Protocol of the Session on May 15, 2013

„Ansonsten kann ich Ihnen mitteilen, dass wir im Finanzministerium seit gestern die Ergebnisse der Betriebsprüfung vorliegen haben. Wir werden sie auswerten und aufbereiten, um diese Informationen dem Parlament bzw. Ihnen hier im Haushalts- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.“

Vom 5. Dezember 2012 bis 22. April 2013 hat den Haushalts- und Finanzausschuss jedoch keinerlei weitergehende Information erreicht – weder zu den Ergebnissen der Betriebsprüfung noch zur Konzeption der Lustreisen seitens der früheren WestLB Asset Management-Tochter, obwohl darum seitens der Opposition für den Jahresbeginn 2013 gebeten worden ist.

Gemäß Berichterstattung des „Handelsblatts“ vom 23. November 2012 sind die Lustreisen von der WestLB-Konzernbetriebsprüfung selbst entdeckt worden und zur weiteren rechtlichen Prüfung an die Düsseldorfer Partner der internationalen Anwaltskanzlei Hogan Lovells übergeben worden. Diese soll ihr Untersuchungsergebnis am 21. März 2011 dem Vorstand präsentiert haben. Die Expertise besage, Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen, sei verboten, wenn die „Aufwendungen im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten geleistet wurden“. Die Anwälte haben offenbar „nach intensiver Durchsicht der Akten ein sehr hohes Risiko“ erkannt, dass denkbare Vorteilsgewährungen an Würdenträger vorlägen, und ausdrücklich die Strafbarkeit solcher Vorgehensweisen betont. Nur bei einer Umetikettierung der Lustreisen als „Geschenk“ sei ein Verzicht auf unangenehme staatsanwaltschaftliche Ermittlungen realistisch. Nach „Handelsblatt“Informationen ist die Bank dem Hinweis wohl gefolgt.

Die WestLB-Sparte Mellon Asset Management hat im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit offenbar 500 institutionelle Anleger als Kunden mit einem Gesamtvolumen von 40 Milliarden € betreut.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat weiterhin ein Anrecht auf Aufklärung der zweifelhaften Vorgänge innerhalb der WestLB AG durch die Landesregierung zum aktuellen Kenntnisstand bei Beantragung dieser Fragestunde. Falls die Ermittlungen noch andauern, sollte der Landtag

einen Zwischenbericht zu dem gegenwärtigen Erkenntnisstand erhalten.

Welche bisherigen Ergebnisse aller Untersuchungen aus den letzten fünf Monaten liegen Finanzminister und Landesregierung im Detail mittlerweile als aktueller Kenntnisstand vollständig für die sogenannten Kundenevents und ihre bemerkenswerten Begleitumstände vor?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung.

(Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Plenum leert sich gerade ein bisschen. Dafür kann man Verständnis haben oder auch nicht. Aber ich bitte Sie, das möglichst geräuschlos zu machen, damit Herr Minister Dr. Walter-Borjans in Ruhe die Frage beantworten kann. Das Wort hat der Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung nach wie vor ein hohes Interesse an der Aufklärung des in der Fragestellung beschriebenen Sachverhalts hat.

Als Folge des Verkaufs der restlichen Anteile der WestLB Mellon Asset Management hat die Portigon AG allerdings keine gesellschaftsrechtlichen Informations- und Auskunftsrechte mehr gegenüber Mellon.

Ich selber habe mehrfach dezidiert nachgefragt und nicht nur nachgefragt, sondern auch darauf hingewiesen, dass ich ein Interesse habe, dazu auch Informationen zu bekommen. Die Auskünfte, die mir Portigon dazu gegeben hat, waren immer die gleichen, nämlich dass es einen Zugriff seitens der Portigon nicht mehr gibt. Nach der Umfirmierung heißt Mellon nun Meriten Mellon Investment Management GmbH. Die Bitte, die ich an Portigon gerichtet habe, hat Portigon weiter an Meriten gerichtet. Meriten hat hierzu erklärt, dass sie nicht bereit sei bzw. sich nicht in der Lage sehe, der Portigon AG Unterlagen herauszugeben, die vertraulichen Charakter haben. Die Portigon AG hat auf meine Prüfbitte erklärt, dass eine vertragliche oder gesellschaftsrechtliche Handhabe, ergänzende Informationen von Meriten einzufordern, nicht bestehe.

Da ein Einverständnis des betroffenen Steuerpflichtigen, nämlich der Meriten Investment Management GmbH, nicht vorliegt, darf ich Ihnen auch keine Informationen aus dem Betriebsprüfungsbericht der Gesellschaft vorlegen. Das gilt im Übrigen sogar für einen Untersuchungsausschuss. Also diese dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten haben einen hohen Grad an Schutz, sodass ich nur unter Verletzung des Steuergeheimnisses Betriebsprüfungsberichte oder Steuerdaten weitergeben könnte, was ich nicht darf und deswegen auch nicht tun werde.

