?
Das waren zwei Fragen; insofern kann ich mir die Frage, die ich beantworte, aussuchen und sage Ihnen sehr klar: Natürlich sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Ich habe jetzt auch nicht verstanden, woraus Sie ableiten, dass wir etwas vorschlagen würden, was nicht Recht und Gesetz entspräche.
Wenn wir 150 Millionen € Steuermehreinnahmen am Ende des Jahres haben sollten – das hat der Finanzminister auch unmissverständlich erklärt –, bin ich sehr klar dafür, diese in eine Senkung der 3,4 Milliarden € Neuverschuldung zu investieren, weil wir nicht in der Lage sind, diese strukturelle – und keine einmalige – Mehrbelastung in der mittelfristigen Finanzplanung gegenzufinanzieren. Sie haben – darauf hat Kollege Zimkeit eben auch schon hingewiesen – für den Haushalt 2014, über den wir gleich reden werden, keine strukturellen Konsolidierungsvorschläge gemacht. Sie ergehen sich ausschließlich darin, die Regierung zu kritisieren und keine nachhaltigen gegenfinanzierten und nachvollziehbaren Konzepte auf den Tisch zu legen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mit dieser Bemerkung schließen: Dieser Nachtragshaushalt greift vernünftige Positionen auf. Er führt dazu, dass die Politik von Rot-Grün konsequent fortgesetzt wird.
Er trägt zu mehr Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit bei, weil die Versorgungslasten entsprechend abgebildet worden sind. Und der kommunalen Familie wurden erneut – und angesichts der Demonstrationen draußen will ich das noch einmal betonen – 151 Millionen plus 125 Millionen zusätzliche Mittel im Bereich des Einheitslastenabrechnungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Gerade die Kommune Düsseldorf profitiert von diesen Zahlungen in ganz besonderer Art und Weise.
Diesen Gruß möchte ich auch an die kommunalen Spitzenverbände senden. Diese rot-grüne Koalition hat bei der Trendumkehr in der Kommunalfinanzierung Maßstäbe gesetzt. Wir werden das auch im Haushalt 2014 noch diskutieren.
Ich stehe zu dem Solidarpakt und dazu, dass auch die Solidarumlage finanziert werden muss. Aber ohne die Maßnahmen der rot-grünen Landesregierung wären Städte wie meine Heimatstadt und viele andere Kommunen in diesem Lande nicht in der Lage, strukturell ausgeglichene Haushaltskonzepte auf den Tisch zu legen. Wir haben mittlerweile
Maßstäbe in Milliardenhöhe zur Besserausstattung der Kommunen gesetzt. Insofern stehe ich auch dazu, dass sich einige wenige Kommunen, die steuerlich etwas besser gestellt sind, auch an diesem Generationenkonzept beteiligen müssen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Zu dem Nachtragshaushalt ist vor allen Dingen im Hinblick auf den Verstärkungsansatz für Personalausgaben im Bereich der Beamtenbesoldung von den Kollegen Optendrenk und Witzel schon das einzig Richtige gesagt worden. Den Änderungsanträgen, die hierzu heute vorliegen, schließe ich mich persönlich an bzw. stelle diese mit.
Ich darf einmal auf den Kollegen Zimkeit eingehen, der kritisierte, dass wir uns als Antragsteller und in der zurückliegenden kritisierenden Zeit in den Haushaltsberatungen als Verfassungsrichter aufgespielt hätten.
Ich gehe mal auf die andere Seite des Tisches. Dann muss ich Ihnen sagen: Sie haben sich bezüglich des von Ihnen hier verabschiedeten Gesetzes ebenfalls als Verfassungsrichter aufgespielt, indem Sie nämlich gesagt haben, es sei verfassungsgemäß. Dann sollten wir die Sache einfach einmal sportlich nehmen. Schauen wir mal, was der Verfassungsgerichtshof zum Normenkontrollantrag in materieller Hinsicht sagt!
Was den Nachtragshaushalt angeht, wird hier gerühmt, dass 525 Millionen € Mehrausgaben gemacht werden können, und insbesondere auch, dass rund 37 Millionen € Neuverschuldung nicht stattfindet.
Wenn ich mir den Katalog des Nachtragshaushaltes anschaue, ist es natürlich in der Tat Ergebnis einer Gegenrechnung von Mehrausgaben und Minderausgaben, die letztendlich glücklicherweise dann zu dem Ergebnis führen, dass 37 Millionen € Neuverschuldung nicht entstehen müssen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass in der Zukunft erhebliche Mindereinnahmen entstehen werden. Ich denke nur an die Sache mit dem Zementkartell. Das ist zumindest mit 210 Millionen € Mehreinnahmen ein Punkt, der in Bezug auf solche Kartellverfahren in der Zukunft wegfallen wird.
