Protocol of the Session on October 17, 2013

Herr Stein, Sie haben hier zu einem Gesetzentwurf der Piraten gesprochen. Zu Ihrer allgemeinen Haltung zu anderen Parteien hinsichtlich der Verfassung werde ich mich nicht äußern, dazu werde ich auch keine Stellung beziehen. Nur, Ihre Einschätzung, dass von diesem Parlament alle verfassungsrechtlichen Dinge beiseite gewischt würden, teile ich nicht. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von den PIRATEN: Trotzdem falscher Bezug!)

Im Übrigen, meine Damen und Herren von den Piraten, ist Ihnen dies im Haushalts- und Finanzausschuss am 19. September noch einmal in aller Ausführlichkeit dargelegt worden. Warum dann nur ganz kurze Zeit später wieder die Forderung kommt, die bestehende indirekte Regelung, also die Hinwirkungspflicht der Träger, durch eine direkte Regelung zu ergänzen, bleibt rätselhaft.

Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen, ein Wort zu dem von Ihnen angeregten elektronischen Informationsregister: Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse nebst Anhang im Elektronischen Bundesanzeiger ist bereits bundesgesetzlich vorgeschrieben. Der Bundesgesetzgeber hat somit die zentrale Publizität beim Elektronischen Bundesanzeiger festgelegt. Die zentrale Einreichung und die Speicherung der Unterlagen beim Elektronischen Bundesanzeiger erlauben eine einheitliche Handhabung der Darstellung für den Onlineabruf. – Das heißt, das, was Sie hier einfordern, gibt es bereits. – Es lässt sich also feststellen, dass all diese Daten öffentlich zugänglich sind, im Internet abrufbar, auch für die Piraten.

Es gab vor Kurzem – darauf hat Herr Mostofizadeh hingewiesen – eine umfassende und detaillierte

Berichterstattung der Medien über die Gehälter der Sparkassenvorstände in Nordrhein-Westfalen. Es wurden konkrete Zahlen von Sparkassen miteinander verglichen. Die Berichterstattung hat gezeigt: Alle Angaben sind gut auffindbar und leicht auswertbar.

Jetzt noch mal zu der Zahl 99 von 105: In der Tat gibt es eine Entwicklung, einen Prozess. Man kann sagen, dass immer mehr Sparkassen die Dinge offenlegen, sowohl die Vorstände als auch die Verwaltungsräte. – Herr Witzel, die 29, die Sie eben angesprochen haben, die Ihnen auch genannt wurden, erklären sich damit, dass sie dieses im Jahr 2013 auch offenlegen wollen.

Ich weise noch mal darauf hin, dass der Finanzminister im März dieses Jahres einen Brief an die Sparkassenverbände geschrieben und nachdrücklich darauf hingewiesen hat, dass alles offengelegt werden muss. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die sechs, die jetzt noch nicht berichtet haben, in den Prozess eingebunden werden. Für die sechs der 105 muss man nicht noch mal eine umfängliche parlamentarische Beratung machen; denn solche Dinge entwickeln sich. Ich kann für die Landesregierung nur sagen, dass hier alles unternommen worden ist, um das Transparenzgesetz mit dem gebotenen Nachdruck umzusetzen.

Noch eine Anmerkung zu Herrn Witzel. Sie haben gesagt, im Bundesanzeiger würden bestimmte Dinge nur gegen Kosten veröffentlicht. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundesanzeiger grundsätzlich kostenlos veröffentlicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Bleiben Sie bitte am Pult. Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der FDP-Fraktion. Dazu gebe ich jetzt Herrn Witzel das Wort. Bitte schön, 90 Sekunden Kurzintervention.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schäfer, Sie haben gerade freundlicherweise auf einen Teil der Aspekte, die ich in meiner vorherigen Rede angesprochen habe, Bezug genommen. Weil ich Sie nicht mit einer direkten Konfrontation überraschen wollte, hatte ich vorab noch einen Punkt genannt mit der Bitte an die Landesregierung, auch dazu noch etwas zu sagen.

