Protocol of the Session on September 25, 2013

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Herr Minister, Sie haben 90 Sekunden Zeit. Bitte schön.

Herr Kollege Lürbke, diese Fragen sind im Innenausschuss mehrfach beantwortet worden. Aber ich will das gern noch einmal tun.

(Marc Lürbke [FDP]: Wir haben ja ein Wort- protokoll! Da steht das ja drin!)

Ja, genau. Lesen Sie es nach, Herr Lürbke. Es ist ganz einfach.

Die Rechtsgrundlage ist klar: Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, hat die Polizei nicht nur das

Recht, sondern auch die Pflicht, einzugreifen. Das ist die Rechtsgrundlage in unserer Verfassung. Das Entscheidende ist aber – das wollen Sie ja wissen -, ob es sozusagen eine Billigung dieses Polizeieinsatzes oder eine Anforderung des Vereins gegeben.

Ich habe es vorhin noch einmal deutlich gemacht: Es hat drei Versuche des Vereins gegenüber dieser Ultragruppe gegeben, die Provozierung zu unterlassen – sowohl durch den Fanbeauftragten als auch zweimal durch den Sicherheitsbeauftragten, der nach eigenem Bekunden beim dritten Mal gegenüber dieser Ultragruppe mit einem Polizeieinsatz gedroht hat. Das hat er übrigens deshalb getan, weil er nicht über eigene Ordner verfügt, die ein solches Aufsuchen der Kurve bewerkstelligen können.

Das ist der Hintergrund. Die Rechtsgrundlage habe ich erklärt.

Danke schön, Herr Minister. – Die zweite Kurzintervention von 90 Sekunden kommt vom Kollegen Schatz von der Piratenfraktion. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sagten gerade auf die Anmerkung vom Kollegen Herrmann, dass Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte unter Strafe gestellt ist. Das ist auch zu Recht so, keine Frage, und es ist auch gut so, dass es so ist.

Ich bin Ihren Ausführungen gefolgt. Wenn man das einmal konsequent weiterverfolgt, dann haben Sie aber gerade im Prinzip inhaltlich gesagt, dass jegliches Zur-Wehr-Setzen unzulässig und immer strafbar ist.

Glauben Sie also tatsächlich, dass eine Person, die wegen einer Widerstandshandlung vor Gericht steht und bei der sich im Laufe des Strafverfahrens herausstellt, dass die Grundmaßnahme des Polizeibeamten vorher rechtswidrig war, wegen dieser Widerstandshandlung verurteilt wird?

Herr Schatz, Ihre Frage führt bei mir zu tiefem Nachdenken darüber, ob im Rahmen der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen Polizeirecht in ausreichendem Maße unterrichtet wird.

(Heiterkeit von der SPD und der FDP)

Um es deutlich zu sagen, Herr Schatz: Ja, es gibt keinerlei Recht auf Widerstandshandlung gegen Polizeivollzugsbeamte aus dem Glauben heraus, es handelte sich um einen unrechtmäßigen Einsatz. Um es klar zu sagen: Gewalt gegen Polizeibeamte und Gewalt gegen jegliche Menschen ist in diesem Land unzulässig. Und das ist auch gut so.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Nun kommen wir zur Abstimmung. Die beiden Antragsteller haben direkte Abstimmung beantragt.

Zunächst stimmen wir über den Inhalt des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 16/4013 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein.

(Zurufe: Aha! – Jochen Ott [SPD]: Da wächst zusammen, was zusammengehört!)

Wenn die Beitrittsfrage geklärt ist,

(Heiterkeit und allgemeiner Beifall)

kommen wir zum zweiten Teil der Abstimmung. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die SPD-Fraktion, die grüne Fraktion. Wer enthält sich? – Die FDPFraktion und die Piratenfraktion, und zwar beide geschlossen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4022. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gleichwohl ist der Antrag mit der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt. Wir sind am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

6 Versprochen – Gebrochen: Landtag wehrt

sich gegen rot-grünen Wortbruch bei der Dichtheitsprüfung und Wiedereinführung des Generalverdachts durch die Hintertür

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4030

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Höne das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist die letzte Chance für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion,

(Erhebliche Unruhe – Glocke)

sich vor Ihren Wählerinnen und Wählern zu rechtfertigen und dafür zu sorgen, dass Sie keinen Wortbruch begehen. Denn diese Verordnung, die uns vorgelegt wurde, ist beim Thema Dichtheitsprüfung leider der wiederholte Wortbruch. Es war Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die im Wahlkampf versprochen hat, sie würde eine bürgerfreundliche Lö

sung präsentieren. Sie sagte wörtlich: Omas klein Häuschen würde ich davon ausnehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, schon in meiner letzten Rede zu diesem Thema habe ich deutlich gemacht, dass Sie alle Großmütter, Großväter, die im Wasserschutzgebiet wohnen, eben doch unter einen Generalverdacht stellen. Bis heute habe ich nicht gehört, wie die Landesregierung, wie Frau Ministerpräsidentin diesen Wortbruch begründet oder gar entschuldigt. Die SPD gibt sich so, als gäbe sie in dieser Regierung den Ton an. Sie tut es aber insbesondere bei diesem Thema offenkundig nicht.

Herr Kollege Meesters, in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2013 haben Sie betont – ich zitiere –: In Zukunft entfallen für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten jegliche Fristen. – Schön wäre es gewesen.

Der Verordnungsentwurf sieht das jedoch so nicht vor. Er sieht eher das Gegenteil von dem, Herr Meesters, vor, was Sie unter der Überschrift „Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle endlich bürgerfreundlich geregelt“ den Bürgern vormachen.

(Beifall von der FDP)

Sie führen die Prüfpflicht durch die Hintertür eben doch wieder ein. Sie verordnen, dass nach einer Erstprüfung alle 30 Jahre eine Folgeprüfung stattfinden muss. Sie tun das erneut, ohne dass ein begründeter Verdacht vorliegen müsste, wie es FDP und CDU gemeinsam immer wieder deutlich gemacht und immer wieder gefordert haben.

Warum wählen Sie 30 Jahre, warum wählen Sie nicht 20, 24 oder 25 oder 35 Jahre? Diese Willkür können Sie überhaupt nicht erklären.

Sie können auch Ihren Wortbruch nicht erklären. Ich zitiere noch einmal Hannelore Kraft auf dem SPDLandesparteitag am 29.09.2012. Da sagte sie, sie wolle Vorgaben flexibel und ohne starre Überprüfungspflichten umsetzen. – Vor dem Hintergrund der gerade genannten starren Übergangsfristen müssen wir festhalten: versprochen – gebrochen.

In der Sache ist es nichts anderes als der alte § 61a Landeswassergesetz. Es bleibt eben doch bei starren Fristen. Dafür – das haben insbesondere die zahlreichen Bürgerinitiativen gezeigt – haben die Menschen in diesem Land kein Verständnis.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn neue Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, muss laut Ihrer Verordnung spätestens nach sieben Jahren eine Erstprüfung durchgeführt werden – übrigens unabhängig davon, ob möglicherweise vier Wochen vor der Ausweisung eine Prüfung stattgefunden hat.

Herr Meesters, da sind – anders als von Ihnen noch im Februar angekündigt – sogar noch neue Fristen, von denen vorher nie die Rede war, zu erkennen. Wie erklären Sie das? Ich glaube, Sie können das nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Chance, diese an der Sache vorbeizielende Verordnung noch zurückzuziehen und dann doch eine komplett durchdachte bürgerfreundliche Verordnung ohne die hier gerade aufgezeigten Fehler wie bei der 7-Jahres-Frist zu präsentieren. Ansonsten begehen Sie Wortbruch gegenüber allen Hauseigentümern in NRW, während die Grünen zu Recht sagen können, dass sie der SPD ein weiteres Mal gezeigt haben, dass vor allem das grün angemalte „Wir“ entscheidet, was in NRW gemacht wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, Sie haben heute die letzte Chance zu zeigen, dass es Ihnen Ernst mit einer bürgerfreundlichen Lösung bei der Dichtheitsprüfung ist, indem Sie diesen Entwurf zurückziehen. Sie sollten diese Chance nutzen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Höne. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Meesters.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Höne!

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Und am Stream!)

Und am Stream, genau. – Die Pressemitteilungen und Parteitagsreden der SPD haben Sie offensichtlich sehr gut gelesen, allerdings die Verordnung nicht, habe ich den Eindruck.

Sie haben mit Ihrem Antrag unter dem Motto „ versprochen – gebrochen“ eine neue Antragsserie geschaffen. Ich darf Ihnen sagen: Schon mit Ihrem ersten Antrag haben Sie diese Serie in den Teich gesetzt. Denn der von Ihnen vorgelegte Antrag ist etwas wirr und geht völlig ins Leere. Die Vorwürfe und Feststellungen, die Sie gerade wiederholt haben, sind sachlich überhaupt nicht haltbar. Das kann jedermann erkennen, der den Entwurf der Verordnung ordentlich liest, was Sie offensichtlich nicht getan haben.