Sollten denn nicht Minister geradezu Vorbilder sein, insbesondere wenn sie selbst Gegenstand und Adressat von Gesetzen sind? Wie wollen Sie eigentlich den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass die sich an Gesetze halten müssen, wenn Sie sich nicht daran halten?
Schon im alten Rom galt nämlich der Satz Ciceros – ich bin ganz sicher, Sie werden sich besonders darüber freuen, Herr Körfges, dass wir ein solches historisches Zitat haben –, dass nichts schädlicher ist als ein schlechtes Beispiel!
Vielen Dank, Herr Optendrenk. – Angesichts Ihrer Einlassung gerade würde ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie denn beurteilen, dass sich der Herr Finanzminister doch exakt so verhalten hat, wie es die Mehrheit dieses Parlaments zum Ende des Jahres von ihm erwartet und von ihm erbeten hat?
Insofern können wir hier nur ein vorbildliches Verhalten erkennen, nicht aber die Richtigkeit Ihrer eigenwilligen Interpretation. Würden Sie mir darin zustimmen?
Herr Börschel, ich kann Ihnen nicht zustimmen, und zwar aus einem ganz einfachen Grunde, weil nämlich die Frage, ob ein Antrag der regierungstragenden Fraktionen umgesetzt wird oder nicht, kein gleichwertiges Gut zu der Frage ist, ob ein Gesetz zu befolgen ist. Er hätte das Gesetz ab dem 31.05.2012 umsetzen müssen, nicht erst durch Änderung ihrer politischen Meinung oder einen Koalitionsvertrag oder was auch immer.
Die Frage des Kollegen Börschel wirft für mich eine Nachfrage auf. Habe ich es richtig verstanden, Herr Kollege Dr. Optendrenk, dass hier wohl in Auswirkung des Effizienzkontrollteams der Finanzverwaltung eine Verfahrensbeschleunigung eingeführt wird, nach der bestehende Gesetze über einen Entschließungsantrag nach Billigkeitsgründen angewandt werden oder nicht? Ist das vielleicht ein Ergebnis dieser Arbeit des Effizienzkontrollteams?
Man könnte sich das so überlegen. Es wäre aber vielleicht am besten, wenn der Minister dazu nachher noch selbst Ausführungen machen könnte. Das würde die Angelegenheit sicher klarstellen. Ansonsten würden wir uns als Abgeordnete viel zu spekulativ verhalten.
Herr Minister, ein solches schlechtes Beispiel haben Sie bei der Achtung der Gesetze gerade im letzten Jahr abgegeben. Der Kern der Neufassung dieses Sparkassengesetzes besteht ja im Verzicht auf eine Fusion der beiden Verbände. Was stattdessen vorgesehen ist, überzeugt nicht. Da wollen und sollen Verbände enger kooperieren, Synergien heben, wie es auf Neudeutsch heißt. Man kann, glaube ich, mit Fug und Recht sagen: Das ist im Ergebnis eine Mogelpackung!
Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass sich die Geschehnisse auf den internationalen Kapitalmärkten auf eine Fusion verzögernd auswirken können. Deshalb hatten wir schon im Dezember vorgeschlagen, dass man die Frist für die Fusion deutlich verlängern kann, aber an ihr festhalten sollte.
Wir werden uns im Anhörungsverfahren ganz sicherlich noch intensiv mit den Fragen auseinandersetzen. Ich glaube, dass wir es an dieser Stelle dabei bewenden lassen sollten, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich es ganz kurz machen. Aber angesichts des Wortbeitrages von Herrn Optendrenk muss ich doch noch zwei Takte dazu sagen.
Zunächst einmal finden wir es sehr begrüßenswert, dass der Minister und die Landesregierung diesen Gesetzentwurf einbringen.
Herr Möbius, Sie sind auch immer ganz schön spät. Insbesondere bei der Landtagswahl war es für die CDU ganz, ganz spät.
Aber was „zu spät“ anbetrifft: Der Kollege hat schon darauf hingewiesen, dass die CDU ursprünglich die Fusion bis auf 2015 verschieben wollte. Ich weiß gar nicht, warum der Minister dann „zu spät“ sein soll. Immerhin bringt er 2013 einen Gesetzentwurf ein, der diese Sachlage klärt, und zwar im Übrigen im Einvernehmen mit den Sparkassenverbänden.
Das Wesentliche hat der Minister dargestellt: Einerseits geht es um die Fusion. Es werden wichtige Punkte angesprochen, die die Zusammenlegung der Akademie und verschiedene Details betreffen, die im Einvernehmen geklärt worden sind.
Einen Aspekt möchte ich dennoch schon jetzt herausheben: Erstmalig – das hat die CDU auch nicht vernünftig zustande gebracht – wird in diesem Fachgesetz die Frauenförderung in ganz besonderer Weise vorangebracht
und insofern der Koalitionsvertrag in konsequenter Weise umgesetzt. Auch das ist in der Gesetzesbegründung ausgeführt worden.
Dass Sie sich allein die Frage des Zeitpunkts heraussuchen, ist schon von besonderem Interesse. Vielleicht muss ich noch einmal deutlich sagen: Uns ist es wichtig, ein klares Bekenntnis für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen abzugeben. Alleine die Intervention von Herrn Witzel macht schon wieder deutlich, dass der Kollege auch an dieser Stelle nicht davon ablassen kann, bestehende und wichtige Institutionen nicht nur in Verfahrensfragen, sondern ganz grundsätzlich infrage zu stellen.
Deshalb gehe ich davon aus, dass die drei großen Fraktionen diesen Prozess in großer Einigkeit nach vorne bringen werden. Die CDU wird es wahrscheinlich nicht schaffen, am Ende zustimmen zu können. Aber die von vielen CDU
Ich freue mich auf das Beratungsverfahren und erkläre für unsere Fraktion ganz klar: Wir sind froh über diesen Gesetzentwurf und froh darüber, dass die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen diese wichtige Stelle in Nordrhein-Westfalen einnehmen und die Helaba die neue Sparkassendachfunktion für diese Sparkassen wahrnimmt und die Sparkassen eben nicht – wie die FDP es gerne gehabt hätte – in den Sumpf der WestLB-Abwicklung hineingezogen worden sind.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat vor wenigen Wochen einstimmig – mit den Stimmen aller fünf Landtagsfraktionen – einen Antrag zum Erhalt des Drei-Säulen-Modells von Sparkassen, Volksbanken sowie Privatbanken beschlossen. Denn, Herr Kollege, auch Sparkassen sind gut für unser Land.
Wir wollen ein leistungsfähiges Sparkassensystem erhalten. Gerade deshalb wollen wir eine Stärkung der wirtschaftlichen Basis der Einzelinstitute vor Ort, die ihre Arbeit in der Region nahe beim Kunden erbringen. Und gerade deshalb sind geringe Umlagen für überregionale Verbandsapparate gut und im Interesse der Sparkassen vor Ort.
Niedrige Umlagebelastungen sind gut. Sie sind gut für die kleinen Sparer, gut für die gemeinnützigen Destinatäre, die dann mehr von der Unterstützung ihrer Sparkassen haben. Sie sind wegen der Gewinnabführung an die kommunalen Eigentümer gut für die kommunalen Haushalte.