Protocol of the Session on May 16, 2013

10 Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher

Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2652

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile dem nun ankommenden Minister Herrn Dr. Walter Borjans das Wort. Bitte schön.

Ich bedanke mich sehr, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Wir bringen das Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes in den Landtag ein, weil das Sparkassengesetz aus mehreren guten und wichtigen Gründen veränderungsbedürftig bzw. novellierungsbedürftig ist.

Einer dieser Gründe ist, dass die nicht mehr existierende WestLB in § 37 als Sparkassenzentralbank abgelöst werden muss. Das bisherige Gesetz enthält zwar eine Klausel für den Fall, dass die WestLB diese Rolle nicht mehr ausfüllen kann. Wenn es die WestLB nicht mehr gibt, ist es aber geboten, diese

Passage nicht mehr in der Form im Gesetz zu belassen. Wir möchten eine neutrale Formulierung an die Stelle der bisherigen Beleihung der WestLB mit den Aufgaben der Sparkassenzentralbank setzen. Sie soll auch einer möglichen Veränderung standhalten, die sich in der Zukunft ergeben kann, wenn etwa die Konsolidierung der Landesbanken über den jetzigen Stand hinaus fortschreiten sollte und an dieser Stelle noch einmal Veränderungen notwendig sind.

Der entscheidende Paradigmenwechsel ergibt sich nach unserer wohl gemeinsamen Auffassung aber aus der Veränderung des § 36. In diesem Paragrafen steht bislang die Verpflichtung zu einer Vereinigung des Rheinischen und des WestfälischLippischen Sparkassenverbandes. Diese Verpflichtung wollen wir in dem Gesetzestext durch eine Kann-Regelung ersetzen. Die Ziele, die der bisherigen Formulierung einer Verpflichtung zur Fusion der Sparkassenverbände zugrunde lagen, haben sicher nichts an Bedeutung verloren. Das habe ich an vielen Stellen immer wieder gesagt. Es ist völlig richtig: Wir müssen effizientere und effektivere Wahrnehmungen landeseinheitlicher Aufgaben voranbringen. Wir wollen mögliche Synergieeffekte durch die Verkürzung von Entscheidungsprozessen befördern. Zur Entlastung der kommunalen Sparkassen vor Ort sollen Kosten gesenkt werden.

Als diese Frist ablief, hat sich deutlich gezeigt, es lag interessanterweise nicht nur im Interesse der Sparkassen selbst, sondern auch im Interesse der Kommunen, an dieser Stelle nicht auf der Verpflichtung zu bestehen, sondern sich zu überlegen, welche Nachteile einer solchen verpflichtenden Fusion es geben kann.

Ein ganz schwerwiegender Nachteil wäre es meiner Auffassung nach gewesen, dass die beiden Sparkassenverbände im Haftungsausgleich getrennt voneinander eine ganz andere Rolle spielen würden als gemeinsam.

Wenn beispielsweise rund 300 Millionen € innerhalb eines Sparkassenverbandes selbst aufgefangen werden müssen und diese Wanne überläuft, läuft sie bisher quasi in das Gesamtgebiet des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes über, also in den gesamten Haftungsverbund der Sparkassenfamilie. Das wäre etwas anderes, wenn man die beiden Verbände zusammenfassen und diese zwischen 500 und 600 Millionen € auffangen müssten, bevor die Summe bundesweit von der Sparkassenfamilie getragen würde.

Dabei handelt es sich nicht darum, etwas auf eine unfaire Weise auf das gesamte bundesweite Sparkassensystem zu verteilen. Beide Verbände sind so groß, dass sie sich bisher sehr stark an der Rettung und Stützung anderer beteiligt haben. Es wäre keine unfaire Lastenverteilung, wenn wir es bei dieser Trennung beließen.

Außerdem würden wir die Repräsentanz innerhalb des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes schwächen. Bislang ist Nordrhein-Westfalen ohne die WestLB mit den beiden Verbänden noch mit zwei Stimmen vertreten, ebenso wie das Saarland mit der SaarLB und den saarländischen Sparkassen. Hier nur noch mit einer Stimme vertreten zu werden, wäre nach unserer Auffassung nicht der richtige Weg.

Ich fand es bemerkenswert, dass sich die FDP, aber auch mein Vorgänger in diesem Zusammenhang noch einmal geäußert und darauf hinwiesen haben, das sei ein Verlust für den Steuerzahler. Herr Witzel hat eine Verbindung mit der Fusion der Oberfinanzdirektionen hergestellt. Das finde ich bemerkenswert. Bislang hatte ich immer den Eindruck, die FDP würde die Meinung vertreten, dass die in unserem unmittelbaren Zugriff liegenden Dinge auch von uns schlanker gestaltet werden sollten, dass aber diejenigen, die sich in unternehmerischer Verantwortung befinden, nicht vom Staat reguliert werden sollten. Letzteres gilt selbst für öffentlichrechtliche Sparbanken und Sparkassen in der Zuständigkeit der Kommunen. Von der kommunalen Seite haben wir im Rahmen der Anhörung überhaupt keinen Einwand in diese Richtung gehört.

