Protocol of the Session on September 25, 2013

Um dies noch weitergehend zu unterstützen, wurden in nicht wenigen Gesetzen nicht nur Befristungen, sondern auch sogenannte Berichtspflichten eingesetzt, die die Landesregierung verpflichteten, dem Landtag zu berichten, welche Erfahrungen sie mit dem jeweiligen Gesetz gemacht hat. Dieses Vorgehen würde damals übrigens einstimmig beschlossen.

Umso erstaunter bin ich, dass die jetzige Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen den gegenteiligen Weg einschlagen und die Befristungen und Berichtspflichten, wie beispielsweise zuletzt auch im Fünften Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Sommer letzten Jahres, offenkundig flächendeckend wieder abschaffen wollen – und das mit der immer noch etwas vagen Formulierung: „hat sich bewährt“.

Ich streite gar nicht ab, dass sich die Gesetze bewährt haben. Die Frage ist aber, ob das in fünf oder in zehn Jahren immer noch der Fall ist. Die Befristung sollte genau diese Überprüfung sicherstellen.

Wenigstens sind im vorliegenden Entwurf keine Berichtspflichten gestrichen worden, sondern lediglich die Befristung.

Den Ausführungen von Herr Körfges zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens stimme ich zu. Ich hielt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens schon damals für falsch. Das hat auch etwas mit sozialen Errungenschaften zu tun, so wie Sie es gerade gesagt haben.

Aus den eben dargelegten Gründen und weil hier keine Berichtspflichten gestrichen werden, halte ich die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, für nicht so schlimm, als dass man den ursprünglichen Antrag ablehnen müsste. Der Änderungsantrag geht aus meiner Sicht in Ordnung. Daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem zuzustimmen, sich aber bei dem ursprünglichen Antrag zu enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Lürbke, das wäre eine Gelegenheit gewesen, außerhalb des normalen Oppositionsreflexes einem technischen Vorgang, wie er bei diesem Gesetz ansteht, zuzustimmen.

Zur Erläuterung: Das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist auf den Weg gebracht, muss aber noch eva

luiert werden. Die Verlängerung dient nur vorsorglich einer möglichen Verzögerung, weil ich glaube, dass keine Fraktion in diesem Haus eine Phase haben möchte, in der kein Korruptionsbekämpfungsgesetz Rechtskraft besitzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Fraktion will.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Eine antikorrupti- onsfreie Phase!)

Zum Widerspruchsverfahren: Wir haben nach Durchforsten aller Vorgänge und Behörden feststellen müssen, dass es organisatorisch sehr umfangreich ist und eines langen Kommunikationsprozesses mit den Interessenvertretungen, mit den Kommunen bedarf. Das ist deshalb nur in einem Zeitrahmen zu leisten, der länger dauert als die jetzige Befristung.

Daher bitte ich darum, dass das Parlament dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zu

stimmt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/4065 ab. Wer diesem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/4065 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Stein angenommen.

Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3335 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4001, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3335 anzunehmen. Wir stimmen nun über den zuvor geänderten Gesetzentwurf ab. Wer dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen den geänderten Gesetzentwurf? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der geänderte Gesetzentwurf Drucksache 16/3335 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion bei Enthaltung der Piratenfraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Stein in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir treten ein in Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlge

setzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3387

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/3993

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Steinmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer im Hause und Zuhörer, die auch jetzt vielleicht noch den Monitor dem Abendfernsehen vorziehen! Seit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie durch die Zusammenlegung von Wahlen haben sich die Landesregierung und der Ausschuss für Kommunalpolitik verschiedentlich mit Änderungswünschen aus den kommunalen Spitzenverbänden und den kommunalpolitischen Vereinigungen auseinandergesetzt. Wir haben deutliche Hinweise erhalten, die sich insbesondere auf die Stichwahl und die Dauer der Wahlperioden für Bürgermeister und Landräte beziehen.

Aus diesen Stellungnahmen und einem ergänzenden Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen resultiert der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften, der bestehende Regelungen optimiert und in wesentlichen Punkten rechtlich definiert.

Im Kommunalwahlgesetz wird nun klärend geregelt, dass eine im gesamten Wahlgebiet erforderliche Wiederholungswahl binnen eines Jahres nach der ursprünglichen Wahl durchgeführt werden muss, sonst erfolgt sie als Neuwahl, bei der dann auch neue Wählergruppen und Parteien antreten können. Auch im Fall einer für ungültig erklärten Bürgermeister- oder Landratswahl soll immer eine Neuwahl erfolgen.

In das Kommunalwahlgesetz wird aufgenommen, um wie viele Vertreter eine Vertretung verkleinert werden kann, ab welchem Zeitpunkt der Erwerb der Mitgliedschaft in einer Vertretung frühestens möglich ist und wann Ersatzbewerber ihr Mandat antreten können. Diese Regelungen waren vorher Bestandteil der Kommunalwahlordnung.

Zudem erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Klagebefugnis bei Ungültigkeitserklärung einer Wahl.

Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfes ist der Umgang mit Wählernachbefragungen am Wahltag. Wer diese vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Von den Anregungen aus dem kommunalen Raum greifen wir im Folgendem zwei weitere Punkte auf: Hauptverwaltungsbeamte, die bis zum 30. November das freiwillige Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, treten nach Ablauf des 22. Tages des auf das Ende der Wahlperiode folgenden Monats in den Ruhestand, wobei die Zeit bis zum regulären Ende ihrer Amtszeit auf die Wartezeit angerechnet wird und sich die ruhegehaltsfähige Dienstzeit erhöht.

Im Weiteren wird die Frist für konstituierende Sitzungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Diesen Artikel passen wir in der Gemeindeordnung und in der Kreisordnung an. Das verschafft den Kommunen mehr Flexibilität bei der Terminfindung und erleichtert auch den ehrenamtlich aufgestellten Kommunalvertretungen den Einstieg, wenn sie ihre konstituierende Sitzung bereits unter dem Vorsitz eines gegebenenfalls neu gewählten Hauptverwaltungsbeamten durchführen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den Kommunen und ihren Handlungsträgern noch etwas mehr Beinfreiheit und vor allem Rechtssicherheit. Das ist eine wesentliche Grundlage für ihre politische Arbeit. Daher bitte ich um breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Biesenbach das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei Ihnen, Frau Kollegin Steinmann, klang es so, als ob Sie mit dem heutigen Entwurf einen verbesserten oder größeren Wurf ankündigen wollten. Bei näherem Hinsehen kann ich nur sagen, dass das weiß Gott nicht der Fall ist; denn das ist schlicht und einfach ein Reparaturgesetz. Am 10. April 2013 ist das zugrundeliegende Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie in Kraft getreten – und wenige Wochen später müssen Sie umfangreich Änderungen vorschlagen.

Herr Kollege Körfges schmunzelt. Wir sind uns sicher einig – ich will die Zustimmung gar nicht erfragen –, dass das nur daran lag, dass Sie weder die Auswertung noch die Anhörung ernst genommen haben. Im Nachhinein zeigte sich ganz simpel, dass Sie das vielleicht doch besser getan hätten, denn dann müssten wir heute nicht nachbessern.

Es ist der Ausgleich von Fehlern und Oberflächlichkeiten. Ich kann mir weitere Ausführungen ersparen. Wir haben das zugrundeliegende Gesetz abgelehnt. Hier werden nur Reparaturen vorgenommen. Von daher ist es konsequent, dass wir auch dazu Nein sagen. Aber noch einmal: Es ist nichts anderes als das, was Sie erreicht hätten, wenn Sie seinerzeit sauber und sorgfältig gearbeitet hätten.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Frau Steinmann hat im Wesentlichen ausgeführt, was Inhalt des Gesetzes ist. Es sollen noch einmal diverse Regelungen getroffen werden.

Man kann sicherlich überlegen, inwieweit die Einschätzung, die Sie vorgenommen haben, Herr Biesenbach, dies sei ein Reparaturgesetz zur Vorlage vom April letzten Jahres, zutreffend ist. Ich weiß nur, dass in diesem Zusammenhang noch eine ganze Reihe von Änderungswünschen aus dem Bereich der kommunalen Familie vorgetragen worden sind. Diese haben wir aufgegriffen. Sie sind auch Gegenstand der Beschlussempfehlung in diesem Hause.

Ich will es kurz machen, einfach weil ich in diesem Zusammenhang keine Kontroversen bezogen auf die Frage sehe, wie man da herangeht, wenn man nicht – wie Sie, Herr Biesenbach, vorgetragen haben – von Vornherein dem ganzen Vorhaben negativ gegenübersteht. Dabei geht es um die Zusammenlegung der Wahlen 2020 und die Fragen, inwieweit Oberbürgermeister- und Ratswahlen gemeinsam durchgeführt werden, wie die Übergangsregelungen aussehen, inwieweit man in diesem Zusammenhang den jetzigen Amtsinhabern gestattet, bei Beibehaltung der Pensionsansprüche vorzeitig zurückzutreten etc. Wenn man das Ganze nicht will, dann ist klar, dass man auch diese Veränderungen nicht will. Das kann ich nachvollziehen. Diese Diskussion haben wir aber schon im April geführt.

Hier wird jetzt nachgebessert – um Ihre Worte aufzugreifen –, bzw. es werden Anregungen der kommunalen Familie aufgegriffen. Das werden wir tun und auch so beschließen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Abruszat das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Wir haben schon Ihren Ursprungsgesetzentwurf abgelehnt. Schon der war schlecht. Jetzt müssen Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf nachbessern, weil er nämlich fehlerhaft ist und Sie das Gesetzeshandwerk an der Stelle nicht richtig angewandt haben. Dennoch bleibt das Gesetz aus den seinerzeit dargelegten Gründen schlecht. Wir lehnen es ab. Es ist kein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie. Es ist ein Gesetz, welches die Räte eher schwächt.

Beim Thema der Verantwortungsgemeinschaft – das wird von Ihnen immer sehr überstrapaziert – zwischen Hauptverwaltungsbeamten einerseits und Ehrenamtlern andererseits werden Sie der Sache nicht gerecht. Sie werden an dieser Stelle insbesondere dem kommunalverfassungsrechtlich besonders hervorgehobenen Amt der Hauptverwaltungsbeamten nicht gerecht.