Ziel muss es also sein – dringend geboten –, ein Ausfleddern des Europäischen Parlamentes zu vermeiden.
Alle Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, auf ein funktionstüchtiges Parlament zu achten. Darauf hat das EP übrigens mit seiner Entschließung vom 22. November 2012 dringend hingewiesen.
Vielen Dank für die Zulassung. Das „Ausfleddern des Europäischen Parlaments“ – das Argument habe ich jetzt verstanden. In Deutschland gilt ja 1 % gleich ein Sitz. Also, man möchte Parteien mit mindestens drei Sitzen. In Estland, Luxemburg, Malta oder Zypern benötigt man 20 % für einen Sitz. Eine Dreiprozenthürde hier wäre also eine Sechzigprozenthürde dort, in den Niederlanden eine Zwölfprozenthürde und in Österreich eine Achtzehnprozenthürde.
Wenn man jetzt hier eine Dreiprozenthürde einführen muss, müsste man in Malta eine Sechzigprozenthürde einführen.
Die Frage ist: Ist das überhaupt praktikabel? Ist überhaupt davon auszugehen, dass in Malta immer die MLP oder die PN über 60 % kommt?
sehr merkwürdige mathematische Auffassungen. Zum einen müssen Sie sich darüber im Klaren sein – das ist Ihnen, glaube ich, nicht so ganz bewusst –, dass wir unterschiedliche Größen der Member States in der Europäischen Union haben. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihren Wählern übrigens auch das größte Mitgliedsland.
Worauf Sie hinaus wollen, das ist eine interessante Frage. Die kann man sicherlich auch einmal europapolitisch diskutieren. Es ist die Frage, ob man das gemäß der Größe einer Nation macht. Aber dann würden Sie, glaube ich, die 96 Abgeordneten der Europäischen Union, die wir auf deutscher Seite zukünftig haben werden, sprengen. Ich weiß nicht, ob das im Sinne eines Zusammenlebens der jetzt bald 28 Mitgliedstaaten wirklich richtig ist.
Das Europäische Parlament – ich habe das eben schon einmal ausgeführt – hat die Mitgliedstaaten darum gebeten, in ihren Wahlgesetzen Hürden einzubauen. Die Mehrheit des Parlaments hat darum gebeten. Die meisten europäischen Länder, Herr Kollege, haben übrigens Sperrklauseln. Sie bewegen sich zwischen 3 und 5 %. Dort, wo keine Sperrklausel existiert, gilt das Mehrheitswahlrecht. Das muss man ja an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen: Ob ein Mehrheitswahlrecht deutlich demokratischer ist als das, was wir mit einer Dreiprozent- oder Fünfprozentsperrklausel hier haben, möchte ich doch in Zweifel ziehen. Außerdem muss man davon ausgehen, dass bald mehr als 50 % gar nicht mehr an der Mehrheitsfindung der Abgeordneten beteiligt sind. Das finde ich grundsätzlich sehr bedenklich.
Herr Abgeordneter, es liegt eine weitere Zwischenfrage des Herrn Kollegen Fricke von den Piraten vor.
Ist Ihnen bekannt, dass die Verträge zur EU vorsehen, dass generell für Europawahlen das Verhältniswahlrecht gilt und sogar Großbritannien dieses umgesetzt hat?
Vielen Dank, Herr Fricke. Mir ist bewusst, dass es diese Forderung gibt. Die ist aber nach meinem Kenntnisstand noch nicht überall umgesetzt. Von daher wird das eine Umsetzungsforderung sein.
Ich bin ein deutlicher Anhänger des Verhältniswahlrechts an dieser Stelle. Ich halte das auch für richtig, das zu tun. Vor dem Hintergrund ist es auch richtig, das zu machen. Aber wir werden uns keinen Gefallen damit tun, wenn wir beim Verhältniswahlrecht keine Sperrklauseln einführen, weil wir dann ein Auseinanderfleddern haben. Aber ich werde das im Weiteren noch einmal ausführen, damit Sie auch verstehen, worauf ich hinaus will.
Wenn wir das Verhältniswahlrecht hier ad absurdum führen mit dem Wegfall einer Sperrklausel, dann hätten wir aber auch aus deutscher Sicht ein fatales Signal nach Europa gesendet. Das würde nämlich dann bedeuten – ich finde nicht, dass das in Ordnung ist –, dass jede europafeindliche Splittergruppe oder möglicherweise sogar die NPD oder andere rechte Kleinstparteien für Deutschland im Europaparlament sprechen oder dort auftreten sollten.