Das Thema „Gefälligkeitsreisen“ wird auch Gegenstand des Prüfauftrages des Untersuchungsausschusses zur WestLB sein. Das heißt, Fragen an die Betroffenen selbst bzw. an das betroffene Unternehmen sind da natürlich möglich. Das ist allerdings auch keine Neuigkeit. Aber es gehört offenbar zu dem Versuch, hier immer wieder das Thema neu auf die Tagesordnung zu bringen, es hier auch jetzt noch einmal zu diskutieren.

Die Handhabe, die man haben kann, die wird man am besten im Rahmen eines Untersuchungsausschusses haben. Ich gehe mit Blick auf die Auskunftsrechte des Untersuchungsausschusses davon aus, dass die Sachverhaltsermittlung durch dieses Gremium dann effektiv vorangetrieben werden kann, was auch sehr in meinem eigenen Interesse und im Interesse der Landesregierung wäre.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Witzel. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zur Nachfrage geben. – Herr Minister, zu dem, was Sie gerade ausgeführt haben, ist schon der Hinweis wichtig: Wir haben kein Interesse daran, häufig über dieses Thema zu reden, sondern wir haben ein Interesse daran, einmal die Antworten zu bekommen, die uns auch vonseiten der Landesregierung zugesagt worden sind. Auch die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie an der Stelle ehrliches Aufklärungsinteresse hat. Das haben wir ja auch bilateral besprochen.

Es geht hier nicht um zwei völlig fremde Gesellschaften, sondern um langjährige Kooperationen auch bei Mellon Asset Management, zu der der frühere WestLB-Vorstand mit hin gewechselt ist. Es gibt da also – bis in den persönlichen Bereich hinein – Gesprächsmöglichkeiten, um für die seit mittlerweile einem halben Jahr bestehende Fragestellung eine Lösung zu finden. Deshalb lautet meine Frage an Sie: Welche Wege haben Sie sonst genutzt oder werden Sie noch nutzen, um dem Parlament die Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Landesregierung bereits im November und Dezember letzten Jahres angekündigt hat?

Herr Minister, bitte schön.

Ich finde, die Vorstellung, dass man ein früheres Vorstandsmitglied der WestLB bzw. von Portigon, das jetzt in dieses Unternehmen gewechselt ist und uns oder der Portigon ganz offenbar Informationen vorenthält, einmal zur Seite nimmt und fragt „Kannst Du uns bitte eure Betriebsgeheimisse verraten“, ist

ein bisschen illusionär. Ich habe den Weg beschritten, den ich für richtig halte, nämlich gegenüber dem Vorstand der Portigon, wie ich glaube, unmissverständlich klar zu machen, dass ich erwarte, dass Portigon alle – auch rechtlichen – Möglichkeiten ausschöpft, diese Informationen zu erhalten.

Mir ist – nachvollziehbar und glaubwürdig, aber trotzdem natürlich nicht befriedigend – mitgeteilt worden, dass man keinen Weg sieht, von Meriten diese Informationen zu bekommen. Das ist ärgerlich, weil ganz bewusst von diesem Unternehmen Daten zurückgehalten werden, die für die Aufklärung der Fragen, die uns alle interessieren, von Bedeutung wären.

Ich darf mich zu Daten über die Konzernbetriebsprüfung nicht äußern. Allerdings kann ich Ihnen sagen, dass die Konzernbetriebsprüfung verschiedene Reisen im Zeitraum 2002 bis 2005 aufgegriffen und den steuerlichen Abzug als Betriebsausgabe versagt hat, dass in diesen Aufzeichnungen Namen von Teilnehmern nicht enthalten sind, dass aber die Versagung des steuerlichen Abzugs von Kundenreisen als Betriebsausgaben dazu geführt hat, dass nachversteuert werden musste. Diesen Sachverhalt kann ich mitteilen.

Ich würde gerne – ich kann das nur wiederholen – selbst wissen, wer daran teilgenommen hat bzw. was die Anlässe und die Gründe waren. Mir fehlt da aber das Zugriffsrecht. Ich kann nur darauf bauen, dass wir im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss den dazu notwendigen Zugriff bekommen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat sich Frau Kollegin Schmitz gemeldet.

Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. – Herr Minister, die Medien berichten, Peer Steinbrück sei in seiner früheren Rolle mit wichtigen Aufsichtsfunktionen bei der WestLB ausgestattet gewesen. Hat das Gremienmitglied Steinbrück Ihrer Ansicht nach Kenntnis vom Umstand der Lustreisen darüber gehabt oder haben können?

Ich habe es heute im Verlauf dieses Plenartages schon einmal gesagt: Man hat bei den Fragen, die Sie stellen, immer den Eindruck, als ob Peer Steinbrück schon Jahrhunderte oder mindestens Jahrzehnte Finanzminister gewesen wäre. Peer Steinbrück ist von 2000 bis 2002 Finanzminister dieses Landes gewesen. Ich kann dazu nur sagen: Durch die Übergabe der Prüfungsfeststellungen zur Körperschaftsteuer 2006 – sie hat am 26. November 2010 stattgefunden – wurde die WestLB, nicht aber der Aufsichtsrat der Bank erstmals davon in Kenntnis gesetzt, dass die Konzernbetriebsprüfung bei der

WestLB Mellon Aufwendungen im Zusammenhang mit Reiseveranstaltungen für Kunden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Weder der Präsidialausschuss noch der Aufsichtsrat der WestLB sind in der Vergangenheit über die Vorfälle bei der WestLB Mellon informiert worden.