Mit Blick auf die Entwicklung haben Sie gerade zutreffend dargelegt, dass es mittlerweile – fünf Jahre, nachdem dieses Hohe Haus erstmals dazu Beschlüsse gefasst hat – eine Verbesserung gegeben hat.

Dennoch drängt sich die Frage auf, warum das Ganze bislang nicht aktiver von den Sparkassen

verbänden betrieben worden ist. Herr Vizepräsident Jürgen Wannhoff von den Sparkassen hat ausweislich Ausschussprotokoll 16/279 in diesem Jahr im Ausschuss berichtet, dass nahezu 100 % der Sparkasseninstitute vor Ort die Regelungen einhalten. Das war zu einem Zeitpunkt, als Ihr Finanzminister für die Landesregierung festgestellt hat, dass in seinem Zuständigkeitsgebiet 19 von 71 Instituten dies noch nicht getan haben.

Deshalb bitte ich Sie, etwas zu dem Aspekt zu sagen, den ich eben auch angeschnitten habe: Hat es das Land angesichts der vielen im Paket stattgefundenen Verhandlungen mit den Sparkassen in diesem Jahr nicht versäumt, im Kontext mit Verzicht auf Sparkassenfusionen und anderen Fragen

(Zuruf von den GRÜNEN: Sind das noch 90 Sekunden?)

diesen Punkt verbindlicher zu verabreden?

Herr Witzel, wenn ich Sie richtig verstanden habe – ich bitte um Nachsicht; das ist nicht ganz mein Fachbereich –, dann ist der Träger im Grunde verantwortlich für die Hinwirkungspflicht. Die Hinwirkungspflicht des Trägers sieht so aus, dass zurzeit Verträge nur bei entsprechender Transparenz verlängert werden. Verlängert der Träger den Vertrag eines bislang intransparenten Vorstandsmitgliedes, so ist er hierfür gegenüber der Aufsicht begründungspflichtig. Ich denke, das übt einen entsprechenden Druck in den Gremien aus.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung.

Nur zur Klarstellung: Herr Witzel hat genau 93 Sekunden für die Kurzintervention gebraucht. Hier wird alles ganz genau gemessen. Herrlich! Die Technik macht es möglich.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4165 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen, wie es gute Tradition im Hause ist.

Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Regelung des Strafvollzuges in

Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz

Nordrhein-Westfalen – StVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4155

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung. Für die CDU-Fraktion hat unser Kollege Herr Kamieth das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, will die CDU-Landtagsfraktion von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, die den Bundesländern und damit auch Nordrhein-Westfalen für den Strafvollzug durch die Föderalismusreform eingeräumt wurde.

Bereits zehn Bundesländer haben bisher eigene Strafvollzugsgesetze geschaffen. Rot-Grün hat das in NRW in den vergangenen drei Jahren leider versäumt, obwohl gerade der Strafvollzug in dieser Zeit immer wieder Negativschlagzeilen gemacht hat.

Der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion orientiert sich an den bestehenden Strafvollzugsgesetzen anderer Bundesländer. Wir schaffen damit die Grundlage für einen modernen und sicheren Strafvollzug. Gleichzeitig verbessern wir den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dabei spielen Opferschutz und die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft eine wesentliche Rolle. Diese beiden Vollzugsziele – der Schutz der Allgemeinheit und die Wiedereingliederung der Gefangenen – sind gleichrangig.

Zu den Kernpunkten unseres Gesetzes: Der Opferschutz spielt darin eine wichtige Rolle. So muss zum Beispiel ein Vergewaltigungsopfer rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn sein Peiniger wieder auf freien Fuß gesetzt wird, oder gegebenenfalls einen Auskunftsanspruch zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ersatzansprüchen gegen den Täter erhalten.

Die Devise der CDU lautet: Opferschutz vor Täterschutz.

(Beifall von der CDU)

Außerdem soll der geschlossene Vollzug laut § 13 unseres Gesetzentwurfs künftig der Regelvollzug werden. Damit schlagen wir ganz bewusst einen anderen Weg ein als das bislang geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes, das den offenen Vollzug als Regelvollzug ansieht.

