Protocol of the Session on May 15, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Mich hat insbesondere die Herleitung Ihres Eilantrags doch sehr überrascht; denn darin haben Sie Versatzstücke aus unterschiedlichen Texten und verschiedenen Veranstaltungen zusammengeschrieben – offensichtlich durfte jede der drei Fraktionen fünf Sätze liefern; das erklärt auch, warum Sie hier so unterschiedlich argumentiert haben –, aber ganz wesentliche Aussagen unterschlagen, zum Beispiel die, die ich bei der besagten Sitzung des Fachbeirats auch getroffen habe. Dieses Vorgehen habe ich schon als sehr unredlich empfunden.

Zweitens. Sie bringen hier Abläufe durcheinander. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren zu Gesetzentwürfen. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren zu Anhörungen. Wir haben natürlich auch rechtsstaatliche Verfahren zu Anträgen und zu Berichten des Landesrechnungshofs. Diese müssen wir auseinanderhalten, damit wir uns – darauf hat Herr van den Hövel in der Fachbeiratssitzung auch hingewiesen – verfassungsrechtlich nicht angreifbar machen, meine Damen und Herren.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Mir ist bei diesem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich daran gelegen, dass es nicht zu Verfahrensfehlern kommt, die eine weitere Verzögerung auslösen könnten.

(Beifall von Eva Voigt-Küppers [SPD] und Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, eindeutig den Vorwurf zurückzuweisen, wir würden Geheimniskrämerei betreiben oder intransparent handeln. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe den Entwurf der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen in eine sehr breite Öffentlichkeit gegeben – weit über den vorgeschriebenen, aus rechtlichen Gründen zu be

teiligenden Kreis hinaus –, und zwar im September 2012 parallel zum Referentenentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Wir haben sehr viele Stellungnahmen bekommen. Interessanterweise hat keine der Stellungnahmen die Forderung enthalten, das ins Gesetz zu schreiben. Alle diese vielen Stellungnahmen haben diese Forderung nicht enthalten.

Das zeigt: Hier wird nachgeschoben und es werden interessengeleitet bestimmte Dinge auf den Weg gebracht, weil man offensichtlich merkt, dass das, was die Landesregierung tut, insgesamt klug angelegt ist.

(Beifall von Eva Voigt-Küppers [SPD] und Sigrid Beer [GRÜNE])

Offensichtlich hatten Sie sich von dem Fachbeirat versprochen, dass es Riesendiskussionen gibt. Es hat aber eine sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre gegeben. Das ist eingetreten, seit der Gesetzentwurf vorliegt, weil nämlich klar ist, wohin die Reise gehen wird. Das Parlament wird jetzt entscheiden. Die Aufregung, die es zum Teil im Vorfeld des Gesetzentwurfs gegeben hat, hat sich doch erkennbar gelegt, weil sich alle zu Recht Gedanken über die Umsetzung machen.

Das Kabinett hat inzwischen seinen Gesetzentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz einge

bracht – selbstverständlich auch, ohne dies noch einmal in eine zweite Anhörung zu geben. Nun entscheidet das Parlament.

Die abschließenden Konsequenzen aus den Stellungnahmen zum Entwurf der Mindestgrößenverordnung habe ich noch gar nicht gezogen. Darauf hat Herr Fleischhauer in dem Fachbeirat ausdrücklich hingewiesen. Er hat sogar gesagt: Ich erläutere Ihnen jetzt etwas, was die Ministerin noch gar nicht weiß. – Das zeigt, wie transparent und vernünftig und offen wir hier mit den unterschiedlichen Themen umgehen – natürlich im Vertrauen darauf, dass damit dann auch verantwortlich umgegangen wird.

Zur Vorbereitung der Neufassung habe ich mein Haus gebeten, noch einmal die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden über mögliche Konsequenzen zu führen. Diese Gespräche sind noch nicht abschließend ausgewertet. Ich werde auch mit den Behindertenverbänden noch einmal über diese Verordnung sprechen, weil die UN-Behindertenrechtskonvention das nahelegt und weil deren Interessen natürlich substanziell betroffen sind. Das ist uns genauso wichtig wie die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Erst wenn ich das abschließend getan habe, wird der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung vorangetrieben. Erst dann kann und werde ich natürlich das Parlament informieren. Allein aus rechtlichen Gründen ist Ihr Antrag also nicht zustimmungsfähig. Mir gebietet der Respekt vor dem

Gesetzgeber, nicht vor dem Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine neue Verordnung zu erlassen. Schon aus diesem Grund ist Ihr Antrag abzulehnen.

Ich sage Ihnen gerne zu – so habe ich mich auch die ganze Zeit verhalten, wie Sie wissen –, dem Schulausschuss oder den Fraktionen in den Arbeitskreisen, wo immer gewollt, nach Abschluss der Meinungsbildung innerhalb der Regierung zu erläutern, welche Zielkonflikte in der Verordnung liegen und welche Lösungsmöglichkeiten wir vorsehen.

Meine Damen und Herren, eines ist mir allerdings wichtig – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen –: Das erste Gesetz zur Umsetzung der Inklusion soll die Inklusion voranbringen. Bei der FDP habe ich inzwischen den Eindruck, dass es nach ihrem Willen ein Gesetz zum Erhalt möglichst vieler Förderschulen werden soll. Das ist nicht Sinn und Zweck des Schulrechtsänderungsgesetzes.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das widerspricht auch dem Schulkonsens, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Hier werden die Dinge ein bisschen durcheinandergebracht, glaube ich.