Ich will die weiteren noch wichtigen Punkte nicht ausführlich ansprechen, um die Zeit nicht zu weit zu überziehen.

Es geht darum, dass die Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien gestärkt werden soll und dass wir die Altersregelungen für den Vorstand an die Erhöhung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre angepasst haben.

Ich glaube, dass wir in diesem Zusammenhang eine runde, eine richtige Erneuerung des Sparkassengesetzes auf den Weg bringen, die dem Ziel, insgesamt effizienter zu arbeiten, gerecht wird und die beiden Sparkassenverbände auch in einigen Punkten zu einer Zusammenarbeit, etwa bei den Akademien und vielen anderen Dingen – ich würde fast sagen – zwingt, um sie dazu zu bringen, Kosten zu senken; das war auch eine Grundvoraussetzung.

Auf diesem Weg einer freiwilligen Kooperation haben wir das – auch mit der Öffnung für eine Fusion, wenn sie denn sinnvoll erscheint – auf die richtige Schiene gebracht. Deswegen bitte ich um eine positive Behandlung und Begleitung bei den nächsten Schritten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Gönnen Sie sich bitte noch einen Moment am Pult. Es gibt eine Kurzintervention; Herr Witzel hat sie angemeldet. – Bitte schön, Herr Witzel; 90 Sekunden für Sie.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, Sie haben mich gerade auch persönlich angesprochen, was den OFD-Vergleich betrifft. Ich habe mir einfach einmal die Organigramme angeschaut, weil es um dieselbe Aufgabenstellung geht, nämlich die Fusion der Standorte Rheinland und Westfalen. Es stehen etwa dieselben Beschäftigtenzahlen dahinter, und es gibt vergleichbare Zentralabteilungen. Sie haben noch gestern Nachmittag hier im Plenum ein sehr erkennbares Plädoyer dafür gehalten, dass Sie die OFD-Fusion Rheinland und Westfalen zukünftig für notwendig halten. Im Kern sind die Strukturen bei den Sparkassenverbänden genauso angelegt. Das beantwortet die Frage, weshalb beides vergleichbar ist.

Umgekehrt würde mich Folgendes interessieren: Sie haben von Stimmrechten gesprochen. Mir ist keine einzige DSGV-Entscheidung auf Bundesebene aus den letzten zehn Jahren bekannt, bei der es darauf angekommen wäre, ob NRW ein oder zwei Stimmrechte hat. Kennen Sie eine solche Entscheidung?

Ich kann Ihnen jetzt kein Beispiel vortragen. Das war für mich aber auch nicht der entscheidende Punkt. Ganz offensichtlich ist das aber von der nordrheinwestfälischen Sparkassenfamilie als ein Punkt von Gewicht bezüglich der Vertretung der Interessen der nordrhein-westfälischen Sparkassen auf Bundesebene angesehen worden. Diesen Punkt habe zur Kenntnis genommen. Für mich sind aber zwei Dinge wichtiger.

Das Erste ist die Einbindung in den gesamtdeutschen Haftungsverbund und die Frage: Wieso sollten wir eigentlich eine Neigung haben, ein größeres Risiko für den nordrhein-westfälischen Steuerzahler aufzumachen, als es der Gewinnmöglichkeit durch die organisatorische Neugliederung, die Sie gerade angesprochen haben, entspricht?

Das Zweite ist, dass ich an dieser Stelle auch Vertrauen in die Sparkassen und die Kommunen als Eigentümer habe, die diese Synergieeffekte offensichtlich nicht sehen. Ich weiß nicht, warum man dann gegen den Willen der Sparkassen mit einem größeren Haftungsrisiko eine Regelung durchsetzen sollte, deren Ziele sich ganz offenbar in einer anderen Weise besser verwirklichen lassen.

Im Zusammenhang mit den Oberfinanzdirektionen sehe ich das allerdings völlig anders.

Danke schön, Herr Minister. Vielen Dank auch für die Kurzintervention, Herr Kollege Witzel. – Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion der zuständige Experte der Fraktion, Herr Börschel.

Sehr freundlich. – Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs das Notwendige und Erforderliche gesagt. Die Regierung kommt mit ihrer Einbringung der Bitte nach, mit der sich die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen zum Ende des vergangenen Jahres an den Finanzminister gewendet haben. Insofern freuen wir uns auf die Beratungen und sehen den konstruktiven Vorschlägen aller Beteiligten, sowohl hier aus dem Parlament als auch der Expertinnen und Experten, mit Freude entgegen.

