Zum Stichwort „Kooperationsverbot“ ist anzumerken, dass doch SPD-geführte Landesregierungen im Bundesrat eine Lockerung und Aufhebung des Kooperationsverbots im Bereich der Hochschulen verhindert haben.
Es wäre noch vieles anzumerken. Mit der Frage der übergeordneten Koordinierungssysteme, Stichwort: Stiftung für Hochschulzulassung, haben wir uns in der letzten Legislaturperiode schon auseinandergesetzt. Es liegt dabei noch vieles im Argen. Bisher liegen mir leider noch keine Anzeichen für einen Durchbruch vor. Er wäre dabei insbesondere im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, da der Sitz der Stiftung für Hochschulzulassung in NRW ist. Hier wäre ein besserer und weitergehender Ansatz, die Frage der Hochschulzulassung zu lösen und den Chancen für junge Menschen in angemessener Weise Rechnung zu tragen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Piratenfraktion beruht überwiegend auf Annahmen, die nicht der Realität entsprechen. Sie greifen Ängste auf, die es bei den Schülern und Schülerinnen und künftigen Studierenden sicherlich gibt. Sie verstärken diese Ängste, und das tun Sie völlig grundlos.
Wir stehen mit dem doppelten Abiturjahrgang vor einer großen Herausforderung. Ich habe aber wiederholt dargelegt, was wir alles tun, um diese Herausforderungen zu meistern. Ich wiederhole das heute gerne, auch im Zusammenhang mit den OrtsNCs. Ich will Ihnen gerne auch die Funktionsweise des Numerus clausus noch mal erläutern. Technisch gesehen geht es beim NC um die Festlegung
Erstens. Die Nachfrage nach Studienangeboten an verschiedenen Hochschulen ist und bleibt unterschiedlich. Das hat mit vielem zu tun: mit Trends, mit erhofften Perspektiven, mit der Attraktivität der Städte. BWL in Köln ist seit jeher populär, und wir konnten noch nie alle, die dort studieren wollen, aufnehmen.
Zweitens. Zu einem Konzert können nicht beliebig viele Interessierte eingelassen werden. Sie können auch nicht beliebig viele in Köln studieren lassen. Man muss zweierlei tun: Man muss das Platzangebot in Köln vergrößern – das tun wir –, und man muss auf die Angebote in anderen Hochschulstädten hinweisen. Genau das tun wir auch. Wir sorgen für die Verteilung der Nachfrageströme entsprechend der Ressourcen. Der NC ist das Instrument dafür.
Wir haben die zur Verfügung stehenden Plätze ganz massiv ausgebaut, damit viele junge Leute studieren können. Mit dem NC verteilen wir die Studierwilligen auf die vorhandenen Kapazitäten. Diese Kapazitäten sind an allen Hochschulen des Landes in den letzten Jahren deutlich gestiegen und werden weiter steigen.
Es ist schon angesprochen worden, man kann nicht von einer chronischen Unterfinanzierung reden, wenn es uns mit dem Hochschulpakt gelungen ist, zwischen 2011 und 2015 für die Hochschulen 4 Milliarden zu generieren – zusätzlich zu dem, was sonst an den Hochschulen an Geld da ist. Die Aufhebung des Finanzdeckels, also diese 2 Milliarden mehr, die wir jetzt bekommen, sind für die Hochschulen enorm wichtig.
Ja, wir haben einen doppelten Abiturjahrgang. Aber es sind nur 25 % Studierwillige mehr. Wir schaffen 170.000 neue Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger.
Herr Nettelstroth, die Bemühungen der Hochschulen und die Leistungen, die dort erbracht werden, lasse ich von Ihnen im Parlament nicht kleinreden. Die Hochschulen erbringen eine enorme Leistung.
Wir setzen unsere Anstrengungen fort. Wir werden gemeinsam mit den Hochschulen die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger an den Hochschulen aufnehmen.
In dieser wichtigen Phase brauchen die Studierenden nicht Verunsicherung, sondern Beratung, Begleitung und Motivation. Das verstehe ich unter einer sozialen Öffnung der Hochschulen, und das bringen wir auch voran. Wir haben mit der Abschaffung der Studiengebühren angefangen. Das sind die nächsten Punkte, die wir angehen.
Mit dem NC sorgen wir in Nordrhein-Westfalen dafür, wenn wir bei dem Bild des Konzertsaals bleiben, dass die Besucher Sicht auf die Bühne haben, dass die Studierenden auf qualitativ hohem Niveau studieren können. Es kann doch nicht in Ihrem Interesse sein, dass an der einen Hochschule ein Saal wegen Überfüllung geschlossen werden muss, während an einer andern Hochschule ein Saal fest leer steht. Das ist jedenfalls nicht unser Interesse. Als Land wollen wir die vorhandenen Kapazitäten auslasten.
Also: Der Numerus clausus ist ein Steuerungsinstrument. Wir wollen die Qualität des Studiums in Nordrhein-Westfalen hochhalten. Das ist über dieses Instrument möglich. Andere Wege, die zum Ziel führen, liegen nicht vor. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer folgt der Bitte der Ministerin und lehnt den Antrag Drucksache 16/2628 ab? – SPD-Fraktion, grüne Fraktion, CDUFraktion und FDP-Fraktion. Wer ist für den Antrag? –
Die Piratenfraktion. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Familienministerin Schäfer hat mit Vorlage 16/229 ausgeführt, dass das Land ein Gesetz zum präventiven Kinderschutz entwickeln will. Weiter heißt es dort, dass die Landesregierung ein strukturiertes, systematisches Gesamtkonzept, das den präventiven und intervenierenden Kinderschutz auf breiter Ebene in NordrheinWestfalen in den Blick nehme, entwickeln wolle.