Die Dreiprozentklausel ist insofern aus meiner Sicht europapolitisch geboten. Deshalb liegt Ihnen auch ein Entschließungsantrag von vier Fraktionen vor, der das noch einmal deutlich herausarbeitet.
Verfassungsrechtlich – um das auch noch einmal deutlich zu sagen – kann man auch anderer Auffassung sein als das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Die Richter Di Fabio und Mellinghoff sind in ihrem abweichenden Votum der Auffassung – ich zitiere mit der freundlichen Unterstützung des Präsidenten –, dass die Senatsmehrheit durch zu formelhafte Anlegung der Prüfungsmaßstäbe den Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit politischer Parteien nicht überzeugend gewichte.
Der Senat ziehe „den Gestaltungsspielraum des Wahlgesetzgebers zu eng“ und nehme „eine mögliche Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments trotz dessen gewachsener politischer Verantwortung in Kauf“.
Die Fünfprozentsperrklausel sei – steht dort ausdrücklich – „keine bereits dem Grunde nach verbotene Differenzierung“. Sie stelle „vielmehr eine ergänzende Regelung zum Verhältniswahlrecht dar“.
Wie gesagt, das bereits angesprochene Mehrheitswahlrecht, das grundsätzlich vom Grundgesetz her möglich wäre, würde es sogar erlauben, dass mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen ungültig und ohne jeden Wert wären.
Eine Sperrklausel ist aus meiner Sicht erstens verfassungsrechtlich möglich, aber sie ist zweitens europapolitisch geboten und deshalb auch grundsätzlich richtig. – Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob es schon häufig vorgekommen ist oder in Zukunft noch häufig vorkommen wird, dass die Piraten dafür sorgen, dass die übrigen vier Parteien bei einem Sachantrag fast gleichlautende Argumente vorbringen werden
Lieber Herr Kern, ich kenne Sie jetzt ein Jahr und habe Sie selten so erlebt, dass argumentieren: machtversessene Partei, demokratiefeindlich, bürgerfern, undemokratisch, Nacht-und-Nebel-Aktion. – Ich weiß nicht, ob man das so sagen kann.
Meine Damen und Herren, die Sperrklausel ist nicht einfach aus dem hohlen Bauch von Politikfernen oder Demokratiefeinden entstanden, sondern wir haben in der Weimarer Zeit auch die Erfahrung gemacht, was es bedeuten kann, wenn man überhaupt keine Sperrklausel hat. Daraus haben die Väter des Grundgesetzes dann die Sperrklausel übernommen; 5 % war sie.
Sie haben Recht, das Bundesverfassungsgericht hat bei den Europawahlen die Fünfprozentklausel für verfassungswidrig erklärt mit dem Kernargument – das steht dort fast wörtlich so –, das Europaparlament sei – zur damaligen Zeit – kein vollwertiges Parlament mit den entsprechenden Kompetenzen.
Das hat sich inzwischen jedoch ganz entscheidend geändert. Durch den Verfassungsvertrag von 2008 hat das Europäische Parlament wesentlich mehr Kompetenzen und wesentlich mehr Aufgaben. Ich erspare es mir, das zu wiederholen.
In diesem Fall hat Kollege Töns zutreffend dargestellt, was sich da getan hat. Die wählen demnächst zum Beispiel den Chef der Regierung. Das Europaparlament wählt den Kommissionspräsidenten. Das Europaparlament hat in der Entschließung vom November vergangen Jahres darum gebeten, dass die Mitgliedstaaten aufgrund dieser geänderten Rechts- und Sachlage bitte ihr Parteiengesetz dahin gehend korrigieren, dass sie eine Sperrklausel mit der Begründung einführen – ich darf jetzt auch hier zitieren –, weil die Stabilität des legislativen Verfahrens gewährleistet sein muss und es verlässliche Mehrheiten im Europäischen Parlament geben muss.
Meine Damen und Herren, wir wissen, das Europäische Parlament hat zurzeit in der Tat 160 Parteien. Man darf sich das gar nicht vorstellen. Es gibt also
zahlreiche Parteien und Fraktionen mit ein oder zwei Personen. Ob das der Demokratie förderlich ist, Herr Kern, ob das alles demokratie- und bürgerfreundlich ist, stelle ich infrage.
Wir werden den gemeinsamen Entschließungsantrag, über den wir nachher unmittelbar abstimmen, unterstützen, und wir halten das Vorgehen der Bundesregierung, der vier Parteien im Deutschen Bundestag, das Wahlrecht für das Europaparlament entsprechend zu ändern, für richtig.