Danke schön, Herr Minister. – Jetzt hat sich Kollege Ellerbrock gemeldet.

Herr Minister, wenn man die Pressemitteilungen verfolgt, drängt sich der Eindruck auf, dass hier Sachzusammenhänge, rechtlich problematische Zusammenhänge vielleicht sogar bewusst nicht verfolgt worden sind und dann letztendlich verjährten. Wie stehen Sie zu diesen Pressedarstellungen, politisch oder rechtlich problematische Sachverhalte seien bewusst nicht rechtzeitig verfolgt worden, obwohl sie bekannt waren?

Herr Minister.

Dagegen würde ich mich, was meine Person und auch das Ministerium angeht und was die Zeit, für die ich Verantwortung trage, betrifft, absolut verwahren. Ich muss ganz klar sagen: Ich sage nicht nur hier an dieser und an anderen Stellen, dass ich ein Interesse an dieser Aufstellung habe, sondern ich habe, als ich Kenntnis davon erlangt habe, Portigon aufgefordert, uns die notwendigen Informationen zu beschaffen. Auch habe ich keinerlei Kenntnis, dass zu irgendeinem anderen Zeitpunkt ein Interesse bestanden hätte, diesen Sachverhalt nicht aufzuklären oder verjähren zu lassen.

Vielen Dank. – Nun hat der Abgeordnete Wedel das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wenn ich das gerade richtig verstanden habe, haben Sie dargelegt, dass eine Nachversteuerung stattgefunden hat. Mich würde auch interessieren, in welchem Volumen Steuern nachentrichtet worden sind.

Bitte schön, Herr Minister.

Dazu liegen mir jetzt keine Daten vor. Das müsste ich in Erfahrung bringen. Ich weiß nur aus den mir vorliegenden Informationen, dass eben genau diese Reisen beanstandet worden sind, dass die Abzugsfähigkeit verneint worden ist und dass man aus die

sem Grund in der entsprechenden Höhe nachversteuert hat.

Vielen Dank. – Eine Frage kommt von der Abgeordneten Schneider von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Borjans, das „Handelsblatt“ bezeichnet Reisen zu Sportevents nach Dallas noch als harmloses Beispiel für Lustreisen. Welche weiteren Reiseziele oder Arten der Reiseaktivitäten könnten demnach öffentlich prekärer sein?

Ich habe auch auf Nachfragen bei Portigon keine Informationen erhalten, aus denen ich ersehen könnte, dass die WestLB oder andere Teile der WestLB vergleichbare Incentives für ihre Kunden organisiert hätten.

Danke schön. – Als Nächste hat sich Frau Kollegin Gebauer gemeldet.

Herr Minister WalterBorjans, ich komme noch einmal auf die Presse zurück, und zwar auf das „Handelsblatt“. Hier wird gesagt, dass die Zielgruppe der Begünstigten zum Beispiel das Leitungspersonal von Stadtwerken und Sparkassen umfasste, aber eben auch Beamte.

Meine Frage lautet, ob Ihnen bekannt ist und, wenn ja, in welchem Umfang nordrhein-westfälische Amtsträger von diesen Vorgängen betroffen sind.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Das ist mir nicht bekannt. Ich kann es nur noch einmal sagen: Mir liegt keine Liste von Namen vor; die ist uns gegenüber – auch Portigon gegenüber – verweigert worden. Deswegen kann ich auch nicht ersehen, ob davon jemand Amtsträger ist oder nicht.

Danke schön, Herr Minister. – Zweite und letzte Frage für Frau Schmitz von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, interessant ist die Frage, seit wann jeweils welcher Personenkreis und die WestLB-Eigentümer Kenntnis von den Lustreisevorgängen hatten. Wann genau ist den jeweiligen Beteiligten – und darunter insbesondere der Landesregierung – erstmals der Umstand dieser Incentives bekannt geworden?

Mir – und damit uns – ist dieser Umstand in der gleichen Art und Weise bekannt geworden, wie Sie es auch erfahren haben und wie Sie es in der Formulierung Ihrer Anfrage auch dargelegt haben: aus der Presse, wenn ich es richtig sehe, im Jahr 2012. Das Ganze basiert – das habe ich vorhin schon gesagt – auf Prüfungsfeststellungen der Körperschaftsteuer für das Jahr 2006, die der WestLB im November 2010 übergeben worden sind.

Allerdings betone ich noch einmal: Das ist von der WestLB keinem Gremium, in dem ein Vertreter der Eigentümer, der Aufsichtsrat oder Teile davon vertreten waren, mitgeteilt worden. Das musste es auch nicht.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Ellerbrock, zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Kollege.