Ganz besonders möchte ich aber betonen, dass eine Änderung im Haushaltsgesetz im Rahmen des Nachtragshaushaltes hier noch nicht angesprochen worden ist, die letztendlich elementar dazu führt, dass die Piratenfraktion diesen Nachtragshaushalt ablehnen wird.
Und zwar: Wir schreiben heute den 27. November 2013. Das Jahr ist fast vorbei. Drei Tage vor Beginn des Monats Dezember fällt der Landesregierung plötzlich ein, dass man noch einmal das bekannte Dezemberfieber auslösen könnte, und zwar durch eine Änderung von § 9 des Haushaltsgesetzes. Diese Änderung schafft jeglichen Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten durch die Bildung von Ausgaberesten schlechterdings ab.
Die Bildung von Ausgaberesten hatte bis 2011 die Funktion, das sogenannte Dezemberfieber zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Es sollte verhindert werden, dass kurz vor Ende des Haushaltsjahres noch so viel Geld ausgegeben wird, dass der Haushaltsansatz möglichst vollständig ausgenutzt wird, und zwar weitgehend unabhängig von der jeweiligen Wirtschaftlichkeit der dort getroffenen Ausgaben. Die Bildung von Ausgaberesten bedeutet, dass erlaubt wird, die Differenz zwischen tatsächlichen Ausgaben und Ausgabenansatz oder zumindest einen Teil davon ins nächste Jahr zu übertragen.
Die Landesregierung bzw. die beschließende Mehrheit im Landtag hat im ursprünglichen Haushaltsgesetzestext für das Haushaltsjahr 2013 zwar diese Möglichkeit theoretisch belassen; allerdings gab es eine absolute Obergrenze für den Gesamthaushalt, die auf null abgesenkt wurde. Sie ist nachzusehen im Einzelplan 20.
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz wird nun eine Änderung im Gesetzestext vorgeschlagen, die die Obergrenze für solche Übertragungen gänzlich aufhebt. Ich kann nur vermuten, dass es ein Versehen im ursprünglichen Haushaltsplan 2013 war, den entsprechenden Titel komplett auf Null zu setzen, was offenbar aus hilfloser Sparwut oder gar Not resultierte.
Nun könnte man meinen: Alles ist gut; durch die Änderung des Gesetzestextes im Nachtragshaushaltsgesetz ist die Bildung von Ausgaberesten ohne absolute Obergrenze möglich, und so sind Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten weiterhin vorhanden. Das ist jedoch nicht der Fall. Deshalb lehnen wir den Nachtragshaushalt ab. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, Sie haben mir vorgeworfen, dass dieser Nachtragshaushalt wieder eindrucksvoll dokumentiere, wie die Fehlsteuerung in der Haushaltsplanung läuft. Das, was Sie heute vorlegen, und auch das, was dieser Haushalt repariert, dokumentiert eindrucksvoll, warum Sie 2010 auf die Oppositionsbänke verbannt worden sind.
Wir korrigieren unter anderem bis heute, bis in diesen Nachtrag hinein, Fehler und Fehlsteuerungen der schwarz-gelben Landesregierung.
Denn von gut 500 Millionen, um die der Versorgungsfonds aufgestockt wird, ist nur ein Teil aufgrund einer jetzt durch ein Gutachten festgestellten höheren Zuführungsnotwendigkeit erforderlich geworden. Der andere Teil liegt darin, dass schon in Ihrer Regierungszeit die Zahlen der Versorgungsempfänger nicht richtig berechnet worden sind.
Auch der Einheitslastenausgleich in Höhe von 151 Millionen ist Folge eines Spruchs des Verfassungsgerichts gegen Ihre Entscheidung. Das muss heute noch repariert werden.
Aber was ich, ehrlich gesagt, viel schlimmer finde, ist, dass Sie noch nicht herunter sind von einer Einschätzung, die schon früher Ihre Haushaltspolitik dokumentiert hat: nämlich, dass Sie dann, wenn eine Belastung etwas geringer ausfällt oder eine Einnahme höher ausfällt als erwartet, sofort von Überschüssen reden. – Wir haben ein Defizit im Haushalt. Wenn wir höhere Steuereinnahmen haben, dann ist das erst einmal eine Chance, das Defizit zu senken, und nicht darüber nachzudenken, wie ich denn jetzt auf Konsolidierung verzichten kann.