Da ein solcher Gesetzentwurf diesem Landtag noch nicht vorliegt, haben wir als CDU-Landtagsfraktion heute und damit frühzeitig einen Antrag in die Bera
tung eingebracht, damit wir in NRW ergebnisoffen prüfen können, ob es im Land eine Möglichkeit gibt, den interkollegialen Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung rechtlich abzusichern.
Die Situation heute ist unbefriedigend. Wenn Eltern mit ihrem Kind zu einem Kinderarzt kommen, das Kind möglicherweise blaue Flecken oder Schrammen hat, man nicht weiß, woher sie stammen, ob es ein ganz normaler Unfall beim Spielen gewesen ist oder ob hier vielleicht ein Verdacht auf Kindesmisshandlung vorliegt, ist es dem Arzt heute nicht gestattet, ohne Einverständniserklärung der Eltern bei einem Kollegen Rat zu holen und ihn zu bitten, sich das einmal anzugucken und zu fragen: Wie wertest du das, wie siehst du das?
Insofern haben wir gerade als Parlament den verfassungsrechtlich verankerten Schutz für Kinder und Jugendliche vor Gewalt mit den berechtigten Ansprüchen des Datenschutzes abzuwägen.
Wir als CDU-Landtagsfraktion sind der Auffassung, dass es eine Prüfung in diesem Land wert ist, ob es uns gelingt, auf Landesebene eine hinreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dass das möglich wäre, halten wir für darstellbar, zumindest in dem angekündigten Gesetz zum präventiven Kinderschutz.
Ein weiterer Aspekt ist die Problemlage des sogenannten Doktorhoppings. Eltern, die ihre Kinder misshandeln, neigen dazu, des Öfteren den Arzt zu wechseln. Derzeit gibt es für Ärzte keine Möglichkeit, herauszufinden, ob die Eltern vielleicht schon woanders vorstellig geworden sind, ob es vielleicht schon in anderen Städten, Regionen, Stadtteilen Vorlagen gegeben hat, dass Eltern auffällig geworden sind.
Hier hat sich angesichts zahlreicher Todesfälle von Kleinkindern in Duisburg vor Jahren ein Verein auf den Weg gemacht und ein System entwickelt, mit dem es gelingen soll – und zumindest in Duisburg und im westlichen Ruhrgebiet bei den angeschlossenen Ärzten gelingt –, sich mit dem Doktorhopping intensiv auseinanderzusetzen und den Ärzten eine Chance zu eröffnen, zu erkennen, ob das Kind schon woanders vorstellig geworden ist.
Insofern erachten wir als CDU-Landtagsfraktion es für wert, als Landesgesetzgeber zu prüfen, ob wir mit einer solchen Datenbank als Grundlage oder einer vergleichbaren Grundlage in NordrheinWestfalen landesweit in die Fläche gehen können, damit wir das Netz, das durch verschiedene Landesregierungen zur Gewährleistung des Kinderschutzes immer weiter gespannt worden ist, noch enger ziehen können – zum Schutz des Kindes und um dem verfassungsrechtlichen Rang des Kinderschutzes, den er in Nordrhein-Westfalen genießt, Rechnung zu tragen.
Insofern freuen wir als CDU-Landtagsfraktion uns auf die Beratungen, die sich im Familienausschuss fortsetzen werden, und hoffen, dass es uns hier im Landtag mit allen vertretenen Fraktionen gelingt, eine gesetzliche Grundlage zu finden, die Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung den Austausch ermöglicht, anstatt sie weiter zu kriminalisieren, und dass wir auf der zweiten Ebene das Netz zugunsten von Kindern und Jugendlichen in diesem Bundesland enger spannen können. Denn das ist unsere Verpflichtung, die in der Landesverfassung niedergelegt ist. Damit haben wir gleichzeitig das Recht, hier tätig zu werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist erfreulich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie in Ihrem Antrag einführend die Verankerung der Kinderrechte in der nordrhein-westfälischen Verfassung erwähnen. Das war und bleibt eine wirklich wichtige Grundsatzentscheidung, die unser Land getroffen hat.
Auf Bundesebene ist das leider auch mit der von Ihnen seit Jahren getragenen Regierung noch nicht gelungen. Das möchte ich eingangs zur Debatte stellen.
Erlauben Sie mir vor der von Ihnen nun gewünschten Entscheidung für die Überweisung an unseren Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend eine Anmerkung zu diesem Verfahren.
Wir alle in diesem Ausschuss sind sicherlich Kinder- und Jugendpolitikerinnen in umfassendem Sinne. Das heißt, wir schauen auch über enge Zuständigkeiten hinaus in anderen Bereichen von Politik und Gesellschaft nach Auswirkungen für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern, ihre Familien.
Warum Sie Ihren Antrag, der ausschließlich ärztliches Handeln betrifft, mithin einen zentralen Bestandteil des Gesundheitssystems und seiner rechtlichen Verfasstheit, federführend in unserem Ausschuss verhandeln wollen, das erschließt sich uns zurzeit nicht so ganz.
Zu Ihren Forderungen! Nach langjährigen Beratungen trat das Bundeskinderschutzgesetz im Januar 2012 endlich in Kraft. Es weist nach Meinung von Fachverbänden aus der kinderärztlichen Landschaft gleich zwei Defizite auf.