Die Verordnung hatte früher den Zweck – das will ich bei dieser Gelegenheit noch einmal sagen –, das Recht auf Bildung überhaupt zu sichern. Jetzt sind wir Gott sei Dank weiter. Wir wollen das Recht auf inklusive Bildung sichern. Deswegen brauchen wir eine systematische, vernünftige Überarbeitung der Verordnung. Da machen wir keinen Schnellschuss, sondern wir werden das systematisch und vernünftig anlegen, wie es das geltende Recht und die Geschäftsordnung der Landesregierung vorsehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Gebauer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle nur zwei Dinge kurz ansprechen.

Erstens. Frau Hendricks und Frau Zentis, wenn Sie mir zugehört und nicht vorgefertigte Reden abgelesen hätten, hätten Sie gemerkt, dass ich mich direkt am Anfang zum Thema „Landesrechnungshof“ geäußert habe.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Zweitens. Weil Ihnen das Thema „Landesrechnungshof“ und das gerade noch angesprochene Thema „Inklusion“ offensichtlich so wichtig sind, weise ich auf folgende Ausführungen im Jahresbericht des Landesrechnungshofs hin:

Sofern der Landesrechnungshof beanstandet, die Rückschulungsquote sei seit Jahren zu niedrig, werde dem vom Ministerium entgegengehalten, dass eine Rückführung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die allgemeine Schule meist nicht als realistisches Ziel angesehen werden kann.

Soviel zum Thema „Inklusion“ und dazu, dass wir an Förderschulen festhalten. Da bin ich gespannt, wie der Landesrechnungshof bzw. wie Sie diesen Bericht dann entsprechend auswerten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Piraten spricht Frau Kollegin Pieper.

Vielen Dank. Ich hätte das gerne in einer Kurzintervention gemacht, war aber etwas spät, Frau Hendricks.

Sie haben gerade auch über den Landesrechnungshof gesprochen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass die Förderschulen gerade im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung gerne die Schüler hochstufen, damit sie eine Schwerbehinderung bestätigt bekommen. Dann haben Sie angeführt, das würde sehr viele Ressourcen kosten. Das hörte sich für mich ein bisschen so an, als machte die Förderschule das, um möglichst viele Lehrer dort zu halten.

Ich glaube, dass die Schüler in den letzten Jahren und auch in Zukunft zunehmend multiple psychische und sozial-emotionale Probleme haben. Ich weiß, dass die Schulen darum kämpfen, einen Schwerbehindertenstatus für diese Schüler zu bekommen. Insofern glaube ich nicht, dass die Lehrer an einer Förderschule oder Sonderpädagogen leichtfertig damit umgehen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Über den Eilantrag ist direkt abzustimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/2933 der Fraktionen der CDU, der FDP und der Piraten. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/2933 abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Piraten.

Wir kommen zu:

9 Fragestunde

Drucksache 16/2905

Mit der Drucksache 16/2905 liegen Ihnen vor die Mündlichen Anfragen 18 und 21 aus der Fragestunde vom 24. April 2013 sowie die Mündlichen Anfragen 22 und 23.

Ich rufe nun auf die

Mündliche Anfrage 18

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der FDPFraktion aus der letzten Fragestunde:

Erkenntnisstand zu zweifelhaften Lustreisen bei der früheren WestLB – Welche bisherigen Ergebnisse aller Untersuchungen aus den letzten fünf Monaten liegen Finanzminister und Landesregierung im Detail mittlerweile als aktueller Kenntnisstand vollständig für die sogenannten Kundenevents und ihre bemerkenswerten Begleitumstände vor?

Bereits im November 2012 ist öffentlich nach einer im „Handelsblatt“ begonnen habenden Serie an Veröffentlichungen bekannt geworden, dass der einstigen Landesbank WestLB AG mit ihrer Asset Management-Tochtergesellschaft für den Zeitraum von 2002 bis 2005 vorgeworfen wird, zahlreiche Beamte, Sparkassenrepräsentanten und Funktionäre von Stadtwerken zu luxuriösen Lustreisen eingeladen zu haben. Durch diese als Kundenevents deklarierten Weltreisen sollen dem Steuerzahler Kosten von mindestens einer halben Million Euro entstanden sein.

Nach Bekanntwerden dieser Vorgänge hat die Landesregierung gegenüber dem Plenum noch im November 2012 ausweislich Plenarprotokoll 16/14 unter anderem dazu ausgeführt:

„Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass die in der Presse beschriebenen Kundenevents bei der WestLB Mellon Asset Management, die anscheinend in den Jahren 2002 bis 2005 stattfanden, aufgeklärt werden. Sie wird das Parlament unaufgefordert und in geeigneter Form über den Sachstand informieren. Ich füge hinzu, um es noch einmal etwas deutlicher zum Ausdruck zu bringen: Wir haben ein mindestens genauso großes Interesse wie Sie daran, dass wir sämtliche Informationen bekommen. Dazu gehört meines Erachtens auch, eine Aufstellung aller Events und aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhalten.“

Seitdem ist in den letzten fünf Monaten keine proaktive Information des Parlaments durch die Landesregierung erfolgt.

Auf Nachfrage des Fragestellers in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bereits am 6. Dezember 2012 hat Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal betont, der Finanzminister stehe bereits mit dem Aufsichtsrat der Portigon AG in Kontakt, um entsprechende Informationen zu bekommen, und hat gemäß Ausschussprotokoll 16/111 ergänzt:

„Ansonsten kann ich Ihnen mitteilen, dass wir im Finanzministerium seit gestern die Ergebnisse der Betriebsprüfung vorliegen haben. Wir werden sie auswerten und aufbereiten, um diese Informationen dem Parlament bzw. Ihnen hier im Haushalts- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.“