Ich möchte nur noch auf einen Punkt besonders hinweisen. Wir haben uns, wie es bei solchen Grundlagengesetzen üblich ist, vorgenommen, an das Sparkassengesetz nicht allzu häufig heranzugehen, am liebsten nur einmal in dieser Legislaturperiode. Insofern sind wir für sachdienliche Vorschläge, was etwaigen weiteren Änderungsbedarf angeht, offen. Das werden wir im Zuge der Sachverständigenanhörung, die wir mutmaßlich schon heute Abend beschließen werden, dann sehen. Wenn es weiteren Veränderungsbedarf geben sollte, werden wir ihn bewerten und entsprechende Änderungen möglicherweise in die zweite Lesung einbringen.

Insofern bedanke ich mich schon jetzt herzlich für Ihre konstruktive Beratung. Ich freue mich auf dieselbe. – Danke sehr.

(Beifall von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Ganz wenig Inhalt, Herr Kollege! – Gegenruf von Martin Börschel [SPD]: Das ist eine Ein- bringung!)

Danke schön, Herr Börschel. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Optendrenk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„2012 war für die Sparkassen in Deutschland ein wichtiges Jahr. Die Sparkassen haben in einem schwierigen Marktumfeld ihr Eigenkapital und ihre Vorsorgereserven weiter ausgebaut.“

So schildert der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, die aktuelle Situation dieser wichtigen Säule unseres Bankensystems. Nach seiner Analyse können sich die Sparkassen auf sichere und gut gestreute Anlagen konzentrieren, vornehmlich auf Kundenkredite in ihrer Region. In ihren wichtigsten Geschäftsfeldern, nämlich bei Unternehmenskrediten und Wohnungsbaukrediten, haben die Sparkassen weitere Zuwächse verzeichnet. Für die Herausforderung der Zukunft sind sie wegen ihrer Verwurzelung vor Ort gut gerüstet.

Sparkassen leben vom Vertrauen ihrer Kunden, aber auch – das ist dann ein Teil unserer Aufgabe – von einem soliden ordnungspolitischen Umfeld. Ich stelle das fest, was ich an gleicher Stelle schon im Dezember 2012 gesagt habe: Das geltende Sparkassengesetz ist ein gutes Gesetz.

Das von CDU und FDP seinerzeit novellierte Gesetz enthielt ein Bekenntnis zum Drei-SäulenSystem der deutschen Bankenlandschaft. Das war und ist richtig.

(Martin Börschel [SPD]: Gut, dass wir euch das beigebracht haben! Ihr wolltet es ganz anders!)

Eine Änderung dieses Gesetzes ist nicht erforderlich. Es legt niemandem unzumutbare Lasten auf, auch nicht den zur Fusion aufgerufenen Sparkassenverbänden.

Das immer noch geltende Gesetz sieht vor, dass sich die Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zusammenschließen. Entweder hätten sie das durch einen eigenen Antrag bis zum 31. Mai 2012 als freiwillige Fusion darstellen können, oder der Finanzminister dieses Landes hätte unverzüglich im Anschluss daran tätig werden müssen. So steht es im Gesetz.

(Beifall von der FDP)

Der Antrag ist nicht gestellt worden. Der Minister ist aber auch nicht als Aufsichtsbehörde tätig geworden.

Inzwischen haben wir Mai 2013. Erst jetzt liegt dem Landtag der Entwurf einer Gesetzesänderung vor, durch die von der Fusion der Verbände Abstand genommen werden soll. Dazwischen liegt ein Jahr, in dem juristisch nichts passiert ist.

Ich stelle fest: Insoweit hat sich der Minister nicht an seine Amtspflichten gehalten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Denn er hat hier in diesem Hohen Hause geschworen, Verfassung und Gesetz zu wahren und zu verteidigen. Das gilt auch noch für das geltende Sparkassengesetz, und zwar in all seinen Teilen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Minister, ich frage: Warum haben Sie sich nicht einfach daran gehalten und die Fusion vollzogen? Fällt es Ihnen so schwer, sich an ein geltendes Gesetz zu halten, wenn es Ihnen politisch nicht passt? Oder interpretieren Sie das ein bisschen zu frei, was umzusetzen ist und was dilatorisch zu behandeln ist?

Herr Minister, für jemanden, der Bürgerinnen und Bürgern ständig mit dem Kadi droht, wenn sie sich an geltende Gesetze nicht halten – zum Beispiel an Steuergesetze –, ist das jedenfalls eine etwas interessante Rechtsauffassung.

(Beifall von der CDU – Ralf Witzel [FDP]: In der Tat!)