Protocol of the Session on March 22, 2013

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1187

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2656

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/2643

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Dr. Adelmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der

Rechtsvorschriften im Bereich des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen enthält mehrere Punkte.

Zum einen zu nennen ist hierbei der Bereich der Ethikkommissionen, wo notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Das sind aufgrund von bundesrechtlich zugewiesenen neuen Kompetenzen notwendige Anpassungen.

Zum anderen ist die Benennung einer Haftpflichtversicherung wegen Amtspflichtverletzung durch die Tätigkeit der Ethikkommission bei der Bewertung von klinischen Prüfungen im Bereich der Medizinprojekte notwendig.

Weiterhin sind noch ergänzende Ausführungen zur Verpflichtung der Kammerangehörigen zur Teilnahme an zentralen Notfalleinrichtungen bei im Rahmen des Notfalldienstes aufkommenden Verpflichtungen und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine angemessene Kostenbeteiligung derselben in dem Gesetzentwurf enthalten.

Des Weiteren finden Sie Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildungstätigkeit in der Praxis bei den zuständigen Heilberufskammern, um die Anerkennung dieser Weiterbildungszeiten zu genehmigen und zu ermöglichen.

Sie finden im vorliegenden Gesetzentwurf auch eine Beteiligung der Apothekerkammern an der Finanzierung der PTA-Ausbildung, das heißt, der Ausbildung der Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten. Diese Regelung ermöglicht nun den Apothekerkammern, sich an den Betriebskosten der Ausbildungsstätten auf klarer rechtlicher Grundlage zu beteiligen.

Im Art. 2 werden im Bereich des Gesundheitsdienstes folgende Punkte geändert: Das ist eine Strukturierung der örtlichen Zuständigkeiten bei den amtlichen Begutachtungsverfahren und – rein redaktionell – eine Anpassung infolge der Zusammenführung des Aufgabenbereichs öffentliches Gesundheitswesen des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit in NRW, des LIGA, und dem früheren Strategiezentrum Nordrhein-Westfalen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der SPD-Fraktion stelle ich fest, dass mit dem Gesetz

eine Anpassung an aktuelle Gegebenheiten erfolgen soll, die klar strukturiert und eindeutig ist. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Dr. Adelmann. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Burkert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon bei der Haushaltsplanberatung gesagt, dass es ein schlechter Gesetzentwurf für die PTA-Ausbildung ist.

Wir haben viele, viele Zitate gehört vom Arbeits- und Sozialminister, zum Beispiel bei der Veranstaltung des Sozialverbandes Deutschland, wo er gesagt hat: Bildungsgerechtigkeit muss hergestellt werden. – Beim Arbeitnehmerempfang am letzten Montag in Hamm hat er nochmals sehr deutlich gesagt: Wir haben Bildungsgerechtigkeit und müssen sie weiter herstellen. Deshalb haben wir die Studiengebühren gesenkt. – Selbst die Ministerpräsidentin hat auf dieser Veranstaltung Gleiches getan. Sie von Grünen und SPD haben in Ihre Koalitionsvereinbarung Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit hineingeschrieben. Nur bei der PTAAusbildung rücken Sie von dieser Chancengleichheit ab.

Die vier PTA-Schulen in Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Siegen und Paderborn haben bereits eine Abmeldequote von 13 %, weil Sie Ausbildungsverträge mit den Schulen geschlossen haben, die auf maximal 200 € Schulgeld basierten.

Wenn ich gerade noch vom Herrn Finanzminister „Demontage von Staatsleistungen“ höre, dann kann ich nur sagen: Sie demontieren die Ausbildung unserer PTAs.

(Beifall von der CDU und der FDP)

750 PTA-Schülerinnen haben am Tag der Haushaltsplanberatungen vor dem Landtag demonstriert. Ich habe mit vielen gesprochen. Vor allen Dingen die Schülerinnen aus Castrop-Rauxel und aus Gelsenkirchen, die alle einen Migrationshintergrund haben, haben mir gesagt: Wenn dieses Schulgeld erhöht wird, dann können meine Eltern dieses nicht mehr bezahlen. – Sieht so Ihre Integrationspolitik aus?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das Dolle ist ja: Die Staatssekretärin hat in dieser Woche eine Pressemitteilung über den Auftritt bei den Apothekern abgegeben. Ich zitiere – mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Zudem wird eine verbesserte Aus-, Fort- und Weiterbildung des medizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Personals angestrebt.

Sieht so Ihre PTA-Finanzierung aus?

Der Höhepunkt, meine Damen und Herren, ist: Bereits am 1. Januar wurden die Schulen darüber unterrichtet, dass das Geld, die Zuschüsse, wegfallen. Danach kommt die Haushaltsplanberatung. Und jetzt wollen Sie es im Gesetz festzurren.

Liebe Kollegen von SPD und Grünen hier im Landtag, sind Sie jetzt Spieler der Augsburger Puppenkiste oder des Hänneschen-Theaters? Das ist ja egal: Die einen werden an Fäden geführt und die anderen an Stöcken. Sie springen einfach mit und sagen: „Ja, wir machen dieses!“, tun aber trotz alledem etwas anderes.