Wir sind der Ansicht, dass die Realität diesen sozialromantischen Denkansatz 35 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesstrafvollzugsgesetzes eingeholt hat.

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD)

Denn tatsächlich, liebe Frau Kollegin Lüders: In Nordrhein-Westfalen sind rund 80 % der Gefangenen im geschlossenen Vollzug untergebracht, weil sie schlicht und einfach nicht für den offenen Vollzug geeignet sind.

(Zurufe von der SPD: Kerker! Mit Daumen- schrauben!)

Drogenabhängigkeit, soziale, schulische, berufliche Defizite sind bei Gefangenen eben nicht die Ausnahme, sondern bedauerlicherweise der Regelfall. Und damit steht dies einem offenen Vollzug vielfach entgegen.

Durch die Normierung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzug passen wir das Recht also letztendlich der Vollzugswirklichkeit an.

Darüber hinaus kann auf diese Weise die große Anzahl von Fällen reduziert werden, in denen der offene Vollzug für Entweichungen oder für die Begehung von Straftaten missbraucht wird. Damit wollen wir nicht zuletzt auch die Reputation des Strafvollzuges und seiner Bediensteten in der Öffentlichkeit verbessern.

Durch umfangreiche Vorschriften zum Schutz der Anstalten, der Gefangenen und der Bediensteten gewährleistet unser Entwurf zudem ein Höchstmaß an Sicherheit. Ich denke an die offene optische Überwachung, § 45 Abs. 2 des Entwurfes, oder die Beobachtung, § 50 Abs. 2 Nr. 2 des Entwurfes. Das sind Maßnahmen, die nach der Pannenserie der letzten drei Jahre endlich wieder Ruhe und Ordnung in den nordrhein-westfälischen Strafvollzug einkehren lassen sollen.

Den strengen Regeln für die Sicherheit unserer Bevölkerung während der Haft stehen aber weitreichende Regeln für eine optimale Eingliederung bzw. Resozialisierung der Inhaftierten zur Seite. So wird die Entlassungsvorbereitung durch ein verzahntes Übergangsmanagement deutlich gestärkt. In diesem Zusammenhang wird der Vollzug dazu verpflichtet, bereits sechs Monate vor der Entlassung darauf hinzuarbeiten, dass der Gefangene nach seiner Entlassung über eine geeignete Unterbringung, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügt und gegebenenfalls in nachsorgende Maßnahmen vermittelt wird.

Schließlich trägt unser Gesetzentwurf natürlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 Rechnung. Hiernach soll bei Gefangenen, bei denen anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet oder im Urteil vorbehalten wurde, künftig schon der Vollzug der Haft darauf abzielen, eine Vollstreckung der Sicherungsverwahrung von vornherein zu vermeiden. Die dafür nötigen Behandlungsangebote sind in den §§ 66 bis 68 unseres Entwurfs festgeschrieben.

Aus Zeitgründen möchte ich auf die weiteren Neuerungen nicht im Detail eingehen. Ich rede von dem Verbot, Zellen mit mehr als drei Häftlingen zu belegen, von einem Aufwendungsersatzanspruch gegenüber Gefangenen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig sich oder andere verletzt oder das Anstaltseigentum beschädigt haben, und nicht zuletzt von der Absage an das Entfernen von Tätowierun

gen oder sonstige kosmetische Behandlungen auf Kosten der Steuerzahler. Darüber haben wir bereits im Ausschuss lange gestritten. Im Gegensatz zu SPD und Grünen sind wir dagegen, dass diese Maßnahmen als Gesundheitsfürsorge weiterhin dem Steuerzahler aufzubürden sind.

Meine Damen und Herren, mit unserem Entwurf lade ich Sie ein, die Diskussion im Sinne eines rechtssicheren, zukunftsgewandten und sicheren Strafvollzuges im Ausschuss weiterzuführen. Ich freue mich auf die Diskussion, gerne auch über die zugerufene Kostenfrage. Dazu haben wir auch schon einige Ideen parat, liebe Frau Hanses. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)