Die 180 Millionen, die Sie jetzt wieder verteilen wollen aus reinem Populismus, weil Sie wissen, dass sich natürlich die Menschen darauf einstellen und dass sie sich das angucken, sind keine 180 Millionen, die wir übrig hätten. Natürlich kann man mit mehr Krediten mehr bezahlen. Aber wir haben immer gesagt: Zur Konsolidierung gehört, dass sowohl der Sachhaushalt als auch der Personalhaushalt dazu beitragen müssen.
Im Übrigen befinde ich mich da in absoluter Eintracht mit einer Darstellung, die noch 2006 mein Vorgänger hier vorgetragen hat, als er gesagt hat, er habe 1,265 Millionen zur Konsolidierung beigetragen. Hiervon machten 628 Millionen, also den Löwenanteil, das Sonderzahlungsgesetz NordrheinWestfalen aus, nämlich die Weihnachtsgeldkürzung bei den Beamten und Versorgungsempfängern. Jetzt stellen Sie sich hier als die neuen Anwälte der Beamtenschaft dar.
Interessant finde ich auch, zu welchen Urteilen Sie kommen in Bezug auf das, was wir jetzt tun. Wir reparieren auf der einen Seite die zusätzlichen Lasten der Vergangenheit. Wir setzen dafür ein: eine Verbesserung auf der Einnahmenseite aus dem Länderfinanzausgleich bzw., aus der Gesamtsicht der Finanzströme betrachtet – darauf lege ich immer wieder Wert –, einen kleineren Betrag, den wir künftig zahlen müssen.
Wir zahlen nämlich nach wie vor im horizontalen Länderfinanzausgleich zwei Milliarden an die anderen Länder. Auch nach dieser Korrektur um einen erhöhten engeren Länderfinanzausgleich werden zusammen mit der Umsatzsteuer, die das Land Nordrhein-Westfalen an die anderen Länder abgibt, zwei Milliarden abgegeben.
Meine Damen und Herren, auch auf der Tribüne, Sie können sich sicher vorstellen, dass eine Opposition immer so vorgeht: Sie meint, dass das, was die Landesregierung tut, falsch ist, und sagt: So dürft ihr das nicht machen. – Aber wie heiß die Nadel ist, mit der da populistische Anträge gestrickt worden sind, will ich nur an einem Beispiel zeigen.
Man erklärt jetzt, 180 Millionen würde man an die Beamten geben. Herr Witzel ergänzt noch, dass man das tun wolle, um damit aufzuheben, dass sie sonst ein Leben lang schlechtergestellt wären. Auch die Opposition weiß, dass sie die 180 Millionen nicht jedes Jahr geben kann. Sie schlägt ja selbst vor, das nur für ein Jahr zu machen. Was ändert diese Einmalzahlung in diesem einen Jahr, die sich gut anhört, denn an der Lebensbezahlung?
Finanziert werden soll sie mit einer Absenkung der Zinslasten, obwohl Herr Lindner noch vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestellt hat, mit welchen Zinsen wir denn rechnen, und deutlich gemacht hat, dass man an dieser Stelle bloß nicht zu gering rechnen sollte, weil dort eine Zeitbombe tickt. Da gebe ich ihm recht. Er war auch sehr überrascht darüber, dass wir sehr realistische Zinserwartungen angesetzt haben.
Aber wenn man etwas ausgeben möchte und auf der anderen Seite auch noch schnell sagen will, woher das Geld kommt, dann strickt man mit heißer Nadel einen Antrag wie diesen. Man fordert, im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ die Zinsen für Kreditmarktmittel von 3,926 Milliarden um 30 Millionen zu reduzieren. Interessanterweise kommt man aber bei 3,886 Milliarden, also 40 Millionen weniger, aus. Das zeigt, wie diese Opposition rechnet.
Sie sollten sich vielleicht erst einmal Ihre eigenen Anträge angucken. Man macht aus einer Absenkung um 30 Millionen keine 40 Millionen. Vielleicht sollte man einfach einmal einen Taschenrechner benutzen. Dann kann man auch bessere Anträge stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2.
Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst haben wir über drei Änderungsanträge und danach über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzustimmen. Wie es dann weitergeht, werde ich Ihnen anschließend mitteilen.
Ich komme erstens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4495. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere vier Kollegen der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.