Das können wir nicht durchgehen lassen. Ich weiß, wir haben nicht die Mehrheit. Aber Sie sollten das, was Sie am Sonntag draußen im Lande predigen, auch werktags hier im Landtag umsetzen. Sonntagsreden halten ist das eine, praktische Politik das andere.

(Beifall von der CDU)

Wir haben in den letzten Wochen aufgrund des Änderungsantrags, den Sie eingebracht haben, sehr viele Schreiben von Ärztekammern und Heilberufekammern bekommen, in denen steht: Das ist ein grottenschlechter Änderungsantrag. Der darf so nicht durchgehen.

Der Höhepunkt ist: Sie haben mit denen nicht gesprochen. Normalerweise spricht man miteinander darüber, wie man dieses umsetzen kann. Morgen setzen sich die Arbeitsgemeinschaften der Kammern zusammen und sprechen über die Änderung der EU-Richtlinie 2011/24/EU.

Hier wird also erst ein Gesetz gemacht. Das kann nicht mehr geändert werden. Wir reden darüber, dass wir in Deutschland vereinheitlichen wollen und sollen. Hier wird aber wieder nur separat etwas in Nordrhein-Westfalen gemacht, und zwar zum Schaden der Kammern und der Beteiligten hier in Nordrhein-Westfalen. Deshalb beantragen wir eine dritte Lesung zu diesem Gesetz. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Burkert. – Nun spricht für die grüne Fraktion Kollege Ünal.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Wir diskutieren heute über ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Fachbereich MGEPA sowie über den Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD.

Zuerst zum Gesetzentwurf selbst.

Beim Heilberufsgesetz und beim Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, ÖGDG, ergibt sich Anpassungsbedarf in Verfahrens- und Organisationsfragen. Dazu gibt es keinen Diskussionsbedarf.

Die bundesgesetzlich geregelten Verfahrensänderungen im Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz wirken auch auf die Aufgabenstellung der Ethikkommissionen. Die Regelung der Zuständigkeit der Ethikkommissionen bedarf einer Aktualisierung des Landesrechts. Hier geht es um die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung der Ethikkommissionen. Die von uns vorgesehene Regelung enthält eine abstrakte, jedoch hinreichend bestimmte und damit eindeutige Aufgabenzuweisung für die Ethikkommissionen.

Ein Punkt, an dem die Landesregierung einem Anliegen der Ärztekammern Folge leistet, ist die gesetzliche Ermächtigung zur differenzierten Heranziehung der Kammerangehörigen zur Ausübung des Notfalldienstes in einer zentralen Notfalleinrichtung.

Es wird auch die Ermächtigungsgrundlage für die Psychotherapeutenkammer NRW geschaffen, nach der diese unter der Supervision abgeleistete therapeutische Weiterbildungstätigkeiten in einer Praxis unter bestimmten Bedingungen über den 31. Dezember 2011 hinaus abrechnen können.

Das sind Anliegen verschiedener Kammern gewesen, denen wir nachgehen.

Meine Damen und Herren, bis jetzt ist eine angemessene Beteiligung der Apothekerkammern an der Ausbildung der PTA-Ausbildung nicht ausdrücklich im Heilberufsgesetz vorgesehen. Mit dieser Änderung des Heilberufsgesetzes wird es den Apothekerkammern ermöglicht, sich an dieser Ausbildung der PTA zu beteiligen.

Wie Sie wissen, beteiligte sich das Land in den vergangenen Jahren mit einem Anteil von rund 25 % an den Gesamtkosten der Ausbildung der PTA. Die PTA-Lehranstalten finanzieren sich darüber hinaus über Schulgeldeinnahmen in Höhe von 65 % und über eine Finanzierungsbeteiligung der Apothekerkammern und Apothekenverbände in Höhe von ca. 10 %.

Aufgrund des bekannten Haushaltskonsolidierungsbedarfs standen wir in den vergangenen Wochen und Monaten vor der Herausforderung, nachhaltige, strukturelle Entlastungen für den Haushalt zu erzielen. Statt Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip vorzunehmen, haben wir uns in einem schmerzhaften Prozess dafür entschieden, bestimmte Förderungen infrage zu stellen.

Das betrifft auch die Förderung der PTA-Lehranstalten. Eine Landesförderung der Ausbildung wird in keinem anderen Gesundheitsfachberuf gewährt. Das betrifft die ergotherapeutische, die logopädische, die physiotherapeutische Ausbildung und die

Hebammenausbildung. Lediglich im Bereich der Altenpflegeausbildung existiert eine solche Landesförderung für den schulischen Ausbildungsteil. Wir haben uns daher für einen schrittweisen aber vollständigen Ausstieg aus der Förderung entschieden. Die laufenden Kurse werden noch ausfinanziert. Selbst wenn die Apotheken den Gesamtbetrag der bisherigen Landesförderung übernehmen würden, ergäbe sich eine jährliche Zusatzbelastung von maximal ca. 290 € für jede Apotheke. Dies erscheint uns durchaus zumutbar.

Da wir in der Anhörung mit allen Beteiligten ausführlich über dieses Thema diskutiert haben, möchte ich Sie bitten, sowohl den Änderungsantrag von SPD und Grünen als auch den Gesetzentwurf des MGEPA zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Ünal. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider.