Protocol of the Session on June 20, 2013

Gerade im Bereich der Bestandsdaten gehört unserer Meinung nach definitiv ein Richtervorbehalt hinein, wenn auch nachträglich. In der Praxis wird es vermutlich tatsächlich nachträglich sein. Das ist aber egal, weil dann zumindest ein Richter darüber geschaut hat.

Der Behördenleitervorbehalt reicht uns hier nicht. Insbesondere aufgrund der IMSI-Catcher, wo zwangsläufig die meisten Unbeteiligten betroffen sind. Es geht in der Regel immer nur um einen, um den es wirklich geht, und Hunderte andere, die auch erfasst werden, sind völlig unbeteiligt. So haben es auch viele Sachverständige gesehen. Von daher gehört der Richtervorbehalt definitiv dort hinein.

Ich möchte noch betonen: Herr Minister Jäger hat in seiner heutigen Rede zu unserem Prism-Antrag ebenfalls deutlich und ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass auch er einen Zugriff auf Bestandsdaten nur unter Richtervorbehalt für angemessen hält. Das hat er gerade noch einmal gesagt. Von daher fragen wir uns schon, warum dieser nicht von Anfang an im Gesetz vorgesehen war.

Der Unterschied ist: Diese Regelung ist jetzt zumindest nicht verfassungswidrig, wie es zum Beispiel gestern im Bereich des Verfassungsschutzgesetzes war, und zwar aus dem einfachen Grund, weil hier wenigstens die Benachrichtigungspflicht im Nachhinein vernünftig geregelt ist. Das ist etwas, was zum Beispiel im Verfassungsschutzgesetz fehlte.

Wenn Sie deswegen unseren Änderungsantrag noch berücksichtigen würden, könnten wir diesem Antrag sogar so zustimmen; wenn nicht, dann müssen wir ihn leider ebenfalls ablehnen.

Noch kurz zu unserem Entschließungsantrag. Herr Jäger verspricht hier großzügig eine tolle Evaluierung. Nur: Was toll ist, das definiert er. Fakt ist, dass zum Beispiel bei den Berichten des Verfassungsschutzes, die dem Landtag vorgelegt werden, wenn es um IMSI-Catcher geht, die Betroffenen fehlen. Da sind sie nicht aufgeführt. Ob sie dann hier aufgeführt werden, weiß ich nicht.

Deswegen hätte ich das der Landesregierung aufgrund des Entschließungsantrags gern als bindende Regelung mitgegeben und würde mich freuen,

wenn Sie diesem Antrag ebenfalls zustimmen könnten.

Insoweit bedanke ich mich und wünsche noch einen schönen Abend.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schatz. Wenn ich auf die Zahl der noch offenen Tagesordnungspunkte schaue, sind die Grüße für den schönen Abend noch etwas verfrüht – aber dennoch sehr freundlich. – Jetzt hat der Innenminister das Wort. Herr Minister Jäger, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schatz hat deshalb schon einen schönen Abend, weil er entdeckt hat, dass ich einen Fehler gemacht habe, indem ich Bestandsdatenauskunft und Mindestspeicherdauer im Hinblick auf den richterlichen Vorbehalt falsch formuliert habe. Herr Schatz, das unterscheidet uns beide. Ich habe wenigstens eine Fehlerkultur.

Herr Schittges, Sie sind noch einmal auf die Frage eingegangen, warum wir eigentlich bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine Evaluierung brauchen. Sie haben dargelegt, wie sehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum tatsächlich oder vermeintlich Kriminalität vorbeugt.

Ich bin in der Tat entschieden anderer Meinung, vor allem in der Frage der Abwägung der Eingriffstiefe durch eine Videoüberwachung im Hinblick auf ihren Nutzen.

Wir haben in Düsseldorf zwei Videoüberwachungen, was die wenigsten wissen. Wir haben einmal die von der nordrhein-westfälischen Polizei durchgeführte Videoüberwachung auf der Bolkerstraße und andererseits die Videoüberwachung auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs in Düsseldorf, die deshalb möglich ist, weil es sich nicht um öffentlichen Raum, sondern um privates Gelände des Bundes handelt.

(Zuruf von Dr. Robert Orth [FDP])

Ja.

Wir können, was die Kriminalitätsentwicklung angeht, an beiden Punkten ganz unterschiedliche Entwicklungen feststellen. Auf der Bolkerstraße macht diese Videoüberwachung deshalb Sinn, weil sich auf der Bolkerstraße – das wissen die meisten hier – gar nicht so sehr Düsseldorfer bewegen, sondern Touristen, die nicht wissen, dass dort eine Videoüberwachung stattfindet und sich auch gern unter der Videokamera prügeln, um es so deutlich zu sagen.

Herr Orth, die Frage, welche Art der Körperverletzung und insbesondere welche Schwere der Kör

perverletzung begangen wird, hängt davon ab, wie schnell an dieser Stelle Polizeikräfte eingreifen können. Das heißt, Sie sind, weil Polizei unmittelbar vor Ort ist und auch mit Hilfe der Videotechnik durch die Einsatzzentrale an den Tatort geführt werden kann, in der Lage, frühzeitig das Begehen von Straftaten zu erkennen und unmittelbar einzuschreiten. Das ist der wesentliche Vorteil dieses Standorts.

Auf dem Bahnhofsvorplatz in Düsseldorf haben wir eine ganz andere Situation. Das war vor der Videoüberwachung durch den Bund der Treffpunkt der Drogen- und Alkoholszene in Düsseldorf. Dort wurde relativ offen gedealt. Ich weiß das sehr genau, weil ich sehr lange in diesem Bereich gearbeitet habe.

Mit der Installation der Videoanlage ist Folgendes passiert: Es wurde nicht mehr vor dem Bahnhof gedealt, sondern zum Entsetzen der dort ansässigen Einzelhändler ist die Kriminalität schlichtweg in die Nebenstraßen verdrängt worden, auch weil es keine Eingriffsmittel der Polizei vor Ort gibt. Das ist der wesentliche qualitative Unterschied.

Um festzustellen, ob eine Maßnahme, wie ich sie gerade beschrieben habe und wie wir sie auf Grundlage dieses Gesetzes durchführen, tatsächlich wirkt oder nicht, ob sich eine solche Situation verändert oder so bleibt, brauchen wir die regelmäßige Evaluierung dieses Gesetzes. Sie wissen, dass wir in der Frage der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehr behutsam mit diesem Gesetz umgehen und es nur dort tun, wo wir wirklich über Eingriffskräfte verfügen und unmittelbar auf Straftaten und Straftäter einwirken können.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Deshalb glaube ich, Herr Orth, dass Ihr Widerstand eher symbolischer Natur ist. Ich darf noch auf Folgendes hinweisen: Wenn ich mich richtig erinnere, Herr Dr. Orth, hat mein Vorgänger im Amt zu diesem Gesetz nie eine Evaluierung vorgelegt. Aber wir tun das jetzt.

In Richtung der Piraten wollte ich noch einmal auf die Evaluierung des Einsatzes von IMSI-Catchern eingehen. Ich halte Ihren Entschließungsantrag in der Tat für überflüssig. Wenn Sie die Aussage des Ministers nicht gänzlich befriedigt, ist das Ihr Problem. Wenn wir den IMSI-Catcher einsetzen, werden wir natürlich erheben, zu welchem Zweck der eingesetzt worden ist, was der Anlass war, wie die Dauer war, wie viele Telekommunikationsnutzer sich im Bereich des IMSI-Catchers aufgehalten haben. Sonst macht eine Evaluierung in der Tat keinen Sinn. Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem aufrechterhalten, ist das Ihre Entscheidung.

Zu guter Letzt: Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz etwas erreicht haben, was in der Sicherheitspolitik immer schwierig ist, nämlich die Balance zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit andererseits zu halten, dass wir nicht das eine zulasten des

anderen erkauft haben, sondern zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Das Verhältnis zwischen beiden Seiten stimmt in diesem Gesetz. Deshalb empfehle ich Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung – erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3321 – Neudruck. Wer diesem Änderungsantrag der Piraten zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2256 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3196, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion mehrheitlich angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten mit der bemerkenswerten Drucksache 16/3333 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Piratenfraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Damit schließe ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 11, und wir treten ein in die Beratung von Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlge

setzes

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/120

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3292

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/3207

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Hübner das Wort. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht meine Absicht, noch einmal in eine inhaltliche Debatte zum Antrag einzusteigen. Wir haben den Antrag zuletzt im Kommunalausschuss sehr intensiv diskutiert. Uns ist sehr wohl aufgefallen, dass Anleihen seitens der Piraten relativ großflächig bei einem Vorschlag zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes aufgenommen worden sind, der mit Cut-and-Paste eingefügt worden ist. Das führt natürlich zu einer gewissen Verärgerung bei mir und uns in Teilen, weil wir die Debatte zu einem späteren Zeitpunkt an der richtigen Stelle führen können.

Meine Damen und Herren, Sie haben es schon häufiger gehört: Wir sind die Koalition der Einladung. Wir haben Sie herzlich eingeladen, auf eine Beschlussfassung zu Ihrem Gesetzentwurf zu verzichten.

(Zuruf von den PIRATEN: Das haben wir län- ger nicht mehr gehört!)

Es ist schön, dass Sie das länger nicht mehr gehört haben. – Wir haben die Piraten herzlich dazu eingeladen, auf eine Beschlussfassung zu verzichten. Vor dem jetzigen Hintergrund konnten wir allerdings letztlich nicht anders, als die guten Aspekte Ihres Antrags wohlwollend zur Kenntnis zur nehmen, mussten aber – weil Sie auf eine Abstimmung bestanden haben – darauf verweisen, dass wir das jetzt ablehnen werden und in einem späteren Verfahren den einen oder anderen Teil aufgreifen werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Biesenbach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch mein Beitrag zu diesem Thema wird kurz ausfallen. Die Antwort ist einfach: Wir haben darüber im Ausschuss ausführlich gesprochen. Herr Hübner hat es gerade angekündigt: Wir werden demnächst einen kompletten

Referentenentwurf beraten, in dem es um das Kommunalwahlrecht geht. In diesem Gesetzespaket werden wir dann auch darüber entscheiden, wie es mit solchen Fragen ausgehen soll.

Wir halten nichts davon, es zu zerfasern und in Einzelteile zu zerlegen. Deswegen werden wir diesen Antrag heute ablehnen und uns beteiligen, wenn wir das Gesetz im Ganzen beraten. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nun Herr Kollege Krüger an der Reihe. Bitte, Herr Kollege.