Beim Thema der Verantwortungsgemeinschaft – das wird von Ihnen immer sehr überstrapaziert – zwischen Hauptverwaltungsbeamten einerseits und Ehrenamtlern andererseits werden Sie der Sache nicht gerecht. Sie werden an dieser Stelle insbesondere dem kommunalverfassungsrechtlich besonders hervorgehobenen Amt der Hauptverwaltungsbeamten nicht gerecht.
Wir lehnen dieses Gesetz ab. Es gibt für uns auch verfassungsrechtlich an der einen oder anderen Stelle durchaus Bedenken. Aus einem schlechten Gesetz wird durch eine hektische Nachbesserung kein gutes. Wir lehnen es ab. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Auch ich möchte es kurz machen, denn über diese Regelsammlung haben wir schon häufiger diskutiert. Kollegin Steinmann hat die einzelnen Punkte eben noch mal explizit aufgeführt.
Ein Element möchte ich trotzdem noch herausgreifen und damit auf den Sommer des letzten Jahres zurückkommen. Sie haben es vielleicht schon erwartet. Wir Piraten haben damals unseren ersten Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Der Titel lautete damals: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. Unser Entwurf wurde abgelehnt, vor allem mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen.
Der Titel des Gesetzentwurfes, den wir heute behandeln, heißt: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes …“. Nicht nur der Titel ist gleich, auch der Inhalt. Es geht darum, eine Frist zu definieren, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl durchzuführen ist.
Diese Regelung hätte konsequenter und schneller mit unserem Gesetzentwurf kommen können. Das war aber nicht gewünscht, vielleicht auch deshalb,
weil man es den Piraten nicht zugetraut oder nicht gegönnt hat. Ich weiß es nicht. Heute trägt der Gesetzentwurf den Stempel der Landesregierung. Damit ist sichergestellt, dass positiv abgestimmt wird.
Das ist uns wichtig. Denn die Regelung ist notwendig, wie die über drei Jahre verschleppte Wiederholungswahl in Dortmund gezeigt hat.
Dass das aktive und passive Wahlrecht bisher völlig unterschiedlich behandelt wurde, war ein unhaltbarer Zustand. Nun kommen wir wenigstens zu einer annähernden Gleichbehandlung. Warum aktives und passives Wahlrecht nicht vollkommen gleichgestellt sind, bleibt das Geheimnis der Regierung. Schließlich sind in sieben anderen Bundesländern auch Neuwahlen nach sechs Monaten vorgeschrieben statt erst nach zwölf Monaten.
Wenn wir diesen Unterschied akzeptieren, gehen wir also einen Kompromiss ein und zeigen damit, dass wir zu einer konstruktiven Politik der ausgestreckten Hand bereit sind. Wir würden uns nur wünschen, dass auch die Landesregierung ihr Versprechen der ausgestreckten Hand endlich in die Tat umsetzt. Bisher war davon nur wenig zu spüren.
Nachtragend sind wir aber nicht, sondern wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, unserem Gesetzentwurf auch in der neuen Verpackung zuzustimmen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Kommunales, Minister Jäger.
Herr Präsident! Es ist in der Tat ein Reparaturgesetz. Das muss man offen zugeben. Es repariert das, was Schwarz-Gelb 2005 und 2010 am Wahlrecht verbrochen hat – um das deutlich zu sagen.
Wir beweisen hier, dass man Dinge, die gut sind, immer noch besser machen kann. Das sind Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Vertreter gewesen, und die arbeiten wir gerne in ein solches Gesetz ein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Beratung angelangt.
den Gesetzentwurf Drucksache 16/3387 mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/3939 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU-Fraktion und FDPFraktion angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3387 in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4033
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut den Gesetzentwurf der Piratenfraktion, welcher das Landeshundegesetz aus dem Jahre 2002 modifizieren soll. Nach intensiven Beratungen und Diskussionen im Ausschuss haben wir uns mehrheitlich entschieden, das Gesetz nicht zu verändern. Es hat sich in seiner bestehenden Form bewährt. Es gibt hierzu keine öffentliche Diskussion bzw. keinen Änderungsbedarf.
Das Landeshundegesetz sieht nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine Evaluation vor. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung musste Ende 2008 eingestehen, dass sich das jetzige Landeshundegesetz, das aus der rot-grünen Feder stammt und das sie damals engagiert bekämpft hat, bewährt hat und dass eine Änderung nicht angebracht ist.
Insgesamt ist die Zahl der Beißunfälle deutlich zurückgegangen und die Unfallquote bei Pitbull Terriern bei annähernd gleichem Bestand im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 um mehr als 70 % gesunken. Auch die Beißstatistik aus dem Jahre 2012 zeigt deutlich, dass dieser Trend weiterhin anhält.
Hunden auferlegt. Hunde ab einer Größe von 40 cm oder einem Gewicht über 20 kg sollten unter besonderer Kontrolle gehalten werden. Zusätzlich wurde eine Liste von gefährlichen Hunderassen beschlossen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass im Grundsatz keine Hunderasse als gefährlich eingestuft werden kann. Es sind immer einzelne Hunde, die aufgrund ihrer Erlebnisse oder ihrer Abrichtung durch den Hundehalter zu gefährlichen Werkzeugen oder gar Waffen werden. Bei gefährlichen Hunden, die neben einer Belästigung von Passanten im Zweifel zur tödlichen Gefahr für Kinder und Erwachsene werden können, fordern die Menschen im Land zu Recht einen gesetzlich verankerten Schutz. Ein Abrichten von Tieren zu Kampfmaschinen ist mit einem artgerechten, tierlieben Umgang mit Hunden nicht zu vereinbaren und findet unsere Missbilligung.
Wir haben uns mit dem Antrag der Piraten, diese Liste in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen, eingehend auseinandergesetzt. Sicherlich gibt es für jeden Standpunkt viele gute Argumente. Aber wir sind zu dem Schluss gekommen, dass sich die derzeit praktizierten Regelungen bewährt haben. Es gibt keinen aktuellen Anlass oder die Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf zu ändern.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Louis Armstrong hat einmal gesagt:
„Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“
Vielen Dank, Herr Kollege Börner. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Hovenjürgen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten! Wir haben uns schon des Öfteren zu diesem Thema ausgetauscht. Auch an dieser Stelle werden wir unsere Haltung nicht ändern.
Herr Börner hat es schon zu Recht beschrieben: Wir haben damals als CDU-FDP-Landesregierung diese Rasseliste durchaus nicht unkritisch gesehen. Nichtsdestotrotz haben wir nach eingehender Prüfung in der eigenen Verantwortung an ihr festgehalten. Dazu gab es gute Gründe.
Die von Ihnen angeführten Veränderungen bzw. Nichtbelegbarkeiten von Beißverhalten usw. sind wissenschaftlich nicht untermauert. Insofern ist uns das Risiko, hier eine Lockerung zu beschließen, zu groß. Denn im Vordergrund sollte stehen, dass wir
Beißattacken verhindern wollen, dass wir Menschen, insbesondere Kinder, schützen wollen, wissend, dass die Tiere selbst nicht automatisch Beißer sind, sondern zu Beißern gemacht werden. Das ist auch die Wahrheit.
Ich darf hier den Kollegen Markert zitieren, der zu Recht sagt: Am anderen Ende der Leine ist in der Regel der Auslöser. – Ja, das stimmt zwar; nichtsdestotrotz glauben wir, dass es Hunderassen gibt, die natürlich leichter in diese Richtung zu bringen sind als andere. Insofern hat die Rasseliste ihre Berechtigung. Auch wenn man dafür böse Schreiben von Hundehaltern bekommt, glauben wir, dass hier der Vorsorgegrundsatz Vorrang vor einer Lockerung der Vorschriften hat.
Wie gesagt, wir möchten Beißattacken verhindern. Wir wissen, dass in der Regel Menschen die Auslöser für diese Attacken sind. Dennoch hat die Rasseliste aus heutiger Sicht nach wie vor ihre Berechtigung. Deswegen können und werden wir Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Abel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich in wesentlichen Teilen den Ausführungen des Kollegen Hovenjürgen anschließen. Sie haben völlig recht: Ob und wann ein Hund gefährlich wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehört eben auch die Tatsache – das ist uns auch in der Ausschussdiskussion begegnet –, dass das Problem ganz oft am anderen Ende der Leine zu finden ist.